Elektro Hartl GmbH
Mühlanger 3, 86647 Buttenwiesen, DEUMaster Data
Basic information of the organization
Financial Overview
Indicators extracted from public financial statements
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Florian Hartl since 10/25/2011 | Managing Director |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Identified persons (1)
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
Balance Sheet Accounts
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Financial Report
Official financial statements and annual reports
Elektro Hartl GmbHButtenwiesenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis 31.12.2023BilanzA K T I V A
P A S S I V A
AnhangA. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere nach den Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Dritten Buches des HGB aufgestellt. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Größenabhängigen Erleichterungen wurden bei Aufstellung des Jahresabschlusses in Anspruch genommen. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind unverändert gegenüber dem Vorjahr. B. Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung I. Anlagevermögen Die Zugänge zu den Sachanlagen wurden zu Anschaffungskosten bzw. Herstellungskosten angesetzt. Bei der Folgebewertung wurden die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des abnutzbaren Sachanlagevermögens vermindert um planmäßige Abschreibungen gemäß der voraussichtlichen Nutzungsdauer angesetzt. Bei der Bestimmung der Abschreibungsmethode wurde der tatsächliche Wertverzehr des Anlagevermögens beachtet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen grundsätzlich zeitanteilig. Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben. II. Umlaufvermögen Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden nach Angaben der Geschäftsführer zu durchschnittlichen Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde dieser angesetzt. Unfertige Erzeugnisse wurden nach Angaben der Geschäftsführer zu durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Diese beinhalten neben dem Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und den Abschreibungen auch die steuerlich aktivierungspflichtigen Material- und Fertigungsgemeinkosten. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt. Für das allgemeine Kreditrisiko wurde eine Pauschalwertberichtigung auf die Forderungen vorgenommen. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten entsprechen dem Nennwert. Die Rechnungsabgrenzungsposten wurden zum Nennwert angesetzt. III. Rückstellungen Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages nach § 253 Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt. Dabei wurden die voraussichtlichen Kostensteigerungen bis zum jeweiligen Erfüllungstag berücksichtigt. Soweit die Restlaufzeit von Rückstellung am Bilanzstichtag mehr als ein Jahr betrug, erfolgte eine Abzinsung nach § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB. Für die Abzinsung des Erfüllungsbetrages wurden die von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten Abzinsungszinssätze verwendet. Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. IV. Verbindlichkeiten Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. V. Latente Steuern Die Befreiungsvorschrift des § 274a Nr. 5 HGB über die Abgrenzung latenter Steuern wurde in Anspruch genommen. C. Erläuterungen zur Bilanz Das gezeichnete Kapital beträgt am 31. Dezember 2023 unverändert EUR 25.564,59. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen nicht. In den Verbindlichkeiten sind keine Verbindlichkeiten, die durch Grundpfandrechte oder ähnliche Recht nach § 285 Nr. 1b HGB abgesichert sind, enthalten. An die Mitglieder der Geschäftsführung sind im Geschäftsjahr keine Darlehen gewährt worden. D. Sonstige Angaben Zum Geschäftsführer war während des ganzen Kalenderjahres Herr Florian Hartl bestellt. Der Geschäftsführer ist befugt, die Gesellschaft alleine zu vertreten und ist von den Beschränkungen nach § 181 BGB befreit. Der Geschäftsführer hat eine positive Fortführungsprognose für die GmbH abgegeben. Buttenwiesen, den 09. Oktober 2025 _____________________________________ (Elektro Hartl GmbH ) Feststellung des JahresabschlussesDer Jahresabschluss wurde am 09. Oktober 2025 festgestellt. |
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