St. Vincenz-Gesellschaft mbH
Robert-Koch-Straße 41, 59227 Ahlen, DEUMaster Data
Basic information of the organization
Financial Overview
Indicators extracted from public financial statements
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Ulrich Dr. Knopp since 2/26/2024 | Managing Director |
Stephan Marx since 12/29/2009 | Managing Director |
Balance Sheet Accounts
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Profit and Loss Accounts
Profit and loss accounts extracted from public financial statements
| Account |
|---|
Financial Report
Official financial statements and annual reports
St. Vincenz-Gesellschaft mbHAhlenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht für das Geschäftsjahr 20231. Grundlagen des Unternehmens Die St. Vincenz-Gesellschaft mbH ist ein Anbieter von stationären und ambulanten Hilfen für erwachsene Menschen mit Behinderungen oder chronischen psychischen Erkrankungen im Kreis Warendorf. Die St. Vincenz-Gesellschaft ist Träger folgender Einrichtungen mit insgesamt 449 Plätzen: - St. Vinzenz am Stadtpark, Einrichtung der Behindertenhilfe mit Pflegebereich, Ahlen, - St. Marien am Voßbach, Einrichtung der Behindertenhilfe, Ennigerloh-Enniger, - St. Joseph-Heim, Einrichtung der Behindertenhilfe mit Pflegebereich, Beckum-Neubeckum. Angeschlossen ist darüber hinaus das Berufskolleg für Heilerziehungspflege am St. Vinzenz am Stadtpark. Die St. Vincenz-Gesellschaft mbH gehört zur Unternehmensgruppe der St. Franziskus-Stiftung Münster. 2. Wirtschaftsbericht 2.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Weltwirtschaft im Jahr 2023 war von der nachlassenden Erholung von der Corona-Pandemie sowie dem russischen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und den damit einhergehenden Auswirkungen geprägt. Zudem haben straffere geldpolitische und finanzielle Rahmenbedingungen das Wachstum der Weltwirtschaft belastet. Insgesamt mehren sich die Anzeichen, dass die Weltwirtschaft vor einer längeren Phase unterdurchschnittlichen Wachstums steht.[1] Das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt (BIP) war im Jahr 2023 nach ersten Berechnungen des Statistischen Bundesamts um 0,3 % niedriger als im Vorjahr[2]. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten lag per Dezember 2023 um 214.000 oberhalb des Vorjahresmonats[3]. Nach Angaben des Bundesministeriums für Gesundheit haben die gesetzlichen Krankenversicherungen in den ersten drei Quartalen 2023 mit einem Defizit von rund 1,0 Mrd. € abgeschlossen. Die Finanzreserven der Krankenkassen beliefen sich Ende September 2023 auf rund 9,3 Mrd. €.[4] Der Gesundheitsfonds, der Anfang des Jahres noch über eine Liquiditätsreserve von rund 12,0 Mrd. € verfügte, lag Ende September mit rund 6,9 Mrd. € im Minus. Ein Teil des Defizits resultiert dabei aus einer Maßnahme des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes. Im Zuge des Gesetzes wurden durch die Absenkung der Obergrenze der Liquiditätsreserve zusätzliche Mittel an die Krankenkassen ausgeschüttet, um die Zusatzbeitragssätze der Krankenkassen zu stabilisieren.[5] Die Gründe für die sich weiter verschlechternde Lage sind vielfältig und umfassen neben dem Fachkräftemangel und den inflationsbedingt steigenden Preisen auch weiterhin bestehende stationäre Leistungseinbrüche. Dazu kommen Unsicherheiten bei der zukünftigen Finanzierung und ein damit einhergehender Investitionsstau in vielen Einrichtungen. 2.2 Geschäftsverlauf Die Belegungs- und Leistungsentwicklung stellt sich in den Bereichen Eingliederungshilfe gemäß SGB IX und Pflege gemäß SGB XI wie folgt dar: Insgesamt wurden im Jahr 2023 im Bereich Pflege gemäß SGB XI 32.034 Belegungstage abgerechnet - im Vorjahr konnten 31.654 Belegungstage in Ansatz gebracht werden. Die Veränderung in Bezug auf das Vorjahr ist auf eine leicht erhöhte Belegung der beiden Pflegeabteilungen zurückzuführen. Im Bereich der Eingliederungshilfe wurden im Berichtsjahr 134.457 Berechnungstage gegenüber den Kostenträgern in Rechnung gestellt. Im Vorjahr wurden 133.389 Tage berechnet. Hier ist die leicht steigende Entwicklung - mit 1.068 Tagen - im Wesentlichen durch natürliche Belegungsschwankungen zu begründen. Der ambulante Leistungsbereich "Betreutes Wohnen" hat sich im Geschäftsjahr leicht steigend weiterentwickelt. Die Zahl der betreuten Klienten liegt mit 143 über dem Vorjahresniveau mit noch 135 Betreuungsverhältnissen per 31.12.2022. Anknüpfend an das Vorjahr hat die Gesellschaft auch im Jahr 2023 an dem langjährigen Förderprogramm der Aktion Mensch e.V. zur Umwandlung von Groß- und Komplexeinrichtungen teilgenommen. Die mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) im Jahre 2014 abgeschlossene Zielvereinbarung zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe wurde ebenfalls in Abstimmung mit dem LWL weiter umgesetzt. Im Berichtsjahr wurde der Neubau der Wohneinrichtung für 24 psychisch behinderte Menschen in Ahlen, Jahnstraße fertiggestellt. Insgesamt hat die Gesellschaft im Berichtsjahr die mit dem LWL vereinbarten Ziele weiter erfüllt. Es besteht weiterhin die Absicht, die bisherigen Vereinbarungen mit dem LWL umzusetzen. Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der Geschäftsverlauf im Berichtsjahr insgesamt zufriedenstellend verlaufen ist. 2.3 Ertragslage Im Jahr 2023 wird ein Jahresergebnis von + 1.120 T€ ausgewiesen. Die Erwartungen des Wirtschaftsplanes wurden damit übertroffen. Die Abweichungen des Jahresergebnisses 2023 von den Planungen für das Jahr 2023 sind im Wesentlichen durch folgende Positionen begründet. Insgesamt stellen sich die Abweichungen wie folgt dar: Planergebnis 2023 687 T€ + Erlöse neugeschaffener Geschützter Bereich WG 14i 2023 328 T€ + rückwirkend erhöhte Investitionskosten für Haus Klara 105 T€ Jahresergebnis 2023 1.120 T€ Unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten setzt sich das Ergebnis wie folgt zusammen:
Den betrieblichen Erträgen von 31.080 T€ stehen betriebliche Aufwendungen von 30.133 T€ gegenüber, so dass sich insgesamt ein positives Betriebsergebnis I in Höhe von 947 T€ ergibt. Die Umsatzerlöse (Nummern 1 - 4a. der Gewinn- und Verlustrechnung) beliefen sich auf 30.483 T€ (Vorjahr 28.066 T€) und verzeichneten damit eine Steigerung um 8,6 %. Darin enthalten sind hauptsächlich die erhöhten Erlöse im Bereich der intensiv betreuten Wohngruppe 14i. Der Aufwand im Personalbereich stieg um 1.992 T€ bzw. 10,1 % auf 21.810 T€. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Personaleinsatz um 16 VK gestiegen. Die Vollkräftezahl (347,5 VK) liegt oberhalb der geplanten Entwicklungen (Planwert 324,0 VK), da weitere Personalanpassungen zum einen für die Wohngruppe 14i als auch im Bereich der Nachtdienste und Nachtwachen notwendig waren. Die durchschnittlichen Personalaufwendungen je Vollkraft belaufen sich insgesamt auf 62,9 T€ (Vorjahr 59,8 T€). Neben dem gestiegenen Personaleinsatz wirkten sich auch die tariflichen Vereinbarungen für das Berichtsjahr steigernd auf den Aufwand aus. Übergreifend wurde für alle Anlagen der AVR die Zahlung einer Inflationsausgleichsprämie in Höhe von maximal 3.000 € je Vollzeitbeschäftigung vereinbart. Die Auszahlung erfolgt hierzu im Regelfall in zwei Teilzahlungen jeweils zum 30.06.2023 und 30.06.2024. Für teilzeitbeschäftigte Mitarbeitende reduziert sich der Auszahlungsbetrag analog ihrem individuellen Beschäftigungsumfang, wobei ein Mindestbetrag von insgesamt 500 € über beide Teilzahlungen vorgesehen ist. Die Auszahlung erfolgt zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gem. § 3 Nr. 11c EStG und wird somit steuer- und sozialversicherungsfrei zur Auszahlung gebracht, sofern die Höhe des Freibetrags noch nicht ausgeschöpft ist. Auszubildende gemäß der Anlage 7 der AVR erhalten zu den oben genannten Zeitpunkten jeweils 500 € sowie zusätzlich für die Zeit von Oktober 2023 bis Februar 2024 monatlich 100 €, somit in Summe 1.500 €. Die weiteren Ergebnisse der Tarifrunde aus dem Jahr 2023 haben für die Anlagen 2, 2d und 2e sowie für die Anlagen 31 bis 33 der AVR keine direkten Personalkostensteigerungen für das Jahr 2023 bewirkt. Ab dem 01.03.2024 erhalten alle vollzeitbeschäftigten Mitarbeitenden zunächst eine Erhöhung der Tabellenvergütung um einen Sockelbetrag von 200 € und anschließend eine prozentuale Erhöhung der Gesamtvergütung um weitere 5,5 %. Zusammen muss die Erhöhung mindestens 340 € bei Vollzeitbeschäftigungsumfang betragen. Bei teilzeitbeschäftigten Mitarbeitenden wird die Erhöhung anteilig ihrem individuellen Beschäftigungsumfang gezahlt. Die Weiteren Vergütungsbestandteile werden um 11,5 % erhöht und damit entsprechend der durchschnittlich zu erwartenden linearen Steigerung. Ebenfalls zum 01.03.2024 werden die Ausbildungsvergütungen um 150 € erhöht. Die Laufzeit für Vergütungs- und Entgeltbestanteile ist zunächst bis zum 31.12.2024 befristet. Die Personalintensität (bezogen auf die Umsatzerlöse) beträgt 70,2 % und ist somit gegenüber dem Vorjahr (69,2 %) um 1 % gestiegen. Der Materialaufwand ist um 7,8 % von 4.225 T€ auf 4.554 T€ gestiegen. Dieses ist hauptsächlich auf die gestiegenen Strom- und Gaspreise im Jahr 2023 zurückzuführen und wirkt sich mit einer Aufwandssteigerung in Höhe von 636 T€ aus. Dem gegenüber steht der Rückgang des medizinischen Bedarfs in Höhe von 295 T€. Das neutrale Ergebnis weist im Wesentlichen Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von 83 T€, periodenfremden Erträge für Vorjahre in Höhe von 141 T€ und Schadenserstattungen durch Versicherungen in Höhe von 37 T€ aus. Dagegen wird das neutrale Ergebnis hauptsächlich belastet mit periodenfremden Aufwendungen für Vorjahre in Höhe von 25 T€, Zuführungen zu Wertberichtigungen und Abschreibungen auf Forderungen in Höhe von insgesamt 76 T€ und der Aufzinsung von Rückstellungen in Höhe von 3 T€. 2.4 Vermögens- und Finanzlage In der nachfolgenden Übersicht werden die Vermögens- und Kapitalposten der Bilanz zum 31. Dezember 2023 zusammengefasst und den entsprechenden Vorjahreszahlen gegenübergestellt:
Im Jahr 2023 wurden folgende wesentliche Investitionen durchgeführt:
Bei den immateriellen Vermögensgegenständen handelt es sich im Wesentlichen um Software-Lizenzen, die im Rahmen der Datensicherheit angeschafft wurden, sowie Lizenzen für die Leistungsabrechnung. Die Zugänge zu Grundstücken, Gebäuden und Außenanlagen beinhalten hauptsächlich nachträgliche Herstellungskosten für das Gebäude Jahnstraße 39 in Höhe von 289 T€, für das Gebäude Spiekersstr. 40, Haus Klara, in Höhe von 41 T€, für die Gebäude Walther-Rathenau-Str. 48, Spiekersstr. 40a, Vellerner Str. 3 und Dalmerweg 19 in Höhe von 24 T€ und Kosten für die Außenanlagen in Ahlen, Haus Lea, Jahnstraße 39, Neubeckum, Spiekersstr. 91 und Enniger, Wiemstraße in Höhe von 59 T€. Die Zugänge zu den Betriebs- und Geschäftsausstattungen sind im Vergleich zum Vorjahr konstant bei 149 T€ (Vorjahr: 149 T€) geblieben. Die Zugänge zu den Anlagen im Bau betreffen hauptsächlich die Bauvorhaben Jahnstraße, Ahlen, mit 1.813 T€, Drensteinfurt mit 424 T€, Landhaus Enniger mit 66 T€, Robert-Koch-Str. 39 mit 65 T€, Dalmerweg 39 mit 61 T€ und Kampstraße, Ahlen mit 19 T€. Die Finanzanlagen beinhalten ein Darlehen an die St. Franziskus-Hospital Ahlen GmbH in Höhe von 283 T€ und ein Darlehen an die St. Franziskus-Stiftung Münster in Höhe von 381 T€. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen im Wesentlichen die Erstattung der St. Rochus-Hospital Telgte GmbH für Beköstigung in Höhe von 57 T€, die Weiterberechnungen von Dienstleistungen an die Ambulante Dienste Klarastift GmbH, an die St. Clemens GmbH und an die MVZ MediaVita GmbH, Hamm, in Höhe von insgesamt 33 T€, die Nebenkostenabrechnungen an die St. Franziskus-Hospital Ahlen GmbH und die Tagesstätte Die Brücke in Höhe von insgesamt 26 T€, Erstattungsansprüche für bezogenen Strom in Höhe von 27 T€ gegenüber der MKS Energie GmbH sowie eine Gutschrift für Leasingkosten von der FACT GmbH in Höhe von 13 T€.
Zum Bilanzstichtag ergibt sich eine Überdeckung langfristiger Vermögenswerte durch langfristig zur Verfügung stehende Mittel in Höhe von 13.054 T€ (Vorjahr 13.686 T€). Die betriebswirtschaftlich wünschenswerte Übereinstimmung von Kapitalüberlassungs- und Kapitalbindungsfristen ist damit zum Bilanzstichtag gegeben. Die Eigenkapitalquote (einschließlich der Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Anlagevermögens) beträgt zum Bilanzstichtag 57,0 % (Vorjahresstichtag 56,0 %). Die langfristigen Kapitalmarktdarlehen wurden im Geschäftsjahr planmäßig in Höhe von 738 T€ getilgt. Für die aus Eigenmitteln getätigten Investitionen wurde im Jahr 2023 kein zusätzliches Fremdkapital aufgenommen. Die Liquiditätssituation der Gesellschaft zeigt im Geschäftsjahr zwar auf Grund von Investitionen eine leicht rückläufige aber insgesamt eine positive und damit stabile Entwicklung. Der negative Cash-Flow aus der Investitionstätigkeit (- 2.540 T€) und der negative Cash-Flow aus der Finanzierungstätigkeit (- 814 T€) übersteigen den positiven Cash-Flow aus der operativen Geschäftstätigkeit (+ 2.174 T€) um insgesamt 1.180 T€. Die Gliederung der Kapitalflussrechnung wurde entsprechend der Neufassung des DRS 21 angepasst, das Vorjahr wurde aus Gründen der Vergleichbarkeit ebenfalls geändert. Zum Bilanzstichtag beläuft sich die kurzfristige Liquidität auf 10.495 T€ (Vorjahresstichtag 11.709 T€). Die Gesellschaft konnte ihren finanziellen Verpflichtungen jederzeit fristgerecht nachkommen. 2.5 Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren Im Geschäftsjahr 2023 wurde ein Gewinn vor Steuern, Zinsen und nicht geförderten Abschreibungen (EBITDA) in Höhe von 2.184 T€ (Vorjahreswert: 2.307 T€) erzielt. Im Jahr 2023 wurden in der Gesellschaft 493 Mitarbeiter/innen (Vorjahreswert: 467) beschäftigt. Hinsichtlich der Leistungsentwicklung und des Personaleinsatzes (Vollkräfte) verweisen wir auf die Ausführungen unter Punkt 2.3 Ertragslage. 3. Chancen-/ Risiko- und Prognosebericht Das Risikomanagementsystem der St. Vincenz-Gesellschaft mbH ist auf die Identifizierung möglicher Chancen und Risiken ausgerichtet. Die stetige und systematische Überwachung der Entwicklungen trägt zur frühzeitigen Erkennung bei und ermöglicht eine zeitnahe Reaktion. Die Geschäftsführung der Gesellschaft berichtet im monatlichen Rhythmus insbesondere zur Leistungsentwicklung, Ertrags- und Liquiditätslage, sowie zu Qualitätsindikatoren an die Konzernmutter. Chancen aus der Zugehörigkeit zur St. Franziskus Gruppe Die St. Vincenz-Gesellschaft mbh gehört zur Unternehmensgruppe der St. Franziskus-Stiftung Münster. Die St. Franziskus-Stiftung Münster verfügt über umfassende Erfahrung im Management von Gesundheitseinrichtungen auch im wettbewerbsintensiven Marktumfeld und hat in verschiedenen Regionen Krankenhäuser und andere Gesundheitseinrichtungen miteinander vernetzt. Die Stiftung unterstützt ihre Einrichtungen vor Ort und steht mit ihrer fachlichen Expertise zur Verfügung. Es werden zentrale Kompetenzen vorgehalten, die die Einrichtungen in den immer komplexer werdenden Handlungsfeldern im Gesundheitswesen beraten und unterstützen. Ein wesentlicher Baustein für die Zukunftssicherung einer regionalen Gesundheitsversorgung ist die Etablierung von durchgängigen sektorenübergreifenden Versorgungsstrukturen. Die St. Vincenz-Gesellschaft mbH ist eingebettet in eine regionale Versorgungsstruktur mit den Einrichtungen der St. Franziskus-Stiftung Münster und externen Partnern. Zwischen den Einrichtungen des Konzernverbunds wird ein intensiver fachlicher Austausch gepflegt, Wissen geteilt sowie gemeinsame Angebote und zukunftsweisende Projekte entwickelt. Risiken aus Marktentwicklungen Die deutschen Gesundheitseinrichtungen befinden sich weiterhin in der Post-Corona-Pandemie-Phase. So wird auch die St. Vincenz-Gesellschaft mbH nach wie vor mit den Folgen der Corona-Krise konfrontiert Die Folgen des Ukraine- sowie des Nahost-Krieges wirken sich weiterhin auf den Markt und die Konjunktur aus. Folgen sind neben beeinträchtigten Lieferketten insbesondere die inflationsbedingten Preissteigerungen, u.a. in den Bereichen Energie und Lebensmittel, die nicht durch die Kostenträger kompensiert werden. Als Folge des gestiegenen Kostenniveaus werden sich auch die Personalkosten deutlich erhöhen. Die mit den letzten Vergütungsverhandlungen vereinbarten Vergütungssteigerungen und die dadurch resultierenden Personalkostensteigerungen werden insbesondere im Jahr 2024 und den Folgejahren für außergewöhnliche Zusatzbelastungen sorgen. Risiken aus dem Personalbereich Neben dem o.g. Risiko, besteht weiterhin ein verschärfter Wettbewerb um Fachkräfte. Die weiterhin hohen krankheitsbedingten Ausfälle in allen Dienstarten verstärken diese Situation weiter, so dass hierdurch auch ein Bedarf an zusätzlichen Leasingkräften und damit einhergehenden höheren Aufwendungen resultieren könnte. Um dieser Mangelsituation entgegenzuwirken, hat die St. Vincenz-Gesellschaft mbH die Personalakquise und Mitarbeiterbindung weiter professionalisiert und hierzu verschiedene Instrumente eingeführt und umgesetzt, wie z.B. Jobrad. Auch im Bereich der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf können gezielte Maßnahmen gegenüber den Wettbewerbern entscheidende Vorteile bieten. Hierdurch können zudem Mitarbeitende zurück in eine Tätigkeit gebracht werden, die aufgrund fehlender Berücksichtigung familiärer Anforderungen bisher dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung gestanden haben. Unterstützt wird dieses durch den Aufbau einer zentralen Abteilung für Personalmarketing und -recruiting in Verbindung mit der Ausweitung der internationalen Personalakquise. Cyberrisiken Das Bundesinstitut für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) kommt in seinem Bericht zur Lage der IT-Sicherheit in Deutschland 2023 zu dem Ergebnis, dass die Bedrohung im Cyberraum so hoch ist wie nie zuvor. Die Cyberattacken richten sich dabei gezielt an kleinere und mittlere Unternehmen sowie auch gegen Einrichtungen der Eingliederungshilfe und Pflege sowie staatliche Institutionen und Kommunen. Die Zeit, in denen Gesundheitseinrichtungen aus ethischen Überlegungen nicht attackiert wurden, ist vorbei. Wichtig ist daher, dass die Gesundheitseinrichtungen ihre Kompetenz zur Cyberabwehr stärken und die Awareness aller Mitarbeitenden erhöht wird, denn Cyberangriffe werden immer professioneller. Durch die Künstliche Intelligenz (KI) werden sich die Möglichkeiten der Cyberkriminellen weiter verbessern. Zusätzlich werden immer mehr Schwachstellen in Softwaresystemen und Applikationen bekannt. Das BSI geht von 70 neuen Schwachstellen in Softwareprodukten pro Tag aus, die dann schnell durch Softwareupdates und -patches geschlossen werden müssen, bevor diese von Cyberkriminellen ausgenutzt werden können. Es besteht das Risiko, dass die St. Vincenz-Gesellschaft mbH Opfer eines kriminellen Cyberangriffs wird, welcher das Ziel hat, sensible Daten zu stehlen und/oder die IT-Systeme zu verschlüsseln und erst nach Zahlung eines Lösegeldes wieder freizugeben. Sollte ein Cyberangriff auf die St. Vincenz-Gesellschaft mbH erfolgreich sein, besteht zum einen ein erhebliches Reputationsrisiko, zum anderen kann es auf Grund eines möglichen, vorübergehenden Aussetzens der Leistungserbringung und den notwendigen Aufwendungen zur Wiederherstellung des IT-Systems zu erheblichen Auswirkungen auf die Ertragslage kommen. Ergebnisprognose für das Geschäftsjahr 2024 Aufgrund der unklaren Entwicklungsperspektiven in der Post-Corona-Phase sowie der Auswirkungen der angespannten Konjunkturlage und der aktuellen, weltweiten Krisenherde ist der Wirtschaftsplan 2024 mit vielen Unsicherheitsfaktoren behaftet. Momentan gehen wir von einem positiven Jahresergebnis im mittleren bis hohen sechsstelligen Bereich für 2024 aus, welches leicht unter dem Jahresergebnis des Geschäftsjahres 2023 liegen wird. Zudem gehen wir davon aus, dass das EBITDA als wesentliche Steuerungskennzahl im Jahr 2024 leicht unter dem Vorjahreswert liegen wird.
Ahlen, 22. Juli 2024 gez. Geschäftsführer [1] BMWK, Die Weltwirtschaft stabilisiert sich auf niedrigem Niveau, Berlin, 2023. [2] Destatis, Wichtige gesamtwirtschaftliche Größen in Mrd. Euro, Veränderungsrate des BIP, Wiesbaden, 2024. [3] Bundesagentur für Arbeit, Beschäftigung - Die aktuellen Entwicklungen in Kürze - Februar 2024, Nürnberg, 2024. [4] BMG-Pressemitteilung, Finanzentwicklung der GKV im 1. Bis 3. Quartal 2023; Bonn, Dezember 2023. [5] Ebenda. Bilanz zum 31. Dezember 2023AKTIVSEITE
Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023
Anhang für das Geschäftsjahr 2023I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Die St. Vincenz-Gesellschaft mbH, Ahlen, ist unter der Nummer HRB 8305 im Handelsregister beim Amtsgericht Münster eingetragen. Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches gemäß den §§ 242 ff. und §§ 264 ff. sowie den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt und gegliedert. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 HGB aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine große Kapitalgesellschaft im Sinne das § 267 Abs. 3 HGB und ist als gemeinnützige Körperschaft von den Ertragssteuern befreit. Die Gesellschaft bietet neben stationären Hilfen für erwachsene Menschen mit Behinderungen oder chronisch psychisch Erkrankten auch ambulante Hilfen an und betreibt darüber hinaus ein Berufskolleg für Heilerziehungspflege. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen denen des Vorjahres. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Die im Folgenden dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Vergleich zum Vorjahr grundsätzlich unverändert angewandt worden. Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, bewertet. Abschreibungen werden grundsätzlich nach der linearen Abschreibungsmethode unter Zugrundelegung der voraussichtlichen Nutzungsdauer vorgenommen. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bei den Gebäuden beläuft sich auf 25 bis 50 Jahre. Immaterielle Vermögensgegenstände, Technische Anlagen sowie Einrichtungen und Ausstattungen werden entsprechend den amtlichen steuerlichen Abschreibungstabellen abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis EUR 250,00 werden bei Zugang in voller Höhe als Aufwand erfasst. Geringwertige Wirtschaftsgüter bis EUR 800,00 werden voll abgeschrieben. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten ausgewiesen. Die Ausleihungen an verbundene Unternehmen beinhalten ein der St. Franziskus-Hospital Ahlen GmbH im Jahr 2016 gewährtes Darlehen, dessen Laufzeit bis zum 31.12.2025 verlängert wurde. Der vereinbarte Zinssatz beträgt 1,10 %. Im Jahr 2017 wurde der St. Franziskus-Stiftung Münster ein Darlehen in Höhe von TEUR 500 mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2040 gewährt. Der Zinssatz ist zunächst für 60 Monate auf 1,04 % festgeschrieben. Der Stand des Darlehens beträgt zum Stichtag TEUR 381 (Vorjahr: TEUR 401). Die Vorräte werden zu Einstandspreisen unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips bewertet. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie Kassenbestände und Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nennwert bilanziert. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Für das latente Kreditrisiko, Bearbeitungskosten, Zinsverluste etc. werden auf den Forderungsbestand Pauschalwertberichtigungen von durchschnittlich 1,0 % (Vorjahr: 1,0 %) gebildet. Uneinbringliche Forderungen werden ausgebucht. Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen; die Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. Vermögensgegenstände des Anlagevermögens, die mit öffentlichen Fördermitteln oder sonstigen Zuwendungen Dritter angeschafft oder hergestellt worden sind, werden bei zweckentsprechender Verwendung unter dem Sonderposten aus Zuwendungen gemäß § 5 Abs. 2 PBV bilanziert. Die Auflösung erfolgt entsprechend den Abschreibungen auf diese Vermögensgegenstände des Anlagevermögens. KZVK Mittelbare Versorgungszusagen gegenüber der Arbeitnehmerschaft bestehen bei der Kirchlichen Zusatzversorgungskasse des Verbandes der Diözesen Deutschland in Köln (KZVK). Hinsichtlich dieser mittelbaren Pensionsverpflichtungen besteht nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB ein Passivierungswahlrecht. Vom Wahlrecht nach Art. 28 Abs. 1 Satz 2 EGHGB wurde erstmalig zum 31. Dezember 2016 kein Gebrauch gemacht und die mittelbare Pensionsverpflichtung wurde nur für die inaktiven Mitarbeiter bilanziert. Als bester Schätzwert wurden die zu erwartenden individuellen Finanzierungsbeiträge, die bis 2040 erhoben werden sollten, zugrunde gelegt. Aufgrund der zum 1.1.2020 in Kraft getretenen Satzungsänderung der KZVK, werden die Finanzierungsbeiträge ab 2020 nicht mehr erhoben. Da nach wie vor weder der notwendige Erfüllungsbetrag noch der beizulegende Zeitwert des Vermögens der KZVK Köln zugänglich ist, wurden zur Bewertung der mittelbaren Pensionsverpflichtung zum 31.12.2019 als neuer bester Schätzwert die zu erwartenden Angleichungsbeiträge (für die inaktiven Mitarbeiter), die bis 2026 erhoben werden, herangezogen. Zum 31.12.2023 wurde diese bilanzierte Verpflichtung (Festwert für die inaktiven Mitarbeiter) fortgeschrieben. Dabei sind die laufzeitkongruenten Abzinsungssätze gemäß § 253 Abs. 2 HGB (10-Jahresdurchschnitt) zur Anwendung gekommen. Insgesamt wurde eine Rückstellung in Höhe von TEUR 382 gebildet. Bei der Berechnung mit den laufzeitkongruenten 7-jahresdurchschnittlichen Zinssätzen der Deutschen Bundesbank würde sich zum 31. Dezember 2022 eine Pensionsrückstellung in Höhe von TEUR 382 ergeben. Es ergibt sich somit kein Mehrbetrag, der der Ausschüttungssperre des § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB unterliegt. Auf eine Bilanzierung der mittelbaren Pensionsverpflichtungen für die aktiven Mitarbeiter (TEUR 48) wurde verzichtet. PKC Die Bewertung der Pensionsrückstellungen aus Einstandsverpflichtungen gegenüber der Pensionskasse der Caritas VVaG, Köln, erfolgt unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafeln Heubeck 2018 G) nach der Projected-Unit-Credit Methode. Es ist ein Abzinsungssatz gemäß § 253 Abs. 2 HGB von 1,82 % (10-Jahresdurchschnitt) (Vorjahr: 1,78 %) für eine angenommene Restlaufzeit von 15 Jahren zur Anwendung gekommen. Der Berechnung liegt eine Schätzung des Inflationsausgleichs laufender Renten von 2,0 % (Vorjahr: 2,0 %) zugrunde. Bei der Berechnung mit einem 7-jahresdurchschnittlichen Zinssatz von 1,74 % (Vorjahr: 1,44 %) der Deutschen Bundesbank würde sich zum 31.12.2023 eine Pensionsrückstellung in Höhe von TEUR 42 ergeben. Der sich somit ergebende Mehrbetrag in Höhe von TEUR 1 unterliegt der Ausschüttungssperre des § 253 Abs. 6 Satz 2 HGB. ATZ Die Bewertung der Rückstellung für Altersteilzeitverpflichtungen erfolgt unter Zugrundelegung biometrischer Wahrscheinlichkeiten (Richttafel Heubeck 2018 G) und nach Maßgabe der IDW-Stellungnahme zur Rechnungslegung betreffend die "Handelsrechtliche Bilanzierung von Verpflichtungen aus Altersteilzeitregelungen (IDW RS HFA 3)" vom 19.06.2013. Die Rückstellung wird mit dem Barwert der Zahlungsverpflichtungen angesetzt und pauschal mit einem Rechnungszins von 0,99 % abgezinst. Es wird eine Einkommenssteigerung von 2,0 % p. a. unterstellt. Um die bereits vereinbarten Tarifsteigerungen der AVR-Caritas zu berücksichtigen, wird für 2024 abweichend eine Einkommenssteigerung von 9,0 % unterstellt. Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Erfüllungsbetrags angesetzt, der nach kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle erkennbaren Risiken und Verpflichtungen abzudecken. Die Verbindlichkeiten werden jeweils mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. III. Erläuterungen zur Bilanz Das Gliederungsschema der Bilanz wurde unter Bezugnahme auf § 265 Abs. 5 S. 2 HGB zur Darstellung der bisher erhaltenen und verwendeten Investitionskostenzuschüsse auf der Passivseite um den Posten Sonderposten aus Zuwendungen zur Finanzierung des Sachanlagevermögens erweitert. Die Aufgliederung und Entwicklung des Anlagevermögens ist im nachfolgenden Anlagenspiegel (Anlage 3a) dargestellt. Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen betreffen in diesem Jahr ausschließlich Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Im Rechnungsabgrenzungsposten auf der Aktivseite der Bilanz sind zum Bilanzstichtag Disagien in Höhe von TEUR 17 enthalten. Die Disagien betreffen Darlehen bei der NRW Bank. Die Auflösung erfolgt linear entsprechend der Laufzeit der Darlehensverträge. Die sonstigen Rückstellungen entfallen im Wesentlichen auf Urlaubsansprüche und Überstunden sowie auf die Rückzahlungsrisiken für Investitionskosten und Corona-Erstattungen. Art und Umfang der Verbindlichkeiten ergeben sich aus dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel:
Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sind in voller Höhe durch Hypotheken und Grundschulden abgesichert. Zudem bestehen Grundschulden zu Gunsten der Stiftung Wohlfahrtspflege, Düsseldorf, in Höhe von TEUR 2.512, des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von TEUR 10.149, des Landschaftsverbands in Höhe von TEUR 84, zu Gunsten der Aktion Mensch e. V. in Höhe von TEUR 379, zu Gunsten der DKM Darlehnskasse Münster eG TEUR 6.599 und zu Gunsten der Sparkasse Münsterland-Ost TEUR 1.174. Darüber hinaus bestehen Hypotheken zu Gunsten der Stadt Ahlen in Höhe von TEUR 180 und des Landes Nordrhein-Westfalen in Höhe von TEUR 2.165. Bei den Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen die üblichen Eigentumsvorbehalte. Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen betreffen mit TEUR 0 (Vorjahr: TEUR 500) Gewinnausschüttungen an die St. Franziskus-Stiftung Münster und darüber hinaus wie im Vorjahr den Lieferungs- und Leistungsverkehr. IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Das Gliederungsschema der Gewinn- und Verlustrechnung wurde unter Bezugnahme auf § 265 Abs. 5 S. 2 HGB um den Posten Erträge aus der Auflösung von Sonderposten erweitert. Die im Berichtsjahr erzielten Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:
Periodenfremde Erträge sind im Geschäftsjahr in Höhe von TEUR 141 angefallen und betreffen hauptsächlich Abrechnungen mit Kostenträgern für Vorjahre mit TEUR 52, Erstattungen für das Ausbildungsbudget der Vorjahre durch die Bezirksregierung Münster über TEUR 54, eine Zahlung der Stadt Ahlen für die Heil- und Erziehungspflegeschule 2022 mit TEUR 18, eine Zahlung vom LWL für die Jahresendabrechnung der Altenpflegeumlage 2022, das Guthaben aus der Spitzabrechnung der Konzernumlage 2022 in Höhe von TEUR 2 und diverse Guthaben aus Nebenkostenabrechnungen und ein Guthaben aus der Jahresabrechnung über Strom 2022 in Höhe von gesamt TEUR 2. Periodenfremde Aufwendungen sind im Geschäftsjahr in Höhe von TEUR 25 angefallen und betreffen mit TEUR 14 im Wesentlichen verspätet abgerechnete Instandhaltungen, mit TEUR 6 diverse Nachzahlung aus Nebenkostenabrechnungen, mit TEUR 4 Erstattungen an Bewohner für Verpflegung bei Abwesenheit und mit TEUR 1 Nachzahlungen für Versicherungen. V. Sonstige Angaben Arbeitnehmer Im Geschäftsjahr 2023 waren durchschnittlich folgende Arbeitnehmer beschäftigt:
Mitglieder der Geschäftsführung Die Geschäftsführung lag im Geschäftsjahr 2023 bei: Herrn Volker Hövelmann, Telgte (bis 26. Februar 2024), Herrn Stephan Marx, Münster, Herrn Dr. Ulrich Knopp, Münster (ab 26. Februar 2024). Die Gesellschaft macht von dem Wahlrecht auf Unterlassen der Angaben über die Bezüge der Geschäftsführung gemäß § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch. Mutterunternehmen Mutterunternehmen im Sinne des § 285 Nr. 14 HGB ist die St. Franziskus-Stiftung, Münster. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum 31.12.2023 bestanden folgende betragsmäßig beschränkte Einzelbürgschaften: - EUR 500.000,00 zu Gunsten der medical ORDER services GmbH, Ahlen, - EUR 625.000,00 zu Gunsten der medical ORDER instruments GmbH, Ahlen. Die Bürgschaftserklärungen wurden jeweils gegenüber der Sparkasse Münsterland-Ost abgegeben. Die Wahrscheinlichkeit der Inanspruchnahme der Verbindlichkeiten aus Bürgschaften schätzen wir aufgrund der gegenwärtigen Bonität und des Zahlungsverhaltens der Begünstigten in der Vergangenheit als sehr gering ein; Anhaltspunkte für eine andere Beurteilung liegen uns derzeit nicht vor. Im Rahmen der Finanzierung des Erwerbs des Herz-Jesu-Krankenhauses durch die Franziskus-Stiftung wurde ein Guthaben in Höhe von EUR 3.000.000,00 zu Gunsten der Deckung eines Margenkredites an die DKM Darlehenskasse Münster eG verpfändet. Sonstige finanzielle Verpflichtungen bestanden am 31.12.2023 aufgrund von Mietverhältnissen in Höhe von EUR 617.572,06 und Leasingverträgen in Höhe von EUR 148.636,12. Die diesbezügliche jährliche Belastung beläuft sich für Mieten auf EUR 261.081,74 sowie für Leasinggebühren auf EUR 47.113,82. Daneben bestanden finanzielle Verpflichtungen aufgrund von Erbbauzinsen in Höhe von EUR 9.665.558,83 mit einer jährlichen Belastung von EUR 150.893,53. Gewinnverwendung Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss 2023 in Höhe von EUR 1.120.228,09 und den bestehenden Gewinnvortrag von EUR 11.634.310,07 auf neue Rechnung vorzutragen. Sonstige Angaben Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 berechnete Gesamthonorar in Höhe von EUR 21.680,00 betrifft ausschließlich Abschlussprüferleistungen.
Ahlen, am 22. Juli 2024 St. Vincenz-Gesellschaft mbH Dr. Ulrich Knopp Stephan Marx Anlagennachweis zum 31. Dezember 2023
Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die St. Vincenz-Gesellschaft mbH, Ahlen Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der St. Vincenz-Gesellschaft mbH, Ahlen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der St. Vincenz-Gesellschaft mbH, Ahlen, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Münster, am 22. Juli 2024 CURACON
GmbH
Sagasser, Wirtschaftsprüferin Averbeck, Wirtschaftsprüfer ErgebnisverwendungsbeschlussDer Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde im Umlaufbeschluss der Gesellschafterversammlung vom 24. September 2024 festgestellt. Es wurde beschlossen, den Jahresüberschuss in Höhe von 1.120.228,09 € und den bestehenden Gewinnvortrag in Höhe von € 11.634.310,07 auf neue Rechnung vorzutragen. |
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