Concept-e ESO GmbH
Same addressComputer consultancy activities
Basic information of the organization
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Tanja Katharina Zirnstein since 1/9/2025 | Managing Director |
Tim Dr. Hiddemann since 1/9/2025 | Managing Director |
Katrin Mohr since 1/20/2023 | Managing Director |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
M******* N***+1 | 4.00% |
D****** D****+1 | 1.00% |
| Name | Ownership |
|---|---|
Walter Eversheim Stiftung | 30.00% |
Kölner Universitätsstiftung | 30.00% |
| 20.00% | |
Gateway Förderverein e.V. | 15.00% |
Company ownership and partner structure
5 shareholders
GmbH structure
4 of 5 shown
Official financial statements and annual reports
Digital Hub Cologne GmbHKölnJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019BilanzAktiva
sonstige BerichtsbestandteileI. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die Digital Hub Cologne GmbH hat ihren Sitz in Köln. Sie ist im Handelsregister des Amtsgerichts Köln unter HRB 89123 eingetragen. Finanzielle Risiken bestehen wie im Lagebericht dargestellt durch die befristeten Finanzierungsbeiträge der Gesellschafter, die 2021 auslaufen. Das strategische und auch im Rahmen der Förderung vorgegebene Ziel ist jedoch, das Unternehmen auch über das Förderprojekt hinaus fortzuführen. Konsequenterweise wird der Digital Hub Cologne in den verbleibenden Monaten des Förderprojektes alles versuchen, weitere Ertragsquellen zu erschließen, um zum einen die Ausnutzung des zugesagten Förderbudgets zu maximieren und zum anderen die Liquidität des Unternehmens soweit zu stabilisieren, dass auch ohne Fortführung des Förderprojektes von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen wird. Der Digital Hub Cologne Gesellschafter Universität zu Köln hat sich darüber hinaus bereit erklärt, die Digital Hub Cologne GmbH zum Ende des Förderprojektes gegebenenfalls mit ihren eigenen bestehenden Innovations- und Startup-Strukturen zusammenzuführen. Sollte entgegen der Erwartungen es nicht gelingen den Wegfall der Finanzierungbeiträge der Gesellschafter durch Finanzierungszusagen anderer Unternehmen oder der Universität zu Köln zu kompensieren, wäre der Fortbestand der Gesellschaft gefährdet. II. Allgemeine Angaben zu Inhalt und Gliederung des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für große Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) sowie des GmbHG und des Gesellschaftsvertrages aufgestellt. Nach den in § 276a HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine Kleinstkapitalgesellschaft". Auf die Erleichterung gemäß § 264 Abs. 1 Satz 5 HGB wurde verzichtet. Gemäß § 16 des Gesellschaftsvertrages hat die Gesellschaft die Vorschriften einer "großen Kapitalgesellschaft" nach § 267 Abs. 3 HGB zu beachten. Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungsgrundsätzen nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. (§§ 265 Abs. 1 Satz 2, 266 ff. HGB) III. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden stellen sich wie folgt dar: Die immateriellen Vermögensgegenstände werden linear über 3 Jahre abgeschrieben. Dabei wird die Nutzungsdauer des immateriellen Vermögensgegenstandes nach dessen Produktlebenszyklus oder dessen erwarteten Synergieeffekten angesetzt, soweit diese verlässlich geschätzt werden können. Das Sachanlagevermögen wird mit den Anschaffungskosten, zuzüglich Anschaffungsnebenkosten, abzüglich Skonti aktiviert und - soweit abnutzbar - planmäßig abgeschrieben. Planmäßige Abschreibungen werden linear unter Zugrundelegung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von drei bis acht Jahren vorgenommen. Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von EUR 250,00 bis zu EUR 800,00 werden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung sofort abgeschrieben, solche mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis EUR 250,00 direkt als Aufwand erfasst. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt. Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt. Aktive latente Steuern resultieren im Wesentlichen aus steuerlichen Verlustvorträgen. Die Ermittlung der latenten Steuern erfolgt grundsätzlich auf Basis eines kombinierten Steuersatzes in Höhe von 32,45 %. Insgesamt entsteht hierdurch ein Überhang aktiver latenter Steuern. Von dem Wahlrecht zur Bilanzierung dieses aktiven latenten Steuerüberhangs gemäß § 274 Abs. 1 S. 2 HGB wurde kein Gebrauch gemacht. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. Die sonstigen Rückstellungen decken alle bis zur Bilanzaufstellung bekannt gewordenen ungewissen Schulden, Verluste und Risiken, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen, angemessen und ausreichend ab. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Erfüllungsbeträgen passiviert. IV. Angaben zur Bilanz Die Darstellung des Anlagevermögens ist in dem beiliegenden Anlagespiegel wiedergegeben. Hieraus ergeben sich auch die Abschreibungen des Geschäftsjahres. Die sonstigen Vermögensgegenstände beinhalten eine Forderung gegen Gesellschafter (TEUR 300,0) (i. Vj. TEUR 100,0). Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen im Wesentlichen Versicherungsbeiträge sowie Kosten für Beratungsleistungen. Das Stammkapital der Gesellschaft beläuft sich auf TEUR 30,0. Im Geschäftsjahr erfolgten Zuführungen in die Kapitalrücklage gemäß § 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB in Höhe von TEUR 300,0. Auf Grundlage der jeweiligen Beschlussfassung und vertraglicher Verpflichtungen der Gesellschafter wurden die Zuführungen in die Kapitalrücklage bereits vor Einzahlung in die Kapitalrücklage eingestellt. Die im Vorjahr zugeführte Kapitalrücklage von insgesamt TEUR 300,0 wurde gemäß Gesellschafterbeschluss im Berichtsjahr in Höhe von TEUR 215,0 aufgelöst. Der Bilanzgewinn enthält den Gewinnvortrag aus dem Vorjahr in Höhe von TEUR 12,2. Die sonstigen Rückstellungen setzen sich wie folgt zusammen:
V. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Die Umsatzerlöse setzen sich wie folgt zusammen:
VI. Sonstige Pflichtangaben 1. Periodenfremde Erträge und periodenfremde Aufwendungen Die Gewinn- und Verlustrechnung enthält periodenfremde Erträge in Höhe von TEUR 2,5 aus der Auflösung von Rückstellungen. Periodenfremde Aufwendungen sind nicht gegeben. 2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen gemäß § 285 Nr. 3a HGB betragen TEUR 25,7. Diese umfassen zum Bilanzstichtag bestehende Verpflichtungen aus einem Mietvertrag mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten (TEUR 6,4) sowie einen KfZ-Leasingvertrag mit einer Laufzeit bis Juni 2022 (TEUR 19,3), mit einem Jahresbetrag in Höhe von TEUR 7,7. 3. Arbeitnehmerzahl Die durchschnittliche Zahl der Arbeitnehmer nach § 267 Abs. 5 HGB im Jahr 2019 stellt sich wie folgt dar:
4. Gesellschaftsorgane Geschäftsführer: Zum alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer ist bestellt: Herr Marc Kley, Interim-Manager, Köln (1. Dezember 2018 bis 30. Juni 2019) Herr Thomas Bungard, Diplom Kaufmann, Langenfeld(ab 1. Juni 2019) 5. Vergütungen der Mitglieder der Unternehmensorgane Die fixe Tätigkeitsvergütung der Geschäftsführer betrug im Jahr 2019 insgesamt TEUR 84,7 brutto, davon entfielen TEUR 9,6 auf Herrn Marc Kley und TEUR 75,1 auf Herrn Thomas Bungard. 6. Ergebnisverwendung Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Bilanzgewinn in Höhe von TEUR 16,9 auf neue Rechnung vorzutragen. 7. Honorar des Abschlussprüfers Das Gesamthonorar des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2019, welches sich ausschließlich auf Abschlussprüfungsleistungen bezieht, beträgt TEUR 8. 8. Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Stichtag Die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie haben zur Absage einer Vielzahl von Veranstaltungen im ersten Halbjahr 2020 geführt. Da Ausmaß und Dauer der Corona-Krise noch nicht abschätzbar sind, besteht das Risiko, dass die geplanten Einnahmen aus Leistungsentgelten nicht in der geplanten Höhe erzielt werden können. Dazu kommt, dass die Marketing- und Vertriebsaktivitäten zur Einführung der DHC-Werkstatt nicht wie geplant umgesetzt werden können und auch hier die Leistungsentgelte deutlich niedriger ausfallen können. Die Corona-Krise bedeutet für viele Startups eine große Gefahr, da die Finanzierung für diese oftmals ein Problem ist und kaum oder wenig Rücklagen vorhanden sind. Dadurch könnte das Startup-Öko-System einen herben Rückschlag erleiden, der auch Auswirkungen auf die Aktivitäten des DHC hat. Die Entwicklung wird hier von der Ausgestaltung und Schnelligkeit der Umsetzung des von der Bundesregierung geplanten Schutzschildes abhängen. Die Geschäftsführung geht nicht davon aus, dass die Corona-Krise eine negative Auswirkung auf die den Fortbestand der Gesellschaft hat. Weitere Sachverhalte oder Ereignisse von besonderer Bedeutung nach dem Stichtag, die einen Nachtragsbericht erfordern, bestehen nicht.
Köln, den 27. April 2020 gez .Thomas Bungard Angaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 27.04.2020 festgestellt. |
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