Master Data

Registry
Register court Münster HRB 19218
Previous
Butz-Lift-Parts-GmbH
Registered
2/8/2021
Industry
Manufacture of consumer electronicsManufacture of electrical and electronic equipment for motor vehiclesManufacture of electronic components n.e.c.
Purpose
Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung, Beratung, Verkauf und Wartung von elektronischen Produkten und Zubehör.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Managing Director
Stefan Förster
since 2/8/2021
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
Michael ButzButz Aufzüge GmbH
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Germany
€25,000
100.00%

Balance Sheet Accounts

Financial Report

BUTZ LIFTPARTS GmbH

Münster

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Bilanz

Aktiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Anlagevermögen 29.406,00 31.134,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1.416,00 1.616,00
II. Sachanlagen 27.990,00 29.518,00
B. Umlaufvermögen 1.022.734,97 867.071,39
I. Vorräte 884.196,21 732.579,88
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 101.569,64 125.328,11
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 5.036,00 5.036,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 36.969,12 9.163,40
C. Rechnungsabgrenzungsposten 999,72 2.527,76
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 145.851,65 134.469,42
Aktiva 1.198.992,34 1.035.202,57

Passiva

31.12.2023
EUR
31.12.2022
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 159.469,42 98.404,68
III. Jahresfehlbetrag 11.382,23 61.064,74
IV. nicht gedeckter Fehlbetrag 145.851,65 134.469,42
B. Rückstellungen 37.240,41 20.074,59
C. Verbindlichkeiten 1.161.751,93 1.015.127,98
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 247.886,94 181.262,99
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 913.864,99 833.864,99
davon gegenüber Gesellschaftern 863.864,99 783.864,99
Summe Passiva 1.198.992,34 1.035.202,57

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

I. Allgemeine Angaben

Die Firma BUTZ LIFTPARTS GmbH wurde mit notariellem Vertrag vom 02. Februar 2021 gegründet. Die Eintragung im Handelsregister des Registergerichts erfolgte am 08. Februar 2021 unter der Nummer HRB 19218 beim Amtsgericht Münster. Sitz der Gesellschaft war im Berichtszeitraum Münster.

Bei der BUTZ LIFTPARTS GmbH handelt es sich um eine Kapitalgesellschaft i. S. d.
§ 264 HGB. Mindestens zwei der drei Größenmerkmalen des § 267 Abs. 1 HGB wurden nicht überschritten, sodass es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft handelt. Somit kann von den größenabhängigen Erleichterungen Gebrauch gemacht werden. Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet.

II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Bei der Erstellung des Jahresabschlusses 2023 wurden die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB unter Berücksichtigung der Bestimmungen des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BILMOG), des Bilanz-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und ergänzend die Regelungen des GmbHG beachtet.

Die Ansatzvorschriften der einzelnen Bilanz- und GuV-Posten entsprechen den
§§ 246 - 250 HGB, die Bewertungsvorschriften den §§ 252 - 256a HGB. Das Gliederungsschema der Bilanz entspricht dem § 266 HGB, das der Gewinn- und Verlustrechnung dem § 275 Abs. 2 HGB (Gesamtkostenverfahren).

Angaben die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können, sind insgesamt im Anhang aufgeführt.

Anlagevermögen

Erworbene immatierielle Vermögensgegenstände wurden mit den Anschaffungs-kosten angesetzt. Soweit zulässig wurden Diese um Abschreibungen gemindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der linearen Methode ermittelt.

Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen wurden im zulässigen Rahmen linear vorgenommen.

Für Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten zwischen 250,00 Euro und 1.000,00 Euro wurde im Zugangsjahr die Poolabschreibung gewählt nach
§ 6 Abs. 2a EStG.

Umlaufvermögen

Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt zu Anschaffungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer beizulegender Wert vorlag, wurde Dieser angesetzt. Die in Arbeit befindlichen Aufträge wurden mit den Herstellungskosten bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit dem Nennwert angegeben. Einzelrisiken, die zum Ansatz von Einzelwertberichtigungen führen können, waren nicht erkennbar. Das allgemeine Kreditrisiko stellt zum Bilanzstichtag keine im Rahmen einer Pauschalwertberichtigung zu berücksichtigende Größe dar.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages (das bedeutet einschließlich künftiger Preis- und Kostensteigerungen bis zum Erfüllungstag) angesetzt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Auf die Verpflichtung zur Abgabe eines Anlagespiegels, der Aufgliederung der Ent-wicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens inkl. gesonderter Aufführung der Zugänge, Abgänge, Umbuchungen und Zuschreibungen des Geschäftsjahres, ausgehend von den gesamten Anschaffungs- und Herstellungskosten nach § 284 Abs. 3 HGB im Anhang kann nach § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB verzichtet werden, da es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft handelt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind vollständig innerhalb eines Jahres fällig.

Forderungen gg. Gesellschafter bestehen in Höhe von 0,00 € (VJ 0,00 €).

Es sind keine sonstigen Vermögensgegenstände mit einer Laufzeit von über
5 Jahren ausgewiesen.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:

Restlaufzeit bis zu einem Jahr (VJ 181.262,99 €) 247.886,94 €
- davon Verbindlichkeiten gg. Gesellschafter (VJ 0,00 €) 0,00 €
Restlaufzeit zwischen 1. und 5. Jahren (VJ 833.864,99 €) 913.864,99 €
- davon Verbindlichkeiten gg. Gesellschafter  ( VJ 783.864,99 €) 863.864,99 €
Restlaufzeit von mehr als 5. Jahren (VJ 0,00 €) 0,00 €
- davon Verbindlichkeiten gg. Gesellschafter (VJ 0,00 €) 0,00 €

Latente Steuern

Kleine Kapitalgesellschaften sind nach § 274a Nr. 5 HGB von der Anwendung des
§ 274 HGB befreit. Dies bedeutet, dass weder aktive noch passive latente Steuern ausgewiesen werden.

IV. Gewinn- und Verlustrechnung

Angaben zu den einzelnen Positionen der Gewinn- und Verlustrechnung sind nicht erforderlich, da nach handelsrechtlichen Vorschriften angabepflichtige Sachverhalte nicht gegeben sind bzw. von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 288 Satz 1 i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht wird nach § 326 HGB.

Die Umsatzerlöse wurden entsprechend der Neudefinition des § 277 Abs. 1 HGB in der Fassung des BilRUG erfasst.

Im Geschäftsjahr ergaben sich keine außergewöhnlichen Aufwendungen
sowie Erträge n. § 285 Nr. 31 HGB.

V. Sonstige Angaben

Haftungsverhältnisse

Verbindlichkeiten aus Bürgschaften  (VJ 0,00 €)   0,00 €

Der Kapitalfehlbetrag 2023 in Höhe von 145.851,65 € ist durch persönliche Bürgschaft der Butz Aufzüge GmbH (Gesellschafter-Geschäftsführer Herr Michael Butz) abgedeckt. Die Butz Aufzüge GmbH tritt mit ihrer Bürgschaftsforderung hinter allen Forderungen der anderen Gläubiger zurück.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Die Gesellschaft betreibt Ihr Unternehmen in gemieteten Räumen. Die finanziellen Verpflichtungen aus den Mietverträgen betragen derzeit 40.152,00 €. In Folgejahren ist mit finanziellen Verpflichtungen aus Mietverträgen von 40.152,00 € zu rechnen.

Arbeitnehmer

Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 12 Mitarbeiter beschäftigt.

Angabe der Mitglieder der Geschäftsführung

Als Geschäftsführer waren im Berichtszeitraum bestellt:

Herr Stefan Förster (Systemelektroniker) aus Einsbach.
Herr Olav Hennemann (Kaufmann) aus Münster.

Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Vom Schutzrecht nach § 286 Abs. 4 HGB bezüglich der Vergütungen der Geschäftsführungsorgane wird Gebrauch gemacht.

Münster, den 21.02.2025

     Stefan Förster        Olav Hennemann  
(Geschäftsführer)       (Geschäftsführer)         



sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.02.2025 festgestellt.

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