BUTZ
LIFTPARTS GmbH
Münster
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
29.406,00 |
31.134,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.416,00 |
1.616,00 |
| II.
Sachanlagen |
27.990,00 |
29.518,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.022.734,97 |
867.071,39 |
| I.
Vorräte |
884.196,21 |
732.579,88 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
101.569,64 |
125.328,11 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
5.036,00 |
5.036,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
36.969,12 |
9.163,40 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
999,72 |
2.527,76 |
| D.
Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag |
145.851,65 |
134.469,42 |
| Aktiva |
1.198.992,34 |
1.035.202,57 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
0,00 |
0,00 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Verlustvortrag |
159.469,42 |
98.404,68 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
11.382,23 |
61.064,74 |
| IV.
nicht gedeckter Fehlbetrag |
145.851,65 |
134.469,42 |
| B.
Rückstellungen |
37.240,41 |
20.074,59 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.161.751,93 |
1.015.127,98 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
247.886,94 |
181.262,99 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
913.864,99 |
833.864,99 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
863.864,99 |
783.864,99 |
| Summe
Passiva |
1.198.992,34 |
1.035.202,57 |
Anhang für das Geschäftsjahr 2023
I. Allgemeine Angaben
Die Firma BUTZ LIFTPARTS GmbH wurde mit notariellem
Vertrag vom 02. Februar 2021 gegründet. Die Eintragung
im Handelsregister des Registergerichts erfolgte am 08.
Februar 2021 unter der Nummer HRB 19218 beim Amtsgericht
Münster. Sitz der Gesellschaft war im Berichtszeitraum
Münster.
Bei der BUTZ LIFTPARTS GmbH handelt es sich um eine
Kapitalgesellschaft i. S. d.
§ 264 HGB. Mindestens zwei der drei
Größenmerkmalen des § 267 Abs. 1 HGB wurden
nicht überschritten, sodass es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft handelt. Somit kann von den
größenabhängigen Erleichterungen Gebrauch
gemacht werden. Auf die Erstellung eines Lageberichts wurde
nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses 2023 wurden
die Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des HGB unter
Berücksichtigung der Bestimmungen des
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BILMOG), des
Bilanz-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und
ergänzend die Regelungen des GmbHG beachtet.
Die Ansatzvorschriften der einzelnen Bilanz- und
GuV-Posten entsprechen den
§§ 246 - 250 HGB, die Bewertungsvorschriften
den §§ 252 - 256a HGB. Das Gliederungsschema der
Bilanz entspricht dem § 266 HGB, das der Gewinn- und
Verlustrechnung dem § 275 Abs. 2 HGB
(Gesamtkostenverfahren).
Angaben die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn- und
Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden können,
sind insgesamt im Anhang aufgeführt.
Anlagevermögen
Erworbene immatierielle Vermögensgegenstände
wurden mit den Anschaffungs-kosten angesetzt. Soweit
zulässig wurden Diese um Abschreibungen gemindert.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der linearen Methode ermittelt.
Sachanlagen wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen bewertet.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden im
zulässigen Rahmen linear vorgenommen.
Für Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten zwischen 250,00 Euro und 1.000,00 Euro
wurde im Zugangsjahr die Poolabschreibung gewählt nach
§ 6 Abs. 2a EStG.
Umlaufvermögen
Die Bewertung des Vorratsvermögens erfolgt zu
Anschaffungskosten. Soweit am Bilanzstichtag ein niedrigerer
beizulegender Wert vorlag, wurde Dieser angesetzt. Die in
Arbeit befindlichen Aufträge wurden mit den
Herstellungskosten bewertet.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
sind grundsätzlich mit dem Nennwert angegeben.
Einzelrisiken, die zum Ansatz von Einzelwertberichtigungen
führen können, waren nicht erkennbar. Das
allgemeine Kreditrisiko stellt zum Bilanzstichtag keine im
Rahmen einer Pauschalwertberichtigung zu
berücksichtigende Größe dar.
Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden
alle erkennbaren Risiken berücksichtigt. Sie sind in
Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages (das bedeutet
einschließlich künftiger Preis- und
Kostensteigerungen bis zum Erfüllungstag) angesetzt.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
III. Erläuterungen zur Bilanz
Anlagevermögen
Auf die Verpflichtung zur Abgabe eines Anlagespiegels,
der Aufgliederung der Ent-wicklung der einzelnen Posten des
Anlagevermögens inkl. gesonderter Aufführung der
Zugänge, Abgänge, Umbuchungen und Zuschreibungen
des Geschäftsjahres, ausgehend von den gesamten
Anschaffungs- und Herstellungskosten nach § 284 Abs. 3
HGB im Anhang kann nach § 288 Abs. 1 Nr. 1 HGB
verzichtet werden, da es sich um eine kleine
Kapitalgesellschaft handelt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
vollständig innerhalb eines Jahres fällig.
Forderungen gg. Gesellschafter bestehen in Höhe
von 0,00 € (VJ 0,00 €).
Es sind keine sonstigen Vermögensgegenstände
mit einer Laufzeit von über
5 Jahren ausgewiesen.
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten gliedern sich wie folgt:
| Restlaufzeit bis zu einem
Jahr |
(VJ 181.262,99
€) |
247.886,94 € |
|
| - davon Verbindlichkeiten
gg. Gesellschafter (VJ 0,00 €) |
0,00 € |
|
|
| Restlaufzeit zwischen 1.
und 5. Jahren |
(VJ |
833.864,99 €) |
913.864,99 € |
| - davon Verbindlichkeiten
gg. Gesellschafter ( VJ 783.864,99 €) |
863.864,99 € |
|
|
| Restlaufzeit von mehr als
5. Jahren (VJ |
0,00 €) |
0,00 € |
|
| - davon Verbindlichkeiten
gg. Gesellschafter (VJ |
0,00 €) |
0,00 € |
|
Latente Steuern
Kleine Kapitalgesellschaften sind nach § 274a Nr.
5 HGB von der Anwendung des
§ 274 HGB befreit. Dies bedeutet, dass weder
aktive noch passive latente Steuern ausgewiesen werden.
IV. Gewinn- und Verlustrechnung
Angaben zu den einzelnen Positionen der Gewinn- und
Verlustrechnung sind nicht erforderlich, da nach
handelsrechtlichen Vorschriften angabepflichtige Sachverhalte
nicht gegeben sind bzw. von den
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 288 Satz
1 i.V.m. § 267 Abs. 1 HGB Gebrauch gemacht wird nach
§ 326 HGB.
Die Umsatzerlöse wurden entsprechend der
Neudefinition des § 277 Abs. 1 HGB in der Fassung des
BilRUG erfasst.
Im Geschäftsjahr ergaben sich keine
außergewöhnlichen Aufwendungen
sowie Erträge n. § 285 Nr. 31 HGB.
V. Sonstige Angaben
Haftungsverhältnisse
Verbindlichkeiten aus Bürgschaften (VJ
0,00 €) 0,00 €
Der Kapitalfehlbetrag 2023 in Höhe von 145.851,65
€ ist durch persönliche Bürgschaft der Butz
Aufzüge GmbH (Gesellschafter-Geschäftsführer
Herr Michael Butz) abgedeckt. Die Butz Aufzüge GmbH
tritt mit ihrer Bürgschaftsforderung hinter allen
Forderungen der anderen Gläubiger zurück.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Die Gesellschaft betreibt Ihr Unternehmen in gemieteten
Räumen. Die finanziellen Verpflichtungen aus den
Mietverträgen betragen derzeit 40.152,00 €. In
Folgejahren ist mit finanziellen Verpflichtungen aus
Mietverträgen von 40.152,00 € zu rechnen.
Arbeitnehmer
Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 12
Mitarbeiter beschäftigt.
Angabe der Mitglieder der Geschäftsführung
Als Geschäftsführer waren im Berichtszeitraum
bestellt:
Herr Stefan Förster (Systemelektroniker) aus
Einsbach.
Herr Olav Hennemann (Kaufmann) aus Münster.
Die Geschäftsführer sind von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Vom Schutzrecht nach § 286 Abs. 4 HGB
bezüglich der Vergütungen der
Geschäftsführungsorgane wird Gebrauch gemacht.
Münster, den 21.02.2025
Stefan
Förster Olav
Hennemann
(Geschäftsführer)
(Geschäftsführer)
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 21.02.2025
festgestellt. |