FBI GmbHLiquidated

71296 Heimsheim, DEU

Master Data

Registry
Register court Mannheim HRB 511543
Registered
2/7/2001
Industry
Agents involved in the sale of toolsAgents involved in the sale of furnitureWholesale of machine tools
Purpose
Der Vertrieb von Industriewerkzeugen jeglicher Art, Vermittlung solcher Geschäfte sowie Beratung von Kunden.

History

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Financial Report

FBI GmbH

Heimsheim

Jahresabschluss zum 31.12.2007

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Immaterielle Vermögensgegenstände

793,00

1.073,00

II. Sachanlagen

4.334,00

5.891,00

III. Finanzanlagen

0,00

0,00

B. Umlaufvermögen

I. Vorräte

25.709,00

18.673,98

II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

31.871,34

42.022,07

III. Wertpapiere

0,00

0,00

IV. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

34.981,38

11.042,72

C. Rechnungsabgrenzungsposten

614,00

628,15

Summe Aktiva

98.302,72

79.330,92



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

25.000,00

25.000,00

II. Kapitalrücklage

0,00

0,00

III. Gewinnrücklagen

0,00

0,00

IV. Gewinnvortrag/Verlustvortrag

27.979,98

39.957,71

V. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag

-2.281,94

-11.977,73

B. Rückstellungen

2.000,00

2.500,00

C. Verbindlichkeiten

45.604,68

23.850,94

D. Rechnungsabgrenzungsposten

0,00

0,00

Summe Passiva

98.302,72

79.330,92

Anhang zum Jahresabschluss 2007


FBI GmbH

Vertrieb von Industriewerkzeugen

Mühlrain 8, 71296 Heimsheim



Fünfter Titel des zweiten Abschnitts des dritten Buches des Handelsgesetzbuches vom 10. Mai 1897, zuletzt geändert am 18.01.2001



A. § 284 Absatz 2 Nummer 1 HGB

Erläuterungen zu den

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben.

Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewandt:


Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände (u.a. Software) werden entsprechend der steuerlichen Handhabung aktiviert und nach ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer abgeschrieben.


Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt. Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume linear und degressiv vorgenommen.

Bei beweglichen Anlagegegenständen erfolgt der Übergang von der degressiven zur linearen Abschreibung, sobald dies zu höheren Jahresabschreibungen führt.

Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis zu einem Wert von € 410,-- (geringwertige Wirtschaftsgüter) werden im Zugangsjahr bis auf einen Erinnerungswert von € 1,-- und der Vorjahreszugang im Anlagenverzeichnis auf € 0,00 abgeschrieben.


Bei Neuzugängen des Wirtschaftsjahres, für die in den zwei vorangegangenen Wirtschaftsjahren eine Rücklage nach § 7g Abs. 3 EStG gebildet wurde, wird zusätzlich die Sonderabschreibung entsprechend § 7g Absatz 1 EStG mit 20% in Anspruch genommen.


Die Finanzanlagen werden mit Anschaffungskosten beziehungsweise dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.


Vorräte werden grundsätzlich mit den Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren Tageswerten bewertet.


Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert abzüglich einer Pauschalwertberichtigung für das allgemeine Kreditrisiko bewertet. Bei zweifelhaft einbringlichen Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.


Rückstellungen sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist und entsprechend den zu erwartenden Ausgaben und drohenden Verlusten. Pensionsrückstellungen werden in Höhe der steuerrechtlichen Teilwerte gebildet.


Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses werden hinsichtlich der Bewertung und des Ausweises die Vorschriften des HGB sowie des GmbHG beachtet. Bei der Aufstellung des Anhangs wurde teilweise von den größenabhängigen Erleichterungen für kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 288 HGB Gebrauch gemacht. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

B. § 284 Absatz 2 Nr. 2 HGB

EURO-Umrechnung

Angabe unterbleibt, da die Kapitalgesellschaft die Größenmerkmale des § 267 Absatz 1 HGB nicht überschreitet.


C. § 284 Absatz 2 Nr. 3 HGB

Abweichung von

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Von den unter Punkt A erläuterten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurde in diesem Wirtschaftsjahr abgewichen. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter, die im Wirtschaftsjahr 2007 angeschafft wurden, werden auf fünf Jahre abgeschrieben.


D. § 284 Absatz 2 Nr. 4 HGB

Pauschalbewertung des Vorratsvermögens

Das Vorratsvermögen wurde einzeln mit den Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren Teilwerten bewertet. Auf Grund der Einzelbewertung war eine Pauschalbewertung des Vorratsvermögens nicht vorzunehmen.

E. § 284 Absatz 2 Nr. 5 HGB

Einbeziehung von Zinsen für

Fremdkapital in die Herstellungskosten


In die Herstellungskosten werden jeweils die Einzel- und Gemeinkosten der Material- und Fertigungskosten sowie die Sondereinzelkosten der Fertigung und der Wertverzehr des Anlagevermögens, soweit er durch die Herstellung des Wirtschaftgutes veranlasst ist, einbezogen. Der Herstellungskostenbegriff entspricht damit dem Abschnitt 33 der Einkommensteuerrichtlinien. Fremdkapitalzinsen werden nicht in die Herstellungskosten einbezogen.


F. § 285 Absatz 1 Nr. 1 HGB

Verbindlichkeiten

Die Kapitalgesellschaft schuldet keine Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.


Die Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte oder ähnliche Rechte abgesichert.


G. § 285 Absatz 1 Nr. 2 bis 8a HGB


Angabe unterbleibt, da die Kapitalgesellschaft die Größenmerkmale des § 267 Absatz 1 HGB nicht überschreitet.

H. § 285 Absatz 1 Nr. 8b HGB

Personalaufwand


Angabe unterbleibt, da das Umsatzkostenverfahren nach § 275 Absatz 3 HGB nicht angewandt wurde.

I. § 285 Absatz 1 Nr. 9a und b HGB

Angabe unterbleibt, da die Kapitalgesellschaft die Größenmerkmale des § 267 Absatz 1 HGB nicht überschreitet.

J. § 285 Absatz 1 Nr. 9c HGB

Gesellschafterdarlehen

Die Kapitalgesellschaft hat dem Verpachtungsunternehmen Rinkert-Bergmann (# 1300) ein Darlehen in Höhe von € 16.126,52 gewährt. Das Darlehen wird mit 6% p.a. verzinst. Zum Schluss des vorangegangenen Wirtschaftsjahres valutierte das Darlehen mit € 19.910,25.

K. § 285 Absatz 1 Nr. 10 HGB

Mitglieder des Geschäftsführungsorgans


Die Gesellschafterversammlung vom 4. Februar 2002 bestellte Herrn Frank Bergmann zum alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer der Gesellschaft. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB (Verbot des Selbstkontrahierens) befreit.



L. § 285 Absatz 1 Nr. 11 HGB

Anteile an anderen Unternehmen


Die Kapitalgesellschaft ist an keinem anderen Unternehmen zu mindestens 20% beteiligt.



M. § 285 Absatz 1 Nr. 12 HGB

Sonstige Rückstellungen


Angabe unterbleibt, da die Kapitalgesellschaft die Größenmerkmale des § 267 Absatz 1 HGB nicht überschreitet.



N. § 285 Absatz 1 Nr. 13 HGB

Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts


Die Kapitalgesellschaft schreibt keinen Geschäfts- oder Firmenwert ab.



O. § 285 Absatz 1 Nr. 14 HGB

Konzernabschluss


Die Kapitalgesellschaft ist weder Organgesellschaft noch Organträger im handelsrechtlichen Sinne.



P. § 285 Absatz 1 Nr. 15 HGB

Personenhandelsgesellschaften


Das Berichtsunternehmen ist keine Personenhandelsgesellschaft im Sinne von § 264 a Absatz 1 HGB.

 

Frank Bergmann

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