Engineering activities for structural design
FBI GmbHLiquidated
71296 Heimsheim, DEUMaster Data
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Financial Report
Official financial statements and annual reports
FBI GmbHHeimsheimJahresabschluss zum 31.12.2007BILANZ
Anhang zum Jahresabschluss 2007
FBI GmbH
Vertrieb von Industriewerkzeugen
Mühlrain 8, 71296 Heimsheim
Fünfter Titel des zweiten Abschnitts des dritten
Buches des Handelsgesetzbuches vom 10. Mai 1897, zuletzt
geändert am 18.01.2001
A. § 284 Absatz 2 Nummer 1 HGB
Erläuterungen zu den
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung,
die weder im Geschäftsjahr noch im Vorjahr einen
Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8
HGB nicht angegeben.
Bei Aufstellung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung werden folgende Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden angewandt:
Entgeltlich erworbene immaterielle
Vermögensgegenstände (u.a. Software) werden
entsprechend der steuerlichen Handhabung aktiviert und nach
ihrer voraussichtlichen wirtschaftlichen Nutzungsdauer
abgeschrieben.
Sachanlagen werden zu den Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich Abschreibungen angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen werden innerhalb
der steuerrechtlich zugelassenen Zeiträume linear und
degressiv vorgenommen.
Bei beweglichen Anlagegegenständen erfolgt der
Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung, sobald dies zu höheren
Jahresabschreibungen führt.
Bewegliche Gegenstände des Anlagevermögens bis
zu einem Wert von € 410,-- (geringwertige
Wirtschaftsgüter) werden im Zugangsjahr bis auf einen
Erinnerungswert von € 1,-- und der Vorjahreszugang im
Anlagenverzeichnis auf € 0,00 abgeschrieben.
Bei Neuzugängen des Wirtschaftsjahres, für die
in den zwei vorangegangenen Wirtschaftsjahren eine
Rücklage nach § 7g Abs. 3 EStG gebildet wurde,
wird zusätzlich die Sonderabschreibung entsprechend
§ 7g Absatz 1 EStG mit 20% in Anspruch genommen.
Die Finanzanlagen werden mit Anschaffungskosten
beziehungsweise dem niedrigeren beizulegenden Wert
angesetzt.
Vorräte werden grundsätzlich mit den
Anschaffungskosten bzw. zu niedrigeren Tageswerten
bewertet.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
werden mit dem Nennwert abzüglich einer
Pauschalwertberichtigung für das allgemeine
Kreditrisiko bewertet. Bei zweifelhaft einbringlichen
Forderungen werden Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Rückstellungen sind in Höhe des Betrages
angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendig ist und entsprechend den zu
erwartenden Ausgaben und drohenden Verlusten.
Pensionsrückstellungen werden in Höhe der
steuerrechtlichen Teilwerte gebildet.
Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses werden
hinsichtlich der Bewertung und des Ausweises die
Vorschriften des HGB sowie des GmbHG beachtet. Bei der
Aufstellung des Anhangs wurde teilweise von den
größenabhängigen Erleichterungen für
kleine Kapitalgesellschaften gemäß § 288
HGB Gebrauch gemacht. Für die Gewinn- und
Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren
gewählt.
B. § 284 Absatz 2 Nr. 2 HGB
EURO-Umrechnung
Angabe unterbleibt, da die Kapitalgesellschaft die
Größenmerkmale des § 267 Absatz 1 HGB nicht
überschreitet.
C. § 284 Absatz 2 Nr. 3 HGB
Abweichung von
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Von den unter Punkt A erläuterten Bilanzierungs-
und Bewertungsmethoden wurde in diesem Wirtschaftsjahr
abgewichen. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter, die
im Wirtschaftsjahr 2007 angeschafft wurden, werden auf
fünf Jahre abgeschrieben.
D. § 284 Absatz 2 Nr. 4 HGB
Pauschalbewertung des Vorratsvermögens
Das Vorratsvermögen wurde einzeln mit den
Anschaffungskosten bzw. den niedrigeren Teilwerten
bewertet. Auf Grund der Einzelbewertung war eine
Pauschalbewertung des Vorratsvermögens nicht
vorzunehmen.
E. § 284 Absatz 2 Nr. 5 HGB
Einbeziehung von Zinsen für
Fremdkapital in die Herstellungskosten
In die Herstellungskosten werden jeweils die Einzel- und
Gemeinkosten der Material- und Fertigungskosten sowie die
Sondereinzelkosten der Fertigung und der Wertverzehr des
Anlagevermögens, soweit er durch die Herstellung des
Wirtschaftgutes veranlasst ist, einbezogen. Der
Herstellungskostenbegriff entspricht damit dem Abschnitt 33
der Einkommensteuerrichtlinien. Fremdkapitalzinsen werden
nicht in die Herstellungskosten einbezogen.
F. § 285 Absatz 1 Nr. 1 HGB
Verbindlichkeiten
Die Kapitalgesellschaft schuldet keine Verbindlichkeiten
mit einer Restlaufzeit von mehr als fünf Jahren.
Die Verbindlichkeiten sind nicht durch Pfandrechte oder
ähnliche Rechte abgesichert.
G. § 285 Absatz 1 Nr. 2 bis 8a HGB
Angabe unterbleibt, da die Kapitalgesellschaft die
Größenmerkmale des § 267 Absatz 1 HGB nicht
überschreitet.
H. § 285 Absatz 1 Nr. 8b HGB
Personalaufwand
Angabe unterbleibt, da das Umsatzkostenverfahren nach
§ 275 Absatz 3 HGB nicht angewandt wurde.
I. § 285 Absatz 1 Nr. 9a und b HGB
Angabe unterbleibt, da die Kapitalgesellschaft die
Größenmerkmale des § 267 Absatz 1 HGB nicht
überschreitet.
J. § 285 Absatz 1 Nr. 9c HGB
Gesellschafterdarlehen
Die Kapitalgesellschaft hat dem Verpachtungsunternehmen
Rinkert-Bergmann (# 1300) ein Darlehen in Höhe von
€ 16.126,52 gewährt. Das Darlehen wird mit 6%
p.a. verzinst. Zum Schluss des vorangegangenen
Wirtschaftsjahres valutierte das Darlehen mit €
19.910,25.
K. § 285 Absatz 1 Nr. 10 HGB
Mitglieder des Geschäftsführungsorgans
Die Gesellschafterversammlung vom 4. Februar 2002
bestellte Herrn Frank Bergmann zum
alleinvertretungsberechtigten Geschäftsführer der
Gesellschaft. Der Geschäftsführer ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB (Verbot des
Selbstkontrahierens) befreit.
L. § 285 Absatz 1 Nr. 11 HGB
Anteile an anderen Unternehmen
Die Kapitalgesellschaft ist an keinem anderen
Unternehmen zu mindestens 20% beteiligt.
M. § 285 Absatz 1 Nr. 12 HGB
Sonstige Rückstellungen
Angabe unterbleibt, da die Kapitalgesellschaft die
Größenmerkmale des § 267 Absatz 1 HGB nicht
überschreitet.
N. § 285 Absatz 1 Nr. 13 HGB
Abschreibung des Geschäfts- oder Firmenwerts
Die Kapitalgesellschaft schreibt keinen Geschäfts-
oder Firmenwert ab.
O. § 285 Absatz 1 Nr. 14 HGB
Konzernabschluss
Die Kapitalgesellschaft ist weder Organgesellschaft noch
Organträger im handelsrechtlichen Sinne.
P. § 285 Absatz 1 Nr. 15 HGB
Personenhandelsgesellschaften
Das Berichtsunternehmen ist keine
Personenhandelsgesellschaft im Sinne von § 264 a
Absatz 1 HGB.
Frank Bergmann |
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