Jamie Ventures UG (haftungsbeschränkt)
Same addressActivities of holding companies
Basic information of the organization
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Jeremy Martin Hooper since 1/5/2018 | Managing Director |
Joy Arping since 8/7/2009 | Managing Director |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
James Nigel Robson | 25.00% |
J**** M******** E***** | 15.00% |
M*********** K****** | 15.00% |
| Name | Ownership |
|---|---|
INTERCOM Language Services GmbHSelf-held cycle | 5.00% |
Company ownership and partner structure
7 shareholders
GmbH structure
5 of 7 shown
Companies in which this organization holds a direct stake
| Name | Ownership |
|---|---|
| No data available | |
Official financial statements and annual reports
INTERCOM Language Services GmbHHamburgJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015BilanzAKTIVA
Anhang zum 31. Dezember 2015Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Anlagevermögen Die Gegenstände des Anlagevermögens werden zu Anschaffungskosten einschließlich der Anschaffungsnebenkosten abzüglich planmäßiger und außerplanmäßiger Abschreibungen bewertet. Die planmäßigen Abschreibungen werden wie im Vorjahr nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer der Gegenstände unter Anwendung der linearen Methode bemessen. Die Nutzungsdauer beträgt bei immateriellen Gegenständen des Anlagevermögens und den Gegenständen der Betriebs- und Geschäftsausstattung drei bis fünf Jahre. Geringwertige Wirtschaftsgüter im Sinne von § 6 Abs. 2 EStG, die im Geschäftsjahr angeschafft werden, werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe abgeschrieben. Als solche werden ab dem Geschäftsjahr 2010 Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- und Herstellungskosten je Vermögensgegenstand bis € 410,00 behandelt. Bei geringwertigen Wirtschaftsgütern im Sinne von § 6 Abs. 2a EStG mit Anschaffungs- und Herstellungskosten von mehr als € 150,00 und höchstens € 1.000,00, die im Geschäftsjahr angeschafft werden, wird von dem Wahlrecht, sie einem Sammelposten im Sinne von § 6 Abs. 2a EStG zuzuführen, Gebrauch gemacht. Der Sammelposten wird für Geschäftsjahre, für die das BilMoG anzuwenden ist, auch für den handelsrechtlichen Jahresabschluss nur gebildet, solange er insgesamt von untergeordneter Bedeutung ist. Diese Sammelposten werden im Wirtschaftsjahr der Bildung und in den folgenden vier Wirtschaftsjahren mit jeweils einem Fünftel aufgelöst. Außerplanmäßige Abschreibungen werden bei voraussichtlich dauernder Wertminderung vorgenommen, um die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens mit dem niedrigeren Wert, der ihnen am Abschlussstichtag beizulegen ist, anzusetzen. Umlaufvermögen Vorräte Die Vorräte an Lehrbüchern, Fachbüchern, Compactdisk's und Download's werden zu den Anschaffungskosten bewertet. Nicht mehr benötigte Lehrbücher, Fachbücher, Compactdisk's und Download's werden vollständig abgeschrieben. Forderungen und Sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Ansprüche werden zum Nominalwert ausgewiesen. Uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben, zweifelhafte Forderungen werden berichtigt. Zur Berücksichtigung des allgemeinen Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 2 % des nicht durch Kreditversicherung gedeckten Bestandes an Forderungen aus Lieferungen und Leistungen gebildet. Diese Wertberichtigung wird aktivisch von den Nominalwerten der Forderungen abgesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten Als Rechnungsabgrenzungsposten werden auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, ausgewiesen. Latente Steuern Für den Fall, dass zwischen handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren steuerlichen Wertansätzen Differenzen entstehen, die sich in späteren Geschäftsjahren vermutlich abbauen, werden darauf beruhende Steuerbelastungen bzw. Steuerentlastungen als passive latente Steuern bzw. aktive latente Steuern in der Bilanz angesetzt. Bei der Ermittlung der latenten Steuern werden die Steuersätze, die für die Gesellschaft am Bilanzstichtag in Betracht kommen, angewendet. Die sich jeweils ergebenden latenten Steuerbelastungen und Steuerentlastungen werden miteinander verrechnet. Die aktiven und passiven latenten Steuern werden nicht miteinander verrechnet. Sie werden nicht abgezinst. Von dem Wahlrecht des Ausweises einer aktiven latenten Steuer nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB wird Gebrauch gemacht. Die ausgewiesenen Posten werden aufgelöst, sobald die Steuerbelastung bzw. Steuerentlastung eintritt oder mit ihrem Eintritt nicht mehr zu rechnen ist. Von der Befreiungsvorschrift nach § 274 a Nr. 5 HGB wird nur insoweit Gebrauch gemacht, als dies unter analoger Anwendung der Vorschrift in § 249 Abs. 1 HGB (Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten) und unter Berücksichtigung von Steuerentlastungen im Sinne von § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB zulässig ist. Rückstellungen Bemessungsgrundlage für die Steuerrückstellungen ist das aus dem handelsrechtlichen Jahresüberschuss für das laufende Geschäftsjahr abgeleitete zu versteuernde Einkommen. Auf dieses werden die zum Bilanzstichtag geltenden gesetzlichen Steuersätze für die Körperschaftsteuer, den Solidaritätszuschlag und die Gewerbesteuer angewendet. Die auf die zu erwartende Steuerbelastung im Geschäftsjahr geleisteten Steuervorauszahlungen werden unter den sonstigen Vermögensgegenständen ausgewiesen. Für ungewisse Verbindlichkeiten und für drohende Verluste aus schwebenden Geschäften werden Rückstellungen in Höhe der Beträge, die nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich sind, um die Verpflichtungen zu erfüllen, gebildet. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als 12 Monaten werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden von der Deutschen Bundesbank auf der Grundlage des durchschnittlichen Marktzinses der vergangenen sieben Jahre ermittelten und veröffentlichten Abzinsungssatzes abgezinst. Erhaltene Anzahlungen Die erhaltenen Anzahlungen werden mit dem Betrag, der nach Abrechnung der Leistung mit der Kundenforderung verrechnet wird, bewertet. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen und Sonstige Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden zum Erfüllungsbetrag angesetzt. Mitglieder der Geschäftsführung und andere Mitarbeiter Im Geschäftsjahr 2015 waren die Kauffrauen Alison McCabe-Boeck, Hamburg, Ann Mackenzie, Hamburg und Joy Arping, Hamburg alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführerinnen der Gesellschaft.
Hamburg, den 20. Mai 2016 gez. Alison McCabe-Boeck Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 20.05.2016 |
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