Master Data

Registry
Register court Lüneburg HRB 2687
Registered
12/22/2004
Industry
Computer consultancy activitiesOther information technology and computer service activitiesDevelopment and programming of application software
Purpose
die Entwicklung von Programmen und Durchführung von Projekten im Opentext Livelink- Umfeld sowie die Beratung anderer Unternehmen im Bereich IT

History

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Management

NameRole
Tatjana Schmitt
since 1/18/2012
Managing Director

Financial Report

d-TREE GmbH

Lüneburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 27.020,00 1.779,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 23.852,00 0,00
II. Sachanlagen 3.168,00 1.779,00
B. Umlaufvermögen 227.157,32 135.409,72
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 149.979,22 78.207,30
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 140,04 133,37
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 77.178,10 57.202,42
C. Rechnungsabgrenzungsposten 80,19 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 254.257,51 137.188,72

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 67.793,91 30.825,10
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -7.000,00 -7.000,00
III. eingefordertes Kapital 18.000,00 18.000,00
IV. Gewinnvortrag 12.825,10 3.773,94
V. Jahresüberschuss 36.968,81 9.051,16
B. Rückstellungen 125.859,39 45.894,70
C. Verbindlichkeiten 60.604,21 60.468,92
Bilanzsumme, Summe Passiva 254.257,51 137.188,72

Anhang

Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet.

Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:


Gliederungsgrundsätze

Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar.


Bilanzierungsmethoden

Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden.

Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.

Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals, sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert angegeben.

Bewertungsmethoden

Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden.


Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:

Sachanlagen

Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet.

Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes.

Die Abschreibungen wurden beim beweglichen Anlagevermögen gemäß EStG § 7 Abs. 1 nach der linearen Methode vorgenommen.

Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs- oder Herstellungskosten über EUR 150,00 bis EUR 1.000,00) wurden gemäß EStG § 6 Abs. 2a im Erwerbsjahr einem Sammelposten zugeführt und werden über fünf Jahre abgeschrieben.

Bewegliche Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungs- oder Herstellungskosten EUR 150,00 nicht übersteigen, wurden gemäß EStG § 6 Abs. 2 in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt.

Forderungen aus Lieferungen und Leistungen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen.


Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.

Währungsumrechnung

Im Jahresabschluss sind keine Positionen enthalten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung gelautet haben.


Erläuterungen zu einzelnen Posten der Bilanz


Die Entwicklung und Gliederung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist aus dem Anlagenspiegel ersichtlich; ebenso die Abschreibungen des Geschäftsjahres.

Der steuerrechtlich zulässige Investitionsabzugsbetrag wird außerhalb der Bilanz ausgewiesen und wird nach Maßgabe des Steuerrechts aufgelöst.

Die sonstigen Verbindlichkeiten betragen Euro 15.520,10

davon entfallen auf:

a) Steuern Euro 15.401,99

b) im Rahmen der sozialen Sicherheit Euro 0,00

Am Abschlussstichtag bestehende Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert erläutert.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden nach Auskunft der Geschäftsführung am Abschlussstichtag nicht.


Zusatzangaben zur Bilanz

Zusatzangaben zur Bilanz nach § 327 Ziffer 1 HGB sind nicht erforderlich, da es sich um eine so genannte kleine Kapitalgesellschaft handelt.



Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 20.12.2012.

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