Hermanns Computer & Electronic GmbHLiquidated

10719 Berlin, DEU

Master Data

Registry
Register court Moenchengladbach HRB 8822
Registered
2/3/1998
Industry
Manufacture of communication equipmentWholesale of electronic and telecommunications equipment and partsAgents involved in the sale of telecommunications equipment and electrical and electronic products n.e.c.
Purpose
Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung und der Vertrieb von computergestützten Systemen und Elektronikbaugruppen aller Art, Telekommunikationsdienste sowie alle artverwandten Geschäfte, die den Gesellschaftszweck dienlich sind.

History

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Management

NameRole
Heinz Hermanns
since 6/3/2004
Managing Director

Financial Report

Hermanns Computer & Electronic GmbH

Erkelenz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 5.946,00 11.939,50
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 1,50 1,50
II. Sachanlagen 5.944,50 11.938,00
B. Umlaufvermögen 5.066,87 12.017,76
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 2.346,13 1.110,43
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 2.720,74 10.907,33
Bilanzsumme, Summe Aktiva 11.012,87 23.957,26

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 6.319,38 17.889,86
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 7.674,73 6.013,51
III. Jahresfehlbetrag 11.570,48 1.661,22
B. Rückstellungen 1.630,00 1.895,00
C. Verbindlichkeiten 3.063,49 4.172,40
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 3.063,49 4.172,40
Bilanzsumme, Summe Passiva 11.012,87 23.957,26

Anhang


1. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss der Firma Hermanns Computer & Electronic GmbH wurde auf der Grundlage der Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden:

Die Aufstellung erfolgte unter "Going-Concern" Gesichtspunkten.

Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz aufgrund des BilMoG liegen nicht vor. Soweit Bewertungsunterschiede zu verzeichnen wären, können diese als unwesentlich angenommen werden und wären demnach unter Wesentlichkeitsaspekten zu vernachlässigen.

Latente Steuern sind nicht auszuweisen. Im Übrigen ist die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft  nach § 274a Abs. 5 HGB vom Ausweis latenter Steuern befreit.

Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt.

Das Anlagevermögen wurde mit den Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Anpassungern an das BilMoG waren nicht vorzunehmen bzw. wegen Geringfügigkeit zu vernachlässigen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Die Verbindlichkeiten und Rückstellungen sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Differenzen zum Erfüllungsbetrag können unter Wesentlichkeitsaspekten vernachlässigt werden. Abzinsungen für unverzinsliche Schuldposten über 1 Jahr Restlaufzeit waren keine vorzunehmen.

Die auf Posten der Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen sowohl handels- als auch steuerrechtlichen Gewinnermittlungsvorschriften und wurden gegenüber dem Vorjahr nicht verändert.



2. Angaben zu einzelnen Positionen der Bilanz

In den sonstigen Verbindlichkeiten sind mit Euro 777,31 solche gegenüber Gesellschaftern mit Restlaufzeit bis 1 Jahr enthalten. Darin sind Euro 777,31 enthalten, die nicht verzinst werden.



3. Sonstige Angaben

Geschäftsführer der Hermanns Computer & Electronic GmbH ist Herr Dipl.-Ing. Heinz Hermanns, Erkelenz. Herr Hermanns ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.


  

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 28.12.2011 festgestellt.

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