Baurag GmbH
37mManagement of non-residential real estate on a fee or contract basis
Basic information of the organization
Indicators extracted from public financial statements
Changes published in the official company registry
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Fred König since 11/25/2014 | Managing Director |
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Official financial statements and annual reports
King-Express GmbHBerlinJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022BILANZAKTIVA
Anhang zum Jahresabschluss des Geschäftsjahres vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
I. GRUNDLAGEN
Von der Darstellungsstetigkeit wurde gegenüber dem
Vorjahr grundsätzlich nicht abgewichen; im
Übrigen wird verwiesen auf Art. 67 Abs. 8 Satz 1
EGHGB.
Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung änderte sich grundsätzlich nicht
gegenüber dem Vorjahr.
Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und
Verlustrechnung sind grundsätzlich mit denen des
Vorjahresvergleichbar.
III. ANGABEN ZU DEN BILANZIERUNGS-, BEWERTUNGS- UND
AUSWEIS-METHODEN
Es wurde gemäß Art. 66 Abs. 3 Satz 6, 1.
Halbsatz EGHGB von dem Wahlrecht der vorgezogenen Anwendung
des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes für das
Geschäftsjahr 2009 kein Gebrauch gemacht. Die weiteren
mit BilMoG zum Übergangszeitpunkt 01.01.2010
verbundenen Wahlrechte wurden - soweit vorliegend - wie
folgt ausgeübt:
Selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
würden ggfs. gemäß §255 Abs. 2a HGB
mit den angefallenen Herstellungskosten angesetzt und um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
würden ggfs. zu Anschaffungskosten angesetzt und,
sofern sie der Abnutzung unterlagen, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Niedrigere Wertansätze von
Vermögensgegenständen, die auf Abschreibungen
gem. § 253 Abs. 3 Satz 3, Abs. 4 HGB a. F. oder nach
den §§ 254 bzw. 279 Abs. 2 HGB a.F. in vor dem
01.01.2010 begonnenen Geschäftsjahren
zurückzuführen sind, wurden gem. dem Wahlrecht
Art. 67 Abs. 4 EGHGB beibehalten.
Aufwendungen, die sich durch die Neubewertung der
Rückstellungen ergaben, wurden im Berichtsjahr als
außerordentlicher Aufwand in der Gewinn- und
Verlustrechnung dargestellt (Art. 67 Abs. 7 EGHGB). Ergab
sich aus der Neubewertung eine Auflösung der
Rückstellung, so wurde gemäß Art. 67 Abs. 1
Satz 2EGHGB der Rückstellungsbetrag beibehalten.
Gemäß Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB wurden die
Vorjahreszahlen nicht an die neuen Vorschriften des BilMoG
angepasst.
Ergab sich im Umstellungsjahr (2010) aus der durch das
Bilanzmodernisierungsgesetz (BilMoG)geänderten
Bewertung der Versorgungsverpflichtungen ein
Unterdeckungsbetrag, wurde dieser gemäß Artikel
67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB den Rückstellungen (nur) zu
einem Fünfzehntel zugeführt.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital,
die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in
der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend
aufgegliedert.
Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des
Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz
desvorangegangenen Geschäftsjahres überein. Bei
der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
IV. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ
Erworbene und selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenständen des Anlagevermögens
nach §248 Abs. 2 Satz 1 HGB wurden nicht aktiviert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus,
die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zudienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nichtbilanziert.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten und - soweit abnutzbar - abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Vermögensgegenstände von geringstem Wert mit
Anschaffungskosten bis 250,00 Euro wurden im
Geschäftsjahr sofort als Aufwand behandelt.
Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten
über € 250.- und bis zu € 800.- werden
vollabgeschrieben; ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.
Die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten oder zu
ihrem niedrigeren beizulegenden Wertangesetzt.
Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender
Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Börsen- und
Marktpreis am Abschlussstichtagabgeschrieben. Soweit ein
Börsen- oder Marktpreis nicht feststellbar war, wurden
sie ggf. auf den niedrigeren beizulegenden Wert
abgeschrieben.
Der Ansatz von Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenständen erfolgt grundsätzlich
zu Nennwerten; alle erkennbaren Einzelrisiken und das
allgemeine Kreditrisiko werden durch angemessene
Abwertungen berücksichtigt. Einzelrisiken wird durch
die Bildung von Einzelwertberichtigung Rechnung getragen.
Zur Deckung des allgemeinen Kreditrisikos wird bei den
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen weiterhin eine
Pauschalwertberichtigung des Forderungsbestandes (ohne
Umsatzsteuer) vorgenommen.
Es sind keine Forderungen gegen verbundene Unternehmen
oder gegen Gesellschafter enthalten.
Die liquiden Mittel werden zum Nominalwert angesetzt.
Passiva:
Das Eigenkapital wird zum Nennwert bilanziert.
Das Gezeichnete Kapital ist voll eingezahlt.
Bei der Bildung der Rückstellungen wurde den
erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten
angemessen Rechnung getragen. Sie sind unter
Berücksichtigung zukünftiger Preis- und
Kostensteigerungen in der Höhe bemessen, die nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig
ist. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von
mehr als einem Jahr wurde ggf. eine Abzinsung auf den
Bilanzstichtag vorgenommen.
Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten
der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen
Marktzinssätze der vergangenen sieben
Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen
Bundesbankgemäß
Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt
und bekannt gegeben werden.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum
Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249
HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den
Vorschriften des § 250 HGB gebildet.
Haftungsverhältnisse i.S. von § 251 HGB sind ggf.
nachfolgendgesondert angegeben.
keine
Unter der Position "Verbindlichkeiten" sind keine
Beträge ausgewiesen, die erst nach dem
Abschlussstichtag rechtlich entstehen. Alle
Verbindlichkeiten sind zu ihren
Erfüllungsbeträgen bilanziert.
Latente Steuern werden ab 2010 für zeitliche
Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und
steuerrechtlichen Wertansätzen von
Vermögensgegenständen, Schulden und
Rechnungsabgrenzungsposten ermittelt. Zusätzlich
werden latente Steuern auf steuerliche Verlustvorträge
berücksichtigt, sofern sie sich in einem Zeitraum von
5 Jahren voraussichtlich realisieren. Die Ermittlung der
latenten Steuern erfolgt auf Basis des
unternehmensindividuellen Steuersatzes. Eine sich insgesamt
ergebene passive Steuerbelastung wird in der Bilanz als
passive latente Steuer ausgewiesen. Für eine sich ggf.
insgesamt ergebende Steuerentlastung wird das
Aktivierungswahlrecht ausgeübt, der Ausweis erfolgt
ggf. unter aktive latente Steuern.
V. ANGABE DER AUSLEIHUNGEN, FORDERUNGEN UND
VERBINDLICHKEITEN GEGENÜBERGESELLSCHAFTERN
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 123.895,10 EUR.
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern beträgt 0,00 EUR.
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern betrug 123.113,20 EUR.
Der Betrag der Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände gegenüber
Gesellschaftern betrug 0,00EUR.
VI. BEZIEHUNGEN ZU VERBUNDENEN UNTERNEHMEN UND
BETEILIGUNGSUNTERNEHMEN
Der Geschäftsführung wurde im
Geschäftsjahr durch Herrn Fred König, Berlin
ausgeübt.
Der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene
Jahresfehlbetrag soll nach Abzug der gesetzlich
vorgeschriebenen Gewinnrücklage in voller Höhe
aus den anderen Gewinnrücklagen entnommen werden.
Der Jahresabschluss der Kapitalgesellschaft vermittelt
unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
der Vermögens -, Finanz- und Ertragslage der
Kapitalgesellschaft nach § 264 Abs. 2 Satz 1 HGB n.F.
.
Gemäß Gesellschafterbeschluss vom 29.12.2023
wurde der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2022 genehmigt
und festgestellt.
Berlin, den 29. Dezember 2023 gez. Fred König Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 29. Dezember 2023 |
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