AV
Monitoring GmbH
Allershausen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
702,50 |
503,50 |
| I.
Sachanlagen |
702,50 |
503,50 |
| B.
Umlaufvermögen |
59.769,57 |
66.301,58 |
| I.
Vorräte |
23.701,00 |
27.303,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
23.931,57 |
22.497,10 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
12.137,00 |
16.501,48 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
60.472,07 |
66.805,08 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
15.346,85 |
7.683,90 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Verlustvortrag |
10.217,74 |
17.880,69 |
| davon
Verlustvortrag |
17.880,69 |
25.417,89 |
| B.
Rückstellungen |
1.000,00 |
1.000,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
44.125,22 |
58.121,18 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
1.739,14 |
6.857,33 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
60.472,07 |
66.805,08 |
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs-
bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
In die Herstellungskosten wurden neben den
unmittelbar zurechenbaren Kosten auch notwendige
Gemeinkosten und durch die Fertigung veranlasste
Abschreibungen einbezogen.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach
der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear und degressiv
vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen
Abschreibung erfolgt in den Fällen, in denen dies zu
einer höheren Jahresabschreibung führt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Beim Jahresabschluss konnten die bisher angewandten
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden im Wesentlichen
übernommen werden.
Ein grundlegender Wechsel von Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden gegenüber dem Vorjahr fand nicht
statt.
Angaben zur Bilanz
Angabe zu Restlaufzeitvermerken
Gemäß § 268 HGB ist der Betrag der
Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
und der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
bis zu einem Jahr bei jedem gesondert ausgewiesenen
Bilanzposten zu vermerken. Für diesen Bilanzausweis
gibt es kein generelles Ausweiswahlrecht zugunsten der
Bilanz oder dem Anhang. Das heißt, dass diese Angaben
in der Regel nicht im Anhang auszuweisen sind.
Bei Anwendung des Wahlrechtes gem. § 265 Abs. 7
Nr. 2 HGB können die Restlaufzeitvermerke als ein
Betrag zusammengefasst werden, wobei dann im Anhang unter
dem Punkt "Ausweis der nach § 265 Abs. 7 Nr. 2 HGB
zusammengefassten Posten" die einzelnen Beträge
dargestellt werden müssen.
Im Assistenten zur Offenlegung beim Bundesanzeiger
werden diese Restlaufzeitvermerke in der Fachlichen
Zuordnung als Wahlrechte dargestellt. Sie haben dadurch die
Möglichkeit, für die Offenlegung die
Restlaufzeitvermerke in der Bilanz zu unterdrücken. In
diesem Fall sind die Beträge zu den Forderungen und
Verbindlichkeiten im Anhang anzugeben.
Überprüfen Sie, ob ein Ausweis im Anhang
notwendig ist. Wählen Sie den Ausweis der
Restlaufzeitvermerke in der Bilanz, kann dieser
Textabschnitt inaktiv gesetzt werden.
Der Betrag der Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit bis zu einem Jahr beträgt EUR 1.739,14
(Vorjahr: EUR 0,00).
Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Sonstige Angaben
Unterschrift der Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.07.2011 festgestellt.
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