Büro-Doorn GmbH
Frankfurt
am Main
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
91.701,91 |
77.546,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
0,00 |
500,00 |
| II.
Sachanlagen |
12.842,00 |
11.046,00 |
| III.
Finanzanlagen |
78.859,91 |
66.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
468.955,09 |
422.952,86 |
| I.
Vorräte |
34.861,00 |
38.320,70 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
292.036,65 |
262.242,75 |
| davon
gegen Gesellschafter |
36.870,46 |
37.103,31 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
142.057,44 |
122.389,41 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.144,31 |
0,00 |
| Aktiva |
562.801,31 |
500.498,86 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
477.828,50 |
412.946,17 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
51.200,00 |
51.200,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
78.326,92 |
78.326,92 |
| III.
Bilanzgewinn |
348.301,58 |
283.419,25 |
| davon
Gewinnvortrag |
283.419,25 |
220.653,24 |
| B.
Rückstellungen |
4.580,00 |
7.710,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
80.392,81 |
79.842,69 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
80.392,81 |
79.842,69 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
0,00 |
157,46 |
| Summe
Passiva |
562.801,31 |
500.498,86 |
Anhang
I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss, bestehend aus Bilanz, Gewinn-
und Verlustrechnung sowie Anhang, wurde nach den
Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches in
der Fassung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes
(BilRUG) aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf.
Hinsichtlich des Anlagenspiegels mit Angabe der
Abschreibung des Geschäftsjahres wird auf Anlage II
verwiesen.
Von den größenabhängigen
Erleichterungen der §§ 274a und 288 Abs. 1
HGB wurde Gebrauch gemacht.
II. Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde
auf der Grundlage der Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Dritten Buches des HGB
aufgestellt.
Im Einzelnen wurden folgende
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet:
Das
Sachanlagevermögen wurde zu historischen
Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um
planmäßige Abschreibungen, bilanziert. Die
Wertentwicklung wird in der Anlagenbuchhaltung zweifelsfrei
nachgewiesen.
Angeschaffte
geringwertige
Vermögensgegenstände des laufenden
Wirtschaftsjahres mit Einzelanschaffungskosten von
EUR 250,00 bis einschließlich EUR 800,00
wurden aus Vereinfachungsgründen abweichend von der
betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer sofort in
sinngemäßer Anwendung des § 6
Abs. 2 EStG wegen Unwesentlichkeit abgeschrieben.
Die planmäßige
Abschreibung wurde nach der voraussichtlichen
Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände ermittelt
und linear vorgenommen.
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bewertet.
Sofern die Kurswerte zum Bilanzstichtag niedriger waren,
wurden diese angesetzt.
Die
Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte bei den
Handelswaren am Bilanzstichtag niedriger waren,
wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter
Abzug gebotener Wertberichtigungen angesetzt. Das
allgemeine Kreditrisiko ist in Form pauschaler
Abschläge berücksichtigt.
Liquide Mittel sind zum Nominalwert bewertet.
Das
gezeichnete Kapital (Stammkapital) und die
Kapitalrücklage sind zum Nennbetrag angesetzt.
Die
sonstigen Rückstellungen erfassen alle
erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und
sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach
vernünftiger kaufmännischer Bewertung notwendig
ist.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag passiviert.
III. Angaben zur Bilanz
Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten
Anlagegegenstände ist im Anlagenspiegel in
Anlage II dargestellt.
Die gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG
auszuweisenden
Forderungen gegen Gesellschafter betragen zum
Bilanzstichtag EUR 36.870,46 (Vorjahr
EUR 37.103,31). Sie werden unter den sonstigen
Vermögensgegenständen ausgewiesen.
Sämtliche im Einzelnen ausgewiesenen
Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sind binnen Jahresfrist
fällig.
Der
Bilanzgewinn entwickelte sich wie folgt:
|
EUR
|
Gewinnvortrag aus dem
Vorjahr
|
283.419,25
|
Jahresüberschuss
|
64.882,33
|
|
348.301,58
|
Die
sonstigen
Rückstellungen in Höhe von
EUR 4.580,00 (Vorjahr EUR 7.710,00) betreffen
Urlaub, ausstehende Rechnungen, Aufbewahrungs- und
Jahresabschlusskosten.
Die gemäß § 42 Abs. 3 GmbHG
auszuweisenden
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
betragen zum Bilanzstichtag EUR 0,00 (Vorjahr
EUR 157,46). Sie werden unter den sonstigen
Verbindlichkeiten ausgewiesen.
Sämtliche im Einzelnen ausgewiesenen
Verbindlichkeiten sind binnen Jahresfrist
fällig.
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
V. Sonstige Angaben
1. Im Geschäftsjahr 2023 erfolgte die
Geschäftsführung der Gesellschaft durch
Herrn Bernhard Doorn, Kaufmann, Frankfurt am Main
Herrn Stefan Doorn, Kaufmann, Bad Vilbel
Die Geschäftsführer sind zur alleinigen
Vertretung berechtigt und von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
2. Die Büro-Doorn GmbH mit Sitz in
Frankfurt am Main wird geführt im Handelsregister des
Amtsgerichts Frankfurt am Main unter der
Handelsregisternummer HRB 48996.
3. Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich
12 Arbeitnehmer beschäftigt.
4. Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen
betragen rd. TEUR 61.
5. Unterschriften der Geschäftsführer
Frankfurt am Main, den
21. März 2025
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Bernhard Doorn gez.
Stefan Doorn
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.03.2025
festgestellt.
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