Frensch
GmbH
Duisburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.436.632,51 |
1.575.573,51 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
11.137,00 |
19.958,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.425.495,51 |
1.555.615,51 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.291.562,32 |
1.068.969,27 |
| I.
Vorräte |
623.504,07 |
539.799,57 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
153.234,33 |
148.099,67 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
514.823,92 |
381.070,03 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.975,80 |
9.446,62 |
| davon
Disagio |
1.171,71 |
5.960,81 |
| D.
Aktiver Unterschiedsbetrag aus der
Vermögensverrechnung |
341.125,00 |
317.296,00 |
| Aktiva |
3.071.295,63 |
2.971.285,40 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
2.787.732,12 |
2.637.667,23 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
125.000,00 |
125.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
2.662.732,12 |
2.512.667,23 |
| III.
Bilanzgewinn / Bilanzverlust |
0,00 |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
107.288,03 |
112.354,69 |
| C.
Verbindlichkeiten |
175.103,77 |
219.154,21 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
175.103,77 |
219.154,21 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.171,71 |
2.109,27 |
| Passiva |
3.071.295,63 |
2.971.285,40 |
Anhang
A. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
1.
Vorbemerkung
Die Frensch GmbH, eingetragen beim Amtsgericht Duisburg
unter der Nummer HRB 9272, ist nach den
Größenkriterien des § 267 Abs. 1 HGB eine
kleine Kapitalgesellschaft. Von der Erleichterung für
kleine Kapitalgesellschaften wurde bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses nur für den Anhang Gebrauch gemacht.
Für Zwecke der Offenlegung werden sämtliche
Erleichterungen in Anspruch genommen.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
gegenüber dem Vorjahr grundsätzlich
unverändert geblieben.
Dabei wurden folgende Bewertungsgrundsätze
beachtet:
- die formelle Bilanzkontinuität,
- das going-concern-Prinzip,
- das Stichtagsprinzip,
- der Grundsatz der Einzelbewertung,
- das Vorsichtsprinzip und als Ausdruck dessen das
Imparitätsprinzip sowie das Realisationsprinzip.
Die Aufstellung der Bilanz erfolgte nach Verwendung des
Jahresergebnisses.
Die Gewinn- und Verlustrechnung für das
Geschäftsjahr wurde nach dem Gesamtkostenverfahren
aufgestellt.
2.
Bilanzpositionen
Die
immateriellen Vermögensgegenstände sowie die
Sachanlagen sind zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten vermindert um die planmäßigen
Abschreibungen angesetzt.
Die
Abschreibungen wurden nach der linearen Methode
vorgenommen. Bei Neuzugängen wurde von der
Pro-Rata-Temporis Regel Gebrauch gemacht. Im
Geschäftsjahr angeschaffte geringwertige
Wirtschaftgüter wurden bis auf € 0,00
abgeschrieben.
Die Bestände an
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen und Waren sind mit
den Anschaffungskosten bewertet. Auf sogenannte
Lagerhüter wurden entsprechende Abschläge
vorgenommen. Die
unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden mit ihren
Herstellungskosten angesetzt.
Die
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind
grundsätzlich zu Nominalwerten angesetzt.
Einzelwertberichtigungen wurden nicht vorgenommen. Es wurde
generell eine Pauschalwertberichtigung von 0,5% vom
Nettowert der nicht einzelwertberichtigten Forderungen am
Bilanzstichtag gebildet.
Die
sonstigen Vermögensgegenstände und
flüssigen Mittel wurden ebenfalls zum Nominalwert
angesetzt.
Der
aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält
abgegrenzte Ausgaben für das Folgejahr.
Die gebildeten
Rückstellungen decken alle erkennbaren Risiken
und ungewissen Verbindlichkeiten in angemessener Höhe
und sind nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag
angesetzt.
Zur Ermittlung der Pensionsrückstellung wurde das
Anwartschaftsbarwertverfahren angewendet.
Als biometrische Rechnungsgrundlagen wurden die
"Richttafeln 2018 G" von Klaus Heubeck verwendet. Folgende
weitere Annahmen liegen der Bewertung zugrunde:
|
|
Geschäftsjahr
|
Rechnungszinssatz:
|
|
1,82 %
|
Rententrend
|
|
1,50 %
|
Fluktuation
|
|
0,00 %
|
Lohn-/Gehaltstrend
|
|
0,00 %
|
Von dem Wahlrecht des Artikels 67 (1) Satz 1 EGHGB
wurde kein Gebrauch gemacht. Die Rückstellung wurde
saldiert mit dem Deckungsvermögen ausgewiesen.
Die unsaldierten Aktivwerte für das gesamte
Planvermögen betragen insgesamt TEUR 356
(beizulegender Zeitwert). Die Bewertung erfolgte zu
Rückkaufwerten incl. Schlussüberschussanteile und
einer Sockelbeteiligung an den Bewertungsreserven. Der
unsaldierte Wert für die Pensionsrückstellung nach
BilMoG beträgt TEUR 15. Es wurden Zinsaufwendungen
in Höhe von TEUR 0 mit Zinserträgen in Höhe
TEUR 11 verrechnet.
Aus der Verrechnung des Planvermögens mit der
Pensionsrückstellung ergibt sich ein aktivischer
Unterschiedsbetrag, der gemäß § 266 Abs.
2 E HGB auf der Aktivseite ausgewiesen ist. Von
diesem Betrag unterliegt gemäß § 268
Abs. 8 HGB ein Teilbetrag in Höhe von TEUR 72
(kumulierte nicht realisierte Zinsen) der
Ausschüttungsperre. Eine weitere
Ausschüttungssperre ergibt sich aus der
Berücksichtigung der durchschnittlichen Zinsen der
letzten 10 Jahre (1,82 %) anstatt der letzten 7 Jahre
(1,74 %) als Rechnungszinssatz in Höhe TEUR 0 gem.
§ 253 Abs. 6 HGB.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
sowie die
sonstigen Verbindlichkeiten wurden ebenfalls mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt.
Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 109 sind
durch entsprechende Grundbuchschulden bzw.
Sicherungsübereignung der zu finanzierenden
Vermögensgegenstände besichert.
B. Ergänzende Angaben
1.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Außerhalb der Bilanz bestehen keine finanziellen
Verpflichtungen, die für die Beurteilung der Finanzlage
von Bedeutung sind.
2.
Zahl der beschäftigten Arbeitnehmer - § 285 Nr.
7 HGB -
Die durchschnittliche Zahl der während des
Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer
betrug:
3.
Geschäftsführung
Im Bilanzzeitraum 1. Januar bis 31. Dezember
2023 wurden die Geschäfte von Herrn Achim Frensch,
Ratingen und Herrn Frank Frensch, Duisburg, geführt. Die
Geschäftsführer Achim und Frank Frensch haben
Alleinvertretungsmacht und sind von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
Duisburg, den 14. Juli 2024
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Achim
Frensch
Frank
Frensch
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 31.07.2024
festgestellt. |