Zahn33
GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.088.427,00 |
1.214.396,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
17.323,00 |
27.269,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.071.104,00 |
1.187.127,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
993.026,04 |
789.175,57 |
| I.
Vorräte |
42.903,08 |
28.117,43 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
647.060,41 |
567.834,54 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
303.062,55 |
193.223,60 |
| Aktiva |
2.081.453,04 |
2.003.571,57 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.479.651,43 |
1.284.669,25 |
| I.
eingefordertes Kapital |
13.500,00 |
13.500,00 |
| 1.
Gezeichnetes Kapital |
26.000,00 |
26.000,00 |
| 2.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
-12.500,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
10.000,00 |
10.000,00 |
| III.
Gewinnvortrag |
1.261.169,25 |
874.081,93 |
| IV.
Jahresüberschuss |
194.982,18 |
387.087,32 |
| B.
Rückstellungen |
42.198,83 |
39.198,83 |
| C.
Verbindlichkeiten |
559.602,78 |
679.703,49 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
214.660,53 |
324.448,49 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
344.942,25 |
355.255,00 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
37.835,41 |
91.928,40 |
| Summe
Passiva |
2.081.453,04 |
2.003.571,57 |
Anhang
A. Angaben
Der Jahresabschluss zum 31.12.2023 wurde auf der
Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt.
Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen
des GmbH Gesetzes beachtet. Die Vorjahreszahlen sind zu
Vergleichszwecken angegeben. Sämtliche Änderungen
von Vorschriften durch das BilMoG werden - soweit
zutreffend - ab dem Geschäftsjahr 2010 angewendet. Auf
die Anpassungen der Vorjahreswerte wurde gemäß
Art. 67 Abs. 8 Satz. 2 EGHGB verzichtet.
Die Merkmale für die
Größenklassifizierung der Gesellschaft nach
§ 267 Abs. 1 HGB entwickelten sich
im Vergleich zum Vorjahr wie folgt:
Größenmerkmale
|
Geschäftsjahr 2023
|
Vorjahr 2022
|
Bilanzsumme (EUR)
|
2.081.453,04
|
2.003.571,57
|
Umsatzerlöse (EUR)
|
3.520.316,87
|
2.552.628,75
|
Durchschnittliche
Arbeitnehmerzahl
|
46
|
49
|
Damit erfolgt die Einordnung der Gesellschaft in die
Größenklasse nach
§ 267 Abs. 1 HGB als kleine
Kapitalgesellschaft.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren gewählt.
I. Bilanzierungsmethoden
Die Gesellschaft hat die Änderungen der
Vorschriften zur handelsrechtlichen Rechnungslegung, die
sich durch das BilMoG ergeben, erstmalig für das
Geschäftsjahr 2010 angewendet. Die sich aus der
erstmaligen Anwendung dieser Vorschriften ergebenden
ergebniswirksamen Auswirkungen sind - soweit
gemäß Art. 67 Abs. 7 EGHGB geboten - in der
Gewinn- und Verlustrechnung im außerordentlichen
Ergebnis erfasst. In den Fällen, in denen dies
gesetzlich vorgeschrieben ist, erfolgt eine Einstellung der
Unterschiedsbeträge in die Gewinnrücklagen.
Weitere Angaben hierzu ergeben sich aus den
Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Bilanz und
der Gewinn- und Verlustrechnung.
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen,
Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten
verrechnet worden (Ausnahme § 246 Abs. 2 S. 2 HGB).
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden sowie die
Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des
Unternehmens und für die Beschaffung des
Eigenkapitals, sowie für immaterielle
Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich
erworben wurden, wurden nicht bilanziert.
Rückstellungen wurden nur im Rahmen des
§ 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten
wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB
gebildet. Haftungsverhältnisse i.S. von
§ 251 HGB sind ggf. nachfolgend gesondert
angegeben.
II. Bewertungsmethoden
Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des
Unternehmens ausgegangen. Die
Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln
bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich
sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum
Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt
worden, selbst wenn diese erst zwischen dem
Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses
bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt
worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert
wurden. Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der
Zahlung berücksichtigt worden.
Bei der Erstellung des Jahresabschlusses macht die
Gesellschaft soweit möglich von den Erleichterungen
für kleine Kapitalgesellschaften Gebrauch.
Insbesondere erfolgt keine Erfassung von latenten Steuern
in der Handelsbilanz, § 274a Nr. 5 HGB.
Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet:
Erworbene immaterielle Anlagewerte wurden zu
Anschaffungskosten angesetzt und, sofern sie der Abnutzung
unterlagen, um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet.
Grundlage der planmäßigen Abschreibung war
die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes.
Die Abschreibungen wurden beim beweglichen
Anlagevermögen überwiegend linear vorgenommen.
Geringwertige Wirtschaftsgüter (Anschaffungs-
oder Herstellungskosten bis EUR 800,00) wurden
gemäß EStG § 6 Abs.2 S.1 im Erwerbsjahr
voll abgeschrieben, wobei aus Vereinfachungsgründen im
Anlagenspiegel im Jahr des Zugangs ein Abgang unterstellt
wurde.
Die Vorräte wurden zu den Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und sofern ein entsprechender
Sachverhalt vorlag, auf den niedrigeren Marktpreis am
Abschlussstichtag abgeschrieben. Soweit ein Marktpreis
nicht feststellbar war, wurden sie auf den niedrigeren
beizulegenden Wert abgeschrieben.
Die Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken oder
niedrigere beizulegende Werte wurden durch
Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das
allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung
berücksichtigt.
Von den Forderungen entfallen 0 EURO auf Forderungen
gegenüber dem Gesellschafter.
Die Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte
über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden
die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt.
Von den Verbindlichkeiten entfallen 37.835,41 EURO
auf Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum
Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern.
Es bestanden Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit
von mehr als 5 Jahren i.H.v. 344.942,25 EURO.
Die Rückstellungen wurden vom Mandanten nach dem
notwendigen Erfüllungsbetrag ermittelt. Die sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen.
B. Ergänzende Angaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahres
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch folgende
Personen geführt.
Familienname
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Vorname
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Berufsbezeichnung
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Vertretungsbefugnis
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Kurganova
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Irina
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Zahnärztin
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Einzelvertretungsberechtigt
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sonstige Berichtsbestandteile
Kurganova
|
Irina
|
Zahnärztin
|
Einzelvertretungsberechtigt
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Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.03.2025
festgestellt.
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