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Cortex Biophysik GmbH
Walter-Köhn-Straße 2D, 04356 Leipzig, DEUMaster Data
Basic information of the organization
Financial Overview
Indicators extracted from public financial statements
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Noshad Ali Irshad since 4/22/2026 | Managing Director |
Andreas Dr. Günther since 1/14/2026 | Managing Director |
Viviane Nagel since 2/19/2020 | Managing Director |
Beneficial OwnersBeta
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Identified persons (1)
| Name | Ownership |
|---|---|
| 8.66% |
Unresolved chains (3)
| Name | Ownership |
|---|---|
HWN Holding GmbH & Co. KG i.G. | 69.32% |
Cortex Biophysik GmbHSelf-held cycle | 13.36% |
| 8.66% |
ShareholdersBeta
Company ownership and partner structure
2 shareholders
GmbH structure
HoldingsBeta
Companies in which this organization holds a direct stake
| Name | Ownership |
|---|---|
| No data available | |
Balance Sheet Accounts
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Financial Report
Official financial statements and annual reports
Cortex Biophysik GmbHLeipzigJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024BILANZAKTIVA
ANHANGfür das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis 31. März 2024 A. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die CORTEX Biophysik GmbH hat ihren Sitz in 04356 Leipzig, Walter-Köhn-Straße 2d. Sie ist unter HRB 2878 im Handelsregister des Amtsgerichtes Leipzig eingetragen.
B. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft ist nach den Größenkriterien des § 267 Abs. 1 HGB eine kleine Kapitalgesellschaft. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr zum 31. März 2024 wurde grundsätzlich nach den Vorschriften der §§ 264 ff. HGB für große Kapitalgesellschaften und den ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes und unter Annahme der Fortführung der Unternehmenstätigkeit erstellt. Von den größenabhängigen Erleichterungen für die Aufstellung des Jahresabschlusses (§§ 274 a, 276 und 288 HGB) wurde teilweise Gebrauch gemacht. Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 31. März 2023 wurde mit Gesellschafterversammlung vom 13. September 2023 festgestellt und genehmigt. Die Gliederung der Bilanz erfolgte gemäß § 266 Abs. 2 und 3 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung erfolgte nach dem Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB. C. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die immateriellen Wirtschaftsgüter und Sachanlagen wurden mit den ursprünglichen Anschaffungskosten angesetzt und analog der steuerlich zulässigen Abschreibungssätze linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Das Aktivierungswahlrecht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens gem. § 248 Abs. 2 HGB wird in Anspruch genommen. Sie werden gem. § 255 Abs. 2a HGB mit den bei deren Entwicklung anfallenden Herstellungskosten bewertet. Diese entsprechen den Vollkosten (§ 255 Abs. 2 HGB). Die Eigenschaft als aktivierungsfähiger Vermögensgegenstand konkretisieren wir für die Entwicklungsprojekte anhand jeweils individuell bestimmter Ziele im Rahmen einer detaillierten Gesamtplanung. Die Erreichung der Zielvorgaben wird durch das Projektcontrolling laufend überwacht. Die Abschreibung beginnt erst mit Abschluss des Entwicklungsprojektes und wird auf Basis der Mindestlebensdauer des Produktes festgelegt. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die vor dem Geschäftsjahr 2008 angeschafft wurden, wurden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ab dem Geschäftsjahr 2008 wurde für geringwertige Wirtschaftsgüter ein Poolkonto gebildet. Die Abschreibung erfolgt linear über 5 Jahre. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden mit den durchschnittlichen Anschaffungskosten bewertet. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse wurden zu Herstellungskosten bewertet. Für Altteile, die längere Zeit nicht bewegt worden sind, wurden Bewertungsabschläge vorgenommen, ebenso für die Einhaltung des Niederstwertprinzips. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden bei der Bewertung berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung Rechnung getragen. Die flüssigen Mittel wurden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs. 1 HGB). Die Rückstellungen und ungewissen Verbindlichkeiten erfassen alle erkennbaren Risiken und sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Soweit erforderlich, werden die Rückstellungen entsprechend § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB abgezinst. Bei der Bewertung wurde das Vorsichtsprinzip beachtet. Die Bildung der Steuerrückstellungen für passive latente Steuern erfolgte aufgrund der Ausübung des Aktivierungswahlrechtes für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände gemäß § 248 Abs. 2 HGB und den damit entstehenden temporären Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und den steuerlichen Wertansätzen. In analoger Anwendung des IDW RS HFA 7 Tz. 26 haben kleine Kapitalgesellschaften, die nicht freiwillig § 274 HGB anwenden ausweislich der Regierungsbegründung zum BilMoG Rückstellungen für passive latente Steuern anzusetzen, soweit die Tatbestandsvoraussetzungen für den Ansatz einer Rückstellung gemäß § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB erfüllt sind. Sofern Differenzen zwischen den handelsrechtlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen und den korrespondierenden steuerlichen Wertansätzen bestehen, deren Abbau künftig voraussichtlich zu einer Steuerbelastung führt, begründet dies zum Abschlussstichtag eine wirtschaftliche Belastung des handelsrechtlich ausgewiesenen Vermögens. Damit sind die Tatbestandsvoraussetzungen des § 249 Abs. 1 Satz 1 HGB erfüllt und eine entsprechende Rückstellung zu erfassen. Die Bewertung der Rückstellungen für passive latente Steuern erfolgte nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und den allgemein für Rückstellungen geltenden Vorschriften. Dabei wurden aufrechenbare aktive Latenzen rückstellungsmindernd berücksichtigt. Eine Abzinsung erfolgte i.S. des Rechtsgedankens des § 274 Abs. 2 Satz 1 HGB nicht. Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs. 1 Satz 2 HGB). Einnahmen bzw. Ausgaben, die Erträge bzw. Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach dem Bilanzstichtag darstellen, sind im aktiven bzw . passiven Rechnungsabgrenzungsposten abgegrenzt. D. Angaben zur Bilanz Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Forderungen gegen Gesellschafter betrugen im Geschäftsjahr 5,9 EUR (Vorjahr 0,00 TEUR). Die sind gleichzeitig Forderungen aus Lieferungen und Leistungen. Verbindlichkeiten Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten (§ 268 Abs. 5 Satz 1 HGB und § 285 Nr. 1 und 2 HGB) ergeben sich wie folgt:
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von 279.205,40 EUR (Vorjahr: 412.044,49 EUR). Diese sind gleichzeitig sonstige Verbindlichkeiten. E. Sonstige Angaben Arbeitnehmer Im Wirtschaftsjahr 2023/2024 beschäftigte die Gesellschaft durchschnittlich 35 (Vorjahr: 35) Mitarbeiter.
Leipzig, den 23. August 2024 gez. Markus Siepmann, Geschäftsführer; gez. Viviane Nagel, Geschäftsführerin Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 16. September 2024 |
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