AnTeRa Motoren GmbHLiquidated

06217 Merseburg, DEU

Master Data

Registry
Register court Stendal HRB 17391
Registered
12/28/2009
Industry
Manufacture of power-driven hand toolsManufacture of bicycles and invalid carriagesManufacture of commercial vehicles and their engines
Purpose
Die Entwicklung, die Konstruktion und die Herstellung und der weltweite Vertrieb von innovativen Radnabenmotoren als Einzelantrieb für stationäre Anlagen der Industrie oder als Einzelantrieb oder als vormontierte Antriebseinheit mit zwei Motoren und elektronischer Steuerung für batterie- und aus anderen erneuerbaren Energiequellen betriebene Elektroleichtfahrzeuge vielfältiger Verwendung wie für den Einbau in Scooter und andere moderne Sport-, Freizeit- und allgemeine Verkehrsfahrzeuge, Fahrzeuge der Medizin- und Rehabilitationstechnik wie Rollstühle aller Art, Klapp- und Faltrollstühle (sog. Krankenfahrstühle), Zweckfahrzeuge für industrielle Anforderungen (Lastschlepper, Bodenreinigungsmaschinen und andere) und in stationäre Anlagen wie Pumpstationen oder Solaranlagen und die Annahme und industrielle Aufarbeitung von Antrieben und Antriebsteilen zum Einbau in diese Fahrzeuge sowie deren Handel und Verkauf. Die Gesellschaft kann außerdem Dienstleistungen auf dem Gebiet der Antriebs-, getriebelosen Radnabenmotorentechnik wie Beratungen, Studien und Managementhilfen bei dem Aufbau von Produktionen, Werken und dem Vertrieb dieser Antriebstechniken oder damit ausgestatteter Fahrzeuge oder dem Handel mit ihnen übernehmen und ausführen.

History

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Management

NameRole
Peter Klotz
since 7/7/2025
Liquidator

Beneficial Owners

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Shareholders

4 shareholders

GmbH structure

1 of 4 shown

München
€13,772
55.09%

Financial Report

AnTeRa Motoren GmbH

Merseburg

(vormals: Görlitz )

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Rückständige Einzahlungen 180.000,00 0,00
davon eingefordert 180.000,00 0,00
B. Anlagevermögen 637.258,41 1.216,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 8.133,11 773,00
II. Sachanlagen 629.125,30 443,00
C. Umlaufvermögen 109.027,06 16.104,28
I. Vorräte 24.265,94 0,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 83.542,96 15.594,63
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 12.000,00 0,00
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 1.218,16 509,65
D. Rechnungsabgrenzungsposten 4.633,30 0,00
E. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 33.154,46 28.135,64
Bilanzsumme, Summe Aktiva 964.073,23 45.455,92

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 295.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 53.135,64 20.148,30
III. Jahresfehlbetrag 275.018,82 32.987,34
IV. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 33.154,46 28.135,64
B. Verbindlichkeiten 964.073,23 45.455,92
Bilanzsumme, Summe Passiva 964.073,23 45.455,92

Anhang

Anhang zum Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2011

der Firma Antera-Motoren GmbH , Merseburg

Allgemeine Angaben

Bei der Gesellschaft handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft i. S. des § 267 Abs.1 HGB. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) des Jahresabschlusses wurden zum Teil in Anspruch genommen.

Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2011 ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handels- gesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften sind die Regelungen des GmbH-Gesetzes beachtet. Für die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das bisher angewandte Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs.2 HGB) beibehalten.

Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt insoweit nicht vor (Art. 67 Abs.8 S.1 EGHGB). Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs.8 S.2 EGHGB nicht angepasst.

Die Gesellschaft ist zum Bilanzstichtag bilanziell überschuldet. In den Verbindlichkeiten sind Nachrangdarlehen in Höhe von EUR 40.908,10 enthalten, die in einem Überschuldungsstatus nicht anzusetzen wären. Rangrücktrittserklärungen liegen vor. Die Fortführung des Unter- nehmens ist derzeit nicht gefährdet.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Bilanzierung der immateriellen Vermögensgegenstände erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen (linear, pro rata temporis). Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1. S.1, Abs.3 HGB).

Die Bilanzierung der Sachanlagen erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter Berücksichtigung nutzungsbedingter planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der planmäßigen Abschreibung ist die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1. S.1, Abs.3 HGB). Die beweglichen Anlagegüter werden linear abgeschrieben.

Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu einem Wert von EUR 410 wurden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zum Nominalwert angesetzt.

Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 Abs.1 S.2 HGB).

Flüssige Mittel werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 Abs.1 HGB).

Angaben zur Bilanz

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr bestehen in Höhe einer Kaution mit EUR 12.000,00.

Forderungen gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von EUR 2.813,00.

Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von EUR 8.205,00. Diese betreffen sonstige Verbindlichkeiten.

Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen EUR 311.232,55.

sonstige Angaben

Organe

Geschäftsführung: Herr Gerhard Riepl, Dipl.-Ingenieur

Herr Peter Klotz, Dipl.-Ingenieur

Die größenabhängigen Erleichterungen gem. § 288 HGB für kleine Kapitalgesellschaften werden in Anspruch genommen.

Merseburg, den 11. Mai 2012

.......................................... ………………………………….

(Peter Klotz) (Gerhard Riepl)
Geschäftsführer Geschäftsführer

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