Master Data

Registry
Register court Mainz HRB 42330
Registered
10/14/2009
Industry
Computer consultancy activitiesOther information technology and computer service activitiesOther information service activities
Purpose
Die Erbringung von nicht genehmigungspflichtigen Dienstleistungen, insbesondere im Bereich des IT-Sektors, die Beratung indischer und deutscher Unternehmen, die Koordinierung sowie die Vermittlung der Zusammenarbeit zwischen indischen und deutschen Unternehmen, die Erbringung von Übersetzungsdienstleistungen, die Entwicklung von eigenen und die Vermarktung von eigenen und fremden IT-Produkten, das Anbieten einer Internet-Plattform für die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich E-Learning.

History

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Management

NameRole
Sunil Singh Shah
since 10/14/2009
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Wilhelm-Schröhe-Straße 72, 55128 Mainz
€25,000
100.00%

Financial Report

Linus IT GmbH

Mainz

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Rückständige Einzahlungen 12.500,00 12.500,00
B. Anlagevermögen 974,00 436,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 209,00 436,00
II. Sachanlagen 765,00 0,00
C. Umlaufvermögen 13.041,37 11.868,87
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 0,19 0,19
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 13.041,18 11.868,68
Bilanzsumme, Summe Aktiva 26.515,37 24.804,87

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 21.148,40 20.275,66
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 4.724,34 1.767,60
III. Jahresüberschuss 872,74 -2.956,74
B. Rückstellungen 750,00 750,00
C. Verbindlichkeiten 4.616,97 3.779,21
Bilanzsumme, Summe Passiva 26.515,37 24.804,87

Anhang



Grundlagen der Rechnungslegung


Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.


Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung


Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz der Linus IT GmbH auf den 01.10 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechung übernommen.


Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert.


Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.


Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt.


Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.


Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.


Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.


Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.


Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.


Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.




Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss




Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten.


Haftungsverhältnisse


Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.


Sonstige finanzielle Verpflichtungen


Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.




Sonstige Angaben


Geschäftsführung


Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei

Hr. Shah.


Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.


Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.


Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 30.6.2012.

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