Held Laser Systems GmbHLiquidated

Industriestraße 26, 63150 Heusenstamm, DEU

Master Data

Registry
Register court Offenbach am Main HRB 51021
Registered
7/18/2018
Industry
Manufacture of metal forming machineryManufacture of testing machinesManufacture of power-driven hand tools
Purpose
die Herstellung und der Vertrieb von Maschinen, Vorrichtungen und Werkzeugen aller Art, Automatisierungseinrichtungen, Fertigungsanlagen und elektrischen Ausrüstungen, insbesondere im Bereich der Lasertechnik.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Gunnar Jürgen Held
since 7/18/2018
Managing Director

Balance Sheet Accounts

Financial Report

Held Laser Systems GmbH

Heusenstamm

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021

Bilanz

Aktiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Anlagevermögen 717,00 1.331,00
I. Sachanlagen 717,00 1.331,00
B. Umlaufvermögen 2.331.645,80 5.169.477,19
I. Vorräte 1.558.710,00 160.400,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 348.075,29 3.953.279,12
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 424.860,51 1.055.798,07
C. Rechnungsabgrenzungsposten 213,00 218,13
Summe Aktiva 2.332.575,80 5.171.026,32

Passiva

31.12.2021
EUR
31.12.2020
EUR
A. Eigenkapital 662.068,93 2.252.593,69
I. gezeichnetes Kapital 300.000,00 300.000,00
1. nicht eingeforderte ausstehende Einlagen   150.000,00
II. Bilanzgewinn 362.068,93 2.102.593,69
B. Rückstellungen 420.647,27 462.017,26
C. Verbindlichkeiten 1.249.859,60 2.456.415,37
Summe Passiva 2.332.575,80 5.171.026,32

Anhang für das Geschäftsjahr 2021

I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss


Die Firma Held Laser Systems GmbH ist im Handelsregister beim Amtsgericht Offenbach am Main unter der Nummer HRB 51021 eingetragen. Der Sitz der Gesellschaft ist in Heusenstamm (§264 Abs. 1a Satz 1 HGB).
Der Ansatz und die Bewertung der Aktiva und Passiva erfolgten nach den für alle Kaufleute geltenden Grundsätze der §§ 238 bis 256a HGB sowie den ergänzenden Vorschriften für Kapitalgesellschaften gemäß §§ 264 bis 315a HGB. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Berichtsfirma ist zum Abschlusszeitpunkt im Sinne dieser Vorschriften als kleine Kapitalgesellschaft einzustufen.
Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
In der Bilanz ist für jeden Posten der entsprechende Wert des vorhergehenden Geschäftsjahres angegeben. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Schulden und die Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Dem Anlagevermögen sind nur Gegenstände zugeordnet, die dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen geeignet und bestimmt sind.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (§ 264 Abs. 2 Satz 1 HGB). Die auf den Jahresabschluss angewendeten Darstellungsgrundsätze sind beibehalten worden (§ 265 Abs. 1 Satz 1 HGB). Zusätzliche Angaben wegen der Nichtvergleichbarkeit einzelner Posten sowie Beträge des Jahresabschlusses mit denen des Vorjahres sind nicht notwendig (§ 265 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 HGB).

II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden


Der Jahresabschluss der Held Laser Systems GmbH wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten. Für die Erstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden gegenüber dem Vorjahr unveränderten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen (§ 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB). Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.
Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände und Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anders bestimmt ist. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren (§ 252 Abs. 1 Nr. 4 HGB).
Aufwendungen und Erträge wurden unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst (§ 252 Abs. 1 Nr. 5 HGB).
Die Bilanzierungsverbote und -wahlrechte nach § 248 HGB wurden beachtet.
Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden unter Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken zum Nennbetrag oder mit dem am Bilanzstichtag niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Das allgemeine Kreditrisiko wurde durch einen pauschalen Abschlag auf den Forderungsbestand berücksichtigt.
Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten. Sie werden in Höhe des Erfüllungsbetrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt.

III. Angaben zu Bilanzposten


Die Restlaufzeiten der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände betragen ausschließlich bis zu einem Jahr.
Die Bilanz wurde nach Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt. Der Bilanzgewinn zum 31.12.2021 in Höhe von 362.068,93 Euro beinhaltet einen Gewinnvortrag zum 31.12.2020 in Höhe von 2.102.593,69 Euro (§ 268 Abs. 1 HGB).
 
Zu den Verbindlichkeiten werden gemäß § 268 Abs. 5 Satz 1 und § 285 Nr. 1 HGB folgende Angaben gemacht (Vorjahr in Klammern):


Bezeichnung der Verbindlichkeitsposition

Gesamt

bis zu
einem Jahr

von einem Jahr bis zu fünf Jahren

über fünf Jahre

 

 

EUR

EUR

EUR

EUR

1.

Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

0
(0)

0
(0)

0
(0)

0
(0)
 

2.

Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

398.212
(1.137.996)

398.212
(1.137.996)

0
(0)

0
(0)

3.

Sonstige Verbindlichkeiten

851.648
(1.318.419)

851.648
(1.318.419)

0
(0)

0
(0)

 

davon aus Steuern

373.602
(1.212.518)

373.602
(1.212.518)

0
(0)

0
(0)

 

Summe

1.249.860
(2.456.415)

1.249.860
(2.456.415)

0
(0)

0
(0)
IV. Sonstige Angaben


Im Geschäftsjahr 2021 erfolgte die Geschäftsführung der Gesellschaft durch Herrn Gunnar Held, (§285 Nr. 10 HGB). Er ist von den Beschränkungen des §181 BGB befreit.
Nach § 285 Nr. 3a HGB bestehen finanzielle Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen und belaufen sich auf 96.882,00 Euro (Vorjahr 96.882,00 Euro), davon gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von 0,00 Euro (Vorjahr 0,00 Euro)
Im Jahr 2021 waren durchschnittlich 14 Arbeitnehmer (Vorjahr: 10) beschäftigt (§ 285 Nr. 7 HGB).
Auszuweisende Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht.
 
Heusenstamm, den 11.03.2022
 
 


 

gez. Gunnar Held, Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 11.3.2022.

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