Retail sale of motor vehicle parts and accessories
DataCollect Traffic Systems GmbH
Heinrich-Hertz-Straße 1, 50170 Kerpen, DEUMaster Data
Basic information of the organization
Financial Overview
Indicators extracted from public financial statements
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Stefan Mertel since 1/30/2024 | Procura |
Tim Lierenfeld since 10/22/2020 | Procura |
Mario Lippoldt since 6/15/2016 | Managing Director |
Beneficial OwnersBeta
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Identified persons (22)
| Name | Ownership |
|---|---|
| 15.00% | |
| 1.83% | |
| 1.68% |
Unresolved chains (3)
ShareholdersBeta
Company ownership and partner structure
2 shareholders
GmbH structure
Balance Sheet Accounts
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Financial Report
Official financial statements and annual reports
DataCollect Traffic Systems GmbHKerpenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023BILANZAKTIVA
ANHANGAngaben unter der Bilanz:: I. Allgemeine Angabe zur Gesellschaft
II. Allgemeine Angaben Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. III. Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung 1.AnlagevermögenDie zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben. Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt. Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Nettoanschaffungskosten von bis zu € 800,00 werden entsprechend der steuerlichen Wahlrechtsausübung sofort abgeschrieben. Wirtschaftsgüter mit Nettoanschaffungskosten über € 800,00 werden aktiviert und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. 2. Vorräte Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert (verlustfrei Bewertung). Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten. Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Von dem Wahlrecht zur Aktivierung von Fremdkapitalzinsen nach § 255 Abs. 3 HGB als Herstellungskosten wird kein Gebrauch gemacht. 3.Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Sofern notwendig wurde für erkennbare Einzelrisiken durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen ausreichend Rechnung getragen worden. 4.Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwertes angesetzt. 5.Rechnungsabgrenzungsposten Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt. 6.Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen werden in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist, um alle zum Bilanzstichtag drohenden Verluste und ungewissen Verbindlichkeiten zu erfüllen. Die erkennbaren Risiken sind berücksichtigt worden.Zur Beurteilung der Rückstellungshöhe werden neben der Sachverhaltsbeurteilung und den geltend gemachten Ansprüchen im Einzelfall auch die Ergebnisse vergleichbarer Verfahren herangezogen sowie Annahmen über Eintrittswahrscheinlichkeiten möglicher Inanspruchnahme getroffen. 7.Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. 8.Währungsumrechnung Die Fremdwährungsforderungen/-verbindlichkeiten werden mit dem Anschaffungskurs, höchstens aber mit dem niedrigeren bzw. höheren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bzw. Bilanzerstellungsstichtag entsprechend § 256a HGB bewertet. IV. Angaben zu einzelnen Positionen der Bilanz 1.Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagespiegel dargestellt. 2.Umlaufvermögen Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenstände weisen ausschließlich Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr auf. 3.Eigenkapital Das Stammkapital von € 25.200,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt. Der Bilanzgewinn von € 566.482 setzt sich aus dem Gewinnvortrag und dem Jahresüberschuss für das Geschäftsjahr zusammen. 4.Sonstige Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen enthalten im Wesentlichen Rückstellungen für Gewährleistungsverpflichtungen, Urlaubsverpflichtungen und Jahresabschlusskosten. 5.Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. 6.Latente Steuern Latente Steuern werden für in folgenden Geschäftsjahren voraussichtlich sich abbauende Unterschiede zwischen den handelsrechtlichen und den steuerlichen Wertansätzen von Bilanzpositionen ermittelt und ausgewiesen. Die Differenz zwischen Handels- und Steuerbilanz resultiert ausschließlich aus der handelsrechtlichen Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen gemäß § 248 Abs. 2 HGB. Der angewandte Steuersatz für die Berechnung der latenten Steuern beläuft sich auf 32,5 %. Dieser enthält neben der Körperschaftsteuer von 15,00 % und dem darauf zu entrichtenden Solidaritätszuschlag von 5,50 % den Gewerbesteuersatz von 16,7 %.Auf die Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz ergibt sich im Berichtsjahr per Saldo ein latenter Steueraufwand von € 323.000. V. Sonstige Angaben 1.Haftungsverhältnisse Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse für fremde Verbindlichkeiten. 2.Sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum 31. Dezember 2023 bestehen Verpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen in Höhe von T€ 729. Gegenstand der Mietverträge sind Büroräume. Leasingverträge bestehen im Wesentlichen für Fahrzeuge sowie Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte bei:Herrn Mario Lippoldt (Dipl.-Wirt.-Ing (FH)) Herr Mario Lippoldt ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des §181BGB befreit.Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. 5.Ausschüttungssperre gemäß § 268 Abs. 8 HGBDer ausschüttungsgesperrte Betrag beläuft sich zum Bilanzstichtag auf T€ 672. 6.Gewinnverwendungsvorschlag Der Jahresfehlbetrag wird auf neue Rechnung vorgetragen und mit dem Gewinnvortrag des letzten Jahres verrechnet.
Kerpen, den 20. Dezember 2024 gez. Mario Lippoldt Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 20. Dezember 2024 |
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