Interzero Plastics Sorting Leipzig GmbH

Rückmarsdorfer Straße 31, 04179 Leipzig, DEU

Master Data

Registry
Register court Leipzig HRB 19011
Previous
Abfallverwertung Leipzig GmbH (AVL)
Registered
7/18/2002
Industry
Manufacture of plastic packing goodsEnergy recoveryLandfilling or permanent storage of other waste
Purpose
Sortierung und Verwertung der im Stadtgebiet Leipzig anfallenden Verpackungsabfälle (originäre Aufgaben). Eine Tätigkeit für außerhalb von Leipzig ansässige öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger oder für Dritte ist zulässig, soweit hierdurch nicht die Erfüllung der originären Aufgaben beeinträchtigt wird.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Uwe Klaus Küber
since 11/3/2022
Managing Director
René Ottlinger
since 11/3/2022
Procura
Managing Director

Beneficial Owners

0.00% identified100.00% unresolved

Unresolved chains (3)

NameOwnership
59.50%
Stadt Leipzig
30.00%
10.50%

Shareholders

2 shareholders

GmbH structure

Germany
€140,000
70.00%
Stadt Leipzig
Germany
€60,000
30.00%

Balance Sheet Accounts

Profit and Loss Accounts

Account

Financial Report

Interzero Plastics Sorting Leipzig GmbH (vormals: Abfallverwertung Leipzig GmbH (AVL))

Leipzig

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023

Anlagenverzeichnis

Bilanz zum 31. Dezember 2023

Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum 1. Januar bis 31. Dezember 2023

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die Interzero Plastics Sorting Leipzig GmbH, Leipzig

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Interzero Plastics Sorting Leipzig GmbH, Leipzig, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Interzero Plastics Sorting Leipzig GmbH, Leipzig, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2023 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Überein-stimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

Leipzig, den 28. März 2024

Grant Thornton AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Niclas Rauscher, Wirtschaftsprüfer

Sebastian Koch, Wirtschaftsprüfer

Bilanz zum 31. Dezember 2023

AKTIVA

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12/31/2023 12/31/2022
EUR EUR
A. ANLAGEVERMÖGEN
I. Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 48,329.00 55,026.00
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 128,805.00 177,134.00 144,378.00 199,404.00
B. UMLAUFVERMÖGEN
I. Vorräte
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 39,741.31 39,741.31 67,561.41 67,561.41
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 23,056.04 4,658.93
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 2,130,414.90 931,149.24
3. Forderungen gegen Gesellschafter 999,353.06 0.00
4. Sonstige Vermögensgegenstände 293,711.25 3,446,535.25 313,885.93 1,249,694.10
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 324.11 1,179,471.02
C. RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 152.46 152.46
3,663,887.13 2,696,282.99

PASSIVA

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12/31/2023 12/31/2022
EUR EUR
A. EIGENKAPITAL
I. Gezeichnetes Kapital 200,000.00 200,000.00
II. Gewinnvortrag 840,503.38 840,503.38
III. Jahresüberschuss 1,186,861.85 2,227,365.23 218,587.65 1,259,091.03
B. RÜCKSTELLUNGEN
1. Steuerrückstellungen 320,340.60 88,437.25
2. Sonstige Rückstellungen 592,784.22 913,124.82 333,833.35 422,270.60
C. VERBINDLICHKEITEN
1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 190,143.29 338,006.39
2. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 7,330.01 516,898.89
3. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter 89,843.97 0.00
4. Sonstige Verbindlichkeiten 236,079.81 523,397.08 160,016.08 1,014,921.36
(davon aus Steuern EUR 237.070,67; Vorjahr EUR 131.159,24)
3,663,887.13 2,696,282.99

Gewinn- und Verlustrechnung für den Zeitraum 1. Januar - 31. Dezember 2023

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1. Januar - 31. Dezember 2023 1. Januar - 31. Dezember 2022
EUR EUR
1. Umsatzerlöse 10,237,815.23 9,282,736.58
2. Sonstige betriebliche Erträge 89,380.22 181,242.24
3. Materialaufwand
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -1,228,214.05 -1,710,022.25
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -768,914.79 -1,997,128.84 -888,196.77 -2,598,219.02
4. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter -2,388,662.39 -2,398,030.98
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und Unterstützung -495,326.71 -2,883,989.10 -499,833.08 -2,897,864.06
(davon für Altersversorgung EUR -2.256,00; Vorjahr EUR -2.191,04)
5. Abschreibungen
auf Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -66,350.49 -67,393.10
6. Sonstige betriebliche Aufwendungen -3,622,857.54 -3,532,888.11
7. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 20,876.54 0.00
(davon aus verbundenen Unternehmen EUR 20.241,54; Vorjahr EUR 0,00)
8. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -192.00 -2,224.40
(davon Aufwendungen aus Aufzinsung EUR -192,00; Vorjahr EUR -106,00)
9. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag -590,396.17 -146,506.48
10. Ergebnis nach Steuern 1,187,157.85 218,883.65
11. Sonstige Steuern -296.00 -296.00
18. Jahresüberschuss - 1,186,861.85 218,587.65

 

Leipzig, den 28.03.2024

Thomas Kretzschmar, Geschäftsführer

Uwe Küber, Geschäftsführer

Anhang für das Geschäftsjahr 2023

Allgemeine Hinweise

Die Interzero Plastics Sorting Leipzig GmbH (vormals Abfallverwertung Leipzig GmbH) hat ihren Sitz in Leipzig und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Leipzig (HRB 19011).

Seit dem 03.01.2024 firmiert das Unternehmen unter dem Namen Interzero Plastics Sorting Leipzig GmbH.

Der vorliegende Jahresabschluss wurde gemäß §§ 242 ff. und §§ 264 ff. HGB sowie nach den einschlägigen Vorschriften des GmbHG aufgestellt. Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert.

Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend.

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert (§ 253 Abs. 3 HGB). Voraussichtlich dauernden Wertminderungen, die über den nutzungsbedingten Werteverzehr hinausgehen, wird durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen. Die Abschreibungen auf Zugänge erfolgen zeitanteilig.

Geringwertige Anlagegüter mit einem Wert bis EUR 800,00 werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben bzw. als Aufwand erfasst.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sowie flüssige Mittel sind zum Nennwert angesetzt.

Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen.

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen.

Die Bewertung erfolgt jeweils in Höhe des Erfüllungsbetrags, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung erforderlich ist. Zukünftige Preis- und Kostensteigerungen werden berücksichtigt, sofern ausreichende objektive Hinweise für deren Eintritt vorliegen.

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden gemäß § 253 Abs. 2 HGB mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. Die Aufwendungen aus der Aufzinsung der Verpflichtungen werden im Finanzergebnis ausgewiesen.

Die Ermittlung der Rückstellungen für Jubiläen erfolgte nach der Projected Unit Credit Method. Der angewandte Rechnungszinssatz beträgt 1,74 % und wurde nach § 253 Abs. 2 Satz 2 HGB ermittelt. Als erwartete Einkommenssteigerungen wurde ein Prozentsatz von 3,5 % zu Grunde gelegt. Die Bewertung erfolgte unter Verwendung der HEUBECK-Richttafeln 2018 G.

Die Verbindlichkeiten werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert.

Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist gemäß § 284 Abs. 3 HGB unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahres im Anlagenspiegel dargestellt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen enthalten in Höhe von TEUR 2.106 Forderungen aus dem Cash-Pooling mit der Interzero Plastics Recycling GmbH.

Es bestehen TEUR 999 Forderungen gegen Gesellschafter und betreffen die ALBA Recycling GmbH (seit 03.01.2024 umfirmiert auf den Namen Interzero Plastics Sorting GmbH) und die an sie erbrachten Lieferungen und Leistungen.

Eigenkapital

Das gesellschaftsvertragliche Stammkapital gemäß Gesellschaftsvertrag beträgt TEUR 200.

Rückstellungen

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31.12.2023 31.12.2022
TEUR TEUR
Steuerrückstellungen 320 88
Sonstige Rückstellungen 593 334
913 422

Für die sonstigen Rückstellungen wurden Rückstellungen für ausstehende Lieferantenrechnungen TEUR 379 und Personalrückstellungen TEUR 90 sowie Rückstellungen für Erfüllungsrückstand (ausstehende Sortierung bereits angelieferter und abgerechneter Abfälle) TEUR 35 gebildet. Außerdem wurden Rückstellungen für unterlassene Instandhaltung TEUR 77 vorgenommen, welche in den ersten drei Monaten des Folgejahres nachgeholt werden wird. Rückstellungen für die Jahresabschlussprüfung wurden i.H.v. TEUR 12 gebildet.

Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten umfassen solche aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 190 und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen in Höhe von TEUR 7, Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter in Höhe von TEUR 90, sowie sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von TEUR 236. Die sonstigen Verbindlichkeiten betreffen Verbindlichkeiten aus Steuern.

Sämtliche Verbindlichkeiten haben an beiden Bilanzstichtagen eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag betragen die sonstigen finanziellen Verpflichtungen TEUR 21.936 (davon gegenüber verbundenen Unternehmen TEUR 21.706). Im Einzelnen betreffen diese Verpflichtungen folgende Sachverhalte:

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TEUR
Jährliche Zahlungsverpflichtungen aus Miet- und Leasingverträgen 17.616
Jährliche Zahlungsverpflichtungen aus Dienstleistungsverträgen 4.320
Jährliche Zahlungsverpflichtungen aus Bestellobligo 0

Die Miet- und Leasingverträge enden zwischen 2024 und 2041.

Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen haben Laufzeiten von bis zu 1 Jahr (TEUR 1.338), 1 bis 5 Jahre (TEUR 4.943) und über 5 Jahre (TEUR 15.655).

Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Sonstige betriebliche Erträge

Bei den neutralen Erträgen TEUR 77 handelt es sich um Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen in Höhe von TEUR 60 und dem Erlös aus Anlagenabgängen von TEUR 17.

Die sonstigen betrieblichen Erträge weisen einen Betrag in Höhe von TEUR 13 aus und setzen sich zusammen aus verrechneten Sachbezügen an Arbeitnehmer (TEUR 6) und einer Gutschrift eines Lieferanten für das Leistungsjahr 2022 (TEUR 7).

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen (TEUR 3.623) enthalten Aufwendungen aus Betriebskosten TEUR 2.729, Aufwendungen für Vertrieb und Verwaltung TEUR 739 und andere sonstige Aufwendungen TEUR 155.

Sonstige Angaben

Aufsichtsrat

 

Markus Müller-Drexel, Geschäftsführer Interseroh+ GmbH (Vorsitzender)

 

Heiko Rosenthal, Bürgermeister für Umwelt, Ordnung und Sport der Stadt Leipzig (stellvertretender Vorsitzender)

 

Michael Bürstner, Geschäftsführer Interseroh+ GmbH

 

Rüdiger Oetjen-Dehne, Diplom-Ingenieur für Technischen Umweltschutz

 

Sören Pellmann, Stadt Leipzig, Vorsitzender Fraktion DIE LINKE

Die Gesamtbezüge des Aufsichtsrats beliefen sich auf TEUR 9.

Geschäftsführung

 

Thomas Kretzschmar, Leipzig

 

Uwe Küber, Müncheberg

Bezüglich der Bezüge der Geschäftsführung wird von der Schutzklausel des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.

Mitarbeitende

Durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Mitarbeitenden:

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Gewerbliche Mitarbeitende: 67
Nicht-gewerbliche Mitarbeitende: 4

Honorar des Abschlussprüfers

Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2023 zu erwartende Gesamthonorar beträgt TEUR 12, das vollständig auf Abschlussprüfungsleistungen entfällt.

Gesellschafter

70 % der Geschäftsanteile hält seit dem 01.01.2022 die ALBA Recycling GmbH, Berlin. Die ALBA Recycling GmbH, Berlin firmiert seit dem 03.01.2024 unter dem Namen Interzero Plastics Sorting GmbH, Berlin (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 100147 B). Die übrigen Geschäftsanteile in Höhe von 30 % werden von der Stadt Leipzig gehalten.

Konzernverhältnisse

Der Jahresabschluss der Interzero Plastics Sorting Leipzig GmbH, Leipzig, wird in den Konzernabschluss zum 31.12.2023 der Interzero Plastics Recycling GmbH, Berlin, (Amtsgericht Charlottenburg, HRB 180142 B) einbezogen. Die Interzero Plastics Recycling GmbH, Berlin, stellt den Konzernabschluss für den kleinsten Kreis von Unternehmen auf. Dieser Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger veröffentlicht.

Darüber hinaus wird der Jahresabschluss der Interzero Plastics Sorting Leipzig GmbH, Leipzig, in den Konzernabschluss zum 31.12.2023 der Interzero Holding GmbH & Co. KG, Berlin, (Amtsgericht Charlottenburg, HRA 61033 B) einbezogen. Die Interzero Holding GmbH & Co. KG, Berlin, stellt den Konzernabschluss für den größten Kreis von Unternehmen auf. Dieser Konzernabschluss wird im elektronischen Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Gewinnverwendungsvorschlag

Die Geschäftsführung schlägt vor, den Jahresüberschuss von EUR 1.186.861,85 in Abhängigkeit von der Geschäftsentwicklung 2024 ganz oder teilweise an die Gesellschafter auszuschütten.

Nachtragsbericht

Nach Abschluss des Geschäftsjahres 2023 sind keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten.

 

Leipzig, 28. März 2024

Thomas Kretzschmar, Geschäftsführer

Uwe Küber, Geschäftsführer

Entwicklung des Anlagevermögens im Geschäftsjahr 2023

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Anschaffungs- und Herstellungskosten
01.01.2023 Zugänge Abgänge 31.12.2023
Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 82.202,95 2.469,76 0,00 84.672,71
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 317.244,09 41.610,73 34.049,02 324.805,80
399.447,04 44.080,49 34.049,02 409.478,51
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Abschreibungen
01.01.2023 Zugänge Abgänge 31.12.2023
Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 27.176,95 9.166,76 0,00 36.343,71
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 172.866,09 57.183,73 34.049,02 196.000,80
200.043,04 66.350,49 34.049,02 232.344,51
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Restbuchwerte
31.12.2023 31.12.2022
Sachanlagen
1. Technische Anlagen und Maschinen 48.329,00 55.026,00
2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 128.805,00 144.378,00
177.134,00 199.404,00

Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

A. Geschäfts- und Rahmenbedingungen

1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Deutschlands Wirtschaft ist 2023 geschrumpft. Die schwache Weltkonjunktur, hohe Inflationsraten und steigende Zinsen sorgten für ein Minus des Bruttoinlandsproduktes von 0,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Der private Konsum - so das ifo-Institut im Rückblick auf 2023 in seiner Konjunkturprognose vom 06.03.2024 - war dabei sogar noch stützend für die Konjunktur. Höhere Lohneinkommen und sinkende Inflation hätten die Kaufkraft zurückgebracht.

Positiv entwickelt im Vergleich zu 2022 haben sich die Energie- und Stahlpreise (Stahlpreis als Indikator für Kosten bei Instandhaltung und Investitionen): Nach Rekord-Preisen im Jahr 2022, ausgelöst durch die Ukraine-Krise, sind die Preise nicht wieder auf das Niveau zuvor gefallen, aber deutlich unter die Höchstwerte von 2022.

Die Sammelmengen an Leichtverpackungen in Deutschland gingen im Trend weiter zurück: Die Gründe hierfür sind vielschichtig und aus der Perspektive des Umweltschutzes und Ressourcenerhalts positiv zu bewerten: Ausweitung der Pfandpflicht auf Einwegprodukte, stärkere Abfallvermeidung und leichtere Verpackungen. Bei gleichzeitiger Erhöhung von Sortierkapazitäten hat sich dadurch der Wettbewerbsdruck für Sortieranlagen allerdings erhöht.

In einer schweren ökonomischen Krise steckt die kunststofferzeugende Industrie: Der Umsatz brach gegenüber 2022 um 21,9 Prozent ein, die Nachfrage nach Kunststoffen ging um 16 Prozent zurück. Hohe Produktionskosten aufgrund gestiegener Arbeitskosten und hoher Energiepreise belasteten die internationale Wettbewerbsfähigkeit, so der Branchenverband PlasticsEurope auf seiner Pressekonferenz am 14.03.2024.

Einfluss hat diese Entwicklung auf die Vermarktung der aussortierten Kunststoffe, auf ihre Verbringung in Verwertungsanlagen: Im Jahr 2023 mussten deutliche Preisabschläge in Kauf genommen werden; die Situation hält weiter an. Erschwerend kommt hinzu, dass wegen fehlender verbindlicher Quoten zum Rezyklateinsatz in Verpackungen Recyclingkunststoffe mit Neuwarekunststoffen preislich konkurrieren müssen.

2. Änderungen rechtlicher Rahmenbedingungen

Seit 1. Januar 2023 gelten neue Vorgaben aus dem Verpackungsgesetz. Es trat die neue Mehrwegangebotspflicht in Kraft. Restaurants, Bistros und Cafes, die Essen und Getränke zum Mitnehmen verkaufen, sind nun verpflichtet, ihre Produkte auch in Mehrwegverpackungen anzubieten.

Seit dem 1. Januar 2024 ist die gesetzliche Pfandpflicht auf Einweggetränkeverpackungen ausgeweitet worden. Sie gilt nunmehr auch für Einwegkunststoffgetränkeflaschen, in denen Milch, Milchmischgetränke und sonstige Milcherzeugnisse abgefüllt sind. Bisher waren sie von der gesetzlichen Pfandpflicht im Verpackungsgesetz (VerpackG) ausgenommen.

Für 2024 wird die Finalisierung der Europäischen Verpackungsverordnung PPWR erwartet, so dass sie 2025 in Kraft treten kann.

Das Ziel der PPWR besteht darin, die negativen Umweltauswirkungen von Verpackungen in der Europäischen Union maßgeblich zu verringern. Dazu sollen der Ressourcenverbrauch und Verpackungsabfälle generell reduziert und die Kreislaufwirtschaft gefördert werden.

Einige der geplanten Änderungen im Überblick sind (Quelle: lizenzero.de):

Vermeidung von Verpackungsabfällen: Die Verordnung legt konkrete Zielvorgaben für die Vermeidung von Verpackungsabfällen fest. Das bedeutet, dass Händler Maßnahmen ergreifen müssen, um die Abfallmengen, der durch ihre Verpackungen entstehen, zu reduzieren.

Recyclingfähigkeit von Verpackungen: Die PPWR legt Mindestanforderungen an die Recyclingfähigkeit von Verpackungen fest. Händler müssen dann sicherstellen, dass ihre Verpackungen so konzipiert sind, dass sie recycelt werden können.

Einsatz von recycelten Materialien: Die Verordnung fordert den Einsatz von recycelten Materialien in bestimmten Verpackungen, insbesondere bei Kunststoffverpackungen. Händler dürfen dann nur noch Verpackungen verwenden, die einen bestimmten Anteil an recyceltem Material enthalten.

Kennzeichnung und Information: Die Verordnung legt Anforderungen an die Kennzeichnung und Information von Verpackungen fest. Hierzu gehört beispielsweise die Kennzeichnung von recyclingfähigen Verpackungen oder die Bereitstellung von Informationen über die korrekte Entsorgung der Verpackungen.

Förderung von Mehrwegsystemen: Die PPWR legt Maßnahmen fest, um die Verwendung von Mehrwegverpackungen zu fördern. Hierzu gehören Anreize für Hersteller und Händler, Mehrwegsysteme einzurichten und zu nutzen.

Die genannten Änderungen in den rechtlichen Rahmenbedingungen haben insofern auf die AVL Einfluss, als sie Änderungen in der Zusammensetzung des zu sortierenden Sammelgemisches zur Folge haben. Darauf muss AVL im Betrieb der Sortieranlage reagieren, um die vertraglich vereinbarten Ausbringungsquoten an einzelnen Materialien im Sortierergebnis erreichen zu können.

3. Situation des Unternehmens

Als Folge der Neustrukturierung innerhalb der früheren ALBA Group hatte die ALBA Recycling GmbH (ALRE) zum 01.01.2022 70% der Anteile an der AVL von der ALBA Sachsen GmbH erworben.

In weiterer Folge wurden die ALRE und die AVL am 03.01.2024 umbenannt in Interzero Plastics Sorting GmbH (IPS, vormals ALRE) und Interzero Plastics Sorting Leipzig GmbH (IPSL, vormals AVL). Im Folgenden werden in diesem Bericht die Firmenbezeichnungen von 2023 weiter verwendet, da sich der Bericht auf das Geschäftsjahr 2023 bezieht.

Der Unternehmenszweck der AVL besteht ausnahmslos in der Sortierung und Verwertung von Leichtverpackungen. Dies sind Verkaufsverpackungen aus Materialien aller Art mit Ausnahme von Glas und Papier, Pappe und Kartonagen (PPK), die im System GELB (gelbe Tonne/gelber Sack) gesammelt werden.

Auftraggeberin dafür gegenüber AVL ist die ALRE, die wiederum Sortierverträge mit den Dualen Systemen abschließt. Die Dualen Systeme übernehmen als Lizenzgeber für die Inverkehrbringer von Verpackungen die Pflicht zur Rückführung der Verpackungsmaterialien in den Stoffkreislauf. Die Vergabe von Sortier- und Verwertungsverträgen basiert auf Ausschreibungen, die die Dualen Systeme in der Regel jährlich durchführen. Die Laufzeit dieser Verträge liegt dabei mehrheitlich nur noch bei einem Jahr. Im Geschäftsjahr 2023 waren elf Duale Systeme am Markt etabliert. Bei acht der Dualen Systeme hatte die ALRE im Jahr 2023 Sortierverträge für die Anlage Leipzig abgeschlossen.

Auf Grund der in einigen Gebietskörperschaften im Rahmen der LVP-Sammlung miterfassten Fraktion der „stoffgleichen Nichtverpackungen”, treten auch öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) als Auftraggeber für entsprechende Sortierleistungen auf, da sie als Eigentümer dieser Fraktion für die ordnungsgemäße Sortierung und Verwertung zuständig sind. Dies ist auch bei der Stadt Leipzig der Fall, mit der die ALRE ebenfalls einen Sortiervertrag abgeschlossen hatte.

Die Spannweite entsprechender Sortierverträge erstreckt sich dabei von einer ausschließlichen Lohnsortierung mit anschließender Bereitstellung der Materialien an den jeweiligen Vertragspartner zur weiteren Vermarktung bzw. Entsorgung bis hin zu All-In-Verträgen, die den Sortierer zur Eigenvermarktung der sortierten Fraktionen berechtigen bzw. verpflichten.

Wegen der 2018 einsetzenden Marktentwicklung, insbesondere der hohen Volatilität bei den Verwertungs- und Entsorgungspreisen, hat die AVL zur Vermeidung von Markt- und den damit verbundenen Ertrags- und Ergebnisrisiken den mit der ALRE abgeschlossenen Sortiervertrag wie in den Jahren zuvor mit der ALBA Sachsen GmbH ausschließlich als Lohnsortiervertrag abgeschlossen. Damit hat die AVL einerseits auf die Eigenvermarktung der sortierten Fraktionen verzichtet, andererseits konnten die hieraus ggf. resultierenden bzw. erwarteten Marktpreisschwankungen sowie die damit verbundenen wirtschaftlichen Risiken umgangen werden.

Zugleich ist mit dieser Entscheidung ein striktes und konsequentes Kostenmanagement verbunden, da zur Kostendeckung und Ergebniserzielung wiederum alleinig der Erlös aus der vertraglichen Menge und dem vertraglich vereinbarten Sortierpreis je Tonne zur Verfügung steht.

Angeliefert zur Sortierung wurden 2023 bei der AVL 92.281 to Inputmaterial, das waren 2.719 to weniger als geplant. Seitens der Auftraggeberin ALRE GmbH wurden Sortierverträge geschlossen bzw. akquiriert, die eine Belieferung der Sortieranlage mit ca. 95.000 to erwarten ließen. Der Abschluss der Sortierverträge mit den Dualen Systemen und der daraus zu erwartenden Mengen geschieht jedoch immer unter Annahme zweier entscheidender Variablen: Zum einen der Sammelmenge pro Vertragsgebiet, zum anderen der Schätzung des Lizenzmengenanteils der Dualen Systeme. Im Gegensatz zu den vorherigen Jahren ist seit 2022 einen Rückgang des Verpackungsverbrauchs zu beobachten, der Trend setzt sich fort (z.B. wegen konjunkturell bedingter Konsumzurückhaltung, Mehrwegpflicht, Pfandpflicht).

Die Erlössituation war im Jahr 2023 außerordentlich gut für die AVL: Der jeweils im Vorjahr auf Basis des Wirtschaftsplans festzulegende Sortiererlös war gebildet unter den Planannahmen für hohe Kosten von Strom, Bindedraht und Diesel in Folge der Preisexplosionen nach Beginn des Ukraine-Kriegs.

Tatsächlich konnten diese Planannahmen deutlich unterschritten werden und zusammen mit einem stringenten Kostenmanagement in den anderen Bereichen erzielte die AVL ein Jahresergebnis von 1.777 T€ vor Steuern (Plan: 546 T€).

B. Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

1. Umsatz- und Ergebnisentwicklung

Die Umsatzerlöse der AVL erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 955 T€ auf 10.238 T€ und waren damit 194 T€ über Plan. 10.132 T€ wurden erlöst für die Sortierung von Leichtverpackungen; die anderen Erlöse wurden mit Dienstleistungen wie z.B. dem Wickeln von Ballen, Materialumschlag oder dem Verkauf von Schrotten erzielt. Die Erhöhung der Umsatzerlöse ist zunächst darauf zurückzuführen, dass sich der Sortierpreis der AVL in Folge der oben erwähnten geplanten Kostensteigerungen erhöht hat (2023: 109,79 €/to, Vorjahr: 100,95 €/to). Außerdem war die Inputmenge 815 to höher als im Vorjahr (2023: 92.281 to, Vorjahr: 91.466 to).

Der Materialaufwand sank im Jahr 2023 gegenüber 2022 um 601 T€ auf 1.997 T€. Darunter zeigte sich neben den gesunkenen Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (-482 T€) eine Verminderung der bezogenen Leistungen (-119 T€).

Details zeigt die folgende Abbildung:

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Materialaufwand in T€ 2023 2022 A 2023/2022
Strom 858,39 1.284,07 -425,68
Bindedraht 369,96 382,33 -12,37
Sonstiges -0,14 43,62 -43,76
Σ Aufwendungen für Roh- Hilfs- und Betriebsstoffe 1.228,21 1.710,02 -481,81
Bezogene Leistungen 585,32 636,48 -51,16
Zeitarbeit 201,15 311,09 -109,94
Sonstiges -17,55 -59,37 41,82
Σ Aufwendungen für bezogene Leistungen 768,92 888,20 -119,28
Σ Materialaufwand 1.997,13 2.598,22 -601,09

Die geringeren Aufwendungen für Strom und Bindedraht wurden durch geringere Anschaffungskosten verursacht. Der Einsatz von Leiharbeitnehmern konnte durch die Einstellung des Betriebs der Nachsortieranlage im Herbst 2022 verringert werden. Das bis zu diesem Zeitpunkt dort eingesetzte Personal wurde fortan in der Sortieranlage eingesetzt, wodurch der Bedarf an Leiharbeitnehmern sank.

Der Personalaufwand war ähnlich hoch wie im Vorjahr - 2.884 T€ im Jahr 2023 gegenüber 2.898 T€ im Jahr 2022. Beschäftigt waren mit durchschnittlich 71 Mitarbeitenden 3 Mitarbeitende weniger als im Jahr zuvor.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen stiegen um 90 T€ (2023: 3.623 T€; Vorjahr: 3.533 T€). Details sind der folgenden Abbildung zu entnehmen:

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Sonstige betriebliche Aufwendungen in T€ 2023 2022 A 2023/2022
Sonstige Personalkosten 140,41 117,10 23,31
Raumkosten: 525,86 384,25 141,61
Miete Grundstücke, Gebäude, Instandhaltung
Miete maschinelle Anlagen 735,09 859,66 -124,57
Fuhrpark 592,52 729,04 -136,52
Instandhaltung maschinelle Anlagen 875,55 793,25 82,30
Verwaltungskosten 738,03 576,25 161,78
Sonstiges 15,40 73,34 -57,95
Σ Sonstige betriebl. Aufwendungen 3.622,86 3.532,89 89,97

Die höheren Raumkosten sind im Wesentlichen verursacht durch Kosten für die Sanierung von Duschräumen, Asphalt- und Dachflächen. Die Verwaltungskosten sind gestiegen durch höhere Versicherungsprämien und gestiegene Kosten für Serviceverträge. Die Miete für die maschinelle Anlage wird ermittelt auf Basis der Abschreibungen und des Restbuchwertes beim Vermieter und war geringer als im Jahr zuvor. Bei den Fuhrparkkosten konnten Einsparungen bei Diesel- und Leasingkosten erreicht werden; Ursache war hier neben gesunkenen Anschaffungskosten beim Diesel auch ein geringerer Bedarf an Arbeitsmaschinen durch die Einstellung des Nachsortieranlagenbetriebs im Herbst 2022.

Der erzielte Jahresüberschuss in Höhe von 1.187 T€ lag deutlich über dem Vorjahresergebnis (219 T€) und dem Plan (338 T€). Hauptursache war der oben bereits erwähnte hohe Sortiererlös, der unter der Annahme hoher variabler Betriebskosten gebildet werden musste und so vertraglich für das Jahr 2023 fixiert worden ist.

2. Investitionen und Finanzierung

Die Investitionen im Geschäftsjahr 2023 betrugen 44 T€ und betrafen Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie Arbeitsmaschinen. Die Finanzierung der Investitionen erfolgte aus dem operativen Cash-Flow.

Die Gesellschaft war in das Cash-Pooling-System der Interzero Plastics Recycling GmbH mit Konten-Clearing-Verfahren einbezogen.

3. Vermögens- und Kapitalstruktur

Die Vermögens- und Kapitalstruktur der AVL war im Berichtsjahr stabil. Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahresstichtag um 968 T€ auf 3.664 T€ erhöht.

Auf der Aktivseite werden im Gegensatz zum Vorjahresstichtag höhere Forderungen an verbundene Unternehmen und kein eigenes Bankguthaben ausgewiesen. Grund hierfür ist, dass zum Jahreswechsel 2022/2023 strukturelle Veränderungen innerhalb der Interzero-Gruppe stattgefunden haben und das Cash-Pooling-System mit der Interzero Circular Solutions GmbH im Dezember 2022 gekündigt und erst im Januar 2023 neu mit der Interzero Plastics Recycling GmbH abgeschlossen worden ist. D.h. zum Bilanzstichtag waren die liquiden Mittel am Vorjahresstichtag eigenes Bankguthaben, zum Stichtag 31.12.2023 werden sie wieder als Forderungen an den Cash Pool im verbundenen Unternehmen ausgewiesen (2023: 2.106 T€, Vorjahr: 1.179 T€).

Die Gesellschafter der AVL haben am 06.10.2023 beschlossen, das Ergebnis 2022 i.H.v. 219 T€ auszuschütten.

Das Eigenkapital betrug zum 31.12.2023 unter Einbezug des Jahresüberschusses des Geschäftsjahres 2023 (1.187 T€) 2.227 T€. Die Eigenkapitalquote betrug damit 60,8 % (Vorjahr: 46,7 %).

Die Rückstellungen stiegen gegenüber dem Vorjahr um 491 T€ auf 913 T€. Der Anstieg kommt aus Steuerrückstellungen (320 T€, Vorjahr 88 T€) und Rückstellungen für ausstehende Rechnungen (379 T€, Vorjahr 132 T€).

Die Verbindlichkeiten sanken zum Stichtag um 492 T€ auf 523 T€. Die Abnahme kommt hauptsächlich aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen, diese nahmen um 148 T€ ab, und Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen, diese sanken um 510 T€ (Ausschüttung des Ergebnisses 2021).

Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft wurde von der Geschäftsführung insgesamt unter Berücksichtigung voranstehender Ausführungen als stabil eingeschätzt.

C. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung und Ausblick

1. Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Das ifo-Institut geht in seiner Konjunkturprognose vom 06.03.2024 von einer aktuellen Rezession mit langsamer Erholung aus:

„Die deutsche Wirtschaft ist wie gelähmt. Unter Unternehmen und Haushalten ist die Stimmung schlecht und die Unsicherheit hoch. Im laufenden Quartal dürfte die Wirtschaftsleistung ihren Rückgang zunächst fortsetzen und um 0,1 % im Vergleich zum Vorquartal sinken. Zu einer spürbaren gesamtwirtschaftlichen Erholung dürfte es erst in der zweiten Jahreshälfte kommen. Insgesamt wird das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt in diesem Jahr nur um 0,2 % im Vergleich zum Vorjahr zunehmen. .... Damit wurde die Wachstumsprognose für das laufende Jahr im Vergleich zur ifo Konjunkturprognose Winter 2023 deutlich um 0,7 Prozentpunkte herabgesetzt ... . Anders als erwartet, befindet sich die deutsche Wirtschaft im Winterhalbjahr 2023/24 in einer Rezession. Insbesondere die Erholung der Industriekonjunktur setzt erst später ein.“

Für Sortieranlagenbetreiber haushaltsnaher Abfälle wie der AVL bleibt es weiterhin eine Herausforderung, die gesetzlich vorgeschriebenen Recyclingquoten erfüllen zu können: neben der ersten Voraussetzung, effiziente und moderne Sortiertechnik einzusetzen, bedarf es zweier weiterer Voraussetzungen: sortier- und recyclebarer Verpackungen im Abfallgemisch und ausreichender Verwertungskapazitäten.

So erschweren sog. Multi-Layer-Verpackungen und Verpackungen aus mehreren Materialien den Prozess: Eine Verpackung, die aus mehreren Schichten verschiedener Kunststoffarten besteht, kann im Sortierprozess nur anhand der äußersten Schicht erkannt werden. Im Verwertungsprozess treten dann die anderen Kunststoffe zutage, die dort als Störstoff wirken. Ähnlich ist es mit Verpackungen aus mehreren Materialien, die vom Verbraucher bei der Entsorgung getrennt werden müssten, um jeden Verpackungsbestandteil seinem richtigen Verwertungsweg zu führen zu können. Hier denke man beispielsweise an mit Papier ummantelte Kunststoffbecher.

Mit Besorgnis betrachtet werden Verbundverpackungen, die nicht trennbar sind (Papier-Kunststoff, Papier-Alu, Papier-Weißblech). Das Umweltbundesamt und die Zentrale Stelle Verpackungsregister berichten in ihrer Jahrespressekonferenz vom 04.12.2023, dass bis 2030 eine Verdopplung der Menge an Verbundverpackungen erwartet wird, die nur zu einem geringen Grad oder gar nicht recyclingfähig sind, vom Verbraucher schwer erkannt und deshalb oft in der falschen Tonne entsorgt werden und für die es Kapazitätsengpässe bei der Verwertung gibt.

Zugespitzt hat sich die Situation um vorhandene Verwertungskapazitäten im Jahr 2023 für die Fraktion „PPK aus LVP“ (PPK steht für Papier, Pappe, Kartonagen). Auch für diese Fraktion steigen die Marktmengen und es ist aktuell nicht möglich, die komplette aussortierte Menge einer werkstofflichen Verwertung zuzuführen. Alternativ musste 2023 eine signifikante Menge des Materials thermisch verwertet werden.

Neben der Akzeptanz werkstofflicher und teilweise auch rohstofflicher Verwertungsverfahren auf die Anrechnung zu Recyclingquote intensiviert sich die Diskussion zur Anerkennung chemischer Recyclingverfahren. Kurzfristige Entscheidungen dazu sind aber nicht zu erwarten.

Insgesamt wird erwartet, dass der Ausbau bestehender sowie die Errichtung und die Inbetriebnahme zusätzlicher Sortierkapazitäten in Kombination mit rückläufigen Sammelmengen den bereits bestehenden intensiven Wettbewerb unter den Sortieranlagen weiter verstärken werden.

Unter dem Eindruck zahlreicher Brandereignisse in den Anlagen der Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft, so im September 2023 auch bei der AVL selbst, wachsen die Anforderungen an den technischen und organisatorischen Brandschutz seitens der Versicherungswirtschaft sowie der Genehmigungs- bzw. Überwachungsbehörden. Insbesondere aufwändige und technisch anspruchsvolle Nachrüstungen von Systemen zur Branderkennung und Brandbekämpfung werden auf Seiten der Anlagenbetreiber infolge der damit verbundenen Investitionen zu steigenden Behandlungs- bzw. Sortierkosten führen, die ungeachtet der bestehenden Wettbewerbs- und Marktbedingungen preislich geltend gemacht werden müssen.

2. Chancen und Risiken

Als reiner Lohnsortierer mit exklusiver Bindung an die ALBA Recycling GmbH als Auftraggeberin bleibt für AVL eines der größten Risiken das Risiko der Unterauslastung.

Für einen geordneten Anlagenbetrieb mit stabiler Ertragslage benötigt die AVL eine Sortiermenge von ca. 95.000 to im Jahr.

Für das Jahr 2024 wird ausgehend von den Sortierverträgen, welche die Auftraggeberin für die Anlage in Leipzig abgeschlossen hat, die Auslastung der Sortieranlage als gesichert angenommen. Unterjährige Schwankungen in den Marktanteilen der jeweiligen Dualen Systeme sowie Änderungen im Konsumverhalten der Haushalte und damit der Abfall-Sammelmengen können jedoch negative Auswirkungen auf die Sortiermenge haben.

Herausfordernd bleibt die Rekrutierung von Fachkräften zur Besetzung offener Stellen bzw. der Nachbesetzung von Mitarbeitern, die in den Ruhestand gehen (rd. 22% der Mitarbeiter sind mindestens 60 Jahre alt). In Zeiten des Fachkräftemangels sind die Arbeitsbedingungen (3-Schicht- System, Schmutz- und Geruchsbelastung) und die eher geringen Verdienstmöglichkeiten in der Branche kein Wettbewerbsvorteil.

Mit dem Ausbildungsjahr 2024/2025 will AVL erstmals 2 Auszubildende im Rahmen einer überbetrieblichen Ausbildung rekrutieren und versuchen, auf diesem Weg junge Talente zu gewinnen und auch langfristig an das Unternehmen zu binden.

Chance aus der exklusiven Bindung an die ALBA Recycling GmbH, welche die technische Anlage im Mietverhältnis zur Verfügung stellt, ist die Sicherstellung der erforderlichen technischen Ausrüstung der Anlage, ihrer Innovationsfähigkeit und der notwendigen Investitionen in Brandschutz und Brandfrüherkennung.

3. Ausblick

Die Geschäftsführung geht unter Kenntnis der Ergebnisse der ersten 2 Monate des Jahres 2024 von der Erreichung des geplanten Jahresüberschusses von 425 T€ aus. Zudem werden Umsatzerlöse in etwa auf Niveau des Vorjahres geplant. Per Februar ist das anteilige Ergebnis aufgrund höherer Sortiermengen und damit verbundener höherer Umsätze leicht über Plan.

Von der Erreichung der Ziel-Sortiermenge von 95.000 to im Jahr kann - sofern es keine signifikanten Änderungen bei den Marktanteilen der Dualen Systeme und im Konsumverhalten der Verbraucher gibt - zum jetzigen Zeitpunkt ausgegangen werden.

In Bezug auf die Sortierkosten sind zum aktuellen Zeitpunkt ebenfalls keine Risiken bekannt, welche die Ergebnissituation negativ beeinflussen würden.

 

Leipzig, 28.03.2024

Thomas Kretzschmar, Geschäftsführer

Uwe Küber, Geschäftsführer

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