Beierling Engineering GmbH
Otto-Hahn-Straße 11, 33161 Hövelhof, DEUMaster Data
Basic information of the organization
Financial Overview
Indicators extracted from public financial statements
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
René Dr.-Ing. Rübbelke since 10/30/2017 | Managing Director |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Identified persons (1)
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Balance Sheet Accounts
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Financial Report
Official financial statements and annual reports
Beierling Engineering GmbHHövelhofJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz zum 31. Dezember 2023Aktivseite
Passivseite
Anhang zum Jahresabschluss 2023Allgemeine Angaben Die Beierling Engineering GmbH hat ihren Sitz in Hövelhof und ist eingetragen in das Handelsregister beim Amtsgericht Paderborn (Reg.Nr. B 13109 ). Grundlagen der Rechnungslegung Der vorliegende Jahresabschluss erfolgte nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches in der Fassung des Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BilRUG) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG). Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB. Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch. Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1. Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet. Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Wertansätze in der Bilanz der Beierling Engineering GmbH wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechnung übernommen. Immaterielle Vermögensgegenstände wurden zu Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Der entgeltlich erworbene Geschäfts-/Firmenwert wurde mit den Anschaffungskosten angesetzt und um planmäßige Abschreibungen vermindert. Da eine verlässliche Schätzung der Nutzungsdauer nicht möglich war, wurde in den Vorjahren zehn Jahre unterstellt. Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt. Als Abschreibungsmethode kam die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung. Geringwerte Wirtschaftsgüter bis 800,- € werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagespiegel wird Vollabschreibung im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt. Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden: Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit den niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse sind zu Herstellungskosten bzw. zum niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt. Die Herstellungskosten setzen sich aus den Einzelkosten sowie Material- und Fertigungsgemeinkosten zusammen. Fremdkapitalzinsen sind nicht berücksichtigt. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen ist das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt. Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken, die mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert sind. Die Steuerrückstellungen beinhalten die das Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten Steuern. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag passiviert. Erläuterungen zur Bilanz Anlagevermögen Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist dem nachfolgend dargestellten Anlagenspiegel zu entnehmen. Die Abschreibungen des laufenden Geschäftsjahres ergeben sich aus dem Anlagenspiegel (§ 268 Abs. 2 Satz 3 HGB). Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände Die Restlaufzeit der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen betragen bis auf die Kautionen in Höhe von € 6.429,29 (Vorjahr € 6.429,29) weniger als einem Jahr. Gegenüber dem Gesellschafter bestehen keine Forderungen. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, Tantieme- und Urlaubsansprüche sowie übrige Rückstellungen. Verbindlichkeiten Es bestehen Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von 1 Jahr in Höhe von € 138.762,68 (Vorjahr € 218.617,26). Die Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren betragen € 317.638,67 (Vorjahr € 337.044,26). Es bestehen keine Verbindlichkeiten gegenüber dem Gesellschafter. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden. Sonstige finanzielle Verpflichtungen Es bestehen sonstige finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen von jährlich € 22.704,00 sowie aus Dienstleistungsverträgen von jährlich € 4.200,00. Sonstige Angaben Personalstand Zum Bilanzstichtag waren 9 (Vorjahr 10) Arbeitnehmer beschäftigt. Geschäftsführung Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Rene Rübbelke Das Wahlrecht nach § 286 Abs. 4 HGB wird ausgeübt. Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor. Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen. Hinweis gem. § 328 Abs. 1 Nr. 1 S 2 HGB: Die Gesellschafterversammlung hat am 04. Juli 2024 dem Jahresabschluss 2023 festgestellt.
Hövelhof, den 04. Juli 2024 Geschäftsführer |
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