Simon Logistic GmbHLiquidated

63505 Langenselbold, DEU

Master Data

Registry
Register court Hanau HRB 90778
Registered
4/27/2004
Industry
Logistics service activitiesIntermediation service activities for freight transportOther postal and courier service activities n.e.c.
Purpose
Unternehmensgegenstand von Amts wegen berichtigt: Tätigkeit als Frachtführer, Spediteur und der Betrieb einer Zollagentur sowie das Erbringen von logistischen Dienstleistungen (wie Lagerung, Kommissionierung, Qualitätskontrolle), das Nachbearbeiten und die Komplettierung von Zulieferteilen der Kraftfahrzeug- und Elektroindustrie.

History

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Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
Cornelia Simon
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Cornelia Simon
Breulstraße 10, 63636 Brachttal OT Hellstein
€25,000
100.00%

Financial Report

Simon Logistic GmbH

Langenselbold

(vormals: Bad Soden-Salmünster)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 14.657,00 23.544,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 382,00 0,00
II. Sachanlagen 14.275,00 23.544,00
B. Umlaufvermögen 62.233,12 165.474,13
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 42.905,46 164.417,36
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 19.327,66 1.056,77
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.063,48 1.806,49
Bilanzsumme, Summe Aktiva 77.953,60 190.824,62

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 18.917,94 5.671,19
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Kapitalrücklage 84.000,00 0,00
III. Verlustvortrag 19.328,81 -119.161,19
IV. Jahresfehlbetrag 70.753,25 138.490,00
B. Rückstellungen 1.000,00 1.500,00
C. Verbindlichkeiten 58.035,66 183.653,43
Bilanzsumme, Summe Passiva 77.953,60 190.824,62

Anhang

Anhang für das Geschäftsjahr 2010



Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags aufgestellt.


Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.


Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich keine Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben.


Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.


Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 276 und 288 HGB teilweise in Anspruch. Auf die Anwendung der Erleichterungsregelung des § 274a HGB wird verzichtet.


Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.




Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung


Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.


Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.


Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt. Erkennbaren Einzelrisiken ist durch Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen, dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung ausreichend Rechnung getragen worden.


Unverzinsliche Forderungen mit einer Restlaufzeit von über einem Jahr liegen nicht vor.


Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.


Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.


Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.


Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.


Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz


Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel dargestellt



Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:


Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 24.777,13 24.777,13 123.587,17 123.587,17
Sonstige Vermögensgegenstände 18.128,33 18.128,33 40.830,19 40.830,19

Unter den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden Forderungen gegen Gesellschafter von € 0 ausgewiesen.



Eigenkapital

Das gezeichnete Kapital ist voll eingezahlt und stimmt mit der Eintragung im Handelsregister überein.


Die Gesellschafterin hat am 30.6.2010 ein der GmbH zuvor gewährtes Darlehen in Höhe von € 84.000,-- in die Kapitalrücklage eingestellt.

Fremdkaptial

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr
Verbindlichkeiten Kreditinstitute 12.765,00 4.380,00 89.974,81 34.069,06
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 750,23 750,23 14.920,64 14.920,64
Verbindlichkeiten gegenüber Daniela Simon 39.613,65 39.613,65 0 0
Sonstige Verbindlichkeiten 4.906,78 4.906,78 78.757,98 78.757,98


Von den Verbindlichkeiten sind insgesamt € 12.765,00 durch Sicherungsübereignung besichert, davon € 12.065,00 Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.


Unter den Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern sind Verbindlichkeiten gegenüber der Gesellschafterin von € 39.613,65 enthalten.



Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse.



Sonstige Angaben

Geschäftsführung


Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Frau Cornelia Simon (Kauffrau).


Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.


Ausschüttungssperre

Ein zur Ausschüttung gesperrte Betrag nach § 268 Abs. 8 HGB besteht nicht.


Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.



Langenselbold, den 30. August 2011





...........................................

Geschäftsführerin


Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 27.8.2011.

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