RePo Messtechnik GmbH

Master Data

Registry
Register court Neuss HRB 13498
Registered
8/29/2005
Industry
Manufacture of testing machinesAgents involved in the sale of toolsManufacture of power-driven hand tools
Purpose
Handel und Vertrieb sowie der Im- und Export von technischen Produkten, insbesondere Messgeräten, sowie die Fertigung und Reparatur solcher Produkte und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.

History

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Management

NameRole
Managing Director

Beneficial Owners

0.00% identified100.00% unresolved

Unresolved chains (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Germany
DEM 150,000
100.00%

Financial Report

RePo Messtechnik GmbH

Korschenbroich

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2011 bis zum 31.12.2011

Bilanz

Aktiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Anlagevermögen 1.219,55 1.988,55
I. Sachanlagen 1.219,55 1.988,55
B. Umlaufvermögen 31.816,04 30.448,29
I. Vorräte 21.858,30 21.858,30
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 9.957,74 8.589,99
C. Rechnungsabgrenzungsposten 0,00 35,17
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 248.351,69 236.994,14
Bilanzsumme, Summe Aktiva 281.387,28 269.466,15

Passiva

31.12.2011
EUR
31.12.2010
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 76.693,78 76.693,78
II. Bilanzverlust 325.045,47 313.687,92
III. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 248.351,69 236.994,14
B. Rückstellungen 1.500,00 1.500,00
C. Verbindlichkeiten 279.887,28 267.966,15
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 279.887,28 267.966,15
Bilanzsumme, Summe Passiva 281.387,28 269.466,15

Anhang für das Geschäftsjahr 2011

Grundlagen der Rechnungslegung

Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den maßgeblichen Vorschriften des Handelsgesetzbuches und denen des GmbH-Gesetzes aufgestellt.

Die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend den Bestimmungen des HGB gem. §§ 266, 275 HGB gegliedert. Die Darstellung der Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren gem. § 275 Abs. 2 HGB erstellt.

Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgte unter Berücksichtigung der vollständigen Gewinnverwendung.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die Wertansätze in der Bilanz der RePo Messtechnik GmbH zum 31.12.2010 wurden unverändert als Bilanzvorträge in neue Rechung übernommen.

Die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen entsprechend der Nutzungsdauer angesetzt.

Als Abschreibungsmethode kam sowohl die degressive als auch die lineare Absetzung für Abnutzung zur Anwendung.

Geringwertige Wirtschaftsgüter werden im Jahr des Zugangs gem. § 6 Abs. 2 EStG voll abgeschrieben. Bei der Darstellung im Anlagenspiegel wird Vollabschreibungen im Anschaffungsjahr ein fiktiver Abgang im gleichen Jahr unterstellt.

Die Vorräte sind nach den folgenden Grundsätzen aktiviert worden:

Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren wurden mit den Anschaffungskosten bzw. unter Beachtung des Niederstwertprinzips mit dem niedrigeren am Abschlussstichtag beizulegenden Wert angesetzt.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich zum Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistungen sind Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigungen, das allgemeine Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung, berücksichtigt.

Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nennwert angesetzt.

Die Eigenkapitalpositionen sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Die Rückstellungen beinhalten sämtliche, nach vorsichtiger kaufmännischer Beurteilung erkennbaren Risiken. Die Steuerberechnung ist auf der Grundlage des Gewinnverwendungsvorschlages erfolgt.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Rückzahlungsbetrag passiviert.

Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

Haftungsverhältnisse

Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB haben zum Bilanzstichtag nicht bestanden.

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Zum Bilanzstichtag bestanden keine sonstigen finanziellen Verpflichtungen.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Herrn Reinhold Porada.

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Korschenbroich, den 07. Januar 2013

...........................................

Geschäftsführer

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 7.1.2013.

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