Management activities of other holding companies
Ulixos GmbH
Schiffgraben 25, 30159 Hannover, DEUMaster Data
Basic information of the organization
Financial Overview
Indicators extracted from public financial statements
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Niels Wegener since 4/17/2024 | Procura |
Till Wegener since 4/17/2024 | Procura |
Dirk Dipl.-Ing. Wegener since 2/28/2008 | Managing Director |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Identified persons (5)
| Name | Ownership |
|---|---|
| 25.00% | |
| 25.00% | |
K** W****** | 16.67% |
Unresolved chains (1)
Shareholders
Company ownership and partner structure
6 shareholders
GmbH structure
5 of 6 shown
Holdings
Companies in which this organization holds a direct stake
| Name | Ownership |
|---|---|
| No data available | |
Balance Sheet Accounts
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Profit and Loss Accounts
Profit and loss accounts extracted from public financial statements
| Account |
|---|
Financial Report
Official financial statements and annual reports
Ulixos GmbHHannoverKonzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.03.2023 bis zum 29.02.2024Konzernbilanz zum 29. Februar 2024Aktiva
Passiva
Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. März 2023 bis zum 29. Februar 2024
Konzernanhang für das Geschäftsjahr 2023/20241. Allgemeine Angaben Der Konzernabschluss der Ulixos GmbH zum 29. Februar 2024 wurde gemäß §§ 290 ff. HGB aufgestellt. Das Konzerngeschäftsjahr beginnt am 1. März und endet am 28./29. Februar. Das gezeichnete Kapital der Muttergesellschaft beträgt € 10.020.000,00. Die Firmenbezeichnung des Mutterunternehmens lautet auf Ulixos GmbH. Der Sitz der Gesellschaft ist Hannover. Die Gesellschaft wird im Amtsgericht Hannover, Abteilung B, unter der Nummer 202681 geführt. Der Konzernabschluss wurde nach den gesetzlichen Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Bei der Gliederung der Bilanz fand § 266 HGB Beachtung. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gemäß § 275 Abs. 2 HGB gewählt. Sowohl die Muttergesellschaft als auch die Tochtergesellschaften haben ihre Einzelabschlüsse nach einheitlichen Bilanzierungsgrundsätzen aufgestellt. Soweit Abweichungen bestanden, wurden diesbezüglich im Rahmen der Erstellung des Konzernabschlusses Anpassungen vorgenommen. 2. Konsolidierungskreis, Angaben zum Anteilsbesitz gem. § 313 Abs. 2 HGB In den Konzernabschluss nach der Methode der Vollkonsolidierung einbezogene Tochterunternehmen sind:
* die Gesellschaft ist eine persönlich
haftende Gesellschafterin einer der in den Konzern
einbezogenen Gesellschaften
Die Tochtergesellschaft Marbe Kies und Baustoff GmbH & Co. KG ist im Berichtsjahr auf die Marbe Kies- und Baustoff Verwaltungsgesellschaft mbH i. L. angewachsen. Auswirkungen auf den Konzernabschluss ergaben sich daraus nicht, da das übertragene Vermögen sowohl vor als auch nach der Anwachsung bereits zum Konzernvermögen gehörte. Die Anteile an der Tochtergesellschaft AWB Beskow Geschäftsführungsgesellschaft mbH (umfirmiert in ESUS Verwaltungsgesellschaft mbH) wurden im Berichtsjahr veräußert. Ein wesentlicher Einfluss auf das Ergebnis des Konzerns ergab sich daraus nicht. Zudem wurden im Jahr 2022 zwei neue Tochtergesellschaften gegründet, um die der Kreis der vollkonsolidierten Unternehmen erweitert wurde: ASH GmbH & Co. KG sowie die ASH Verwaltungsgesellschaft mbH, beide mit Sitz in Hannover. "at equity" einbezogene Unternehmen:
Diese Anteile werden - mit Ausnahme der Position 5 - indirekt über eine Tochtergesellschaft gehalten. Weitere angabepflichtige Beteiligungsverhältnisse nach § 313 Abs. 2 Nr. 4 HGB mit wesentlicher Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage bestanden nicht. 3. Konsolidierungsgrundsätze Die Vermögensgegenstände und Schulden der in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wurden nach den für die Unternehmensgruppe geltenden einheitlichen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angesetzt. Bei den meisten in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen entspricht der Stichtag des Einzelabschlusses dem Stichtag des Konzernabschlusses zum 29. Februar 2024. Bei den Unternehmen, die mit dem abweichenden Einzelabschlussstichtag 31. Dezember 2023 in den Konzernabschluss einbezogen werden, ergaben sich keine wesentlichen Vorgänge von besonderer Bedeutung für die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zwischen dem Abschlussstichtag dieser Unternehmen und dem Abschlussstichtag des Konzernabschlusses. Es handelt sich dabei um sieben (Vorjahr: neun) Unternehmen, von denen drei operativ tätig sind. Gemäß § 297 Abs. 1 HGB sind die Kapitalflussrechnung sowie der Eigenkapitalspiegel integrierter Bestandteil des Konzernabschlusses. Der Konzernabschluss wurde durch die Zusammenfassung der Jahresabschlüsse aller einbezogenen Unternehmen erstellt. Die Kapitalkonsolidierung für Erwerbsvorgänge ab dem 1. März 2010 (Neufälle) erfolgt entsprechend den Regelungen des § 301 Abs. 1 Satz 2 HGB nach der Neubewertungsmethode. Für diese Erwerbsvorgänge wird der Wertansatz der dem Mutterunternehmen gehörenden Anteile mit dem auf diese Anteile entfallenden Betrag des Eigenkapitals der Tochtergesellschaften verrechnet. Das Eigenkapital ist dabei entsprechend der Neubewertungsmethode mit dem Betrag anzusetzen, der dem Zeitpunkt der in den Konzernabschluss aufzunehmenden Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten und Sonderposten entspricht, der diesen zum Erstkonsolidierungszeitpunkt beizulegen ist. Die Verrechnung erfolgt gemäß § 301 Abs. 2 HGB zu dem Zeitpunkt, zu dem das Unternehmen Tochterunternehmen geworden ist. Rückstellungen sind nach § 253 Abs. 1 Satz 2 und 3 HGB und latente Steuern nach § 274 Abs. 2 HGB zu bewerten. Bei der Erstkonsolidierung von Erwerbsvorgängen vor dem 1. März 2010 wird unverändert die Buchwertmethode gemäß § 301 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 HGB a.F. mit den gemäß § 301 Abs. 2 HGB a.F. möglichen Erstkonsolidierungszeitpunkten angewandt. Dabei wurden zum Konsolidierungszeitpunkt die Beteiligungsbuchwerte für die einbezogenen Tochterunternehmen und das anteilige Bucheigenkapital dieser Unternehmen gegeneinander aufgerechnet. Ein sich ergebender aktiver Unterschiedsbetrag wurde den Vermögensgegenständen insoweit zugerechnet, als deren Zeitwert höher ist als der Buchwert und wird in den folgenden Jahren mit diesen Vermögensgegenständen planmäßig abgeschrieben. Passive Unterschiedsbeträge mit Rücklagencharakter werden im Eigenkapital ausgewiesen. Der im Rahmen der Kapitalkonsolidierung entstandene passive Unterschiedsbetrag beträgt zum 29. Februar 2024 T€ 1.676 (Vorjahr: T€ 1.676). Im Wesentlichen sind die passiven Unterschiedsbeträge auf Gewinnthesaurierungen vor erstmaliger Erstellung des Konzernabschlusses zurückzuführen. Der Ausweis erfolgt somit innerhalb der Gewinnrücklagen. Für die Anteile an einbezogenen Unternehmen, die nicht dem Mutterunternehmen oder einem anderen konsolidierungspflichtigen Tochterunternehmen gehören, ist in Höhe ihres Anteils am Eigenkapital ein Ausgleichsposten für Anteile anderer Gesellschafter gebildet worden. Bei Aufstockung der Anteile an bereits vollkonsolidierten Unternehmen wird die Kapitalmethode (DRS 23.175) angewandt und der sich aus dem Anteilserwerb resultierende Unterschiedsbetrag in den Gewinnrücklagen des Konzern berücksichtigt. Assoziierte Unternehmen im Sinne des § 311 HGB, bei denen ein maßgeblicher Einfluss auf die Geschäfts- und Finanzpolitik ausgeübt werden kann, werden gemäß § 312 Abs. 1 i. V. m. Abs. 4 HGB mit den fortgeführten Buchwerten bewertet. Aus der Erweiterung des Konsolidierungskreises um zwei at equity bilanzierte Unternehmen im Geschäftsjahr 2019/2020 ergab sich zum Erstkonsolidierungszeitpunkt ein aktivischer Unterschiedsbetrag i. H. v. T€ 428, welcher durch Aufstockung der Anteile an einem der assoziierten Unternehmen im Geschäftsjahr 2020/2021 nun T€ 673 beträgt. Dieser entfällt vollständig auf den Geschäfts- oder Firmenwert der Anteile und wird über eine voraussichtliche Nutzungsdauer von fünf Jahren abgeschrieben. Im Ergebnis aus assoziierten Unternehmen sind Abschreibungen auf den aktivischen Unterschiedsbetrag i. H. v. T€ 136 (Vorjahr: T€ 135) erfasst. Der aktivische Unterschiedsbetrag aus der Erstkonsolidierung von assoziierten Unternehmen besteht zum 29. Februar 2024 i. H. v. T€ 49 (Vorjahr: T€ 185). Von der Eliminierung eventueller in den Warenvorräten gebundener Konzernzwischengewinne wurde aufgrund untergeordneter Bedeutung gemäß § 304 Abs. 2 HGB abgesehen. Die Eliminierung von Zwischengewinnen im Anlagevermögen erfolgte gemäß § 304 Abs. 2 HGB. Im Rahmen der Schuldenkonsolidierung wurden sämtliche Ausleihungen und andere Forderungen, Rückstellungen und Verbindlichkeiten zwischen den vollkonsolidierten Gesellschaften eliminiert. Konzerninterne Umsätze, Aufwendungen und Erträge zwischen den in den Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen wurden gegeneinander aufgerechnet. Die Ermittlung der latenten Steuern wurde auf Basis der zukünftigen Steuerbelastungen der betroffenen Gesellschaften vorgenommen. Die Abgrenzung latenter Steuern aus Konsolidierungsmaßnahmen erfolgte gemäß § 306 HGB insoweit, als sich der abweichende Steueraufwand in den späteren Geschäftsjahren ausgleicht. 4. Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Die Bilanzierung und Bewertung wurde nach den allgemeinen Bestimmungen der §§ 290 ff. HGB, der §§ 242 bis § 256a HGB sowie den Sondervorschriften für Kapitalgesellschaften nach §§ 264 ff. HGB vorgenommen. Die bisherigen Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden beibehalten. Die Abschreibung der Firmenwerte aus Kapitalkonsoldierungen erfolgt über einen Zeitraum von fünf Jahren, was einer geschätzten voraussichtlichen Nutzungsdauer dieser Firmenwerte entspricht. Die übrigen entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände, die Sachanlagen und die Finanzanlagen wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Den Abschreibungen liegt die lineare Methode zugrunde. Die Abschreibungen erfolgen pro rata temporis. Bei Anschaffungen von geringwertigen Wirtschaftsgütern mit Anschaffungs-/ Herstellungskosten bis zu € 800,00 erfolgt unter Ausnutzung der bestehenden Wahlrechte eine sofortige Abschreibung. Die Abschreibung von Grund und Boden erfolgt nach Flächeninanspruchnahme zum Abbau der Rohstoffsubstanz. Der Substanzverzehr für Kies/Gestein erfolgt nach Abbaufortschritt. Vorräte wurden mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Soweit erforderlich sind zur verlustfreien Bewertung ausreichende Abschläge vorgenommen worden. Die Herstellungskosten enthalten Fertigungsmaterial und Fertigungslöhne sowie angemessene Fertigungs- und Materialgemeinkosten. Forderungen und übrige Gegenstände des Umlaufvermögens wurden mit Anschaffungskosten bzw. dem niedrigeren beizulegenden Wert bilanziert. Für das allgemeine Kreditrisiko wurde eine Pauschalwertberichtigung gebildet. Liquide Mittel wurden zu Nennwerten ausgewiesen. Zur besseren Vergleichbarkeit der Angaben wird der Konzerngewinn im Eigenkapital getrennt von den anderen Gewinnrücklagen ausgewiesen. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages bewertet und decken alle zum Bilanzstichtag ungewissen Verbindlichkeiten und erkennbaren Risiken ab. Langfristige Rückstellungen werden mit ihrem Barwert angesetzt. Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgt nach den Regelungen des BilMoG basierend auf den Richttafeln von Prof. Dr. Heubeck aus 2018. Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Als Rechnungsabgrenzungsposten wurden Ausgaben (Aktivseite) bzw. Einnahmen (Passivseite) vor dem Bilanzstichtag ausgewiesen, die Aufwand bzw. Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Latente Steuern aus den Einzelabschlüssen (Unterschiede zwischen der Steuer- und der Handelsbilanz) der einbezogenen Gesellschaften und latente Steuern auf Konsolidierungsmaßnahmen wurden auf der Basis der zukünftigen Steuerbelastung der einbezogenen Gesellschaften ermittelt. Aktive latente Steuern umfassen auch latente Steuern aus steuerlichen Verlustvortragsmöglichkeiten, sofern mit einer Inanspruchnahme innerhalb der nächsten fünf Jahre zu rechnen ist. Aktive und passive latente Steuern werden saldiert ausgewiesen. Im Geschäftsjahr 2023/2024 ergab sich, ebenso wie im Vorjahr, ein Überhang an aktiven latenten Steuern aus Bilanzierungs- und Bewertungsmaßnahmen gemäß § 274 HGB, der im Wesentlichen auf Differenzen zwischen Handels- und Steuerbilanz bei den Pensionsrückstellungen und sonstigen Rückstellungen beruht. Die sich ergebenden aktiven latenten Steuern auf der Ebene der Einzelabschlüsse der Tochtergesellschaften wurden in Ausübung des Wahlrechtes nach § 274 Abs. 1 Satz 2 HGB nicht aktiviert. Des Weiteren wurden latente Steuern auf Konsolidierungsbuchungen entsprechend § 306 HGB gebildet (aufgedeckte stille Reserven im Anlagevermögen durch Neubewertungsmethode bei Unternehmenskauf). Dabei wurde der jeweilige Steuersatz der betreffenden Gesellschaften verwendet (rund 30 %). Der Steuersatz setzt sich zusammen aus Körperschaftsteuer, einschließlich Solidaritätszuschlag (15,825 %) und dem durchschnittlichen Gewerbesteuersatz (14,175 %). Die sich aus Konsolidierungsbuchungen ergebenden latenten Steuern wurden gemäß § 306 Satz 6 HGB saldiert. Der aktivische Überhang in Höhe von T€ 430 (Vorjahr: T€ 428) wird gesondert ausgewiesen. Der aktivische Überhang resultiert aus aktiven latenten Steuern auf Verlustvorträge. Die Ertragsteuern in Höhe von T€ 2.185 (Vorjahr: T€ 1.164) ergeben eine Quote - bezogen auf das Ergebnis vor Ertragsteuern - von 30,27 %. 5. Erläuterungen zur Bilanz Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens wird aus dem Konzern-Anlagengitter (Anlage Illa zum Anhang) ersichtlich. In den Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht, sind Forderungen aus Darlehen in Höhe von T€ 114 (Vorjahr: T€ 362) sowie aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von T€ 27 (Vorjahr: T€ 27) enthalten. Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben (wie im Vorjahr) eine Restlaufzeit von unter einem Jahr. Das gezeichnete Kapital des Konzerns (T€ 10.020) besteht zum Bilanzstichtag 29. Februar 2024 ausschließlich aus dem gezeichneten Kapital der Ulixos GmbH. Die Pensionsrückstellungen werden nach den Vorschriften des HGB anhand versicherungsmathematischer Methoden ermittelt. Die Bewertung der Pensionsverpflichtungen erfolgte nach den anerkannten Grundsätzen der Versicherungsmathematik mittels der so genannten "Projected Unit Credit Methode" (PUC-Methode) bzw. nach der modifizierten Teilwertmethode. Der Rückstellungsbetrag gemäß der PUC-Methode ist definiert als der versicherungsmathematische Barwert der Pensionsverpflichtungen, der von den Pensionsberechtigten bis zu diesem Zeitpunkt gemäß Rentenformel und Unverfallbarkeitsregelung aufgrund ihrer in der Vergangenheit abgeleisteten Dienstzeit erdient wurde. Als biometrische Rechnungsgrundlage wurden die "Richttafeln 2018 G" von Prof. Dr. Klaus Heubeck zu Grunde gelegt. Die Rückstellungsbeträge wurden unter Berücksichtigung der nachfolgenden Trendannahmen ermittelt:
Eine Fluktuationswahrscheinlichkeit wurde nicht berücksichtigt. Der Unterschiedsbetrag nach § 253 Abs. 6 HGB beträgt T€ 7 (Vorjahr: T€ 55). In dieser Höhe besteht bei den Tochtergesellschaften eine Ausschüttungssperre. Die sonstigen Rückstellungen enthalten unter anderem Rückstellungen für Abbruch- und Sanierungskosten sowie für Rekultivierung und Wiederherstellung. Die Rückstellungen für Rekultivierungsverpflichtungen und Abbruchkosten werden als langfristige Rückstellungen mit dem abgezinsten Erfüllungsbetrag bewertet. Die Diskontierung erfolgt dabei mit dem der jeweiligen Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre, der von der Deutschen Bundesbank zum Bilanzstichtag ermittelt wurde (1,08 % bis 1,71 %). Zukünftige Preissteigerungen wurden mit 2 % p. a. berücksichtigt. Die Restlaufzeiten der Rückstellungen wurden anhand der Laufzeiten bzw. Befristungen der Abbaugenehmigungen bzw. der Pachtverträge oder eines eventuell kürzeren Zeitraums des voraussichtlichen Substanzverbrauchs angesetzt. Die Restlaufzeiten der Verbindlichkeiten ergeben sich wie folgt:
Abgesehen von branchenüblichen Eigentumsvorbehalten sind die Verbindlichkeiten unbesichert. In den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber den Minderheitsgesellschaftern i. H. v. T€ 350 (Vorjahr: T€ 49) und mittelbaren Gesellschaftern (T€ 6.000; Vorjahr: T€ 0) enthalten. Außerbilanzielle Geschäfte i.S.v. § 314 Abs. 1 Nr. 2 HGB bestehen in Form von Leasingverträgen. Es handelt sich ausschließlich um Operate-Lease-Verträge zu üblichen Konditionen zur Beschaffung bzw. Nutzung von Kraftfahrzeugen und Baumaschinen. Der Umfang dieser außerbilanziellen Geschäfte ist aus Konzernsicht von untergeordneter Bedeutung. Sonstige finanzielle Verpflichtungen gegenüber konzernfremden Unternehmen bestehen sowohl aus Miet-, Pacht- und Erbbaurechtsverträgen sowie aus Mietkaufvereinbarungen und im geringen Umfang auch aus den Operate-Lease-Verträgen in Höhe von jährlich rund 2,0 Mio. €. Zusätzlich besteht eine langlaufende Pachtverpflichtung, die für das Jahr 2024/2025 in Höhe von T€ 200 und für die Folgejahre (bis 2041) mit jährlich T€ 200 gegenüber einem konzernfremden Unternehmen zu Buche steht (insgesamt i. H. v. T€ 3.567) und eine jährliche laufende Pachtverpflichtung i. H. v. T€ 265 bis zum 31. Dezember 2032 (insgesamt i. H. v. T€ 2.550). Eine Tochtergesellschaft nimmt Vertrags- und Erfüllungsbürgschaften i. H. v. T€ 1.829 (Vorjahr: T€ 1.794) in Anspruch. Für weitere Tochtergesellschaften wurden zudem Bürgschaften i. H. v. T€ 3.060 (Vorjahr: T€ 2.349) übernommen. Aufgrund der stabilen Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der betroffenen Tochtergesellschaften wird nicht mit einer Inanspruchnahme gerechnet. Es besteht eine selbstschuldnerische Bürgschaft der Muttergesellschaft zugunsten eines Tochterunternehmens in Höhe von T€ 887 (Vorjahr: T€ 887) gegenüber dem Gewerbeaufsichtsamt Göttingen. Das Risiko einer Inanspruchnahme aus der Bürgschaft wird als gering eingestuft, da es derzeit keinerlei Anzeichen dafür gibt, dass das verbundene Unternehmen seinen Verpflichtungen nicht nachkommen wird. Die Finanzlage ist gesichert. Aus der Auslagerung von Pensionszusagen auf einen Pensionsfond können sich bei einer Unterdeckung Nachschusszahlungen ergeben. Aktuell besteht kein Risiko einer Inanspruchnahme, da die Pensionsverpflichtung durch die mitübertragenen Aktivwerte ausreichend gedeckt ist. 6. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung Die Umsatzerlöse des Konzerns resultieren zu ca. 70 % aus der Rohstoffgewinnung und -veredelung, der Rest von 30 % verteilt sich auf die Bauausführung und den Handel mit Baustoffen. Die Umsätze werden fast ausnahmslos in Deutschland getätigt. Das Ergebnis aus Beteiligungen an assoziierten Unternehmen enthält die Abschreibungen auf Geschäfts- oder Firmenwerte i. H. v. T€ 136, Erträge aus Beteiligungen i. H. v. T€ 243 und Verlustanteile i. H. v. T€ 459. Der Ertragsteueraufwand enthält einen Steuerertrag aus der Fortführung der bilanzierten latenten Steuern in Höhe von T€ 3 (Vorjahr: T€ 7). Der in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesene, auf andere Gesellschafter entfallende Gewinn oder Verlust in Höhe von T€ -56 enthält Gewinnanteile in Höhe von T€ 247 und Verlustanteile von T€ 303. 7. Erläuterungen zur Kapitalflussrechnung Der Finanzmittelfonds in der Kapitalflussrechnung setzt sich zusammen aus den Kassenbeständen und den Guthaben bei Kreditinstituten. 8. Sonstige Angaben Mitarbeiter im Durchschnitt
Befreiung von der Offenlegung für einbezogene Gesellschaften Folgende Gesellschaften (inländische Personengesellschaften) sind gemäß § 264b HGB von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses aufgrund der Einbeziehung in den Konzernabschluss dieser Gesellschaft befreit:
Darüber hinaus sind die Kies-Asphalt-Transportbeton-Werk Oberland Rolf Strohmaier GmbH, Huglfing, und die HBU Hartstein- und Baustoffunion GmbH, Hannover, gemäß § 264 Abs. 3 HGB von der Verpflichtung zur Offenlegung des Jahresabschlusses aufgrund der Einbeziehung in den Konzernabschluss dieser Gesellschaft befreit. Honorar des Konzernabschlussprüfers Die Gehrke Econ GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hannover, ist mit der Abschlussprüfung beauftragt. Das Gesamthonorar im Sinne von § 314 Abs. 1 Nr. 9 HGB beträgt für Abschlussprüferleistungen für das Geschäftsjahr 2023/2024 T€ 97. Für andere Bestätigungsleistungen fiel ein Honorar von T€ 28 an. Steuerberatungsleistungen oder sonstige Leistungen wurden von der Gehrke Econ GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Geschäftsjahr 2023/2024 nicht erbracht. Geschäftsführung Geschäftsführer der Ulixos GmbH ist Herr Dipl.-Berging. Dirk Wegener, Hannover. Hinsichtlich der Angaben gemäß § 314 Abs. 1 Nr. 6a HGB macht die Gesellschaft von der Befreiung des § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch. Vorschlag über die Ergebnisverwendung der Muttergesellschaft (§ 314 Abs. 1 Nr. 26 HGB)Die Geschäftsführung schlägt der Gesellschafterversammlung vor, den Jahresüberschuss der Ulixos GmbH auf neue Rechnung vorzutragen. 9. Ereignisse nach dem Bilanzstichtag Es sind nach Schluss des Geschäftsjahres keine Vorgänge von besonderer Bedeutung eingetreten, über die zu berichten wäre.
Hannover, 25. Juli 2024 Ulixos GmbH Dipl.-Berging. Dirk Wegener Konzernanlagengitter zum 29. Februar 2024
Konzernkapitalflussrechnung vom 1. März 2023 bis 29. Februar 2024
Konzerneigenkapitalspiegel für das Geschäftsjahr 2023/2024
Konzernlagebericht für das Geschäftsjahr 2023/2024Vorbemerkung Die Ulixos GmbH ist vorwiegend eine Holdinggesellschaft. Als solche nimmt sie alle Aufgaben wahr, die mit der Leitung und Steuerung ihrer Beteiligungen im Zusammenhang stehen. Die Beschaffung und Zurverfügungstellung von Anlagevermögen für Gesellschaften der Unternehmensgruppe kann auch zu diesen Aufgaben gehören. Die Geschäftsaktivitäten der mit der Ulixos Gruppe verbundenen Unternehmen konzentrieren sich vorwiegend auf den Bereich der Gewinnung, Aufbereitung und Verarbeitung von mineralischen Rohstoffen (Naturstein, Sand und Kies). Die Produktion und der Vertrieb von Asphaltprodukten, Transportbeton und Recyclingprodukten sowie der Handel mit Baustoffen gehören ebenfalls zum Unternehmenszweck. Zur Steuerung der Unternehmensgruppe werden überwiegend finanzielle Leistungsindikatoren, insbesondere Margenentwicklungen, herangezogen. Allgemeine- und branchenbezogene Rahmenbedingungen Die Konjunktur entwickelte sich im Jahre 2023 global und regional höchst unterschiedlich. In den Vorjahren prägende pandemische Einflüsse der Corona Epidemie rückten im Jahre 2023 zunehmend in den Hintergrund. Von einer Normalisierung des gesellschaftlichen Lebens kann jedoch vor dem Hintergrund eines weiter andauernden Ukrainekrieges, sowie einer zunehmenden Blockbildung und Abschottung nur bedingt gesprochen werden. Wirtschaftlich gab es zwar im Jahre 2023 insgesamt eine globale Erholung, das Wirtschaftswachstum in der Eurozone fiel jedoch deutlich geringer aus und war in Deutschland sogar negativ. Für Europa war auch im Jahre 2023 der am 24. Februar 2022 begonnene russische Angriffskrieg auf die Ukraine prägend. Eine erhebliche Störung internationaler Warenströme, eine neue Flüchtlingswelle Richtung Europa und ein kriegerischer Konflikt auf europäischen Boden, dessen Ausgang auch im Jahre 2024 noch unklar ist, sind weiterhin eine Belastung für den europäischen Kontinent. Im Jahr 2022 war es vor allem die hohe Unsicherheit auf den Energiemärkten, die zu dramatischen Preissteigerungen führte. Dieser Preisdruck nahm im Jahr 2023 zwar deutlich ab und die Preise entwickelten sich größtenteils rückläufig, lagen jedoch weiterhin deutlich über dem Niveau vor Beginn des Ukrainekrieges. Lange Lieferzeiten in vielen Bereichen und vor dem Hintergrund zunehmender Spannungen im südchinesischen Meer zwischen China und Taiwan, vor allem bei der Versorgung mit Halbleitern, führen zusätzlich zu hohen Unsicherheiten. Die hohe Abhängigkeit Europas bei vielen Produkten und auch Rohstoffen wie seltenen Erden, die vor allem für die Umstellung auf eine klimaneutrale Wirtschaft und die Erzeugung und Speicherung regenerativer Energien unabdingbar sind, werden auch in Zukunft herausfordernd für den europäischen Wirtschaftsraum werden. Zwar entwickelte sich laut OECD und IWF das weltweite Wirtschaftswachstum mit +3,2 % positiv. Hiervon profitieren jedoch Entwicklungs- und Schwellenländer mit einem Plus von 4,3 % deutlich stärker als die Industrieländer mit plus 1,6 %. Das Wirtschaftswachstum der Eurozone lag dabei nur leicht im positiven Bereich mit +0,4 %. Deutschland hingegen rutschte im Jahr 2023 in eine Rezession, das Bruttoinlandsprodukt Deutschlands schrumpfte im Jahr 2023 um -0,3 %. Der Verbraucherpreisindex stieg um + 5,9 % im Jahresdurchschnitt 2023 gegenüber 2022. Eine derartig hohe Inflationsentwicklung hat erhebliche Auswirkungen auf Unternehmen und Verbraucher. Um der Inflation entgegenzuwirken, wurde der Leitzins von der Europäischen Zentralbank seit dem Jahr 2022 mehrmals deutlich angehoben. Seit September 2023 liegt der Leitzins der EZB bei 4,5 %, nach einer Senkung seit dem 12. Juni 2024 bei 4,25 %. Die insgesamt stark angestiegene Inflation, gepaart mit deutlich erhöhten Zinsaufwendungen für private Haushalte und Unternehmen, erschwerten die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen erheblich. Staatliche Maßnahmen wie Energiepreisbremsen und Preisdeckelungen mögen kurzfristig dämpfende Effekte auf die allgemeine Preisentwicklung entfalten, sind jedoch vor dem Hintergrund einer steigenden Verschuldung, leeren Haushaltskassen von Bund, Ländern und Kommunen langfristig kritisch zu bewerten. Im Jahr 2023 kam es zudem in vielen Branchen zu historisch hohen Tarifabschlüssen, was die Gefahr einer Lohn- und Preisspirale befeuert. Hinsichtlich der Entwicklung der Bauwirtschaft ist festzustellen, dass durch die Inflationsentwicklung und die deutlich gestiegene Zinslast bei der Beschaffung von Kapital eine Abschwächung im Hoch- und Industriebau und vor allen Dingen im Wohnungsbau ein mitunter dramatischer Einbruch zu verzeichnen ist. So mussten Unternehmen im Wohnungsbau Auftragsrückgänge von nominal 13,5 %, real 20 % im Vergleich zum Vorjahr hinnehmen. Der Straßen- und Tiefbau erweist sich dagegen auch weiterhin als stabiler und wuchs im Vergleich zum Vorjahr 2022 um nominal 12 %, real um 3 %. Hier trugen vor allem Investitionen in die Mobilitätswende, die Energiewende und in das Schienennetz zu einer Erholung bei. Trotz der für den Straßen- und Tiefbau positiven Entwicklung setzte der Asphaltstraßenbau seinen seit vielen Jahren bestehenden negativen Trend fort. Auch im Jahr 2023 lag die in Deutschland verbaute Asphalt-Tonnage bei deutlich unter 40 Mio. Tonnen per anno und damit unter dem Niveau von 1989 vor der Wiedervereinigung. Als Stütze des Straßen- und Tiefbaus erwiesen sich im Jahr 2023 vor allem die Investitionen des Bundes. Die Kommunen sehen sich in der schwierigen Lage zwischen hohen Baupreisen und knappen Personalressourcen die Umsetzungen möglicher Projekte zu realisieren. Es bleibt daher für die Kommunen auch auf absehbare Zeit schwierig, die aufgelaufenen Investitionsrückstände abzubauen. Vor dem Hintergrund einer andauernden Inflation, hohen Zinsen, einer leichten Rezession im Jahre 2023, sinkenden Steuereinnahmen und einer anhaltenden Konsolidierung der öffentlichen Haushalte werden auch die kommenden Jahre für die Bauwirtschaft herausfordernd werden. Vor allem politisch-ideologisch geprägte Investitionsentscheidungen oder auch das Unterlassen von Investitionen werden sich zu einer Herausforderung für die Branche entwickeln. Erschwerend kommt hinzu, dass trotz aller Lippenbekenntnisse der Politik, Verwaltungsaufwendungen und -aufgaben, Berichtspflichten ständig zunehmen und Unternehmen mit extrem langen Genehmigungsverfahren bei nahezu allen Projekten und Investitionen konfrontiert werden. Entwicklung der Unternehmensgruppe Ulixos GmbH Im Geschäftsjahr 2023/2024 hat unsere Unternehmensgruppe einschließlich der verbundenen Unternehmen eine um 20 % gesteigerte Gesamtleistung erwirtschaften können. Hierzu beigetragen haben einerseits Umsatzsteigerungen im bestehenden Konsolidierungskreis sowie andererseits die Akquisition und reibungslose Integration eines Asphaltmischanlagenstandortes in der Region Berlin-Brandenburg. Allgemein lässt sich feststellen, dass der rückläufige Trend des Versandes der rohstoffgewinnenden Betriebe sich im Geschäftsjahr 2023/2024 fortgesetzt hat. Hier machte sich vor allem der sinkende Absatz an die Betonindustrie bemerkbar, aufgrund ausbleibender Projekte im Hochbau und im privaten Bau. Erfreulich und entgegen den Erwartungen entwickelte sich der Geschäftsverlauf im Bereich Asphalt. Hier konnte die Versandtonnage gesteigert werden, wenn auch regional stark unterschiedlich. Ein Investitionsfokus der öffentlichen Hand auf ausgewählte Regionen, bzw. ein Ausbleiben von Investitionen wird auch zukünftig für stärkere regionale Verschiebungen sorgen. Die Ergebnissituation des 2023 neu in Schleswig-Holstein gegründeten 50%igen Joint Ventures war im abgelaufenen Geschäftsjahr noch nicht zufriedenstellend. Die hohen Erschließungskosten des Standortes Eggebek, Qualitätsprobleme bei einzelnen Baumaßnahmen sowie eine hohe Personalfluktuation sind in diesem Zusammenhang zu erwähnen. Es sind Maßnahmen eingeleitet worden, um die Abläufe innerhalb der Gesellschaft deutlich zu verbessern. Ebenfalls noch nicht zufriedenstellend war die Situation in Nordhessen im Jahr 2023/2024. Die Planung und Umsetzung der neuen Aufbereitungsanlage am Standort Fritzlar konnte jedoch im Jahr 2023 weitestgehend abgeschlossen werden. Die Inbetriebnahme erfolgte Anfang des Jahres 2024 und eröffnet somit für die Hermann Wegener Hessen GmbH & Co. KG, als Tochtergesellschaft der Hermann Wegener GmbH & Co. KG, ab dem Geschäftsjahr 2024/2025 neue wirtschaftliche Perspektiven. Eine spürbare Verbesserung des operativen Ergebnisses wird erwartet. Für unsere bayerischen Aktivitäten war im abgelaufenen Geschäftsjahr ein positiver Trend festzustellen. Während sowohl die Umsätze als auch der Ergebnisbeitrag leicht unterhalb der Erwartungen ausfielen, ist dennoch die Rückkehr zu einem positiven Ergebnisbeitrag gelungen. Die Inbetriebnahme einer neuen Kiesaufbereitungsanlage im Frühjahr 2024 sollte zudem perspektivisch zu operativen Kosteneinsparungen führen. Nennenswerte außerordentliche Einflüsse wie z. B. erhöhte Abschreibungen, Forderungsausfälle oder Reklamationsaufwendungen waren im Geschäftsjahr 2023/2024 nicht zu verzeichnen. Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage Die Umsatzerlöse der Firmengruppe, ohne Berücksichtigung von Bestandsveränderungen, betrugen im Geschäftsjahr 2023/2024 ca. 164.776 TEUR (Vorjahr ca. 135.205 TEUR). Die Umsatzerlöse haben sich damit um ca. 22 % gegenüber dem Vorjahr erhöht. Die Betriebsleistung im Konsolidierungskreis, unter Berücksichtigung der Bestandsveränderungen an fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie der aktivierten Eigenleistungen beläuft sich auf nunmehr ca. 163.687 TEUR (Vorjahr ca. 136.143 TEUR). Dies bedeutet einen Anstieg um rund 20 %. Ein Großteil des Anstiegs bei den Umsatzerlösen resultiert aus den gestiegenen Umsätzen im Asphaltbereich, bedingt durch die Ausweitung des Konsolidierungskreises sowie durch die Integration eines zusätzlichen Asphaltmischanlagenstandortes. Da im abgelaufenen Geschäftsjahr keine ungewöhnlich hohen außerordentlichen sonstigen betrieblichen Erträge erzielt wurden, ist der Ergebnisanstieg ausschließlich den erreichten Verbesserungen im operativen Geschäft zu verdanken. Im Geschäftsjahr wurden Abschreibungen in Höhe von 7.113 TEUR vorgenommen. Dies ist ein Rückgang um 104 Unser Qualitätsmanagementsystem nach ISO 9001:2015 wurde im Frühjahr 2024 erneut erfolgreich auditiert und rezertifiziert. Um Synergieeffekte zu nutzen, wurde zeitgleich auch das Energiemanagementsystem zertifiziert. Schulungsveranstaltungen, ob online (Webseminare) oder in Präsenz, haben sich fest etabliert. Beispiele hierfür sind interne Schulungen von Labormitarbeitern oder zur DSGVO, sowie Schulungen durch externe Fachleute zur Klimaneutralität oder zu Energieaspekten. Im Frühjahr 2024 ist zudem ein Führungskräftetreffen in Göttingen durchgeführt worden. Im Gesteinsbereich ist unsere Gesellschaft im Arbeitsausschuss Anwendungstechnik, Normung und in ad hoc Arbeitskreisen des MIRO Bundesverband Mineralische Rohstoffe e. V., Duisburg, tätig. Ferner sind wir im Asphaltbereich in diversen Ausschüssen des Deutschen Asphaltverbandes vertreten, sowie Gründungsmitglied der RAL-Gütesicherung für Ausbauasphalt. Darüber hinaus engagieren wir uns in mehreren Forschungsthemen an Universitäten und Instituten. Der Maßnahmenplan, Erreichung der Qualitätsziele, beinhaltet insbesondere die weitere Optimierung der Frischbindemittelzugabe. Diese steht in Korrelation zur Aufbereitung und Bewertung des uns zur Verfügung stehenden Ausbaumaterials (Fräsgut). Im Berichtszeitraum konnte der Anteil an Asphaltgranulat im Mischgut, unter der Berücksichtigung der geltenden Qualitätsmerkmale weiter gesteigert werden. Die dazu notwendigen Schritte und Maßnahmen wurden nicht nur eingeleitet, sondern unterliegen einer stetigen, qualitativen Prozessüberwachung. Entsprechende Erfahrungen werden ausgewertet, dokumentiert und anlagenspezifisch an weiteren Asphaltmischwerken umgesetzt. Zur Steigerung der Energieeffizienz wurden an diversen Produktionsstätten Ersatz- und Neuinvestitionen durchgeführt. Im abgelaufenen Geschäftsjahr wurde ein Projektentwicklungsvertrag für eine Photovoltaikanlage unterschrieben. Die Firma Hermann Wegener GmbH & Co. KG stellt hierfür die Flächen zur Verfügung und plant, sich im Zuge eines Joint Ventures an der Gesellschaft zu beteiligen. Aufgrund einer ablehnenden Behördenhaltung wird sich die Umsetzung des Projektes jedoch verzögern. Um den ökologischen Anforderungen und einer Kohlenstoffdioxid-Reduktion im Produktionsprozess Rechnung zu tragen, setzt sich die Asphaltbranche intensiv mit der Produktion von temperaturabgesenktem Asphalt auseinander. Wir stehen hierzu in engem Austausch mit den Verbänden und haben bereits erste Produktionstests durchgeführt. Natur und Umwelt Ein wesentlicher Teil der unternehmerischen Aktivitäten der Hermann Wegener GmbH & Co. KG und ihrer Beteiligungsgesellschaften befasst sich mit Gewinnung, Aufbereitung, Verarbeitung, Veredelung und dem Vertrieb von Baustoffen, die aus eigenen oder angepachteten Lagerstätten gewonnen werden. Sowohl der Abbau der Lagerstätten-, als auch die abbaubegleitende bzw. abschließende Rekultivierung der in Anspruch genommenen Flächen erfolgen in Abstimmung und Zusammenarbeit mit den jeweiligen Grundeigentümern, den aufsichtsführenden Behörden und öffentlichen Vertretern sowie diversen Fachvertretern. Hierzu gehört auch die Entwicklung und Bereitstellung von Kompensationsflächen. Im Jahr 2023/2024 wurden zudem in Kooperation mit den Landesforsten Niedersachen freiwillige Aufforstungen im Harz durchgeführt. Zur Schonung der natürlichen Rohstoffreserven erfolgt zudem bereits seit beinahe 3 Jahrzehnten (und an vielen Standorten), die Wiederaufbereitung und Verwertung von recyclebaren Baustoffen. Hierzu gehört auch der Einsatz moderner Technik, insbesondere hinsichtlich eines optimalen Energieverbrauchs bei möglichst geringen Immissionen. Zur Verbesserung der Energieeffizienz wurde konzernweit ein Energiemanagementsystem eingeführt und auch gelebt. Es erfolgen zudem regelmäßige Energieaudits. Bei der Anschaffung von neuen mobilen Geräten ist seit einigen Jahren der Energieverbrauch der eingesetzten Aggregate ein zunehmend entscheidendes Kriterium. Chancen und Risiken zur künftigen Entwicklung Chancen und Risiken sind im wirtschaftlichen Alltag eines Unternehmens allgegenwärtig. Eine Vielzahl dieser Risiken unterliegt einem steten Wandel, auch die jeweilige Bedeutung einzelner Risiken ist starken Schwankungen unterlegen. Zudem ist eine langfristige Kalkulierbarkeit einzelner Entwicklungen auf Grund steter politischer Einflussnahmen und Entscheidungen spürbar gesunken. Beschreibung von Chancen und Risiken können dadurch immer nur unvollständig und beispielhaft sein und bilden zum Teil lediglich eine Momentaufnahme ab. Grundsätzlich bleiben die Risiken im außenwirtschaftlichen Umfeld und damit ein Übergreifen auf die Binnenkonjunktur der Bundesrepublik bestehen. Hierzu gehören beispielhaft der ungebrochene Trend zu vermehrten innereuropäischen Konflikten, Sanktionen, mehr Protektionismus, zunehmender Nationalismus, eine Verschärfung geopolitischer Konflikte, verbunden mit einer Wachstumsverlagerung in Schwellenländer. Hinzugekommen sind all die Unsicherheiten im Zusammenhang mit den nach wie vor nicht abzusehenden Auswirkungen der Ukraine-Krise sowie der Zunahmen weiterer Spannung vor allem zwischen China, Taiwan und den USA. Zurzeit ist niemand in der Lage die langfristigen, negativen Entwicklungen auf Steuereinnahmen, Wirtschaftswachstum, Investitionsbereitschaft oder Konsumverhalten abzuschätzen. Zu den wesentlichen Risiken (die nachstehende Auflistung erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit) für unsere Unternehmensgruppe gehören weiterhin vorrangig:
Diesen Gefahren versuchen wir durch den Ausbau und die laufende Verbesserung unseres Risikomanagements sowie umfangreiche Qualitätskontrollen zu begegnen. Der Eintritt weiterer außergewöhnlicher und/oder unvorhersehbarer Entwicklungen ist jedoch nie ganz auszuschließen. Chancen ergeben sich dagegen ganz allgemein bei einer günstigeren als der prognostizierten Wirtschaftsentwicklung auf der binnenwirtschaftlichen Seite. Als stimulierender als erwartet, könnten sich die staatlichen Konjunkturmaßnahmen erweisen. Zusätzlich können sich zudem für unser Unternehmen immer wieder Chancen durch die Exploration oder den Erwerb neuer Lagerstätten oder die Entwicklung neuer Standorte ergeben. Die Einführung neuer Verfahren bzw. Abläufe bietet ebenso Entwicklungs- bzw. wirtschaftliches Potenzial. Auch der Allgemeinzustand vieler Straßen und ihr stetig steigender Instandhaltungsbedarf sowie die wachsenden Anforderungen unserer Gesellschaft an die Mobilitätsinfrastruktur können einen positiven Einfluss auf unseren weiteren Geschäftsverlauf haben. Neue Engagements gehören zu unserem permanenten Entwicklungsprozess. Für einen Teil unseres Bitumenbedarfs im Jahre 2024 sind Hedgingvereinbarungen zur Absicherung der Bitumenlieferungen abgeschlossen worden. Auch hier heraus wurden Risiken minimiert. Zusätzlich sind auch für einige Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe Hedges zur Absicherung vorgenommen worden. Ausblick auf das Geschäftsjahr 2024/2025 Die geopolitische Lage und zunehmender Protektionismus prägen weiterhin unser gesellschaftliches und geschäftliches Umfeld. Zusätzlich erwarten uns als Konsequenz aus den Europawahlen im Jahr 2024 sowie aus dem anstehenden Wahlkampf um die Präsidentschaft in den USA neue politische Weichenstellungen. Die Auftragslage inkl. der Auftragsüberhänge sind stabil und können als zufriedenstellend angesehen werden. Eine Stabilisierung der Energiepreise deutet sich an. Steigende Löhne und eine zunehmende Personalknappheit erweisen sich zunehmend als problematisch. Aufgrund fehlenden Personals können 2024 möglicherweise erstmalig nicht alle Bauprojekte bedient werden. Wo immer sinnvoll möglich, nimmt das Unternehmen Neueinstellungen vor. Neue Jahres- und Rahmenverträge sind unter Berücksichtigung der allgemeinen Umstände, z. B. für elektrische Energie oder Bitumen, abgeschlossen worden. Neu verhandelte Einzelaufträge gerade im Bereich unserer Asphaltmischanlagen tragen der Situation Rechnung und lassen uns vorsichtig optimistisch in die anstehende Bausaison blicken. Wir gehen von einer, sich auf niedrigerem Niveau als in der Vergangenheit, stabilisierenden Versandtonnage in unseren Rohstoffwerken aus. Begründet sehen wir dies durch die gestiegenen Rohstoffkosten im Verhältnis zu Bauinvestitionen, für die in den Haushalten der Länder und des Bundes bisher keine ausreichenden Anpassungen vorgenommen wurden. Für den Geschäftsbereich Asphalt wird eine vergleichbare Versandtonnage wie im Vorjahr erwartet. Aufgrund der Potentiale unserer Tochtergesellschaften in Schleswig-Holstein und Hessen planen wir mit einem operativ leicht verbesserten Betriebsergebnis im Vergleich zum Vorjahr. In diesem Geschäftsausblick sind zukunftsgerichtete Perspektiven vorhanden. Sie erhalten naturgemäß erhebliche Risiken und Unsicherheiten. Eine Vielzahl von Faktoren, die uns die Vergangenheit gelehrt hat, kann dazu beitragen, dass die tatsächlichen Ergebnisse und Ereignisse erheblich von den getroffenen zukunftsgerichteten Aussagen abweichen. Sie umfassen auch Aussagen oder Annahmen und Erwartungen. Diese Aussagen beruhen auf Planungen, Einschätzungen und Prognosen, die der Geschäftsführung zur Verfügung standen. Zukunftsgerichtete Aussagen gelten daher nur in dem Moment, in dem sie gemacht werden.
Hannover, im Juli 2024 Ulixos GmbH gez. Dipl.-Berging. Dirk Wegener Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die Ulixos GmbH, Hannover Prüfungsurteile Wir haben den Konzernabschluss der Ulixos GmbH - bestehend aus der Konzernbilanz zum 29. Februar 2024 und der Konzern-Gewinn- und Verlustrechnung, dem Konzerneigenkapitalspiegel und der Konzernkapitalflussrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. März 2023 bis zum 29. Februar 2024 sowie dem Konzernanhang, einschließlich der Darstellung der Konzernbilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Konzernlagebericht der Ulixos GmbH für das Geschäftsjahr vom 1. März 2023 bis zum 29. Februar 2024 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Konzernunternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht zu dienen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Konzernabschluss und den Konzernlagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Konzernabschlusses, der den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Konzernabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Konzernabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Konzernabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Konzerns zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Konzernlageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Konzernlageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Konzernlagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Konzernabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Konzernlagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Konzerns vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Konzernabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Konzernabschluss und zum Konzernlagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Konzernabschlusses und Konzernlageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Die Website des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) enthält unter https://www.idw.de/idw/verlautbarungen/bestaetigungsvermerk/3-v2-hgb-konzern-non-pie eine weitergehende Beschreibung der Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Konzernabschlusses und des Konzernlageberichts. Diese Beschreibung ist Bestandteil unseres Bestätigungsvermerks.
Hannover, den 26. Juli 2024 Gehrke
Econ GmbH
Olaf Goldmann, Wirtschaftsprüfer Werner Flügge, Wirtschaftsprüfer Die Veröffentlichung oder Weitergabe des Konzernabschlusses und/oder Konzernlageberichtes in einer von der bestätigten Fassung abweichenden Form (einschließlich der Übersetzung in andere Sprachen) erfordert unsere erneute Stellungnahme, soweit dabei unser Bestätigungsvermerk zitiert oder auf unsere Prüfung hingewiesen wird. Wir weisen diesbezüglich auf § 328 HGB hin. |
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