zeos informatics GmbHLiquidated

82327 Tutzing, DEU

Master Data

Registry
Register court München HRB 147210
Registered
3/28/2003
Industry
Computer consultancy activitiesWholesale of computers, computer peripheral equipment and softwareOther information technology and computer service activities
Purpose
Entwicklung und Vertrieb von Softwareprodukten jeglicher Art; Dienstleistungen im IT-Bereich, insbesondere Beratungs- und Konzeptionsleistungen sowie Durchführung von Schulungen, soweit dazu keine besonderen Genehmigungen erforderlich sind; Unternehmensberatung; Groß- und Einzelhandel mit Waren jeglicher Art, insbesondere Software- und Hardwareprodukten, soweit dazu keine besonderen Genehmigungen erforderlich sind.

History

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Management

NameRole
Florian Dummert
since 3/21/2024
Liquidator
Andreas Stubenrauch
since 3/21/2024
Liquidator
Christian Elsen
since 3/21/2024
Liquidator

Financial Report

zeos informatics GmbH

München

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

BILANZ



AKTIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Anlagevermögen

I. Sachanlagen

1.119,--

1.421

B. Umlaufvermögen

I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

114.282,83

252.652

II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks

38.199,31

8.240

C. Rechnungsabgrenzungsposten

25.037,74

38.118

Summe Aktiva

178.638,88

300.431



PASSIVA

Euro

Gesamtjahr/Stand
Euro

Euro

Vorjahr
Euro

A. Eigenkapital

I. Gezeichnetes Kapital

27.000,--

27.000

II. Bilanz.

77.780,64

168.026

B. Rückstellungen

26.525

65.645

C. Verbindlichkeiten

47.333,24

39.760

Summe Passiva

178.638,88

300.431

ANHANG

A. Allgemeine Erläuterungen

1. Gliederung

Die Gliederung der Bilanz und die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung entsprechen den Vorschriften der §§ 266 und 275 HGB, wobei für die Gewinn- und Verlustrechnung das Gesamtkostenverfahren Anwendung findet.

Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Ansatz- und Bewertungsvorschriften der §§ 246 bis 251 und §§ 252 bis 256 HGB sowie unter Berücksichtigung der besonderen Ansatz- und Bewertungsvorschriften für Kapitalgesellschaften, der §§ 266 bis 274 a und §§ 275 bis 278 HGB erstellt.

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Forderungen oder Verbindlichkeiten, die auf fremde Währung lauten oder ursprünglich auf fremde Währung lauteten. In der Gewinn und Verlustrechnung wurden im Berichtsjahr keine auf fremde Währung lautenden Beträge von Bedeutung verbucht.

B. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ

1. Anlagevermögen

Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um steuerlich zulässige Abschreibungen, bewertet.

Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen wurden planmäßig linear oder degressiv nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens mit Einzelanschaffungskosten von nicht mehr als € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben.

Die in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Abschreibungen betreffen ausschließlich Abschreibungen auf Sachanlagen. Von der Pflicht zur Erstellung eines Anlagengitters ist die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft nach § 274 a Nr. 1 HGB befreit.

2. Vorräte

Vorratsvermögen bestand zum Bilanzstichtag nicht.

3. Sonstiges Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden zum Nennwert

oder dem niedrigeren Tageswert bewertet. Es bestehen keine Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr.

Gegenüber Gesellschaftern bestanden zum Bilanzstichtag keine Forderungen.

Kassenbestand und Bankguthaben werden unter Beachtung des strengen Nie­derstwertprinzips zum Nennwert bewertet.

4. Kapital

Das Stammkapital beträgt € 27.000,--. Das Stammkapital ist in voller Höhe einbezahlt.

5. Rückstellungen

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie sind in Höhe des Betrages angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist. Abzinsungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 3 a EStG wurden nicht im wesentlichen Umfang vorgenommen. Latente Steuern werden grundsätzlich nicht bilanziert.

Von der Aufgliederung der sonstigen Rückstellung nach § 285 Nr. 12 HGB ist die kleine Kapitalgesellschaft befreit.

6. Verbindlichkeiten

Verbindlichkeiten werden entsprechend dem Höchstwertprinzip angesetzt. Die Bewertung erfolgt grundsätzlich zum Rückzahlungsbetrag. Sämtliche Verbindlichkeiten haben Laufzeiten von unter einem Jahr, Abzinsungen gem. § 6 Absatz 1 Nr. 3a EStG waren nicht notwendig.

Es bestehen keine Verbindlichkeiten, die durch Grundpfandrechte oder ähnlichen Rechte am eigenen Vermögen der Gesellschaft gesichert sind. Für Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen bestehen ggf. die üblichen Eigentumsvorbehalte aus der Lieferung von Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Waren.

Gegenüber Gesellschaftern bestanden zum Bilanzstichtag keine wesentlichen Verbindlichkeiten.

C. ERGÄNZENDE ANGABEN

1. Haftungsverhältnisse

Am Bilanzstichtag bestanden keine Eventualverbindlichkeiten aus Wechseln, Wechsel- und Scheckbürgschaften oder Gewährleistungsverträgen. Eine Haftungsübernahme für fremde Verbindlichkeiten wurde nicht eingegangen, Sicherheiten dafür nicht verpfändet.

2. Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Von der Angabe der sonstigen finanziellen Verpflichtungen nach § 285 Nr. 3 a HGB ist die kleine Kapitalgesellschaft befreit.

3. Durchschnittliche Zahl der beschäftigten Mitarbeiter

Im Berichtsjahr hatte die Gesellschaft keine Mitarbeiter mit Ausnahme der Geschäftsführer beschäftigt.

4. Beteiligungsverhältnisse

Die Gesellschaft ist an keinem anderen Unternehmen in irgend einer Weise beteiligt.

5. Angaben zu den Organen der Gesellschaft

Organmitglieder waren während des Geschäftsjahres neben der Gesellschafterver­sammlung die Geschäftsführer Christian Elsen, Florian Dummert und Andreas Stubenrauch.

Von der Angabe der Geschäftsführerbezüge ist die kleine Kapitalgesellschaft befreit.

1.

6. Sonstige Pflichtangaben

Außerordentliche Aufwendungen oder Erträge haben das Ergebnis nicht wesentlich beeinflusst.

München, 01. Dezember 2011

_________________________

(Christian Elsen)

(Florian Dummert)

(Andreas Stubenrauch)

 

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 01.12.2011

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