Haupt GmbHLiquidated

46509 Xanten, DEU

Master Data

Registry
Register court Kleve HRB 7217
Registered
11/7/2001
Industry
Renting and operating of own or leased non-residential real estateRenting and operating of own or leased residential real estateManagement of non-residential real estate on a fee or contract basis
Purpose
Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von Hotel und Gaststättenbetrieben einschließlich des Hotelgewerbes.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Willi Christian Haupt
since 1/15/2026
Liquidator

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (2)

NameOwnership
Ulrike Haupt
60.00%
40.00%

Shareholders

3 shareholders

GmbH structure

2 of 3 shown

Ulrike Haupt
€12,500
50.00%
€10,000
40.00%

Balance Sheet Accounts

Financial Report

Haupt GmbH

Xanten

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 97.926,00 134.785,75
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 4,00 4,00
II. Sachanlagen 97.897,00 134.756,75
III. Finanzanlagen 25,00 25,00
B. Umlaufvermögen 28.262,56 84.248,74
I. Vorräte 7.167,38 7.167,38
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 20.371,45 76.437,80
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 723,73 643,56
C. Rechnungsabgrenzungsposten 384,31 3.784,92
D. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckter Verlustanteil / nicht durch Vermögenseinlagen gedeckte Entnahmen 7.869,55 51.575,07
Summe Aktiva 134.442,42 274.394,48

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. Gezeichnetes Kapital 50.000,00 50.000,00
II. Verlustvortrag 101.575,07 184.796,30
III. Jahresüberschuss 43.705,52 83.221,23
IV. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 7.869,55 51.575,07
B. Verbindlichkeiten 134.442,42 274.394,48
Summe Passiva 134.442,42 274.394,48

Anhang für das Geschäftsjahr 2022

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) / des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben. Auf die Anpassung der Vorjahreszahlen wurde gem. Art. 67 Abs. 8 EGHGB verzichtet.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Die zu Anschaffungskosten aktivierten immateriellen Vermögensgegenstände werden linear pro rata temporis über die voraussichtliche Nutzungsdauer planmäßig linear abgeschrieben.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 800,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Bewertung der Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Die unfertigen und fertigen Erzeugnisse werden zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen neben den Material- und den Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie den anteiligen Werteverzehr des Anlagevermögens.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.

Bei den Forderungen aus Lieferung und Leistung ist das allgemeine Kreditrisiko durch eine

Pauschalwertberichtigung berücksichtigt.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Vorjahr davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände 20.371,45 76.437,80

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 50.000 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Rückstellungen

Die sonstigen Rückstellungen betreffen Jahresabschluss- und Steuererklärungskosten, Urlaubsansprüche, Gewährleistungen sowie übrige Rückstellungen

Verbindlichkeiten

Bilanzjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 134.442,42 € 127.764,57 € 6.677,85 €
Vorjahr davon Restlaufzeit bis 1 Jahr davon Restlaufzeit mehr als 5 Jahre
Verbindlichkeiten 274.394,48 € 139.485,04 € 134.909,44 €

Haftungsverhältnisse

Es bestehen Leasing- und Mietverpflichtungen i. H. v.170.478,99 € pro Jahr.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei:

Willi Haupt

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Xanten,

Die Geschäftsführung

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 11.12.2023.

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