PROSOL IT
GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.07.2010 bis zum 30.06.2011
Bilanz
Aktiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
21.599,00 |
27.777,00 |
| I.
Sachanlagen |
21.599,00 |
27.777,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
231.976,44 |
334.704,05 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
147.405,63 |
258.557,81 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
3.638,19 |
4.140,20 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
84.570,81 |
76.146,24 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
2.895,42 |
4.354,06 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
256.470,86 |
366.835,11 |
Passiva
|
|
30.6.2011
EUR |
30.6.2010
EUR |
| A.
Eigenkapital |
131.611,44 |
132.338,06 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
107.338,06 |
21.056,59 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
726,62 |
-86.281,47 |
| B.
Rückstellungen |
26.344,32 |
61.736,62 |
| C.
Verbindlichkeiten |
98.515,10 |
172.760,43 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
77.907,36 |
149.366,26 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
256.470,86 |
366.835,11 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft ist entsprechend den
Größenkriterien des § 267 Abs. 1 HGB eine
kleine Kapitalgesellschaft.
Der Jahresabschluss der Prosol IT GmbH wurde auf der
Grundlage der Rechnungslegungs-vorschriften des
Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Bei der erstmaligen Aufstellung des Jahresabschlusses
nach dem Bilanzrechtsmodernisierungs-gesetz (BilMoG) wurden
die Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die
Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.
Die Gliederung der Bilanz entspricht § 266 Abs.
2 und 3 HGB. Die Gliederung der Gewinn- und
Verlustrechnung folgt dem Gesamtkostenverfahren
gemäß § 275 Abs. 2 HGB.
Als kleine Kapitalgesellschaft wurde von den laut
§ 288 HGB möglichen Erleichterungen bei
den Angaben im Anhang Gebrauch gemacht. Die
größenabhängigen Erleichterungen
gemäß
§ 276 HGB wurden nicht in Anspruch genommen.
2. Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze des
Jahresabschlusses zum 30.06.2011 richten sich nach den
Vorschriften der §§ 242 bis 256a und 264 bis 288
HGB und den Sondervorschriften des GmbH-Gesetzes.
Das Anlagevermögen wurde zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten angesetzt und bei abnutzbaren
Gegenständen um planmäßige Abschreibungen
vermindert.
Die Abschreibungen bei den Sachanlagen sind nach der
voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände linear sowie degressiv
vorgenommen worden. Die Vermögens-gegenstände
wurden bei Zugang anteilig pro rata temporis abgeschrieben.
Die im Geschäftsjahr vom 01.07.2010 bis
30.06.2011 zugegangenen beweglichen Gegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 410,00
wurden als geringwertige Wirtschaftsgüter erfasst und
sofort abgeschrieben.
Die beweglichen Wirtschaftsgüter des
Anlagevermögens mit einem Wert von EUR 150,00 bis EUR
1.000,00 wurden bei Zugang in dem Zeitraum vom 01.07.2008
bis 30.06.2010 in einem Sammelposten zusammengefasst und
linear auf fünf Jahre abgeschrieben.
Die Forderungen sowie die sonstigen
Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag
angesetzt worden. Soweit erforderlich wurden
Einzelwertberichtigungen vorgenommen.
Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem
Nominalbetrag angesetzt.
Rechnungsabgrenzungsposten wurden zeitanteilig
gebildet.
Die Steuerrückstellungen und sonstigen
Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren
Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Sie wurden mit dem
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1
HGB angesetzt. Alle Rückstellungen mit einer Laufzeit
von mehr als einem Jahr wurden ggf. mit dem von der
deutschen Bundesbank veröffentlichten Marktzinssatz
abgezinst (§ 253 Abs. 2 HGB).
Verbindlichkeiten wurden zum Erfüllungsbetrag
angesetzt.
3. Angaben zur Bilanz
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt
EUR 25.000,00.
Bezüglich der Restlaufzeiten der Forderungen,
sonstigen Vermögensgegenstände sowie der
Verbindlichkeiten wird auf die Bilanzvermerke verwiesen.
Gegenüber Gesellschaftern
bestanden zum Abschlussstichtag
Forderungen in Höhe von
EUR 489,12 (Vorjahr EUR 389,31) sowie Verbindlichkeiten in
Höhe von EUR 12.095,20 (Vorjahr: EUR 23.137,18).
4. Sonstige Angaben
Organe der Gesellschaft:
Im Geschäftsjahr vom 01.07.2010 bis 30.06.2011
erfolgte die Geschäftsführung durch die
einzelvertretungsberechtigte Geschäftsführerin
Sabine Kunze, Unternehmensberaterin, Hamburg
Die Geschäftsführerin ist von den
Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
München, den 23.05.2012
Prosol IT GmbH
Sabine Kunze
Geschäftsführerin
Angabe der
Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern
1.7.2010 -
30.6.2011
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 12.095,20 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 489,12 EUR.
1.7.2009 -
30.6.2010
Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber
Gesellschaftern beträgt 23.137,18 EUR. Der Betrag der
Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände
gegenüber Gesellschaftern beträgt 389,31 EUR.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde zur Wahrung der gesetzlich
vorgeschriebenen Offenlegungsfrist vor der Feststellung
offengelegt.
|