Master Data

Registry
Register court Hamburg HRB 126094
Registered
1/28/2013
Industry
Activities of holding companiesActivities of brokers and agents for electric power and natural gasManagement activities of other holding companies
Purpose
Die Entwicklung und Vermarktung zukunftsorientierter Produkte und Dienstleistungen, insbesondere die Erzeugung bzw. der Erwerb und der Verkauf von Strom, Wärme und Gas. Zum Gegenstand des Unternehmens gehört auch der Erwerb, das Halten und die Beteiligung an anderen Unternehmen, insbesondere an solchen, die in den vorgenannten Bereichen tätig sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, Unternehmen, an denen sie beteiligt ist, unter ihrer einheitlichen Leitung zusammenzufassen und sich auf die Leitung oder Verwaltung der Beteiligung zu beschränken.

Financial Overview

History

No events found for this filter

Management

NameRole
Heiko Mevert
since 3/11/2026
Procura
Eduard Gerlof
since 7/29/2025
Procura
Managing Director
Christina Teßler
since 5/9/2023
Procura
Tanja Schumann
since 1/14/2022
Managing Director
Markus Adam
since 9/23/2020
Procura
Varena Junge
since 11/25/2016
Procura

Holdings
Beta

NameOwnership
No data available

Balance Sheet Accounts

Profit and Loss Accounts

Account

Financial Report

LichtBlick SE

Hamburg

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.04.2023 bis zum 31.03.2024

Lagebericht Geschäftsjahr 01.04.2023 bis 31.03.2024

der LichtBlick SE

Inhaltsverzeichnis

1 Grundlagen des Unternehmens

1.1 Unternehmensstruktur

1.2 Geschäftsmodell

1.2.1 Commodity Geschäft Strom und Gas (Kerngeschäft)

1.2.2 Entwicklung zum integrierten Versorger (Neugeschäft)

2 Wirtschaftsbericht

2.1 Branchenbezogene Rahmenbedingungen

2.2 Ökonomische Eckdaten

2.3 Geschäftsverlauf

2.4 Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage

2.4.1 Ertragslage

2.4.2 Vermögenslage

2.4.3 Finanzlage

2.5 Leistungsindikatoren der Gesellschaft

3 Chancen-, Risiko- und Prognosebericht

3.1 Chancen

3.2 Risiken

3.2.1 Marktrisiken

3.2.2 Risiken aus regulatorischem Rahmen und Rechtsrisiken

3.2.3 Operative Risiken

3.2.4 Kreditrisiken

3.3 Gesamtwürdigung der Chancen und Risiken

3.4 Prognosebericht

1 Grundlagen des Unternehmens

Die LichtBlick SE (LichtBlick) mit Sitz in der Freien und Hansestadt Hamburg ist auf die Energiewende und den Klimaschutz ausgerichtet. Dabei geht es um die Dezentralisierung, Dekarbonisierung, Demokratisierung und Digitalisierung der Energieversorgung und damit die Ermöglichung eines perspektivisch klimaneutralen Lebensstils. Kern der Wertschöpfung der LichtBlick ist der Vertrieb von Ökostrom und Wärmeenergie (Heizstrom und Ökogas). Die Unternehmensstrategie setzt einerseits auf das Wachstum des Vertriebsgeschäfts und andererseits auf eine Diversifizierung der Wertschöpfung in neuen Geschäftsfeldern, teilweise über die Tochterunternehmen von LichtBlick. In diesem Zuge entwickelt sich der LichtBlick Konzern zu einem integrierten Versorger mit eigener Wind- und Solarstrom-Erzeugung und Produktangeboten in den Bereichen Energy as a Service und E-Mobilität.

1.1 Unternehmensstruktur

Einzige Gesellschafterin der LichtBlick ist die LichtBlick Holding GmbH (LichtBlick Holding), welche die Verwaltung der Beteiligungen sowie die Erbringung von Dienstleistungen gegenüber den verbundenen Unternehmen zum Geschäftszweck hat.

Die LichtBlick Holding ist eine 100% Tochter der Eneco B.V., Rotterdam, Niederlande, (Eneco); einem niederländischen Energieversorgungsunternehmen, das neben den Niederlanden und Deutschland auch in Belgien, Frankreich und Großbritannien aktiv ist. Eneco unterstützt explizit die strategischen Wachstumspfade von LichtBlick, insbesondere auch die Investitionen in Erneuerbare Energien.

Gesellschafter der Eneco ist seit dem 25. März 2020 ein von der Mitsubishi Corporation, Tokio, Japan, (Mitsubishi) geführtes Konsortium von Mitsubishi (80 %) und der Chubu Electric Power Co., Inc., Nagoya, Japan, (Chubu) (20 %).

Die Gesellschafter- Struktur der LichtBlick-Unternehmensgruppe zum 31. März 2024 gestaltet sich wie folgt:

Abbildung 1: Organigramm der LichtBlick Gruppe

Gegenstand der Gesellschaft LichtBlick Renewables GmbH, ist die Beteiligung an und die aktive Verwaltung von Beteiligungen an in- und ausländischen Unternehmen im Bereich der erneuerbaren Energien, insbesondere an Solar- und Windgesellschaften.

Die SolarBlick GmbH (SolarBlick) ist ein zusammen mit der Eventus Wind GmbH geführtes Joint Venture. Gegenstand der SolarBlick ist die Entwicklung, die Errichtung, der Betrieb und die Veräußerung von Projekten im Bereich der erneuerbaren Energien mit dem Ziel einer umweltfreundlichen Energieerzeugung und Energieumwandlung.

Die solargrün GmbH ist im Dezember 2023 von der LichtBlick Renewables GmbH zu 100% erworben worden. Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb von Projektrechten, die Entwicklung, Projektierung und der Verkauf von Solar-Freiflächenanlagen sowie die Durchführung aller damit verbundenen Tätigkeiten und Dienstleistungen.

Die Kamenica Service GmbH ist auf die Bearbeitung von Kundenanliegen aus dem Bereich der Energieversorgung spezialisiert und erbringt Dienstleistungen für die LichtBlick.

Die LichtBlick EaaS Beteilgungs GmbH hält 100% der Anteile an der LichtBlick Energy as a Service GmbH (LB EAAS GmbH; vormals Installion GmbH). Unternehmensgegenstand der LB EAAS GmbH ist insbesondere die Montage von Anlagen zur Energieerzeugung undspeicherung wie Photovoltaikanlagen und Batteriespeicher, die Vermittlung von Installationsbzw. Handwerkerkapazitäten sowie der Vertrieb und Handel von Anlagen zur Energieerzeugung und -speicherung an Endkunden.

Die LB Heizstrom Nord GmbH (LBHN) und die LB Heizstrom Süd (LBHS) sind nicht mehr operativ tätig. Zuvor vertrieben die LBHN und die LBHS Heizstrom für Kunden zur Verwendung zu Heizzwecken, führten An- und Verkauf von elektrischer Energie durch und erbrachten Dienstleistungen, die mit dem Unternehmensgegenstand zusammenhängen. Der überwiegende Teil des Kundenstamms wurde bereits im Jahr 2020 auf LichtBlick übertragen.

In der LichtBlick ZuhauseKraftwerk GmbH (ZHKW) war der Betrieb der ZuhauseKraftwerke im Contracting konzentriert. Im Jahr 2018 wurde von der Geschäftsleitung beschlossen, dieses Geschäftsfeld einzustellen und ein Rückbauprogramm eingeleitet. Im Geschäftsjahr 2021 wurde der operative Betrieb eingestellt.

Die ison GmbH (ison) hat die Entwicklung und die Erbringung von Energiedienstleistungen und energienahen Dienstleistungen zum Unternehmensgegenstand.

Die LichtBlick eMobility GmbH bietet Produkte und Dienstleistungen in Zusammenhang mit dem Betrieb von emissionsfrei angetriebenen Fahrzeugen an. Dies umfasst insbesondere den Handel, die Installation und den Betrieb von Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sowie Entwicklung und Betrieb der Hard- und Softwaresysteme zur Erfassung entsprechender Ladevorgänge.

Gegenstand der LichtBlick Business Solutions GmbH ist Beteiligung und die aktive Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen im Bereich der erneuerbaren Energien, insbesondere an Dach-Solargesellschaften.

1.2 Geschäftsmodell

Das Kerngeschäft der LichtBlick ist seit der Gründung in 1998 die Energieversorgung von Endkund*innen mit zunächst Grünstrom und später auch CO 2 -reduziertem Gas. Strategisch entwickelt sich die LichtBlick-Unternehmensgruppe seit 2021 zu einem integrierten Versorger. Ergänzend zum Kerngeschäft ist die LichtBlick-Gruppe in das Asset-Geschäft (insbesondere Photovoltaik- und Windanlagen) eingestiegen und bietet umfassende Energie-Dienstleistung für Privat- und Geschäftskunden an.

1.2.1 Commodity Geschäft Strom und Gas (Kerngeschäft)

Im Berichtsjahr versorgte die LichtBlick ihre Privat- und Geschäftskunden sowie öffentliche Institutionen mit Ökostrom aus 100 % erneuerbaren Energiequellen und mit Gas mit einem 5%igen bzw. 10%igen Biogasanteilen bzw. alternativ mit dem Kauf von Zertifikaten, die andere Länder beim Klimaschutz unterstützen.

Mit einem Energieabsatz von ca. 3,7 Terrawattstunden Strom und 2,5 Terrawattstunden Gas im Geschäftsjahr 2023/2024 zählt LichtBlick zu einem der größten deutschen Anbieter im Markt, bei der Endkundenversorgung mit umweltfreundlicher Energie.

1.2.2 Entwicklung zum integrierten Versorger (Neugeschäft)

Auch im Berichtsjahr hat LichtBlick die Entwicklung zu einem integrierten Versorger weiter vorangetrieben.

Lichtblick entwickelt seine Produkte und Services für Privat- und Geschäftskunden, insbesondere in den Geschäftsfeldern Energy as a Service, E-Mobilität und eigene Erzeugungsanlagen wie Wind- und Solarparks sowie Großbatteriespeicher kontinuierlich weiter. Ziel ist es, den LichtBlick-Kund*innen Lösungen aus einer Hand für einen klimaneutralen Lebensstil anzubieten. In diesem Zusammenhang erfolgt eine Erweiterung des Produkt- und Serviceangebots des Unternehmens.

Eigene Erzeugung

Das Unternehmen befindet sich in einer Transformation von einem reinen Energievertrieb zu einem Energieanbieter mit eigener Erzeugung.

Der absehbare Engpass beim Grünstromangebot in den nächsten Jahren macht für ein Energieunternehmen wie LichtBlick den direkten Zugang zu eigenen erneuerbaren Erzeugungsanlagen erforderlich. Zudem wird hierdurch mittelfristig die Abhängigkeit von Preisschwankungen im Energiemarkt reduziert.

In Zusammenarbeit mit der Eneco Gruppe will LichtBlick in den kommenden Jahren mindestens EUR 500 Mio. in solare Erzeugungsanlagen, Windanlagen und Großbatteriespeicher im deutschen Markt investieren, um die entsprechende Grünstromerzeugung für LichtBlick langfristig zu sichern. LichtBlick hat sich das langfristige Ziel gesetzt, 15-20% des verkauften Stroms aus eigener Erzeugung und PPAs zu decken.

Im Juni 2023 hat LichtBlick 50 % am Wind-Projektierer Eventus Wind GmbH erworben und sich damit zahlreiche Windprojekte gesichert.

Ein weiterer wichtiger Meilenstein war Ende 2023 die Übernahme des Projektierers solargrün GmbH (Photovoltaik). Damit sicherte sich LichtBlick den Zugang zu dem Solarportfolio von solargrün GmbH, mit über 100 Projekten und einer Gesamtleistung von rund 3.000 Megawatt.

Mit dem Kauf der solargrün GmbH erweiterte das Unternehmen sein Projektportfolio noch einmal erheblich, das bereits im Vorjahr durch die Beteiligung am Projektierer SolarBlick (Photovoltaik) aufgebaut wurde.

Im laufenden sowie den folgenden Geschäftsjahren sollen nach dem ersten Solarpark in Calbe (3,7 Megawatt, seit Dezember 2022 in Betrieb) weitere und größere Projekte realisiert werden.

PPA-Geschäft

LichtBlick konnte gemeinsam mit Eneco Energy Trade (EET) und dem Partnerunternehmen Nordgröön Energie GmbH sein Geschäft mit Power Purchase Agreements (PPAs) erfolgreich weiterentwickeln. Die Direktlieferverträge ermöglichen LichtBlick die Versorgung von Endkund*innen mit Ökostrom aus deutschen Wind- und Solarparks. Im Geschäftsjahr 2023/2024 konnte LichtBlick 25 PPAs mit einem Ökostrom-Volumen von rund einer Terrawattstunde neu abschließen. Zudem bietet LichtBlick auch PPA-basierte Stromlieferverträge für Unternehmenskunden an.

Messstellenbetrieb

LichtBlick ist im Markt als wettbewerbsrechtlicher Messstellenbetreiber tätig und bietet für Geschäftskunden Smart-Meter-Lösungen an. Durch die Transparenz beim Energieverbrauch können Unternehmen ihre Energiekosten senken und ihre flexiblen Lasten wirtschaftlich nutzen.

Energy as a Service

11 Millionen Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland eignen sich für den Betrieb einer Photovoltaikanlage (PV). Der PV-Markt ist in den letzten Jahren rasant gewachsen, das Potenzial aber erst zu einem geringen Teil ausgeschöpft. Viele Eigenheimbesitzer*innen streben eine größere Unabhängigkeit von schwankenden Energiepreisen an und wollen einen Beitrag zum Klimaschutz leisten.

Vor diesem Hintergrund hat LichtBlick das Geschäftsfeld Energy as a Service (EAAS) etabliert. Seit Ende 2022 können Hauseigentümer bei LichtBlick eine integrierte Lösung aus Photovoltaikanlage, Heimspeicher, Wechselrichter inklusive einer Wallbox erwerben. LichtBlick bietet mit der StromWallet eine Kombination aus dynamischem Stromtarif, optimierten Energieflüssen und optimierter Einspeisung an.

LichtBlick hat im April 2023 das bundesweite Monteurs Netzwerk Installion GmbH erworben, um Planung und Installation von Solaranlagen aus einer Hand anbieten zu können. Zum 1. April 2024 hat LichtBlick das Tochterunternehmen Installion GmbH und den Bereich Energy as a Service in der LichtBlick SE in die Tochtergesellschaft LichtBlick Energy as a Service GmbH integriert.

Zudem wurde 2023 eine Partnerschaft mit Vaillant zum Vertrieb von Wärmepumpen vereinbart.

E-Mobility

Ein weiteres zentrales Zukunftsthema ist für LichtBlick die Elektromobilität. LichtBlick bietet Privat- und Gewerbekunden ein Angebot für Fahrstrom zuhause und unterwegs. Dies umfasst die Lieferung von Ökostrom, ein Wallbox-Angebot, eine Ladekarte für unterwegs (europaweit) sowie die Abrechnung des Klimabonus (THG-Quote). LichtBlick hat im März 2023 die LichtBlick eMobility (vormals Eneco eMobility GmbH) erworben. LichtBlick eMobility betreibt rund 9.000 Ladepunkte für Stadtwerke, Unternehmen und Wohnungsbaugesellschaften. Damit weitet die LichtBlick-Gruppe ihr Mobilitätsangebot auf diese Kundengruppen aus.

Virtuelles Kraftwerk / Vermarktung von Flexibilitäten

Der Gesetzgeber verpflichtet alle Versorger mit mehr als 100.000 Kund*innen (§41a Abs. 2 EnWG), spätestens ab dem 01. Januar 2025 dynamische Stromtarife anzubieten. Der Bedarf an einer intelligenten Marktanbindung (Flexibilitäts-Dienstleistungen) dezentraler Assets steigt in einem immer kleinteiligeren Energiesystem.

Die LichtBlick-Tochter ison verbindet dezentrale Energietechnologien im Eigenheim - wie Photovoltaikanlagen, Batteriespeicher, Wärmepumpen und die Wallboxen für ein Elektrofahrzeug - zu einem virtuellen Kraftwerk (Virtual Power Plant oder VPP) und integriert sie in den Energiemarkt. Benötigte Energie wird automatisch eingekauft und Überschüsse werden verkauft, so dass Preisschwankungen am Markt im Laufe des Tages optimal genutzt werden können. Auch sorgt die ison-Technologie dafür, dass eine größere Menge lokal erzeugten Sonnenstroms im Haus verbraucht werden kann. An den Strommarkterlösen werden die LichtBlick Kund*innen beteiligt. Die Lösungen von ison werden in einem B2B2C Modell auch anderen Anbietern (z.B. von Hardware) angeboten. Der Unique Selling Point der ison Plattform Lösung liegt in der end-to-end integration, begonnen mit dem dynamischen Tarif, über Installation, marktseitige Optimierung und die Verknüpfung mit dem Kunden über eine App.

2 Wirtschaftsbericht

Im Folgenden werden die branchenbezogenen Rahmenbedingungen, der Geschäftsverlauf im Berichtsjahr sowie die Geschäftslage des Unternehmens beschrieben. Dabei werden neben den finanziellen auch die wesentlichen nicht finanziellen Leistungsindikatoren betrachtet.

2.1 Branchenbezogene Rahmenbedingungen

Nach der Energiemarktkrise der Jahre 2022 und 2023 haben sich im Laufe des Geschäftsjahres die Preise an den Energiemärkte wieder normalisiert und sind nahezu auf Vorkrisenniveau gesunken. Regulatorisch wirkten sich vor allem die Energiepreisbremsen und kurzfristigen regulatorischen Änderungen wie der Wegfall der staatlichen Netzentgelt-Subvention auf das Geschäft aus.

Insgesamt war das Jahr 2023 von viel politischem und öffentlichem Streit über den Klimaschutz und die Energiewende geprägt, insbesondere in der Debatte über das Gebäudeenergiegesetz und das Klimaschutzgesetz. Trotzdem wurden zahlreiche Reformen auf den Weg gebracht, die auch das Geschäft von LichtBlick betreffen. Der regulatorische Rahmen ist in Summe weiterhin vorteilhaft für die Geschäftsfelder von LichtBlick.

Mit Blick auf die Wahljahre 2024 und 2025 ist im kommenden Jahr mit einem geringeren Reformtempo zu rechnen, da sich die Parteien verstärkt auf die Wahlkämpfe konzentrieren werden. 1

Die von der Ampelregierung aus SPD, Grünen und FDP vereinbarte Zäsur der Klima- und Energiepolitik wurde auch 2023 mit zahlreichen Gesetzen vorangetrieben. Schon im Koalitionsvertrag hatte die Ampel eine deutliche Beschleunigung des Ausbaus erneuerbarer Energien und eine Ausweitung der Energiewende auch auf den Wärme-, Verkehrs- und Industriesektor vereinbart. 2 Der jährliche Ökostromausbau soll in etwa verdreifacht und der Anteil am Stromverbrauch auf 80 Prozent bis 2030 angehoben werden 3. Während die Klimaziele der Regierung im Energiesektor übertroffen werden, bleiben die Sektoren Verkehr und Wärme weit hinter den Erwartungen zurück. 4

So entwickeln sich die regulatorischen Rahmenbedingungen entlang der Ziele Versorgungssicherheit, Preissicherheit und Klimaschutz:

Energiepolitische Entwicklungen

Die im Geschäftsjahr von der Bundesregierung und Bundestag beschlossenen wesentlichen Maßnahmen werden hier chronologisch aufgeführt.

1 https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1990812/04221173eef9a6720059cc353d759a2b/2021-12-10- koav2021-data.pdf?download=1
2 https://www.bundesregierung.de/resource/blob/974430/1990812/04221173eef9a6720059cc353d759a2b/2021-12-10- koav2021-data.pdf?download=1
3 https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Pressemitteilungen/2022/04/20220406-habeck-das-osterpaket-ist-der-beschleuniger-fur-die-erneuerbaren-energien.html
4 Wo steht Deutschland bei seinen Klimazielen? | Bundesregierung

Änderung des Energiesicherungsgesetzes

Das Energiesicherungsgesetz (EnSiG) wurde geändert und um einen Paragrafen erweitert, der die Übertragung von Vermögensgegenständen von Unternehmen im Rahmen einer EnSiG- Treuhandverwaltung ermöglicht. Aufgrund der nach wie vor unsicheren und dynamischen Lage im Energiesektor im April 2023 wurde dem Treuhänder hiermit die Möglichkeit zur rechtssicheren Übertragung von Vermögensgegenständen gegeben, wenn es um die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit geht. 5

Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende

Das Gesetz soll den Einbau intelligenter Strommessgeräte voranbringen, um die effizientere und kostengünstigere Nutzung von Energie zu ermöglichen und um die Stromnetze zu entlasten. Im Zuge des Gesetzes wurde ein Smart-Meter-Rollout festgelegt, der letztlich dazu führen soll, dass 2030 in allen Haushalten intelligente Strommessgeräte verbaut sind. 6

Gebäudeenergiegesetz (GEG)

Das sogenannte Heizungsgesetz hat für Turbulenzen in der Wärmewende und für eine polarisierende gesamtgesellschaftliche Debatte gesorgt. Gegenüber den ursprünglichen Plänen des zuständigen Ministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz wurde letztlich nach langer Auseinandersetzung eine deutlich abgeschwächte Version beschlossen. Im Kern geht es um Technologien, mit denen in privaten Haushalten zukünftig klimaneutral geheizt werden kann.

Das beschlossene Gebäudeenergiegesetz beinhaltet komplizierte Regelungen, ab wann mit welcher Technologie welcher Grad an CO 2 -Neutralität einzuhalten ist. Während der ursprüngliche Entwurf einen deutlich stärkeren Fokus auf die Wärmepumpe als mit Abstand einfachste Lösung hatte, wurden letztlich Hintertüren für einen mittelfristigen Weiterbetrieb von Gas- und Ölheizungen eingebaut und für hybride Systeme, die durch Nutzung von z.B. Wasserstoff die neuen gesetzlichen Anforderungen an klimafreundliches Heizen erfüllen könnten. 7

Gesetz zur Anpassung des Energiewirtschaftsrechts an unionsrechtliche Vorgaben

Deutschland wurde vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens dazu verpflichtet, die Elektrizitäts- und die Erdgasbinnenmarkt-Richtlinien zutreffend umzusetzen. Hier war insbesondere die Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörde, der Bundesnetzagentur, von normativen Vorgaben der Regierung relevant. Dazu wurden zwei Verordnungsermächtigungen im Energiewirtschaftsgesetz aufgehoben, die gemäß den EU-Richtlinien einen zu tiefen Durchgriff auf die nationale Regulierungsbehörde möglich machten. Dabei ging es unter anderem um Vorgaben zur Netzentgeltbildung, die nun durch Festlegungen der Bundesnetzagentur ersetzt werden. 8

5 Deutscher Bundestag - Bundestag novelliert das Energiesicherungsgesetz
6 Deutscher Bundestag - Einbau intelligenter Strommessgeräte beschlossen
7 Deutscher Bundestag - Bundestag beschließt das Gebäudeenergiegesetz trotz heftiger Kritik

Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Haushalt und zum Klima- und Transformationsfonds

Am 15. November 2023 fällte das Bundesverfassungsgericht nach Klage der größten Oppositionspartei das Urteil, dass der Umgang der Regierungskoalition mit Mitteln im Umfang von ca. 60 Mrd. Euro im Klima- und Transformationsfonds nicht verfassungsgerecht war und erklärte die Haushaltsplanung daher für nichtig. Das Urteil hatte Auswirkungen auf weitere Fonds, im Besonderen auf den Wirtschaftsstabilisierungsfonds, der während der Corona-Pandemie aufgesetzt wurde und nun in großen Teilen zur Bekämpfung der Energiekrise dienen sollte. In beiden Fonds waren Mittel vorgesehen, die sich auf unterschiedliche Geschäftsfelder von LichtBlick auswirken. Es handelt sich dabei um Förderprogramme, Mittel zur Finanzierung der Energiepreisbremsen und die Netzentgeltzuschüsse für die Übertragungsnetzbetreiber in Höhe von 5,5 Mrd. Euro.

Am 13. Dezember 2023 wurde bekannt, dass der zuvor genannte Netzentgeltzuschuss ersatzlos ab dem 01.01.2024 wegfallen würde.

Darüber hinaus hatte der Wegfall der Mittel aus den genannten Fonds Auswirkungen auf das Ende der Energiepreisbremsen und auf die Planungssicherheit, beispielsweise bezüglich der abgesenkten Mehrwertsteuer auf Gas.

Verlängerung der Energiepreisbremsen und Mehrwertsteuerabsenkung Gas

Die für das Kalenderjahr 2023 geltende Mehrwertsteuerabsenkung Gas wurde bis April 2024 verlängert. Die Mehrwertsteuerabsenkung sollte die steigenden Energiekosten für Verbraucher*innen sowie Unternehmen abfedern.

Bei der Gaspreisbremse wurde bei Haushalten und kleinen und mittelständischen Unternehmen (KMU) ein Kontingent von 80 Prozent ihrer Jahresverbrauchsprognose aus September 2022 zu 12 Cent je Kilowattstunde brutto gedeckelt. Für Wärme betrug der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde brutto. Industriekunden erhielten ab Januar 2023 von ihren Lieferanten 70 Prozent ihres Erdgasverbrauchs im Jahr 2021 zu garantierten 7 Cent je Kilowattstunde netto. Beim Wärmeverbrauch wurde der Preis auf 7,5 Cent je Kilowattstunde netto gedeckelt, ebenfalls für 70 Prozent des Verbrauchs im Jahr 2021. Für den restlichen Verbrauch musste der normale Marktarbeitspreis gezahlt werden.

Die Strompreisbremse deckelte den Strompreis für Haushalte und Kleingewerbe mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden auf 40 Cent pro Kilowattstunde brutto. Das galt für ein Kontingent in Höhe von 80 Prozent des historischen Verbrauchs. Für mittlere und große Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch lag der Preisdeckel bei 13 Cent pro Kilowattstunde - zuzüglich Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen. Das galt für ein Kontingent in Höhe von 70 Prozent ihres historischen Verbrauchs. Oberhalb des jeweils rabattierten Kontingents fielen die üblichen Stromarbeitspreise an. 9

8 Deutscher Bundestag - Bundestag passt Energiewirtschaftsrecht an EU-Vorgaben an

9 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme | Bundesregierung

Zusätzlich wurde nachträglich, im Juni 2023, eine Nachbesserung des Strompreisbremsengesetzes beschlossen. Dies war notwendig, da der vorher geltende Referenzpreis von 40 Cent je Kilowattstunde für Privathaushalte mit elektrisch betriebener Heizung nachteilig für die Betroffenen war. Diese wurden nur wenig oder gar nicht entlastet, da der Heizstrom in der Regel günstiger bezogen wird. Daher wurde der Referenzpreis auf 28 Cent je Kilowattstunde abgesenkt. 10

Am 16. November 2023 wurde der Verordnung zur Verlängerung der Energiepreisbremsen bis zum 31. März 2024 vom Bundestag zugestimmt. Infolge des Verfassungsgerichtsurteils vom 15. November 2023 und der daraus entstandenen Haushaltskrise wurde die Verordnung jedoch nicht in Kraft gesetzt, sodass die Preisbremsen planmäßig zum 31. Dezember 2023 ausliefen. 11

Zudem beeinflusste die Krise das weitere Vorgehen bezüglich der abgesenkten Mehrwertsteuer auf Gas. Während auch die Absenkung von 19 auf 7%, die zuvor während der Energiekrise als Maßnahme gegen hohe Gaspreise vorgenommen wurde, planmäßig zum 31. März 2024 enden sollte, wurde im Rahmen der Haushaltskrise diskutiert, dieses Ende vorzuziehen, um Einsparungen für Bund und Länder zu erreichen. Während dieser Diskussion um den Jahreswechsel herum herrschte bei diesem Thema nahezu keine Klarheit und Planungssicherheit. Erst Anfang Februar 2024 war klar, dass der Mehrwertsteuersatz auf Gas wie ursprünglich geplant, zum 1. April 2024 wieder auf 19% steigen würde, da verfahrenstechnisch keine frühere Anhebung mehr herbeigeführt werden konnte.

Diese Entwicklung der Rahmenbedingungen, ausgehend vom Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023, und die darauffolgenden politischen Maßnahmen, sorgten für ein hohes Maß an Planungsunsicherheit, hohe operative Aufwände und in Teilen hohe wirtschaftliche Risiken, deren Auswirkungen in der gesamten Branche deutlich zu spüren waren.

10 Deutscher Bundestag - Bundestag nimmt Anpassungen an Energiepreisbremsegesetzen vor
11 Bundesverfassungsgericht - Presse - Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021 ist nichtig

Wärmeplanungsgesetz

Am 17. November 2023 hat der Bundestag das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze beschlossen. Damit wurde das Gebäudeenergiegesetz ergänzt. Zusammen sollen diese Initiativen dazu beitragen, die Wärmeversorgung auf klimaneutrale Technologien umzustellen. Zentraler Punkt des Wärmeplanungsgesetzes ist die Verpflichtung für Länder und Gemeinden, Wärmepläne für ihre zukünftige Versorgung zu erarbeiten. Langfristig kann sich dies auf das Endkundengeschäft mit Gas auswirken, sollte die Belieferung dann zu gegebenem Zeitpunkt noch stattfinden. 12

Verlängerung von Maßnahmen zur Energieversorgungssicherheit im Energiewirtschaftsgesetz

Anfang 2024 wurden einige Maßnahmen zur Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit verlängert. Dies betraf zum einen die Füllstandvorgaben für Gasspeicher und zweitens die Möglichkeit für die Übertragungsnetzbetreiber, ihre Netze zeitweise ohne energierechtliche Genehmigung höher auszulasten. Diese Möglichkeit wurde angesichts der anhaltenden Herausforderungen im Energiesektor über den 31. März 2024 hinaus verlängert. 13

Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und zur Steigerung des PV-Ausbaus (Solarpaket I)

Ende April 2024 wurde ein Bürokratie reduzierendes Paket beschlossen, welches insbesondere den Ausbau von Photovoltaik auf privaten Dächern, für Unternehmen und in der Freifläche vereinfacht. Viele Rahmenbedingungen wurden verbessert und der Ausbau der Photovoltaik bleibt zentrale Säule der Energiewende. 14

Reform Strommarktdesign

Die Reform des EU-Strommarktdesigns wurde am 11. April 2024 vom Europaparlament und am 21. Mai 2024 vom Rat der Europäischen Union beschlossen. Gegen Ende des Jahres 2024 wird die entsprechende Richtlinie in den EU-Mitgliedsstaaten umgesetzt werden müssen. Angestrebt wurde diese Reform insbesondere aufgrund der hohen Energiepreise in Folge des russischen Angriffs auf die Ukraine. Der staatlich geförderte Ausbau der Erneuerbaren Energien wird zukünftig über zweiseitige Differenzverträge (CfD) oder äquivalente Instrumente organisiert werden müssen. Zugleich sollen die Mitgliedsstaaten Maßnahmen ergreifen, um PPAs und die entsprechenden Märkte zu stärken. 15

12 Deutscher Bundestag - Bundestag billigt Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung
13 Deutscher Bundestag - Bundestag verlängert Maßnahmen zur Sicherung der Energieversorgung
14 Deutscher Bundestag - Neuregelung der Förderung besonderer Photovoltaikanlagen beschlossen
15 Strommarktreform: Rat verabschiedet aktualisierte Vorschriften - Consilium (europa.eu)

2.2 Ökonomische Eckdaten

Stand der Energiewende

In Deutschland wurden 2023 449,8 Mrd. kWh Strom erzeugt und eingespeist - im Vergleich zum Vorjahr ein Minus von 11,8% aufgrund von konjunktureller Schwäche und gestiegenen Stromimporten. Die Erneuerbaren Energien haben 2023 erneut mehr Strom 16 geliefert als im Vorjahr. Mit 251,8 Mrd. kWh steuerten die Erneuerbaren in Summe 56% (2022: 46,3%) zum Strommix bei. Der Anteil des Stroms aus Photovoltaik ging trotz Rekordzubaus minimal um 0,7 Mrd. kWh zurück und kommt auf einen Anteil am Gesamtstrommix von 11,9%. 2022 war ein sonnenreicheres Jahr. Die Windkraft lieferte 2023 139,3 Mrd. kWh Strom, 13,8% mehr als im Vorjahr. Die Windenergie war 2023 mit einem Anteil von 31% die wichtigste Energiequelle im Strommix.

Die Netzeinspeisung konventioneller Energieträger ging 2023 um 27,8% auf 197,9 Mrd. kWh zurück. Dabei war Kohle im Jahr 2023 der wichtigste fossile Energieträger mit einem Anteil von 26,1% am Gesamtmix. Die Stromerzeugung aus Kohle ging im Vergleich zum Vorjahr um 30,8% zurück 117,4 Mrd. kWh.

Der Anteil der Kernkraft gab erwartungsgemäß von 6,4% 2022 auf 1,5% nach (6,7 Mrd. kWh) nach. Die letzten drei Atomkraftwerke Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2. wurden am 15. April 2023 abgeschaltet.

Der Erdgasanteil am Strommix 2023 stieg wieder leicht an. 61 Mrd. kWh aus der Erdgasverstromung bedeuteten 2023 einen Anteil von 13,6% (2022: 58,7 Mrd. kWh). Der Wert 2022 stellt einen langjährigen Tiefstand dar, der durch die Einsparanstrengungen zu erklären ist. 2023 wurde in der dann entspannteren Situation wieder mehr Erdgas verbraucht, wenngleich das Niveau deutlich unter dem Durchschnittsverbrauch der Jahre 2018-2021 bleibt (Industrie: -18,3%; Haushalt und Gewerbe: -16,4%).

Im Jahr 2023 hat Deutschland insgesamt 810.412 GWh Gas verbraucht. Damit sank der Verbrauch um 5% im Vergleich zum Vorjahr (849,828 GWh). Auf den Verbrauch der Haushalts- und Gewerbekunden entfielen rund 41% und auf den Verbrauch der Industrie entfielen 59%. 17

Mit dem Ukraine-Krieg und dem deutlichen Rückgang russischer Gaslieferungen nach Europa setzte 2022 eine nie dagewesene Preisspirale ein, die Verbraucher und Wirtschaft bis heute belastet. Der Strompreis für das jeweilige Frontjahr am Terminmarkt lag 2022 bei durchschnittlich 299 Euro pro Megawattstunde gegenüber durchschnittlich 88 Euro im Vorjahr. 2023 betrug der Durchschnittspreis für Jahresfutures nach EEX-Phelix mit Lieferjahr 2024 137,67 Euro. Im Gasmarkt entwickelten sich die durchschnittlichen Day Ahead Preise von 127,1 Euro pro Megawattstunde in 2022 auf 41 Euro pro Megawattstunde in 2023. 18

16 Stromerzeugung 2023: 56 % aus erneuerbaren Energieträgern - Statistisches Bundesamt (destatis.de)
17 Bundesnetzagentur - Rückblick: Gasversorgung im Jahr 2023

18 Bundesnetzagentur - Presse - Bundesnetzagentur veröffentlicht Zahlen zur Gasversorgung 2023

Grünstrommarkt

Der Absatz an Grünstrom lag in Deutschland 2022 - das sind die aktuellsten verfügbaren Daten der Bundesnetzagentur - bei 94,9 TWh. 19

2.3 Geschäftsverlauf

Der Kundenbestand im Privatkunden Strom- und Gasgeschäft ist trotz des intensiven Wettbewerbsumfeldes im Berichtsjahr deutlich um rund 91.000 belieferte Verträge auf knapp 869.000 Verträge gestiegen.

Der Gesamtvertrieb mit Geschäftskunden entwickelte sich im Berichtsjahr infolge der sehr guten Marktpositionierung positiv mit EUR 71,2 Mio. akquirierter Marge (+42% zum Vorjahrszeitraum).

2.4 Ertrags-, Vermögens- und Finanzlage

2.4.1 Ertragslage

Resultierend aus der Umstellung auf ein abweichendes Geschäftsjahr, umfasst das Geschäftsjahr 2024 den Zeitraum vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 und ist somit mit dem Rumpfgeschäftsjahr 2023 vom 1. Januar 2023 bis zum 31. März 2023 (3 Monate) nicht vergleichbar.

Die Umsatzerlöse der LichtBlick SE betrugen im Geschäftsjahr 2023/2024 EUR 1.630 Mio.

Der Stromabsatz sank im Berichtsjahr auf 3.675 Gigawattstunden (Vorjahreszeitraum (1.4.2022 - 31.03.2023) 4.100 Gigawattstunden), wovon 1.380 Gigawattstunden auf Privatkunden, 1.296 Gigawattstunden auf Geschäftskunden und 1.000 Gigawattstunden auf Heizstromkunden entfielen. Demgegenüber stehen gestiegene spezifische Umsätze infolge von Tarifanpassungen, so dass sich die Umsatzerlöse im Strom im Vergleich zum Vorjahreszeitraum insgesamt um rund 14% auf EUR 1.325 Mio. erhöht haben.

19 Monitoringbericht 2023 (bundesnetzagentur.de)

Der Gasabsatz lag im Berichtsjahr mit 2.494 Gigawattstunden infolge gestiegener Kundenzahl leicht über dem Niveau des Vorjahreszeitraums (2.100 Gigawattstunden) wovon 1.510 Gigawattstunden auf Privatkunden und 984 Gigawattstunden auf Geschäftskunden entfielen. Die Umsatzerlöse in diesem Segment lagen infolge von Tarifanpassungen bei EUR 292 Mio. (Vorjahreszeitraum EUR 241 Mio.) und damit deutlich über dem Vorjahresniveau.

Die Materialaufwendungen sowie die abzuführenden Strom- und Energiesteuern betrugen im Geschäftsjahr 2023/2024 EUR 1.357 Mio.

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen in Höhe von EUR 174 Mio. enthalten insbesondere Kosten für die Neukundengewinnung, Kosten für die Kundenbetreuung sowie Kosten im Zusammenhang mit dem Ausbau des Neukundengeschäfts.

Vor der Ergebnisabführung bzw. Verlustübernahme zum 31. März 2024 erzielte die ZHKW einen Gewinn von TEUR 534; die Kamenica GmbH einen Gewinn von TEUR 312, die Renewables GmbH einen Verlust von TEUR 3.292 und die ison GmbH einen Verlust von TEUR 627. Der Gewinn wirkt sich durch den bestehenden Ergebnisabführungsvertrag positiv und die Verluste negativ auf die Ertragslage der Gesellschaft aus. Nach Berücksichtigung der Gewinn- bzw. Verlustübernahme aus den Ergebnisabführungsverträgen resultiert für das Geschäftsjahr ein positives Ergebnis vor Ergebnisabführung von EUR 34,6 Mio.

2.4.2 Vermögenslage

Die Bilanzsumme beträgt zum 31. März 2024 EUR 382,3 Mio. und liegt damit nahezu auf Vorjahresniveau (EUR 385,5 Mio.). Die Eigenkapitalquote beträgt 10% (Vorjahr: 10%).

Das Anlagevermögen beträgt zum Ende des Geschäftsjahres EUR 163,7 Mio. (Vorjahr EUR 169,9 Mio.). Der Rückgang ist im Wesentlichen auf die Abschreibungen des Kundenstammes zurückzuführen. Dieser Rückgang wurde teilweise durch eine Kapitalerhöhung bei der LichtBlick Renewables GmbH in Höhe von EUR 2,7 Mio. sowie Ausleihungen an verbundene Unternehmen in Höhe von EUR 3,6 Mio. kompensiert.

Das Umlaufvermögen beträgt zum Ende des Geschäftsjahres EUR 216,9 Mio. und ist somit auf Vorjahresniveau (Vorjahr EUR 213,1 Mio.). Während sich die Vorräte insbesondere aufgrund eines erhöhten Bestandes an Zertifikaten um insgesamt EUR 16,9 Mio. erhöhten, verzeichneten die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände einen Rückgang von insgesamt EUR 12,9 Mio. Haupttreiber für den Rückgang ist ein stichtagsbedingter Rückgang der durch eine Konzernschwester für die LichtBlick abgeschlossenen Sicherungsgeschäfte (EUR 7,4 Mio.) sowie dem Verbrauch von entwerteten CO 2 -Zertifikaten (EUR 2,4 Mio.).

Auf der Passivseite verzeichneten die Rückstellungen einen Anstieg von EUR 16,0 Mio., der insbesondere aus einem Kostenanstieg für Zertifikate (EUR 13,9 Mio.) zurückzuführen ist. Demgegenüber steht ein Rückgang der Verbindlichkeiten in Höhe von EUR 17,7 Mio. deren Haupttreiber die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen darstellen (EUR 202,4 Mio.; Vorjahr EUR 217,4 Mio.), welche insbesondere durch gesunkene Verbindlichkeiten aus dem Strom- und Gaskauf beeinflusst werden.

2.4.3 Finanzlage

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten (liquide Mittel) betragen zum Stichtag EUR 0,4 Mio. (Vorjahr EUR 0,5 Mio.).

Die Finanzierung der Gesellschaft einschließlich der getätigten Investitionen erfolgt seit März 2021 insbesondere über das Cash-Pooling mit Eneco. Zum Stichtag belaufen sich die Verbindlichkeiten aus dem CashPool auf EUR 46 Mio. (Vorjahr. Forderung EUR 33,4 Mio.) und wird in den Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen.

Zudem werden weiterhin liquide Mittel aus der laufenden Geschäftstätigkeit generiert. Zum Stichtag bestanden wie im Vorjahr keine Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten.

2.5 Leistungsindikatoren der Gesellschaft

LichtBlick wird in den Konzernverbund der Eneco B.V., Rotterdam, Niederlande, einbezogen, welche ihre Gesellschaften auf Segmentebene nach Kennzahlen auf Basis der International Financial Reporting Standards (IFRS) steuert. Vor diesem Hintergrund verwendet Lichtblick ein um außergewöhnliche Effekte bereinigtes Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT nach IFRS) als wesentlichen Leistungsindikator.

Das Ergebnis vor Zinsen und Steuern (EBIT nach IFRS) aus dem Energievertriebsgeschäft der LichtBlick beträgt EUR 69,4 Mio. (Vorjahr EUR 9,7 Mio.).

Das bereinigte EBIT nach IFRS ermittelt sich wie folgt:

EUR Mio. 2023/2024 Rumpfgeschäftsjahr 2023
Handelsrechtliches Jahresergebnis vor Gewinnabführung 34,6 17,5
+ Steuern vom Einkommen und Ergebnis gem. handelsrechtlicher Gewinn- und Verlustrechnung 0,14 0
- Zinsergebnis HGB 0,52 0,01
+ Unterschiede aufgrund unterschiedlicher Rechnungslegungsvorschriften (HGB vs. IFRS) 35,22 7,79
IFRS-EBIT 69,4 9,7

Abweichungen zum Ergebnis nach HGB ergeben sich im Wesentlichen aufgrund unterschiedlicher Ansatz- und Bewertungsmethoden der Rechnungslegungswerke. Letztere sind insbesondere auf die Bewertung von Miet- und Leasingverpflichtungen (IFRS 16) sowie bestimmter Energielieferungsverträge (IFRS 15; IFRS 9) zurückzuführen.

Neben dem EBIT nach IFRS verwendet die Geschäftsführung zur Steuerung der Gesellschaft die finanziellen Leistungsindikatoren Umsatzerlöse (siehe Abschnitt Ertragslage) und Liquide Mittel (siehe Abschnitt Finanzlage).

Darüber hinaus steht die Kennzahl Mitarbeiterkapazitäten (VZÄ) im Fokus. Die Kennzahl VZÄ gibt die Anzahl der Mitarbeitenden in Vollzeitäquivalenten an, d.h. bei der Ermittlung wird jedem Mitarbeitenden in Höhe seines Beschäftigungsgrades erfasst. Für den Jahreswert wird ein Durchschnitt über die entsprechenden Monatswerte gebildet. Bei LichtBlick waren im Berichtsjahr durchschnittlich 637 (Vorjahr 553) festangestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigt.

3 Chancen-, Risiko- und Prognosebericht

Im Folgenden werden die Chancen und Risiken im Rahmen des LichtBlick-Geschäfts erläutert und das Risikomanagement vorgestellt.

3.1 Chancen

Für die künftige Entwicklung werden von der Geschäftsführung Chancen für das LichtBlick-Geschäft in mehreren Bereichen gesehen.

Aufgrund einer erwarteten, sich weiter fortsetzenden Konsolidierung deutscher Energieversorgungsunternehmen werden sich nach Überzeugung der Geschäftsführung weitere Opportunitäten für anorganische Kundenstamm-Übernahmen mit erheblichem Wachstumspotential in diesem Geschäftsfeld bieten. Des Weiteren werden vorhandene Vertriebslinien kontinuierlich gestärkt und zusätzliche Vertriebskanäle durch Kooperationen oder Produktdifferenzierungen erschlossen.

LichtBlick hebt sich als Premiumanbieter und aufgrund seiner erneuerbaren und vertrauenswürdigen Positionierung vom Wettbewerb positiv ab und rechnet so auch bei den aktuellen Marktpreisschwankungen mit geringeren Kundenverlusten als seine Wettbewerber.

Mit der Entwicklung zu einem integrierten Versorger für Privat- und Geschäftskunden mit eigener Energieerzeugung und neuen Produktangeboten in den Bereichen Energy as a Service, E-Mobilität und Flexibilisierung stellt LichtBlick sich zukunftsfähig auf und erschließt neue Geschäftsfelder. Durch unseren Mutterkonzern Eneco B.V. ergeben sich zusätzliche Synergien.

3.2 Risiken

Neben den zahlreichen Chancen, die sich für LichtBlick ergeben, behält die Unternehmensleitung die Risiken des Geschäfts stets im Blick. Die Risikopolitik von LichtBlick orientiert sich an dem Ziel, das Ergebnispotential des Unternehmens nachhaltig zu steigern, indem Chancen konsequent verfolgt und Risiken frühzeitig erkannt und aktiv gesteuert werden.

Das Risiko- und Chancenmanagement von LichtBlick regelt den verantwortungsvollen Umgang mit Unsicherheiten, die mit dem unternehmerischen Handeln verbunden sind. Es dient dazu, die Ziele durch die Nutzung von Chancen zu erreichen, ohne die damit verbundenen Risiken außer Acht zu lassen. Da die Risiken im Rahmen des Risikomanagements frühzeitig erkannt und regelmäßig aktualisiert werden, kann das Unternehmen im Bedarfsfall rechtzeitig Maßnahmen ergreifen, um die Unternehmensziele zu erreichen. Für den langfristigen Unternehmenserfolg ist die fortlaufende systematische Auseinandersetzung (Erfassung und Quantifizierung, Einschätzung von Wahrscheinlichkeiten) mit den potenziellen Geschäftsrisiken von besonderer Bedeutung. Dies geschieht bei LichtBlick in Form einer regelmäßigen Risikoidentifikation. Vorhandene bzw. erkennbare Geschäftsrisiken werden systematisch bewertet und Maßnahmen zur Begrenzung von potenziellen Schadensfolgen bzw. zur Minimierung von Eintrittswahrscheinlichkeiten definiert. Diese Risikosteuerung geschieht unmittelbar durch die Geschäftsführung.

Die nachfolgend beschriebenen Risiken, die Auswirkungen auf LichtBlick haben könnten, sind nicht notwendigerweise die einzigen Risiken, denen die Gesellschaft ausgesetzt ist.

Risiken, die zum Zeitpunkt der Berichterstellung nicht bekannt sind oder als unwesentlich eingeschätzt werden, könnten die Geschäftsaktivitäten von LichtBlick zukünftig ebenfalls beeinträchtigen.

Die Risiken werden gemäß der Eintrittswahrscheinlichkeit und Risikoklasse (ausgedrückt als Schadenshöhe) bewertet, dabei werden folgende Klassen gebildet:

Eintrittswahrscheinlichkeiten

1 0% bis 1% sehr geringe Wahrscheinlichkeit
1 1% - 10% geringe Wahrscheinlichkeit
2 10% - 25% signifikante Wahrscheinlichkeit
3 25% - 50% hohe Wahrscheinlichkeit
4 50% - 75% sehr hohe Wahrscheinlichkeit
5 75% - 99% extrem hohe Wahrscheinlichkeit

Risikoklassen / Finanzieller Schaden

1 > TEUR 50 unbedeutend
1 > TEUR 500 gering
1 > EUR Mio. 1 moderat
2 > EUR Mio. 5 wesentlich
3 > EUR Mio. 10 groß
4 > EUR Mio. 20 kritisch
5 > EUR Mio. 40 katastrophal

Abbildung 3: Risikomatrix

Jedem Risiko wird ein Faktor zugeordnet, welcher aus der Multiplikation von Eintrittswahrscheinlichkeit und Risikoklasse entsteht. Den Risiken werden entsprechend ihrer Einstufung in der Matrix die Risikokategorien "gering" (hellgelb), "wesentlich" (gelb), "groß" (orange) und "top" (rot) zugeordnet. Im Folgenden werden die identifizierten wesentlichen, großen und top Risiken beschrieben.

3.2.1 Marktrisiken

Marktrisiken bilden Verlustgefahren durch Veränderungen im Marktumfeld ab, wie z.B. durch Preisverfall oder Verdrängungswettbewerb.

Im Rahmen der Beschaffungsstrategie erfolgt die Beschaffung für die physischen Strom- und Gaslieferungen strukturiert und optimiert. Zur Bestimmung und Beurteilung der Positionen aus derartigen Geschäften ist ein geeignetes Portfolio- und Risikomanagement in der Gesellschaft eingerichtet. Dabei wird auf Basis der Erkenntnisse aus dem bestehenden täglichen Monitoring der Auftrags- und Kündigungseingänge eine Aktualisierung der monatsscharfen Vertriebsplanung in den Dimensionen Kundenbestand Ist sowie erwartete Kundenzu- und - abgänge erstellt. Über dieses Risikomanagementmodell erfolgt eine regelmäßige Positionsbestimmung für die Strom- und Gasvermarktungsmengen über den gesamten Zeitraum für den Kundenverträge angeboten werden und die daraus resultierende benötigte Energiemenge. Sich hieraus ergebende Preisänderungsrisiken aus dem Strom- und Gasbezug für getätigte Absatzgeschäfte werden durch das Risikomanagement gemessen und durch Limitierung und Schwellenwerte überwacht.

Energiebeschaffungs- und Absatzverträge, die in einem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, werden in Vertragsportfolien zusammengefasst. Unternehmensinterne Richtlinien geben vor, wie mit den Zahlungsstromrisiken aus den Portfolien umzugehen ist. Der Teil der für den Vertriebsabsatz benötigten Mengen, die aus unterjährigen wetter-, verbrauchsverhalten oder kundenbestandsbedingten Änderungen resultieren, kann erst im Jahr der Erfüllung glattgestellt werden. Diese Mengen unterliegen Preisrisiken. Diese kurzfristigen Risiken werden anhand von Risikokosten in der Deckungsbeitragsrechnung berücksichtigt. Um die Marktrisiken im Strom- und Gasgeschäft zu begrenzen, hat die Gesellschaft ihre Hedging-Strategien samt zugehöriger Limitierung für die offenen Positionen pro Commodity (Strom oder Gas) und Lieferjahr sowie Schwellenwerte verbindlich festgelegt. Offene Positionen im Termingeschäft vor Lieferjahrbeginn werden mittels Value at Risk limitiert.

Risiken, die sich aus unerwarteten Kundenbewegungen (churn) oder Temperaturabweichungen in den Commodity-Positionen ergeben können, werden in einem risiko- und wettbewerbsadäquaten Umfang durch Risikoaufschläge auf den Endkundenpreis und darüber hinaus mithilfe von Finanzinstrumenten begrenzt. Alle Energiebeschaffungsgeschäfte werden in Euro getätigt, ein Fremdwährungsrisiko besteht daher nicht.

Der Energiehandel erfolgt über die Energiehandelsgesellschaft der Eneco Gruppe (Eneco Energy Trade B.V.). Regulatorische Anforderungen zum Energiehandel sind somit weitestgehend übertragen. Organisatorische sowie beschaffungsstrategische Rahmenbedingungen und Verantwortlichkeiten sind in einer Energiehandelsrichtlinie dokumentiert. Ein Risikokomitee ist organisatorisch fest verankert.

Die Lage an den Energiemärkten in Folge des Krieges in der Ukraine und trotz der Kriegshandlungen im Nahen Osten hat sich im Verlaufe des Jahres 2023 stark stabilisiert, so dass die Höchststände von 2022 in weiter Ferne liegen. Im Verlauf des milden Winters Ende 2023/Anfang 2024 hat der Energiemarkt einen Preisverfall von 50% gesehen, so dass im Februar 2024 der tiefste Strom-Frontjahrespreis seit 2,5 Jahren erreicht wurde. Geringe temperaturbedingte Nachfrage und die schwache Wirtschaftslage trafen auf volle Gasspeicher, hohe LNG Lieferungen und gute Kraftwerksverfügbarkeiten. Die Risikoprämien, die durch den Krieg in der Ukraine und die Unruhen im Nahen Osten aufgebaut wurden, konnten so sukzessive verringert werden. Seit März 2024 häufen sich allerdings auch die preisstützenden Marktnachrichten wie Gas-Lieferausfälle in Norwegen und den USA, Hitzewellen und hohe Nachfrage in Asien und Indien sowie Kraftwerksausfälle in Frankreich und die Erwartung eines trockenen und heißen Sommers. Das führte zu einer deutlich aufwärts gerichteten Marktpreiserwartung und die täglichen Preisausschläge zeugen weiterhin von einer hohen Nervosität und Volatilität im Markt, mit der wir auch für den weiteren Sommer und die Wintermonate rechnen. 20

Die vorgenannten Entwicklungen vergrößern für LichtBlick das Risiko von Gewinn- und Verlustabweichungen der aus dem wertneutralen Hedging resultierenden kurzfristig (am Spotmarkt) zu schließenden Short-/Long-Positionen (Abweichungen von der Wertneutralität). Die Risiko-einstufung für die beschriebenen Energiebeschaffungsrisiken in Anbetracht des andauernden Ukraine-Krieges wird als "top" Risiko eingestuft.

3.2.2 Risiken aus regulatorischem Rahmen und Rechtsrisiken

Regulatorische und Rechtsrisiken beinhalten Gefahren aus veränderten gesetzlichen Rahmenbedingungen und mögliche Verluste aus gerichtlichen oder behördlichen Verfahren.

Um das Risiko von ordnungspolitischen oder regulatorischen Eingriffen auf den Energiemarkt durch die Gesetzgebung oder die Bundesnetzagentur zu minimieren, erfolgt die fortlaufende Beobachtung des Gesetzgebungsverfahrens und der regulatorischen Maßnahmen im Energiemarkt und einem konstruktiven Dialog mit den zuständigen Behörden. Des Weiteren wird das Risiko aufgrund der von LichtBlick verfolgten Geschäftsmodelle, die im Einklang mit den Zielen der Gesetzgebung (Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien, Klimaschutz und freier Wettbewerb) stehen, systemimmanent reduziert. Zusätzlich hat LichtBlick zwei Compliance Manager benannt, um die Einhaltung gesetzlicher als auch unternehmensinterner Regularien sowie der Tochterunternehmen sicherzustellen.

Die auch weiterhin herausfordernden Marktbedingungen für bestehende und neue Geschäftsmodelle und die Notwendigkeit zur kurzfristigen Umsetzung der umfangreichen Gesetzesauflagen, regulatorischer behördlicher Anforderungen sowie die zu erstellende Endabrechnung zur Dezemberhilfe sowie der Energiepreisbremsen erforderten eine schnelle Reaktion von LichtBlicks Prozessen und IT-Systemen. Zur Erfüllung der Gesetzesauflagen konnten notwendige Anpassungen im Produktmanagement, der IT-Landschaft und im Vertrieb innerhalb der Fristen umgesetzt werden.

Ein Risiko stellen die wesentlichen regulatorischen Sanktionen für Energieversorger dar, die die gesetzlichen und behördlichen Anforderungen nicht sachgemäß und zeitgerecht implementieren können. Klageverfahren von Kunden oder Marktteilnehmern sowie von Verbänden könnten ebenfalls anhängig werden. Die fortlaufenden Umsetzungserfordernisse an regulatorische und marktbezogene Rahmenbedingungen bleibt für LichtBlick auch im neuen Geschäftsjahr eine wesentliche Herausforderung, weshalb das Risiko als "top" gewertet wird.

Durch die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist die Einhaltung von datenschutz- und wettbewerbsrechtlichen Vorschriften erforderlich. Die Nichteinhaltung der datenschutzrechtlichen Vorschriften sowie eine nicht fristgerechte, fehlende und unzureichende Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung könnten bei LichtBlick einen hohen finanziellen Schaden durch die Erhebung von Bußgeldern als auch einen Reputationsschaden für LichtBlick verursachen. Deshalb werden hohe Anforderungen an die Zulässigkeits- und Erforderlichkeitsprüfung bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten definiert und überwacht. Aufgrund der Vielzahl von Kundenanfragen in Bezug auf Preisanpassungen und Preisbremsen sowie die damit verbundenen Kundenendabrechnungen zu den Entlastungsbeträgen im Kundenmanagement der LichtBlick, erhöhte Bearbeitungszeiten, daraus resultierende Rückstände in der Abarbeitung und dem Anstieg von Beschwerden wird das Risiko als "groß" eingeschätzt.

LichtBlick ist durch seine Geschäftstätigkeit in Gerichtsprozesse und Schiedsverfahren sowie in behördlichen Verfahren involviert. Für mögliche Verluste aus schwebenden Verfahren hat die LichtBlick, soweit erforderlich, Rückstellungen gebildet, sodass diese Risiken insgesamt als "gering" bewertet werden.

3.2.3 Operative Risiken

Operative Risiken beinhalten Geschäfts- und Prozessrisiken, die durch die strategische Ausrichtung, Vorgänge im Unternehmen, seine Systeme, Prozesse, seine Technik oder im Unternehmensumfeld entstehen.

Ein anhaltender Ressourcenmangel in kritischen Unternehmensbereichen der LichtBlick (insbesondere im Data- und Tech-Bereich) kann zu einem dauerhaften Hindernis bei der Erreichung von strategischen Zielen des Unternehmens werden. Insbesondere die ambitionierte Digitalisierungsstrategie LichtBlicks und damit verbundene IT-Migrationen sowie die Integration und Verknüpfung verschiedener Wertschöpfungsstufen in alten und neuen Geschäftsbereichen der Organisation stellen die Ressourcen der IT vor Herausforderungen. Derzeit ist Fachkräftegewinnung keine Herausforderung mehr, sondern vielmehr die knappe Ressourcen-Situation insgesamt in diesen Bereichen.

Bestandteil der Geschäftsstrategie von LichtBlick ist der Umbau in ein vertikal organisiertes, integriertes Unternehmen hinsichtlich der erneuerbaren Energieerzeugung. Dazu ist eine integrierte Asset-Strategie entwickelt worden, die u.a. durch eine Erhöhung des green ratios (Anteil von Strom aus erneuerbaren Energien eigener Anlagen) zu einem höheren Markenwert und stärkerer Kundenloyalität beitragen soll. Es besteht das "wesentliche" Risiko in einem Marktumfeld, bei dem Bestands-Assets im Markt hoch umkämpft sind, die Ausbauziele der eigenen Energieerzeugung nicht so schnell zu erreichen wie vorgesehen.

3.2.4 Kreditrisiken

Kreditrisiken können generell durch Forderungsverluste oder nicht verlängerte Kredit- oder Aval-Linien entstehen. Es besteht das Risiko von Forderungsverlusten aufgrund der Zahlungsunfähigkeit von LichtBlick-Kunden. Um dem entgegenzuwirken, wird grundsätzlich vor der Vertragsannahme eine Bonitätsprüfung der potenziellen Neukunden vorgenommen. Bei erfolglosem Verstreichen von Zahlungsfristen bei Bestandskunden wird der Vertrag aktiv von LichtBlick gekündigt und damit die weitere Versorgung von säumigen Kunden eingestellt. Bei Geschäftskunden sind risikomindernde Maßnahmen erforderlich, wenn definierte Bonitätsgrenzen unterschritten werden. Risiken aus dem Ausfall von Forderungen aus Lieferungen und Leistungen werden grundsätzlich über angemessene Wertberichtigungen abgedeckt. Weitere risikomindernde Maßnahmen sind kurze Zahlungsziele, Vorkasse- und Abschlagszahlungen während des Lieferzeitraums. Zusätzlich erfolgt ein strenges Monitoring des Zahlungsverhaltens sowie des Mahnwesens. Die Absicherung von Zahlungsausfallrisiken im Geschäftskundenvertrieb ab der Risikoklasse "unbedeutend" erfolgt über eine Warenkreditversicherung. Die Risiken von Zahlungsausfällen durch Insolvenzen sind durch die massiv gestiegenen Energiepreise und die hohe Inflation im Vergleich zum Vorjahr insgesamt gestiegen. Die Absicherung solcher Zahlungsausfallrisiken im Geschäftskundenvertrieb ab der Risikoklasse "unbedeutend" erfolgt über eine Warenkreditversicherung. Für unsere Privatkunden haben wir die Möglichkeit der Ratenzahlung auf 24 Monate verlängert. Das Kreditrisiko wird als "groß" bewertet.

3.3 Gesamtwürdigung der Chancen und Risiken

Die Geschäftsführung beurteilt die Gesamtlage des Unternehmens unverändert als positiv. Klare Bekenntnisse aus der Politik, der Gesellschaft und dem Markt zur Energiewende und zum Ausbau dezentraler Erzeugungsanlagen bestärken LichtBlick darin, auch für zukünftige Geschäftsjahre die richtigen Weichen gestellt zu haben. Zudem ist das Unternehmen mit den Kundenzahlen und Kostenstrukturen gegenüber bestehenden und neuen Wettbewerbern für ein Wachstum im Energieversorgungsmarkt gut positioniert. Nach Überzeugung der Geschäftsführung weisen die vorstehend beschriebenen Risiken in Anbetracht ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und ihrer Auswirkungen, einschließlich der Risiken durch die heraufordernden Marktbedingungen und der regulatorischen Rahmenbedingungen, weder einzeln noch in ihrer Gesamtheit bestandsgefährdenden Charakter auf.

Im neuen Geschäftsfeld der eigenen Energieerzeugung, kooperiert LichtBlick mit erfahrenen Projektentwicklern, die bestehende Entwicklungsrisiken (z.B. fehlende Genehmigungen oder Netzanschlüsse) minimieren. Durch die Einbindung in die Eneco Gruppe können Skaleneffekte in der Beschaffung von Anlagen genutzt und Preisabsicherungsrisiken gesteuert werden. Eine breite eigene Erzeugungsbasis reduziert dauerhaft die Abhängigkeit vom Großhandelsmarkt, da Erzeugungsmengen aus den eigenen Anlagen für den eigenen Bedarf genutzt werden können.

Zusammenfassend ist die Unternehmensleitung zuversichtlich, dass die Ertragskraft des Unternehmens eine solide Basis für die künftige Geschäftsentwicklung bildet und für die nötigen Ressourcen sorgt, um die sich dem Unternehmen bietenden Chancen zu verfolgen.

3.4 Prognosebericht

Im Geschäftsjahr hat sich das Geschäft positiv entwickelt und entspricht bis auf die liquiden Mittel den Erwartungen der Geschäftsführung. Die Umsatzerlöse im Berichtsjahr betrugen EUR 1.630 Mio., das EBIT nach IFRS lag bei EUR 69,4 Mio. und die liquiden Mittel per 31.03.2024 betrugen EUR -45,6 Mio. Die liquiden Mittel haben sich aufgrund des Ausbaus von Geschäftsfeldern und den Kauf/Gründung neuer Gesellschaften stark reduziert.

Die Geschäftsführung geht trotz des volatilen Marktumfelds und den herausfordernden regulatorischen Rahmenbedingungen von einer positiven Geschäftsentwicklung für das kommende Geschäftsjahr (April 24 bis März 25) aus. Im Privatkunden Strom- und Gas-Vertriebsgeschäft wird organisch ein Anstieg im Kundenbestand prognostiziert. Die Geschäftsführung nimmt an, dass sich die Wettbewerbssituation aufgrund der fortlaufenden Marktkonsolidierung weiter verbessern wird. Insofern wird das Unternehmen sich ergebende Wachstumschancen nutzen und sieht in weiteren Kundenstamm- oder Firmenübernahmen ein hohes Wachstumspotential. Das organische Wachstum soll vor allem über die Vertriebslinien Vertriebspartner und Online-Kanäle erreicht werden.

Trotz volatiler Strombeschaffungspreise geht die Geschäftsführung von einer über dem Vorjahr liegenden Vertriebsleistung im Geschäftskunden-Bereich aus.

Insgesamt erwartet die Geschäftsführung für das kommende Geschäftsjahr (April 24 bis März 25) Umsatzerlöse in Höhe von rund EUR 1,6 Mrd., die damit auf dem Niveau des Geschäftsjahres 2023/2024 liegen. Diese Entwicklung ist auf eine höhere Kundenbasis im Commodity-Geschäft sowie das Wachstum im Non-Commodity Geschäft zurückzuführen, wird jedoch durch gesunkene Kundentarife im Commodity Geschäft infolge gefallener Beschaffungskosten kompensiert. Entsprechend der prognostizierten operativen Geschäftsentwicklung geht die Geschäftsführung davon aus, dass das bereinigte EBIT nach IFRS gegenüber dem Geschäftsjahr 2023/2024 leicht sinken wird. Die der Gesellschaft zur Verfügung stehenden liquiden Mittel per Ende des Geschäftsjahres (einschließlich Cash-Pooling) werden entsprechend der erwarteten Geschäftsentwicklung konstant bleiben. Aufgrund des Cash Pools mit Eneco ist LichtBlick jederzeit in Lage, seinen Verpflichtungen nachzukommen.

Dieser Lagebericht enthält zukunftsgerichtete Aussagen. Diese Aussagen basieren auf den gegenwärtigen Erwartungen, Vermutungen und Prognosen der Geschäftsführung sowie den ihr derzeitig zur Verfügung stehenden Informationen. Die zukunftsgerichteten Aussagen sind nicht als Garantien der darin genannten zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse zu verstehen. Die zukünftigen Entwicklungen und Ergebnisse sind vielmehr abhängig von einer Vielzahl von Faktoren, sie beinhalten verschiedene Chancen, Risiken und Unwägbarkeiten und beruhen auf Annahmen, die sich möglicherweise als nicht zutreffend erweisen.

 

Hamburg, den 10. Juli 2024

gez. Dr. Enno Wolf

gez. Tanja Schumann

gez. Asje Christiaan Tempelman

Bilanz zum 31. März 2024

Aktiva

31.03.2024 31.03.2023
A. Anlagevermögen
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbstgeschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 9.897.256,47 3.407.545,11
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 100.608.162,00 118.745.984,67
110.505.418,47 122.153.529,78
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschl. der Bauten auf fremden Grundstücken 5.022.726,00 5.441.953,00
2. Technische Anlagen und Maschinen 129.911,00 147.720,00
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.113.310,00 3.536.715,00
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 156,05
8.265.947,00 9.126.544,05
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 41.394.803,75 38.584.302,75
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 3.574.550,00 0,00
44.969.353,75 38.584.302,75
163.740.719,22 169.864.376,58
B. Umlaufvermögen
I. Vorräte
1. Waren 44.220.128,06 30.047.340,44
2. Geleistete Anzahlungen 3.052.446,80 299.231,20
47.272.574,86 30.346.571,64
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 116.867.121,32 106.140.590,19
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 31.320.828,49 35.160.548,20
3. Sonstige Vermögensgegenstände 21.128.113,05 40.911.848,77
169.316.062,86 182.212.987,16
III. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten 356.023,78 502.269,50
216.944.661,50 213.061.828,30
c. Rechnungsabgrenzungsposten 1.576.720,61 2.562.753,12
382.262.101,33 385.488.958,00

Passiva

31.03.2024 31.03.2023
A. Eigenkapital
I. Gezeichnetes Kapital 1.000.000,00 1.000.000,00
II. Kapitalrücklage 19.839.945,25 19.839.945,25
III. Gewinnrücklagen 16.469.831,30 16.469.831,30
IV. Bilanzgewinn 2.596,24 2.596,24
37.312.372,79 37.312.372,79
B. Rückstellungen
1. Steuerrückstellungen 2.952.472,69 4.400.691,34
2. Sonstige Rückstellungen 100.599.799,41 83.194.312,77
103.552.272,10 87.595.004,11
c. Verbindlichkeiten
1. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 896.841,27 774.694,76
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.383.235,69 7.151.866,50
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 202.438.108,22 217.426.128,13
4. Sonstige Verbindlichkeiten 30.262.302,03 30.316.261,71
(davon aus Steuern € 741.113,29; Vorjahr € 2.536.289,28)
(davon im Rahmen der sozialen Sicherheit € 10.108,90 ; Vorjahr € 0,00 )
237.980.487,21 255.668.951,10
D. Passiver Rechnungsabgrenzungsposten 3.416.969,23 4.912.630,00
382.262.101,33 385.488.958,00

Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 1. April 2023 bis 31. März 2024

2023/2024 01-03/2023
1. Umsatzerlöse 1.630.233.314,54 520.537.331,91
2. Abzuführende Strom- und Energiesteuer 84.647.140,64 31.012.396,85
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 2.936.798,47 429.014,76
4. Sonstige betriebliche Erträge 13.175.999,30 5.651.856,23
5. Materialaufwand
a) Aufwendungen für bezogene Waren 42.668.857,65 5.410.108,46
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 1.229.413.038,21 405.005.955,23
1.272.081.895,86 410.416.063,69
6. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 47.492.833,94 10.274.271,23
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 8.715.977,30 1.776.285,23
(davon für Altersversorgung € 104.101,38; Vorjahr: € 41.462,34)
7. Abschreibungen 56.208.811,24 12.050.556,46
a) auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen 20.178.344,64 5.282.583,67
b.) auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit diese die in der Kapitalgesellschaft üblichen Abschreibungen überschreiten 928.633,83 0,00
21.106.978,47 5.282.583,67
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 174.008.900,36 50.364.633,39
19. Erträge aus Gewinnabführungsverträgen 846.812,05 197.788,88
10. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 753.404,58 262.644,76
11. Aufwendungen aus Verlustübernahme 3.919.390,70 463.684,93
12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 1.274.520,53 277.559,54
(davon an verbundenen Unternehmen €1.105.113,84; Vorjahr € 266.149,82 )
13. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag (Aufwand, Vorjahr Ertrag) 141.695,49 -422,00
14. Ergebnis nach Steuern 34.556.995,65 17.211.580,01
15. Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrags abgeführter Gewinn 34.556.995,65 17.211.580,01
16. Jahresüberschuss 0,00 0,00
17. Gewinnvortrag 2.596,24 2.596,24
18. Bilanzgewinn 2.596,24 2.596,24

ANHANG GESCHÄFTSJAHR 2023/2024 für den Zeitraum vom 1. April 2023 bis 31. März 2024

(1) Allgemeines

Die LichtBlick SE (im Folgenden "LichtBlick") hat ihren Sitz in Hamburg und ist eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Hamburg (HRB Nr. 126094). Der Gegenstand des Unternehmens ist die Entwicklung und Vermarktung zukunftsorientierter Produkte und Dienstleistungen, insbesondere die Erzeugung bzw. der Erwerb und der Verkauf von Strom, Wärme und Gas. Darüber hinaus gehören auch der Erwerb, das Halten und die Beteiligung an anderen Unternehmen, vor allem an solchen, die in den vorgenannten Bereichen tätig sind, zum Unternehmensgegenstand.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2023/2024 wurde nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des HGB sowie den ergänzenden Vorschriften des AktG aufgestellt. Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) angewendet. Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde um den Posten "2. Abzuführende Strom- und Energiesteuer" gegenüber dem gesetzlichen Gliederungsschema gem. § 275 Abs. 2 HGB erweitert, um die Aussagekraft zu erhöhen.

(2) Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Für die Erstellung des Abschlusses für Geschäftsjahr 2023/2024 waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden maßgebend:

Die Immateriellen Vermögensgegenstände sind zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten bilanziert. Abschreibungen werden linear über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 3 bis 10 Jahren vorgenommen. Das Wahlrecht zur Aktivierung von selbst geschaffenen immateriellen Vermögensgegenständen des Anlagevermögens gemäß § 248 Abs. 2 HGB wurde dahingehend ausgeübt, dass eine Aktivierung erfolgt ist.

Sachanlagen werden mit den Anschaffungskosten einschließlich Anschaffungsnebenkosten angesetzt und über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 2 bis 10 Jahren für Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken, 5 bis 10 Jahren für technische Anlagen und Maschinen sowie 3 bis 10 Jahren für andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter, die zu einer selbstständigen Nutzung fähig sind und deren Anschaffungskosten EUR 800,00 nicht übersteigen, werden im Jahr der Anschaffung in voller Höhe als Betriebsausgaben behandelt.

Das Finanzanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet.

Vorräte werden mit der Durchschnittsmethode, d.h. mit dem gewogenen Durchschnitt ihrer Anschaffungskosten bzw. zu ihrem niedrigeren Netto-Veräußerungswert angesetzt. Die unter den Vorräten ausgewiesenen geleisteten Anzahlungen sind mit dem Nennbetrag bewertet.

In den Vorräten werden auch im Register eingetragene, aber noch nicht entwertete Zertifikate ausgewiesen. Die Gegenposition findet sich in den sonstigen Rückstellungen.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennbetrag bzw. zu dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Auf Forderungen, deren Einbringbarkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden Einzelwertberichtigungen gebildet; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Für latente Risiken aus nicht einzelwertberichtigten Forderungen werden Pauschalwertberichtigungen gebildet.

In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zum Bilanzstichtag Hochrechnungen für die erst im Rahmen der Jahresabrechnung abrechnungsfähigen Energielieferungen erfasst. Der Kundenverbrauch wird rollierend einmal jährlich ermittelt und anschließend unter Anrechnung der unterjährig vereinnahmten Abschlagszahlungen abgerechnet. Aufgrund der rollierenden Ablesung liegen für diesen Teil der Kunden keine aktuellen Ablesedaten zum Bilanzstichtag vor. Dies führt zu der Notwendigkeit einer Jahresverbrauchsabgrenzung zum Bilanzstichtag auf der Grundlage der aktuellen Kundentarife und der jeweils letzten vorliegenden Verbrauchsdaten der Abnahmestellen bzw. Standardverbrauchswerte. Erhaltene Abschlagszahlungen der Kunden sind mit den Forderungen aus Energielieferungen verrechnet.

Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind mit dem Nennbetrag angesetzt.

Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Aktivseite Ausgaben vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Bilanzstichtag darstellen.

Das gezeichnete Kapital ist mit dem Nennbetrag ausgewiesen.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und andere ungewisse Verpflichtungen. Sie werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Für zum Bilanzstichtag gehaltene energiewirtschaftliche Beschaffungsgeschäfte in Form von Strom- und Gas-Forwards sowie Strom-Swaps wird unter Anwendung des IDW RS ÖFA 3 vom Grundsatz der imparitätischen Einzelbewertung abgewichen. Dabei werden in Portfolien zusammengefasste Bezugs- und Absatzgeschäfte im Hinblick auf die Untersuchung von zu bildenden Rückstellungen für Drohverluste im Rahmen einer Deckungsbeitragsrechnung saldiert bewertet. Die Definition der Vertragsportfolien orientiert sich dabei an der internen Steuerungslogik, so dass für das Privat- und Geschäftskunden-Segment jeweils für jedes Lieferjahr Portfolien aus Absatz- und den dazugehörigen Beschaffungsverträgen getrennt nach Strom und Gas bestehen. Ergänzt werden diese Portfolien um das Heizstromsegment. Die hierbei einbezogenen Beschaffungs- und Absatzgeschäfte gleichen sich mengenmäßig aus und unterliegen sowohl in sachlicher als auch in zeitlicher Hinsicht gleichartigen Risiken. Im Fall eines Verpflichtungsüberhangs wird eine Drohverlustrückstellung gebildet. Der Aufbau der Vertragsportfolien steht dabei mit der internen Risikosteuerung der LichtBlick SE in Einklang. Hierzu besteht ein angemessenes, funktionsfähiges und dokumentiertes Risikomanagementsystem einschließlich einer Deckungsbeitragsrechnung.

Soweit Beschaffungsgeschäfte nicht in die Betrachtung gemäß IDW RS ÖFA 3 einbezogen werden können, werden diese Derivate nach den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen imparitätisch einzeln bewertet.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren Erfüllungsbeträgen angesetzt. Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen sind mit dem Nennbetrag bewertet.

Als Rechnungsabgrenzungsposten sind auf der Passivseite Einnahmen vor dem Abschlussstichtag ausgewiesen, soweit sie Ertrag für eine bestimmte Zeit nach diesem Bilanzstichtag darstellen.

(3) Erläuterungen zur Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens ist aus dem beiliegenden Anlagenspiegel zu ersehen.

Der Anteilsbesitz zum 31. März 2024 setzt sich wie folgt zusammen:

Beteiligung Gesellschaft, Sitz Anteilsbesitz Eigenkapital zum 31.03.2024 Ergebnis Geschäftsjahr 2024
in % in TEUR in TEUR
unmittelbar LichtBlick ZuhauseKraftwerk GmbH, Hamburg 1, 3 100 21.250 0
LB Heizstrom Nord GmbH, Hamburg 1, 3 100 8.892 -1.068
LB Heizstrom Süd GmbH, Hamburg 1, 3 100 8.106 -984
Kamenica Service GmbH, Hamburg 1,3 100 25 0
LichtBlick Renewables GmbH, Hamburg 1, 3 100 4.515 0
ison GmbH, Hamburg 1, 3 100 1.600 0
LichtBlick eMobility GmbH, Kitzingen 1, 3, 5 100 -11.096 -3.283
LichtBlick EaaS Beteiligungs GmbH, Hamburg 1, 3 100 -563 -139
LichtBlick Business Solutions GmbH, Hamburg 1, 3 100 70 -6
mittelbar LichtBlick 1. Solarprojekt GmbH, Hamburg 2, 3 100 1.830 0
LichtBlick 2. Solarprojekt GmbH, Hamburg 2, 3 100 25 0
LichtBlick 3. Solarprojekt GmbH, Hamburg 2, 3 100 7.146 0
LichtBlick 4. Solarprojekt GmbH, Hamburg 2, 3 100 25 0
LichtBlick 5. Solarprojekt GmbH, Hamburg 2,3 100 25 0
Beteiligung Gesellschaft, Sitz Anteilsbesitz Eigenkapital zum 31.03.2024 Ergebnis Geschäftsjahr 2024
in % in TEUR in TEUR
mittelbar LichtBlick Solarprojekt Verwaltungs GmbH, Hamburg 2 100 24 0
LichtBlick Solarpark Calbe GmbH und Co. KG, Hamburg 3 100 1.503 222
M-Solarkraftwerk 8 GmbH & Co. KG, Ottobrunn 3 100 -267 -172
solargrün Eggersdorf GmbH & Co. KG, Hamburg 3 100 7.047 -29
Solarpark AAA GmbH & Co. KG, Berlin 3 100 -37 -13
solargrün GmbH, Saulheim 3 100 -2.158 -667
solargrün Verwaltungs GmbH, Saulheim 3 100 25 -1
solargrün Steinhöfel GmbH & Co. KG, Saulheim 3 100 -3,9 0
Solarkraftwerk Deutschland 23 GmbH & Co. KG, Saulheim 6 100 3 -153
SolarBlick Erste Projekt GmbH & Co. KG, Münster 3 100 -11 -12
LichtBlick Energy as a Service GmbH, Köln 3, 6 100 -12.000 -1.056
SolarBlick GmbH, Münster 3, 4 50 -1.914 -1.939
Eventus Wind GmbH, Münster 3, 5 50 1.563 1.538
LichtBlick B2B-Solar Verwaltungs GmbH, Hamburg 3 100 21 -4
LichtBlick 1. B2B-Solar GmbH, Hamburg a 100 20 -5
LichtBlick 1. Dachsolar GmbH & Co. KG, Hamburg 3 100 -3 -4

1 Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag mit der LichtBlick SE
2 Es besteht ein Ergebnisabführungsvertrag mit der LichtBlick Renewables GmbH
3 Das Geschäftsjahr der Gesellschaft endet zum 31. März eines jeden Jahres
4 Gem. vorliegendem Jahresabschluss zum 31.03.2023
5 Gem. vorliegendem Jahresabschluss zum 31.12.2022
6 Gem. vorläufigem Jahresabschluss zum 31.03.2024

Am 24. März 2023 erwarb LichtBlick die LichtBlick EaaS Beteiligungs GmbH, Hamburg (vormals LichtBlick EAAS GmbH). Gegenstand des Unternehmens ist der Erwerb, das Halten und das Verwalten von Beteiligungen an Gesellschaften und Unternehmen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte. Die Gesellschaft hält seit dem 6. April 2023 sämtliche Anteile an der LichtBlick Energy as a Service GmbH, Köln, (vormals Installion GmbH, Köln).

Vorräte

Die unter den Vorräten ausgewiesenen Waren beinhalten im Wesentlichen Zertifikate für die Herkunftsnachweise Strom von TEUR 15.466 (Vorjahr TEUR 8.642), Emissionszertifikate zur Erfüllung der Anforderungen des BEHG von TEUR 14.340 (Vorjahr TEUR 14.012), Zertifikate zur Kompensierung von CO 2 -Gas-Emission von TEUR 6.907 (Vorjahr TEUR 2.097) sowie Photovoltaik-Anlagen in Höhe von TEUR 5.391 (Vorjahr TEUR 4.356).

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände

Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen enthalten einen Abgrenzungsbetrag für die am Bilanzstichtag noch nicht abgelesenen und nicht abgerechneten Strom- und Gaslieferungen. Abschlagszahlungen, die im Rahmen der jährlichen Verbrauchsabrechnung geleistet werden, sind von den Forderungen gekürzt worden.

Die Forderungen gegen verbundene Unternehmen resultieren im Wesentlichen aus Forderungen gegen die LichtBlick EAAS Beteiligungs GmbH, Hamburg, für ein kurzfristig laufendes Darlehen (TEUR 22.146; Vorjahr TEUR 0) sowie Forderungen gegenüber der LichtBlick Energy as a Service GmbH, Köln, für ein kurzfristig laufendes Darlehen (TEUR 7.213; Vorjahr TEUR 0), die Erstattung von geleisteten Anzahlungen (TEUR 915; Vorjahr TEUR 0) sowie sonstigen Leistungen (TEUR 13, Vorjahr TEUR 0). Ferner sind unter den Forderungen gegen verbundene Unternehmen Forderungen aus Ergebnisabführungsverträgen in Höhe von TEUR 535 (Vorjahr TEUR 1.337) ausgewiesen. Im Vorjahr waren zudem Forderungen aus dem Cash-Pooling gegen die NV Eneco Beheer, Rotterdam, Niederlande, in Höhe von TEUR 33.363 enthalten; im Berichtsjahr bestehen Verbindlichkeiten aus Cash-Pooling von TEUR 46.009, die unter Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen ausgewiesen sind. Bei den übrigen Forderungen gegen verbundene Unternehmen handelt es sich im Wesentlichen um Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 272; Vorjahr TEUR 460).

Die sonstigen Vermögensgegenstände resultieren insbesondere aus einem mit der Konzernmutter abgeschlossenen Sicherungsgeschäft (TEUR 12.580; Vorjahr TEUR 20.007), Stromsteueransprüchen von TEUR 5.916 (Vorjahr TEUR 1.848), sowie entwerteten, aber noch nicht verbrauchten Zertifikaten für die CO 2 -Emmission Kompensation von TEUR 757 (Vorjahr TEUR 3.167).

Sämtliche Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände haben wie im Vorjahr Restlaufzeiten von bis zu einem Jahr.

Flüssige Mittel

Beim Posten Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten handelt es sich um Bargeld und kurzfristige Einlagen mit Fälligkeiten von bis zu einem Jahr. Finanzielle Mittel werden darüber hinaus über eine seit dem 9. März 2021 bestehende Cash-Pooling-Vereinbarung mit Eneco B.V. zur Verfügung gestellt.

Eigenkapital

Das Grundkapital der Gesellschaft beträgt EUR 1.000.000,00 und ist eingeteilt in 1.000.000 Namensaktien mit einem Nennbetrag von je einem Euro. Das Grundkapital hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert.

Die Gewinnrücklagen betreffen die anderen Gewinnrücklagen und haben sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert.

Aufgrund des seit dem 16. Dezember 2019 mit der LichtBlick Holding GmbH bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags wurde der Gewinn des Geschäftsjahres 2023/2024 in Höhe von TEUR 34.557 (Vorjahr Gewinn Rumpfgeschäftsjahr: TEUR 17.212) an die Holding abgeführt.

Es ist zu beachten, dass Teile des grundsätzlich frei verfügbaren Eigenkapitals unter der Abführungssperre des § 301 AktG i.V.m. § 268 Abs. 8 HGB stehen. Der ausschüttungsgesperrte Teil beträgt TEUR 9.897 (Vorjahr TEUR 3.408), da das Aktivierungswahlrecht selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände des Anlagevermögens gemäß § 248 Abs. 2 HGB ausgeübt wurde. Das grundsätzlich frei verfügbare Eigenkapital beträgt zum Bilanzstichtag TEUR 36.312. Es setzt sich aus den Kapitalrücklagen von TEUR 19.840, Gewinnrücklagen von TEUR 16.470 und einem Bilanzgewinn von TEUR 3 zusammen. Nach Abzug der ausschüttungsgesperrten Beträge nach § 268 Abs. 8 HGB verbleibt ein frei verfügbares Eigenkapital von TEUR 26.415.

Rückstellungen

Die Steuerrückstellungen wurden für Ertragsteuern von TEUR 2.361 (Vorjahr EUR 2.361) und Energiesteuern von TEUR 591 (Vorjahr TEUR 2.039) gebildet.

Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Verpflichtungen für die Abführung von BEHG-Emissionszertifikaten (TEUR 21.302, Vorjahr TEUR 16.430) und Herkunftsnachweisen (TEUR 21.254, Vorjahr TEUR 14.367), Rückstellungen für Rechtsrisiken (TEUR 16.510, Vorjahr TEUR 3.393); Rückstellung für ausstehende Rechnungen (TEUR 11.847, Vorjahr TEUR 6.018), Rückstellungen für Personalkosten (TEUR 10.158, Vorjahr TEUR 3.410), Rückstellungen für Provisionen für Vertrieb (TEUR 8.913, Vorjahr TEUR 10.107) sowie Verpflichtungen aus Dienstleistungen von Strom- und Gasnetzbetreibern (TEUR 8.004, Vorjahr TEUR 26.653).

Verbindlichkeiten

Restlaufzeit bis 1 Jahr Restlaufzeit mehr als 1 Jahr davon mehr als 5 Jahre Summe 31.03.2024
EUR EUR EUR EUR
Erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen 896.841 0 0 896.841
(774.695)
Bestellungen (31.03.2023) (774.695) (0) (0)
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 4.383.236 0 0 4.383.236
Lieferungen und Leistungen (31.03.2023) (7.151.867) (0) (0) (7.151.867)
Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unter- 202.438.108 0 0 202.438.108
nehmen (31.03.2023) (217.426.128) (0) (0) (217.426.128)
Sonstige Verbindlichkeiten 30.262.302 0 0 30.262.302
(31.03.2023) (30.316.262) (0) (0) (30.316.262)
Gesamtbetrag 237.980.487 0 0 237.980.487
(31.03.2023) (255.668.951) (0) (0) (255.668.951)

Die Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen bestehen im Wesentlichen aus dem Cash-Pooling gegen die NV Eneco Beheer, Rotterdam, Niederlande, in Höhe von TEUR 46.009 (Vorjahr Forderung in Höhe von TEUR 33.363), aus Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (TEUR 83.613, Vorjahr TEUR 78.756) sowie aus Darlehensverbindlichkeiten (TEUR 16.220; Vorjahr TEUR 38.725). Die Verbindlichkeiten gegenüber dem Mutterunternehmen LichtBlick Holding GmbH von TEUR 50.387 (Vorjahr TEUR 98.084) betreffen mit TEUR 34.557 (Vorjahr TEUR 84.510) den Ergebnisabführungsvertrag, sowie mit TEUR 15.599 (Vorjahr TEUR 13.447) Steuerverbindlichkeiten und übrige Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen in Höhe von TEUR 259 (Vorjahr TEUR 127).

Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten Steuerverbindlichkeiten in Höhe von TEUR 741 (Vorjahr TEUR 902) aus der laufenden Lohn- und Kirchensteuer.

(4) Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung

Resultierend aus der Umstellung auf ein abweichendes Geschäftsjahr, umfasst das Geschäftsjahr 2023/2024 den Zeitraum vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 und ist somit mit dem Rumpfgeschäftsjahr 2023 vom 1. Januar 2023 bis zum 31. März 2023 (3 Monate) nicht vergleichbar.

Umsatzerlöse

Die Umsätze lassen sich gem. § 285 Nr. 4 HGB in folgende Tätigkeitsbereiche aufgliedern:

2023/2024 01-03/2023
TEUR TEUR
Privatkunden 1.221.960 406.613
Geschäftskunden 394.949 112.608
sonstige Umsätze 13.324 1.316
1.630.233 520.537
2023/2024 01-03/2023
TEUR TEUR
Stromhandel 1.325.148 400.086
Gashandel 291.761 119.846
sonstige Umsätze 13.324 605
1.630.233 520.537

In den Umsatzerlösen sind TEUR 42.878 Mindererlöse (Vorjahr TEUR 22.934) enthalten, die aufgrund von nachträglich ermittelten Mehrabsätzen in Höhe von TEUR 2.303 (Vorjahr TEUR 361) und Minderabsätzen in Höhe von TEUR 45.181 (Vorjahr TEUR 23.295) anderen Geschäftsjahren zuzurechnen sind.

Abzuführende Strom- und Energiesteuer

Die abzuführende Strom- und Energiesteuer beträgt im Geschäftsjahr TEUR 84.647 (Vorjahr TEUR 31.012). Darin sind periodenfremde Aufwandsminderungen für Stromsteuer von TEUR 1.190 (Vorjahr Aufwandserhöhung TEUR 5.511) und periodenfremde Aufwandsminderungen für Energiesteuer von TEUR 513 (Vorjahr Aufwandsminderungen TEUR 2.469) enthalten, die aus den Umsätzen anderer Geschäftsjahre resultieren.

Sonstige betriebliche Erträge

Die sonstigen betrieblichen Erträge beinhalten Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen von TEUR 9.686 (Vorjahr TEUR 4.220).

Materialaufwand

Die Materialaufwendungen in Höhe von TEUR 1.272.082 (Vorjahr TEUR 410.416) entfallen auf Aufwendungen für bezogene Waren sowie Aufwendungen für bezogene Leistungen. Aufwendungen für bezogene Waren betreffen insbesondere Aufwendungen für den Erwerb von Zertifikaten, PV-Anlagen und Wallboxen. Die Aufwendungen für bezogene Leistungen betreffen im Wesentlichen Aufwendungen für die Strom- und Gasbeschaffung sowie für Netznutzungsentgelte.

In den Materialaufwendungen sind Erträge von TEUR 5.935 (Vorjahr TEUR 14.360) enthalten, die anderen Geschäftsjahren zuzurechnen sind. Sie resultieren aus den Bilanzkreisabrechnungen, den Aufwendungen für Umsatzerlöse vergangener Jahre sowie den Erstattungen von bezogenen energiewirtschaftlichen Leistungen.

Forschungs- und Entwicklungskosten

Im Geschäftsjahr sind Forschungs- und Entwicklungskosten in Höhe von TEUR 2.937 (Vorjahr TEUR 429) angefallen. Davon entfallen TEUR 2.937 (Vorjahr TEUR 429) auf selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens.

Sonstige betriebliche Aufwendungen

Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen enthalten periodenfremde Aufwendungen in Höhe von TEUR 7.328 (Vorjahr TEUR 172).

Erträge aus Gewinnabführungsverträgen/Aufwendungen aus Verlustübernahme

Gemäß Beherrschungs- und Gewinnabführungsverträgen wurde der Gewinn der ZHKW und der Kamenica Service GmbH an die LichtBlick abgeführt und die Verluste der LichtBlick Renewables GmbH sowie der ISON GmbH von der LichtBlick übernommen.

Steuern vom Einkommen und Ertrag

Der Steueraufwand (Vorjahr Steuerertrag) ist wie im Vorjahr vollständig periodenfremd.

Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrags abgeführter Gewinn

Hier wurde aufgrund des seit dem 11. Dezember 2019 mit der LichtBlick Holding GmbH bestehenden Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrags die Ergebnisabführung ausgewiesen.

(5) Sonstige Angaben

Geschäftsführende Direktoren

Den geschäftsführenden Direktoren gehörten im Geschäftsjahr 2023/2024 bzw. im Zeitpunkt der Aufstellung des Jahresabschlusses folgende Personen an:

Herr Constantin Eis, Geschäftsführender Direktor IT, Operations, Marketing, Data & Retention and Sales, People & Culture, Hamburg (Austritt 31.03.2024)

Herr Dr. Enno Wolf, Geschäftsführender Direktor Communication & Public Affairs, Green Energy Markets, Innovation, Hamburg

Frau Tanja Schumann, Geschäftsführende Direktorin Finance, Legal, Einkauf, Hamburg

Herr Asje Christiaan Tempelman, CEO Eneco Groep N.V., Bloemendaal/Niederlande (seit 1.4.2024)

Die geschäftsführenden Direktoren vertreten die Gesellschaft jeweils gemeinschaftlich mit einem anderen geschäftsführenden Direktor oder mit einem Prokuristen der Gesellschaft. Die geschäftsführenden Direktoren sind jeweils von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.

Die Gesamtbezüge der geschäftsführenden Direktoren betrugen im Berichtsjahr TEUR 816 (Vorjahr TEUR 686).

Verwaltungsrat

Dem Verwaltungsrat gehörten im Geschäftsjahr folgende Personen an:

Asje Christiaan Tempelman, Bloemendaal/Niederlande, Direktor der N.V. Eneco und Eneco B.V., Vorsitzender

Jeanine Maria Josine Tijhaar, Loon op Zand/Niederlande, Direktor der N.V. Eneco und Eneco B.V., stellvertretende Vorsitzende (bis 25.01.2024)

Karen de Lathouder, Rotterdam/ Niederlande, Direktor der N.V. Eneco und Eneco B.V., stellvertretende Vorsitzende (ab 25.01.2024)

Cornelis Johannes Rameau, Den Haag/Niederlande, Direktor der N.V. Eneco und Eneco B.V

Marc Volbers, Hilversum/Niederlande, Finance Director International & Transformation (ab 25.01.2024)

Die Gesamtbezüge der Verwaltungsratsmitglieder betrugen im Geschäftsjahr TEUR 0,0 (Vorjahr TEUR 37,5).

Mitarbeiter

Im Geschäftsjahr wurden durchschnittlich 637 (Vorjahr 553) Mitarbeiter beschäftigt. Von ihnen sind 291 Frauen (Vorjahr 262) und 346 Männer (Vorjahr 291).

Sonstige finanzielle Verpflichtungen

Es bestehen Abnahmeverpflichtungen aus Beschaffungsverträgen für Strom im Gesamtwert von EUR 664 Mio. (Vorjahr EUR 770 Mio.) und Gas im Gesamtwert von EUR 161 Mio. (Vorjahr EUR 223 Mio.) zur Kundenversorgung bis zu vier Jahre für Strom und für Gas.

Die anderen sonstigen finanziellen Verpflichtungen sind in der Tabelle zusammengefasst:

Restlaufzeit bis 1 Jahr Restlaufzeit 1 bis 5 Jahre Restlaufzeit über 5 Jahre Summe 31.03.2024
EUR EUR EUR EUR
Mietverpflichtungen 3.030.023 11.727.693 13.411.398 28.169.115
(31.03.2023) (2.800.974) (11.111.496) (15.970.361) (29.882.831)
KFZ-Leasing 235.636 285.568 0 521.204
(31.03.2023) (115.051) (125.012) (0) (240.063)
IT-/ Betriebsausstattung-Leasing 50.184 10.996 0 61.180
(31.03.2023) (50.184) (69.544) (0) (119.728)
Gesamtbetrag 3.315.843 12.024.257 13.411.398 28.751.499
(31.03.2023) (2.966.209) (11.306.052) (15.970.361) (30.242.622)

Angaben gemäß § 6b EnWG

Die LichtBlick SE hat im Geschäftsjahr Geschäfte größeren Umfangs gem. § 6b Abs. 2 EnWG durchgeführt. Hierbei handelt es sich um die Gestellung von sonstigen Leistungen, insbesondere technische und kaufmännische Betriebsführung, Lieferungen von Energie sowie Leistungen gem. Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag. Bei den Leistungen mit Gesellschaften aus dem Eneco Konzern handelt es sich um bezogene Managementleistungen sowie um Energiebeschaffungen.

Energielieferungen Sonstige Leistungen Erträge/Aufwendungen (-) aus Ergebnisabführungsvertrag
Gesellschaft TEUR TEUR TEUR
LichtBlick ZuhauseKraftwerk GmbH 0 534
(31.03.2023) (0) (198)
LichtBlick Holding GmbH -245 -34.557
(31.03.2023) (-127) (-17.212)
Eneco B.V. -2.441
(31.03.2023) (-71)
N.V. Eneco Beheer -444
(31.03.2023) (-61)
Eneco Energy Trade B.V. -718.661
(31.03.2023) (-343.157)

Honorar des Abschlussprüfers

Das vom Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr berechnete Gesamthonorar gem. § 285 Nr. 17 HGB beträgt TEUR 356 und betrifft mit TEUR 332 Abschlussprüfungsleistungen, TEUR 24 betreffen sonstige Leistungen.

Mutterunternehmen und Konzerneinbindung

Die Gesellschafterin LichtBlick Holding GmbH ist eine 100% Tochtergesellschaft des niederländischen Energieunternehmens Eneco B.V., mit Sitz in Rotterdam/Niederlande. Dadurch wird die LichtBlick SE im Zuge einer Vollkonsolidierung in den nach den in der EU geltenden IFRS aufgestellten Konzernabschluss ihres Mutterunternehmens N.V. Eneco Beheer, Rotterdam/Niederlande, einbezogen (kleinster Konsolidierungskreis); dieser wird im Unternehmensregister und im Handelsregister der Handelskammer (kamer van koophandel) offengelegt. Von der Verpflichtung, einen eigenen Konzernabschluss und Konzernlagebericht aufzustellen, ist die LichtBlick SE dadurch nach § 291 HGB befreit. Im Wesentlichen resultieren die Unterschiede zum HGB aus den Bilanzierungsstandards IFRS 15 (Erlöse aus Verträgen mit Kunden), IFRS 9 (Finanzinstrumente) sowie IFRS 16 (Leasingverhältnisse).

Größter Konsolidierungskreis ist der der Mitsubishi Corporation, Tokio/Japan. Der Konzernabschluss wird in Tokio/Japan offengelegt und ist auf ihrer Homepage (https://www.mitsubishicorp.com/jp/en/ir/library/earnings/fs2023.html) abrufbar.

Nachtragsbericht

Die solargrün Knieper Weg GmbH & Co. KG, Hohen Wangelin, wurde am 19. April 2024 von LichtBlick erworben.

Die LichtBlick 2. Batterieprojekt GmbH, Hamburg, wurde per Gesellschaftsvertrag vom 13. März 2024 gegründet und am 2. Mai 2024 im Handelsregister eingetragen.

Die LichtBlick Batterieprojekt Verwaltungs GmbH, Hamburg, wurde per Gesellschaftsvertrag vom 13. März 2024 gegründet und am 3. Mai 2024 im Handelsregister eingetragen.

Die solargrün Neuendorf GmbH & Co. KG, Hamburg, die solargrün Schmidthachenbach GmbH & Co. KG, Hamburg, die solargrün Maßbach GmbH & Co. KG, Hamburg, sowie die solargrün Louisenfeld GmbH & Co. KG, Hamburg, wurden per Gesellschaftsvertrag vom 24. April 2024 gegründet und am 29. April 2024 im Handelsregister eingetragen.

Die LichtBlick Batteriepark KLB GmbH & Co. KG, Hamburg, die LichtBlick Batteriepark JRDLD GmbH & Co. KG, Hamburg, die LichtBlick Solarpark Bad Zwischenahn GmbH & Co. KG, Bad Zwischenahn, sowie die LichtBlick 3. Batterieprojekt GmbH wurden per Gesellschaftsvertrag vom 24. April 2024 gegründet und zur Eintragung im Handelsregister angemeldet.

Die GigaCharge GmbH, Ottobrunn wurde am 12. April 2024 von LichtBlick erworben. Am 26. April 2024 veräußerte LichtBlick 50% der Anteile an GigaCharge GmbH, Hamburg.

Die Batteriespeicher ROE GmbH & Co. KG, Ottobrunn, wurde am 26. April 2024 von LichtBlick erworben.

Für weiterführende Erläuterungen wird auf den Lagebericht verwiesen.

 

Hamburg, den 10. Juli 2024

gez. Dr. Enno Wolf

gez. Tanja Schumann

gez. Asje Christiaan Tempelman

Entwicklung des Anlagevermögens für die Zeit vom 1. April 2023 bis 31. März 2024

Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten
01.04.2023 Umbuchung Zugänge Abgänge 31.03.2024
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbstgeschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 4.777.115,42 0,00 12.728.306,49 0,00 17.505.421,91
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 179.641.696,66 0,00 1.283.975,18 7.363.174,41 173.562.497,43
184.418.812,08 0,00 14.012.281,67 7.363.174,41 191.067.919,34
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 5.997.864,30 53.470,55 98.392,00 0,00 6.149.726,85
2. Technische Anlagen und Maschinen 180.558,54 0,00 401,02 180.959,56
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 9.057.114,37 141.867,48 693.770,92 775.638,22 9.117.114,55
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 156,05 -195.338,03 195.181,98 0,00 0,00
15.235.693,26 0,00 987.745,92 775.638,22 15.447.800,96
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 183.584.302,75 0,00 2.810.501,00 0,00 186.394.803,75
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 0,00 3.574.550,00 0,00 3.574.550,00
183.584.302,75 0,00 6.385.051,00 0,00 189.969.353,75
383.238.808,09 0,00 21.385.078,59 8.138.812,63 396.485.074,05
Kumulierte Abschreibungen
01.04.2023 Zugänge Abgänge 31.03.2024
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbstgeschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 1.369.570,31 6.238.595,13 0,00 7.608.165,44
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 60.895.711,99 12.107.251,54 48.628,10 72.954.335,43
62.265.282,30 18.345.846,67 48.628,10 80.562.500,87
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 555.911,30 571.089,55 0,00 1.127.000,85
2. Technische Anlagen und Maschinen 32.838,54 18.210,02 0,00 51.048,56
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 5.520.399,37 1.243.198,40 759.793,22 6.003.804,55
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 0,00 0,00 0,00
6.109.149,21 1.832.497,97 759.793,22 7.181.853,96
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 145.000.000,00 0,00 0,00 145.000.000,00
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 0,00 0,00 0,00 0,00
145.000.000,00 0,00 0,00 145.000.000,00
213.374.431,51 20.178.344,64 808.421,32 232.744.354,83
Buchwerte
31.03.2024 31.03.2023
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Selbstgeschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte 9.897.256,47 3.407.545,11
2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 100.608.162,00 118.745.984,67
110.505.418,47 122.153.529,78
II. Sachanlagen
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 5.022.726,00 5.441.953,00
2. Technische Anlagen und Maschinen 129.911,00 147.720,00
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 3.113.310,00 3.536.715,00
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 0,00 156,05
8.265.947,00 9.126.544,05
III. Finanzanlagen
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 41.394.803,75 38.584.302,75
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 3.574.550,00 0,00
44.969.353,75 38.584.302,75
163.740.719,22 169.864.376,58

BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die LichtBlick SE, Hamburg

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTS

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der LichtBlick SE, Hamburg - bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der LichtBlick SE, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. März 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Verwaltungsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG

Wir haben geprüft, ob die Gesellschaft ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 eingehalten hat.

Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.

Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstimmung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Energiewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F. (07.2021)) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist nachfolgend weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforderungen der IDW Qualitätsmanagementstandards an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen.

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als notwendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten.

Der Verwaltungsrat ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten der Gesellschaft nach § 6b Abs. 3 EnWG.

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten haben. Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde.

 

Hamburg, den 10. Juli 2024

Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

gez. Dr. Jan Fürwentsches, Wirtschaftsprüfer

gez. Isabelle Kühne, Wirtschaftsprüferin

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 10. Juli 2024.

Bericht des Verwaltungsrats für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024

1. Überblick über die Tätigkeit des Verwaltungsrats

Der Verwaltungsrat der LichtBlick SE hat im Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 die ihm nach Gesetz und Satzung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Er hat die Gesellschaft geleitet, die Grundlinien der Geschäftstätigkeit bestimmt und deren Umsetzung durch die geschäftsführenden Direktoren sorgfältig überwacht. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für die Gesellschaft war der Verwaltungsrat unmittelbar eingebunden.

Grundlage der Leitungs- und Überwachungstätigkeit des Verwaltungsrats waren die in schriftlicher und mündlicher Form erstatteten regelmäßigen Berichte der Geschäftsführung, in denen diese den Verwaltungsrat zeitnah und umfassend insbesondere über den Gang der Geschäfte, die Umsetzung der Beschlüsse des Verwaltungsrats sowie die aktuelle Lage der Gesellschaft unterrichtet hat. Die strategische Ausrichtung der Gesellschaft bestimmte der Verwaltungsrat in Abstimmung mit der Geschäftsführung. In sämtliche für die Gesellschaft bedeutenden Geschäftsvorgänge war der Verwaltungsrat auf Basis der Berichte der Geschäftsführung eingebunden.

Auch über die Verwaltungsratssitzungen hinaus stand der Verwaltungsratsvorsitzende mit der Geschäftsführung in intensivem persönlichem und telefonischem Kontakt und hat sich über die Entwicklung der Geschäftslage und die wesentlichen Geschäftsvorfälle informiert. Ferner hat der Verwaltungsratsvorsitzende in gesonderten Strategiegesprächen mit der Geschäftsführung die Perspektiven und die künftige Ausrichtung der Geschäftsfelder der Gesellschaft erörtert.

Insgesamt ergaben sich keine Zweifel im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit und Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung durch die geschäftsführenden Direktoren.

2. Personelle Veränderungen im Verwaltungsrat und in der Geschäftsführung

Frau Jeanine Tijhaar hat ihr Amt als Mitglied des Verwaltungsrats mit Wirkung zum Ende des 25. Januar 2024 niedergelegt.

Mit Beschluss der Hauptversammlung der Gesellschaft vom 25. Januar 2024 wurde die Zahl der Mitglieder des Verwaltungsrats auf vier festgesetzt. Zu neuen Mitgliedern des Verwaltungsrats wurden mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung Frau Karen de Lathouder und Herr Marc Volbers bestellt.

Ebenfalls am 25. Januar 2024 hat der Verwaltungsrat der Gesellschaft Frau Karen de Lathouder zur stellvertretenden Vorsitzenden gewählt.

Herr Constantin Eis hat sein Amt als geschäftsführender Direktor mit Wirkung zum 31. März 2024 niedergelegt.

3. Ausschüsse

Es wurden keine Ausschüsse gebildet.

4. Schwerpunkte der Beratungen im Verwaltungsrat

Gegenstand regelmäßiger Beratungen in den Verwaltungsratssitzungen waren die Kunden-, Umsatz- und Ergebnisentwicklung sowie die Finanzlage der LichtBlick SE. In den Sitzungen hat der Verwaltungsrat zudem insbesondere die für die Gesellschaft bedeutenden Geschäftsvorgänge auf Basis der Berichte der Geschäftsführung ausführlich geprüft und erörtert. Die Geschäftsführung unterrichtete den Verwaltungsrat regelmäßig und umfassend über die Unternehmensplanung, die strategische Weiterentwicklung, den Gang der Geschäfte sowie die aktuelle Lage der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften.

Darüber hinaus befasste sich der Verwaltungsrat im Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 insbesondere mit den anhaltenden Herausforderungen aufgrund der Energiemarktkrise, darunter die daraus resultierenden regulatorischen Anforderungen, Preisanpassungen und die wirtschaftlichen Risiken für die Kundenportfolien. Neben dem Kerngeschäft der Belieferung von Letztverbrauchern mit Strom und Gas, war ein weiterer wesentlicher Fokus der Befassung der Aufbau und die Weiterentwicklung des Energy-as-a-Service-Geschäfts, des eMobility-Geschäfts sowie des Erneuerbaren-Geschäfts.

Am 25. April 2023, 14. Juli 2023, 28. September 2023, 12. Oktober 2023, 19. Oktober 2023 und 25. Januar 2024 fanden ausführliche Verwaltungsratssitzungen statt, in denen der Verwaltungsrat die Unternehmensplanung, die strategische Weiterentwicklung, den Gang der Geschäfte sowie die aktuelle Lage der Gesellschaft und ihrer Tochtergesellschaften geprüft und erörtert hat. Die Sitzungen wurden teilweise im Wege von Videokonferenzen und teilweise als physische Sitzungen in Hamburg und Rotterdam abgehalten, bei denen einige Teilnehmer auch per Videoschalte teilnahmen. Im Einzelnen wurden in diesen Sitzungen die folgenden Themen behandelt:

Die erste Sitzung des Verwaltungsrats am 25. April 2023 wurde insbesondere der Jahresabschluss der LichtBlick SE und der Bericht des Verwaltungsrates für das Geschäftsjahr 2022 diskutiert. Darüber hinaus befasste sich der Verwaltungsrat mit der Analyse diverser Finanzkennzahlen betreffend den Zeitraum März 2023 und Januar bis März 2023 sowie der Prognose für das Geschäftsjahr vom 01. April 2023 bis zum 31. März 2024. Dabei wurden auch die aktuellen Marktgegebenheiten und die Situation des Kundenportfolios mit hohem Mark-To-Market-Wert besprochen. Der aktuelle Stand des Kerngeschäfts sowie des EaaS- , eMobilitysowie des Asset-Geschäfts wurden diskutiert und die Gründung eines Joint- Ventures zur Entwicklung von Großspeicherbatterie-Projekten genehmigt. Auch der aktuelle Stand von geplanten M&A-Transaktionen, darunter ein Kundenportfolio und der Erwerb von 50% an einem Windprojektentwickler, wurde diskutiert. Der Verwaltungsrat genehmigte auch den Start eines gruppenübergreifenden Projekts zwischen Eneco und Licht- Blick, welches die Überarbeitung des Business Cases für Investitionen in deutsche Erneuerbaren-Projekte zum Inhalt hat. Weiterhin wurde die Zielerreichung für die Geschäftsführung festgestellt und die Ziele für die Geschäftsführung für das neue Geschäftsjahr beschlossen. Die Geschäftsführung wurde durch mehrere Beschlüsse ermächtigt, Geschäftsführer und Prokuristen für Tochtergesellschaften zu ernennen und Gewinnabführungs- und Beherrschungsverträge mit Tochtergesellschaften abzuschließen.

Die zweite Sitzung am 14. Juli 2023 diente insbesondere der Vorbereitung der ordentlichen Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2022. So wurde insbesondere der Jahresabschluss der LichtBlick SE für das Geschäftsjahr 2022 festgestellt, es wurde der Bericht des Verwaltungsrates diskutiert und es wurden die Beschlussvorschläge an die Hauptversammlung angenommen. Weiterhin wurde der bisherige Verlauf des Geschäftsjahres 2023 besprochen und auch im Detail die Entwicklung der einzelnen Geschäftsbereiche der Licht- Blick SE diskutiert. Der Verwaltungsrat befasste sich auch mit dem aktuellen Stand des gruppenübergreifenden Projekts zwischen Eneco und LichtBlick, welches die Überarbeitung des Business Cases für Investitionen in deutsche Erneuerbaren-Projekte zum Inhalt hat. Die weitere Ausgestaltung der Zusammenarbeit zwischen Eneco Energy Trade B.V. und LichtBlick wurde ebenfalls diskutiert und eine neue Beschaffungsstrategie für ein Segment des B2B-Portfolios sowie für einen Teil des B2C-Portfolios beschlossen. Weiterhin verabschiedete der Verwaltungsrat eine neue Geschäftsordnung für die Geschäftsführung der LichtBlick SE. Der aktuelle Stand des geplanten Erwerbs eines Solarprojektentwicklers wurde ebenfalls diskutiert.

Die dritte Verwaltungsratssitzung vom 28. September 2023 diente der Vorbereitung der Hauptversammlung für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. März 2023. Es wurde der Jahresabschluss der LichtBlick SE für das Rumpfgeschäftsjahr vom 01. Januar 2023 bis zum 31. März 2023 festgestellt, der Bericht des Verwaltungsrates diskutiert und es wurden die Beschlussvorschläge an die Hauptversammlung angenommen.

In der Sitzung am 12. Oktober 2023 wurden die Finanzkennzahlen sowohl für den September 2023 als auch für den Zeitraum vom 01. April 2023 bis 30. September 2023 besprochen. Darüber hinaus wurden das Mark-To-Market-Risiko für die Haushaltskundenportfolien, das aktuelle und kommende Marktumfeld, regulatorische Entwicklungen und aktuelle makro-politische Entwicklungen, wie der Krieg im Nahen Osten und das Leck in der Pipeline Balticconnector, besprochen. Im Detail wurden mögliche Pricing- und Beschaffungsstrategien für die Haushaltskunden-Portfolien im Jahr 2024 diskutiert. Weiterhin wurde die mögliche Übernahme eines Wind-Onshore-Projektes besprochen. Im Beschlusswege wurde die Bestellung von Geschäftsführern für mehrere LichtBlick-Tochtergesellschaften genehmigt. Auch der aktuelle Stand des Kerngeschäfts (B2C, B2B und Integration) als auch die Entwicklungen im Erneuerbaren-, Energy-as-a-Service- und eMobilitäts-Geschäft sowie der Tochtergesellschaft ison GmbH sind besprochen worden.

Am 19. Oktober 2023 genehmigte der Verwaltungsrat die Beschaffungsstrategie für verschiedene Haushaltskundenportfolien für das Jahr 2024 und 2025, inklusive von Kundenbindungsmaßnahmen.

In der Sitzung am 25. Januar 2024 wurde Karen de Lathouder als Stellvertreterin des Verwaltungsratsvorsitzenden gewählt. Darüber hinaus wurden die Finanz- und Geschäftskennzahlen für den bisherigen Verlauf des Geschäftsjahres sowie die positive Prognose für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 besprochen. Der Verwaltungsrat befasste sich auch mit den aktuellen Churn-Risiken und der Beschaffungs- und Preisstrategie für die Haushaltskundenportfolien und diskutierte diese auch im Vergleich mit den Strategien von anderen Marktteilnehmern und mit Blick auf die Jahre 2025 und 2026. Die Geschäftsführung stellte die Businessplanung für das Geschäftsjahr vom 01. April 2024 bis zum 31. März 2025 vor, welche im Detail vom Verwaltungsrat diskutiert wurde, unter anderem mit Blick auf notwendige Kosteneinsparungen und den erwarteten Herausforderungen in den einzelnen Value Streams. Darüber hinaus stimmte der Verwaltungsrat der Entscheidung der Geschäftsführung zu, das Energy-as-a-Service-Geschäft der LichtBlick SE in die Installion GmbH auszulagern und dieses zukünftig unter der Firma LichtBlick Energy as a Service GmbH zu betreiben. Weiterhin genehmigte der Verwaltungsrat die Bestellung eines Directors für das Kundenmanagement und die Kündigung eines Gewinnabführungs- und Beherrschungsvertrages zwischen der LichtBlick Renewables GmbH und einer Tochtergesellschaft der LichtBlick Renewables GmbH. Im Hinblick auf das Ausscheiden des geschäftsführenden Direktors Herrn Constantin Eis zum 31. März 2024 wurden die Verantwortlichkeiten in der Geschäftsführung der LichtBlick SE durch Beschluss des Verwaltungsrates interimsweise bis zur Nachbesetzung der Position aufgeteilt. Darüber hinaus wurde der Kauf eines Freiflächensolarprojekts durch den Verwaltungsrat genehmigt und der aktuelle Stand des Erneuerbaren-Geschäfts, dort vor allem die Investment-Planung für das kommende Geschäftsjahr, sowie der aktuelle Stand für das eMobilitäts-Geschäft und die Tochtergesellschaft ison GmbH besprochen.

Darüber hinaus hat der Verwaltungsrat im Geschäftsjahr 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 jeweils Umlaufbeschlüsse über folgende Beschlussgegenstände gefasst:

Mit Beschluss vom 15. August 2023 hat der Verwaltungsrat zugestimmt, dass die Geschäftsführung der LichtBlick SE als Gesellschaftsvertreter der LichtBlick EaaS GmbH die Verschmelzung der Installion Services GmbH mit der Muttergesellschaft Installion GmbH genehmigt.

Mit Beschluss vom 13. Dezember 2023 hat der Verwaltungsrat zugestimmt, dass die Geschäftsführung der LichtBlick SE als Gesellschaftsvertreter der LichtBlick Renewables GmbH den Kauf von 100% der Gesellschaftsanteile der solargrün GmbH durch die Licht- Blick Renewables GmbH genehmigt. Darüber hinaus hat der Verwaltungsrat mit Beschluss vom selben Tage zugestimmt, dass die Geschäftsführung der LichtBlick SE als Gesellschaftsvertreter der LichtBlick eMobility GmbH einen neuen Geschäftsführer für die Licht- Blick eMobility GmbH bestellt.

Mit Beschluss vom 12. Februar 2024 hat der Verwaltungsrat zugestimmt, dass die Geschäftsführung der LichtBlick SE als Gesellschaftsvertreter der LichtBlick Renewables GmbH, welche wiederum Muttergesellschaft für mehrere Solarprojektgesellschaften ist, den Kauf von drei Solarprojekten genehmigt.

Mit Beschluss vom 26. Februar 2024 hat der Verwaltungsrat eine Abwicklungsvereinbarung zwischen Herrn Constantin Eis und der LichtBlick SE genehmigt. Darüber hinaus hat der Verwaltungsrat mit Beschluss vom selbigen Tage Herrn Asje Christiaan Tempelman zum geschäftsführenden Direktor und Vorsitzenden der Geschäftsführung der LichtBlick SE mit Wirkung zum 1. April 2024 bestellt.

Mit Beschluss vom 18. März 2024 hat der Verwaltungsrat zugestimmt, dass die Geschäftsführung der LichtBlick SE als Gesellschaftsvertreter der LichtBlick Renewables GmbH, welche wiederum Muttergesellschaft der LichtBlick 2. Solarprojekt GmbH ist, welche wiederum Muttergesellschaft der M-8 Solarkraftwerk GmbH & Co. KG ist, einen Grundstückskauf der M-8 Solarkraftwerk GmbH & Co. KG genehmigt.

5. Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Der Jahresabschluss und der Lagebericht der LichtBlick SE wurden nach den Regeln des Handelsgesetzbuchs (HGB) aufgestellt. Der Abschlussprüfer, die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, hat den Jahresabschluss und den Lagebericht der LichtBlick SE für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis 31. März 2024 geprüft.

In seinem Prüfungsbericht erläutert der Wirtschaftsprüfer die angewandten Prüfungsgrundsätze und bestätigt seine Unabhängigkeit. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die LichtBlick SE die Regeln des HGB eingehalten hat. Der Abschlussprüfer hat keine Beanstandungen erhoben und den uneingeschränkten Bestätigungsvermerk für den Jahresabschluss erteilt. Der Jahresabschluss und der Lagebericht sowie der Prüfungsbericht des Abschlussprüfers haben allen Mitgliedern des Verwaltungsrats vorgelegen. Die Abschlussunterlagen wurden in der Bilanzsitzung des Verwaltungsrats am 10. Juli 2024 in Anwesenheit und auf Grundlage eines Berichts des Abschlussprüfers eingehend erörtert.

Der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden vom Verwaltungsrat geprüft. Nach Abschluss dieser Prüfung waren Einwendungen nicht zu erheben. Der Verwaltungsrat hat daher in seiner Sitzung am 10. Juli 2024 dem Ergebnis der Abschlussprüfung zugestimmt. Der von der Geschäftsführung aufgestellte Jahresabschluss wurde vom Verwaltungsrat gebilligt. Der Jahresabschluss ist damit festgestellt. Mit dem Lagebericht und der Beurteilung der weiteren Entwicklung der Gesellschaft hat sich der Verwaltungsrat einverstanden erklärt.

Aufgrund des mit der LichtBlick Holding GmbH bestehenden Ergebnisabführungsvertrags war kein Vorschlag zur Verwendung des Bilanzgewinns zu machen.

Der Abschlussprüfer hat den Bestätigungsvermerk mit folgenden Prüfungsurteilen erteilt:

"Wir haben den Jahresabschluss der LichtBlick SE, Hamburg, - bestehend aus der Bilanz zum 31. März 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der LichtBlick SE, Hamburg, für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. März 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat."

Hinsichtlich des weiteren Inhalts des Bestätigungsvermerks wird auf den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers verwiesen.

Der Verwaltungsrat hat den Prüfungsbericht des Abschlussprüfers seinerseits geprüft. Diese Prüfung hat zu keinen Beanstandungen geführt. Der Verwaltungsrat schließt sich dem Ergebnis der Prüfung durch den Abschlussprüfer an und billigt nach dem abschließenden Ergebnis seiner eigenen Prüfung dessen Bericht.

Der Verwaltungsrat dankt der Geschäftsführung und allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihr Engagement und ihre erfolgreiche Arbeit im Geschäftsjahr 1. April 2023 bis zum 31. März 2024 und wünscht ihnen auch für das Geschäftsjahr 1. April 2024 bis zum 31. März 2025 erneut viel Erfolg.

 

Hamburg, den 10. Juli 2024

Für den Verwaltungsrat:

gez. As Tempelman, Vorsitzender des Verwaltungsrats

News & Media Coverage

Insolvency Notices

Current insolvency proceedings

Check if there are any insolvency proceedings for this company

Commercial Register Documents

Shareholder List
Current Print (Aktueller Abdruck)
Chronological Print (Chronologischer Abdruck)

Organizations at this Address

65 nearby organizations

List of companies and organizations located at or near this business address. Data includes company names, addresses, registration details, and industry classifications.
The information on this page is sourced from public sources, official registries, or provided by third-party providers. Fusionbase does not guarantee the accuracy, completeness, or timeliness of the data. If you have any questions or suggestions, feel free to contact us via the contact form.