DN-Systems
Enterprise Internet Solutions GmbH
Hildesheim
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
18.345,00 |
21.549,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
216.159,93 |
239.386,44 |
| davon
Forderungen gegen Gesellschafter |
1.352,19 |
1.300,18 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.484,98 |
1.611,24 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
244.989,91 |
262.546,68 |
Passiva
|
|
31.12.2018
EUR |
31.12.2017
EUR |
| A.
Eigenkapital |
212.982,39 |
201.095,60 |
| B.
Rückstellungen |
19.454,25 |
32.584,90 |
| C.
Verbindlichkeiten |
12.553,27 |
28.866,18 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
12.553,27 |
28.866,18 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
244.989,91 |
262.546,68 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2018
der DN-Systems Enterprise Internet Solutions GmbH,
Hildesheim, eingetragen im Handelsregister Hildesheim unter
der Nummer HRB 3213.
I. Allgemeine Angaben
Die DN-Systems Enterprise Internet Solutions GmbH
weist zum Abschlussstichtag 31.12.2018 die Merkmale einer
kleinenKapitalgesellschaft gem. § 267 Abs. 1 HGB auf.
Der Jahresabschluss der DN-Systems Enterprise
Internet Solutions GmbH wurde auf Grundlage der deutschen
handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften
für Kapitalgesellschaften und den
ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes sowie des
Gesellschaftsvertrags aufgestellt und gegliedert.
Die Geschäftsführung ist der Auffassung,
dass die Voraussetzungen zur Bewertung unter der Annahme
der Unternehmensfortführung gegeben sind.
Im Anhang sind zuerst die Angaben zu den
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden aufgeführt.
Danach folgen die Angaben zur Bilanz, in der Reihenfolge
des § 266 HGB, sowie zur Gewinn- und Verlustrechnung,
in der Reihenfolge des § 275 Abs. 2 HGB. Am Ende des
Anhangs sind die sonstigen Angaben enthalten.
Soweit Wahlrechte für die Angaben in der Bilanz,
in der Gewinn- und Verlustrechnung oder im Anhang
ausgeübt werden können, wurde die Angabe im
Anhang gewählt.
Die übrigen Bilanzierungs- und
Bewertungsansätze sind unverändert gegenüber
dem Vorjahr. Die Abweichungen wegen besonderer
Umstände von der Beibehaltungspflicht der Darstellung
haben sich nicht ergeben
.
Gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB wurde
kein Lagebericht aufgestellt
II. Angaben zu den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Bilanzierung der immateriellen
Vermögensgegenstände und der Sachanlagen erfolgte
zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung nutzungsbedingter
planmäßiger Abschreibungen. Grundlage der
planmäßigen Abschreibung war die
voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen
Vermögensgegenstandes (§ 253 Abs. 1 Satz 1, Abs.
3 HGB). Bei den immateriellen
Vermögensgegenständen, sowie den beweglichen
Anlagegütern, erfolgte die Abschreibung linear.
Geringwertige Wirtschaftsgüter mit
Anschaffungskosten bis 800,00 EUR (im Vorjahr bis 410,00
EUR) wurden im Erwerbsjahr voll abgeschrieben. Die
geringwertigen Wirtschaftsgüter sind insgesamt von
untergeordneter Bedeutung.
Die Bewertung der Finanzanlagen erfolgte zu
Anschaffungskosten (§253 Abs. 1 Satz 1 HGB).
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden zum Nominalwert
angesetzt.
Flüssige Mittel wurden zu Nominalwerten
angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurden die bis
zum Bilanzstichtag erfolgten Ausgaben ausgewiesen, soweit
sie auf künftige Perioden entfallen.
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft ist mit dem
Nennbetrag bewertet und beträgt wie im Vorjahr
25.000,00 EUR. Es ist in voller Höhe eingezahlt.
Der Bilanzgewinn umfasst den Jahresüberschuss
des Berichtsjahres in Höhe von 11.886,79 EUR und die
aus Vorjahren auf neue Rechnungen vorgetragenen
Gewinne in Höhe von 176.095,60 EUR.
Die Steuerrückstellungen beinhalten die, das
Geschäftsjahr betreffenden, noch nicht veranlagten
Steuern. Die Steuerrückstellungen wurden mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Sie
erfassen alle erkennbaren Risiken und wurden mit dem nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrag angesetzt (§253 Abs.
1 Satz 2 HGB).
Verbindlichkeiten wurden mit dem
Erfüllungsbetrag bewertet.
III. Angaben zur Bilanz
Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich
aus dem Anlagenspiegel in der Anlage.
In den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen/
sonstigen Vermögensgegenständen sind in Höhe
von 1.352,19 EUR (Vorjahr: 1.300,18 EUR) Forderungen
gegenüber Gesellschaftern enthalten.
Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen
2.719,48 EUR (Vorjahr: 10.596,48 EUR).
Die sonstigen Verbindlichkeiten mit einer
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr betragen 9.833,79 EUR
(Vorjahr: 18.269,70 EUR).
Verbindlichkeiten aus Steuern belaufen sich auf
8.621,43 EUR (Vorjahr: 12.376,71 EUR).
IV. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Aufwendungen für Altersversorgung und
für Unterstützung beliefen sich im Berichtsjahr
auf 1.752,00 EUR (Vorjahr: 1.752,00 EUR).
Die im Berichtsjahr ausgewiesenen sonstigen
betrieblichen Aufwendungen beinhalten Beträge für
Währungsumrechnungen in Höhe von 0,07 EUR
(Vorjahr: 0,00 EUR).
V. Sonstige Angaben
1. Zahl der Arbeitnehmer
Die nach § 267 Abs. 5 HGB ermittelte Zahl der
Arbeitnehmer beträgt 3 (Vorjahr: 3)
2. Gesellschaftsorgane
Die Gesellschaft wird vertreten durch die
Geschäftsführer
Herrn Lukas Grunwald, Informatiker
Hildesheim, den 29. August 2019
gez. Lukas Grunwald
Geschäftsführer
Lukas Grunwald
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 29.08.2019 festgestellt.
|