HENSOLDT Optronics GmbH
Master Data
Basic information of the organization
Financial Overview
Indicators extracted from public financial statements
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Christina Canitz since 3/28/2025 | Managing Director |
Markus Hentschel since 4/3/2024 | Managing Director |
Elmar Killing since 12/10/2018 | Procura |
Thilo Fronz since 12/10/2018 | Procura |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Unresolved chains (4)
| Name | Ownership |
|---|---|
| 99.99% | |
Bundesrepublik Deutschland | 0.00% |
Bundesrepublik Deutschland | 0.00% |
Bundesrepublik Deutschland | 0.00% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Holdings
Companies in which this organization holds a direct stake
| Name | Ownership |
|---|---|
| 50.10% |
Balance Sheet Accounts
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Profit and Loss Accounts
Profit and loss accounts extracted from public financial statements
| Account |
|---|
Financial Report
Official financial statements and annual reports
HENSOLDT Optronics GmbHOberkochenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024BILANZHENSOLDT Optronics GmbH, Oberkochen, Amtsgericht Ulm HRB 500995AKTIVA
PASSIVA
GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG
BILANZVERMERKE Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Der Unterschiedsbetrag aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre gemäß § 253 Abs. 6 Satz 3 HGB beträgt -1.482 Tsd. € (Vorjahr: 1.779 Tsd. €) und ist zum 31.12.2024 nicht zur Ausschüttung gesperrt. Haftungsverhältnisse
Es bestehen Anzahlungs-, Gewährleistungs- und Vertragserfüllungsbürgschaften in einer Gesamthöhe von 120.696 Tsd. € (Vorjahr: 120.108 Tsd. €), die im geschäftsüblichen Rahmen abgegeben wurden. Darüber hinaus bürgt die Gesellschaft gesamtschuldnerisch mit weiteren Konzerngesellschaften für Darlehensverbindlichkeiten der HENSOLDT AG in Höhe von insgesamt 500 Mio. €. Beschäftigte Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug 1.104 (Vorjahr: 960).
Oberkochen, den 17. März 2025 HENSOLDT Optronics GmbH Die Geschäftsführung Christina Canitz Markus Hentschel Bestätigungsvermerk des unabhängigen AbschlussprüfersAn die HENSOLDT Optronics GmbH, Oberkochen Prüfungsurteil Wir haben den Jahresabschluss der HENSOLDT Optronics GmbH, Oberkochen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 - geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat. Grundlage für das Prüfungsurteil Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen. Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt Unter Inanspruchnahme der Erleichterungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB wurden kein Anhang und kein Lagebericht aufgestellt. Im Zeitpunkt der Beendigung unserer Abschlussprüfung konnte nicht abschließend beurteilt werden, ob die Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB zu Recht in Anspruch genommen worden ist, weil die Voraussetzungen nach § 264 Abs. 3 Nr. 5 Buchst. c) bis e) HGB ihrer Art nach erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt werden können. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss ist diesbezüglich nicht modifiziert. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.
München, den 24. März 2025 KPMG
AG
Felix Schieler, Wirtschaftsprüfer Tobias Doll, Wirtschaftsprüfer BERICHT DES AUFSICHTSRATS über den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024Sehr geehrte Gesellschafter, der Aufsichtsrat der HENSOLDT Optronics GmbH hat im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Wir haben die Geschäftsführung bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und ihre Tätigkeit überwacht. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Die Geschäftsführung unterrichtete uns über die Unternehmensplanung, den Gang der Geschäfte, die Weiterentwicklung sowie die aktuelle Lage der Gesellschaft. Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Plänen wurden uns im Einzelnen erläutert. Die Ausrichtung des Unternehmens stimmte die Geschäftsführung mit uns ab. Die für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorgänge haben wir auf Basis der Berichte der Geschäftsführung ausführlich erörtert. Insgesamt fanden im Geschäftsjahr 2024 zwei turnusgemäße Sitzungen des Aufsichtsrats statt. Der Aufsichtsrat, insbesondere der Aufsichtsratsvorsitzende, stand über die Aufsichtsratssitzung hinaus mit der Geschäftsführung in regelmäßigen Kontakt und hat sich über die aktuelle Entwicklung der der Geschäftslage und die wesentlichen Geschäftsvorfälle informiert. Veränderungen im Aufsichtsrat und in der Geschäftsführung Im Jahr 2024 haben sich folgende Änderungen in der Zusammensetzung des Aufsichtsrats ergeben: Herr Thomas Müller hat sein Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum 31. März 2024 niedergelegt. Herr Oliver Dörre wurde mit Wirkung zum 1. April 2024 in den Aufsichtsrat und mit Wirkung zum 4. April 2024 zum Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Frau Celia Pelaz Perez hat ihr Mandat als Aufsichtsratsmitglied mit Wirkung zum 31. August 2024 niedergelegt. Herr Dr. Lars Immisch wurde mit Wirkung zum 20. September 2024 in den Aufsichtsrat gewählt. Im Jahr 2024 haben sich folgende Änderungen in der Geschäftsführung ergeben: Herr Tobias Tenbrink hat sein Mandat als Geschäftsführer mit Wirkung zum 31. März 2024 niedergelegt. Mit Wirkung zum 1. April 2024 wurde Herr Markus Hentschel als Geschäftsführer bestellt. Nach Ende des Berichtsjahres hat Frau Tanya Altmann ihr Mandat als Geschäftsführerin mit Wirkung zum 28. Februar 2025 niedergelegt. Frau Christina Canitz wurde mit Wirkung zum 6. März 2025 als Geschäftsführerin bestellt. Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer während des Berichtsjahres sind von den Beschränkungen des § 181 Alt. 2 BGB befreit. Beratungen im Aufsichtsratsplenum und Umlaufbeschlüsse Der Aufsichtsrat befasste sich in seinen Sitzungen mit der Beschlussfassung über den Einzelabschluss zum 31. Dezember 2023, mit der Berichterstattung der Geschäftsführung zur Geschäftsentwicklung und Strategie, insbesondere der Organisationsentwicklung der einzelnen Geschäftsbereiche, zu den wesentlichen Auftragsbeständen und -eingängen und zum Umsatz. Der Aufsichtsrat ließ sich außerdem von der Geschäftsführung über die Produktion und Produktentwicklung berichten und diskutierte die Strategie zum Ausbau internationaler Geschäftsbeziehungen und zu weiteren Großprojekten. Weitere Schwerpunkte der Diskussion mit der Geschäftsführung waren die Externalisierung im Engineering und die Entwicklung des Personalstands. Der Aufsichtsrat informierte sich außerdem über die Standortentwicklung nebst Stand des Bauvorhabens in Oberkochen. Erörterung Jahresabschlussprüfung Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes (GmbHG) aufgestellt. Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Abschlussprüfer hat die Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter der Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung und unter der Beachtung der nach § 321 Abs. 4a HGB anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit vorgenommen. Die genannten Unterlagen sind von der Geschäftsführung rechtzeitig an uns verteilt worden. Der Prüfungsbericht der KPMG lag allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vor. Wir stimmen den Ergebnissen der Abschlussprüfung zu. Nach Abschluss unserer Prüfung sind keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss gebilligt. Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern der Geschäftsführung, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Arbeitnehmervertretungen für ihre Arbeit.
Für den Aufsichtsrat Der Aufsichtsratsvorsitzende |
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