HENSOLDT Optronics GmbH

Master Data

Registry
Register court Ulm HRB 500995
Previous
Carl Zeiss Optronics GmbHCassidian Optronics GmbHAirbus DS Optronics GmbH
Registered
6/22/1994
Industry
Activities of holding companiesManufacture of irradiation, electromedical and electrotherapeutic equipmentRepair of electronic and optical equipment
Purpose
Gegenstand geändert; nun: Entwicklung, Herstellung, Integration, der Betrieb, der Vertrieb und die Wartung von optronischen Erzeugnissen einschließlich Zubehör und verwandten Erzeugnissen sowie Dienstleistungen für solche Erzeugnisse.

Financial Overview

History

No events found for this filter

Management

NameRole
Christina Canitz
since 3/28/2025
Managing Director
Markus Hentschel
since 4/3/2024
Managing Director
Elmar Killing
since 12/10/2018
Procura
Thilo Fronz
since 12/10/2018
Procura

Beneficial Owners

0.00% identified99.99% unresolved

Unresolved chains (4)

NameOwnership
99.99%
Bundesrepublik Deutschland
0.00%
Bundesrepublik Deutschland
0.00%
Bundesrepublik Deutschland
0.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Germany
€6,600,000
100.00%

Holdings

Balance Sheet Accounts

Profit and Loss Accounts

Account

Financial Report

HENSOLDT Optronics GmbH

Oberkochen

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2024 bis zum 31.12.2024

BILANZ

HENSOLDT Optronics GmbH, Oberkochen, Amtsgericht Ulm HRB 500995

AKTIVA

31. Dez. 31. Dez.
in Tsd. € 2024 2023
A. Anlagevermögen 62.770 36.265
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 107 78
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 107 78
II. Sachanlagen 54.975 28.517
1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken 3.938 1.488
2. Technische Anlagen und Maschinen 402 418
3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 15.400 15.030
4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 35.235 11.581
III. Finanzanlagen 7.688 7.670
1. Anteile an verbundenen Unternehmen 5.269 5.804
2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen 742 724
3. Beteiligungen 1.677 1.142
B. Umlaufvermögen 312.695 265.268
I. Vorräte 166.613 143.507
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 133.144 103.015
2. Unfertige Erzeugnisse, unfertige Leistungen 82.894 73.912
3. Fertige Erzeugnisse und Waren 2.242 15.334
4. Geleistete Anzahlungen 15.592 7.874
5. Erhaltene Anzahlungen -67.259 -56.628
II. Forderungen 140.301 117.108
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 80.176 47.227
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen 43.099 31.771
davon gegen Gesellschafter 27.747 20.291
3. Forderungen gegen Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 17.026 38.111
III. Sonstige Vermögensgegenstände 223 2.202
IV. Guthaben bei Kreditinstituten 5.559 2.450
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.980 850
D. Aktiver Unterschiedsbetrag aus der Vermögensverrechnung 1.755 958
Summe Aktiva 379.200 303.341

PASSIVA

31. Dez. 31. Dez.
in Tsd. € 2024 2023
A. Eigenkapital 19.659 19.660
I. Gezeichnetes Kapital 6.600 6.600
II. Kapitalrücklage 7.701 7.701
III. Bilanzgewinn 5.358 5.358
B. Rückstellungen 127.590 129.892
I. Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen 58.711 69.302
II. Sonstige Rückstellungen 68.879 60.590
C. Verbindlichkeiten 231.951 153.789
I. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 10.408 0
davon mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 10.408 0
II. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 39.968 32.020
davon Verbindlichkeit mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 39.968 32.020
III. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen 177.172 118.641
davon Verbindlichkeit mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 177.172 118.641
davon Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter 21.435 21.435
IV. Verbindlichkeiten gegenüber Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht 528 0
davon Verbindlichkeit mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 528 0
V. Sonstige Verbindlichkeiten 3.874 3.128
davon Verbindlichkeit mit einer Restlaufzeit von bis zu einem Jahr 2.573 2.263
davon Verbindlichkeit mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 1.301 865
davon aus Steuern 1.496 1.283
davon im Rahmen der sozialen Sicherheit 23 12
Summe Passiva 379.200 303.341

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG

Geschäftsjahr
in Tsd. € 2024 2023
1. Umsatzerlöse 312.718 247.210
2. Bestandsveränderungen -4.111 8.452
3. Andere aktivierte Eigenleistungen 27.937 5.350
4. Gesamtleistung 336.545 261.012
5. Sonstige betriebliche Erträge 11.142 15.375
davon Erträge aus der Währungsumrechnung 1.204 3.868
6. Materialaufwand -191.188 -130.835
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren -174.915 -118.660
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen -16.273 -12.175
7. Personalaufwand -106.687 -94.817
a) Löhne und Gehälter -88.769 -78.033
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung -17.918 -16.784
davon für Altersversorgung -3.492 -4.385
8. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen -6.183 -5.741
9. Sonstige betriebliche Aufwendungen -65.417 -58.867
davon Aufwendungen aus der Währungsumrechnung -4.270 -2.999
10. Ergebnis vor Finanzergebnis und Ertragsteuern (EBIT) -21.789 -13.873
11. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 2.024 31
davon Erträge aus verbundenen Unternehmen - 5
davon Erträge aus der Abzinsung 43 5
12. Zinsen und ähnliche Aufwendungen -7.906 -6.421
davon Aufwendungen aus verbundenen Unternehmen -7.304 -4.549
davon Aufwendungen aus der Aufzinsung -88 -65
13. Ergebnis nach Steuern -27.671 -20.263
14. Sonstige Steuern -77 -27
15. Jahresfehlbetrag vor Ergebnisabführung -27.747 -20.291
16. Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrags ausgeglichene Verluste 27.747 20.291
17. Jahresüberschuss - -

BILANZVERMERKE

Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen

Der Unterschiedsbetrag aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre gemäß § 253 Abs. 6 Satz 3 HGB beträgt -1.482 Tsd. € (Vorjahr: 1.779 Tsd. €) und ist zum 31.12.2024 nicht zur Ausschüttung gesperrt.

Haftungsverhältnisse

31. Dez. 31. Dez.
in Tsd. € 2024 2023
Anzahlungs-, Gewährleistungs- und Vertragserfüllungsbürgschaften 120.696 120.108

Es bestehen Anzahlungs-, Gewährleistungs- und Vertragserfüllungsbürgschaften in einer Gesamthöhe von 120.696 Tsd. € (Vorjahr: 120.108 Tsd. €), die im geschäftsüblichen Rahmen abgegeben wurden.

Darüber hinaus bürgt die Gesellschaft gesamtschuldnerisch mit weiteren Konzerngesellschaften für Darlehensverbindlichkeiten der HENSOLDT AG in Höhe von insgesamt 500 Mio. €.

Beschäftigte

Die durchschnittliche Zahl der während des Geschäftsjahres beschäftigten Arbeitnehmer betrug 1.104 (Vorjahr: 960).

 

Oberkochen, den 17. März 2025

HENSOLDT Optronics GmbH

Die Geschäftsführung

Christina Canitz

Markus Hentschel

Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers

An die HENSOLDT Optronics GmbH, Oberkochen

Prüfungsurteil

Wir haben den Jahresabschluss der HENSOLDT Optronics GmbH, Oberkochen, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 - geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss zu dienen.

Hinweis auf einen sonstigen Sachverhalt

Unter Inanspruchnahme der Erleichterungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB wurden kein Anhang und kein Lagebericht aufgestellt. Im Zeitpunkt der Beendigung unserer Abschlussprüfung konnte nicht abschließend beurteilt werden, ob die Befreiungsvorschrift des § 264 Abs. 3 HGB zu Recht in Anspruch genommen worden ist, weil die Voraussetzungen nach § 264 Abs. 3 Nr. 5 Buchst. c) bis e) HGB ihrer Art nach erst zu einem späteren Zeitpunkt erfüllt werden können. Unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss ist diesbezüglich nicht modifiziert.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für alle Kaufleute geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d. h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der Gesellschaft zur Aufstellung des Jahresabschlusses.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zum Jahresabschluss beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellung nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.

 

München, den 24. März 2025

KPMG AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Felix Schieler, Wirtschaftsprüfer

Tobias Doll, Wirtschaftsprüfer

BERICHT DES AUFSICHTSRATS über den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2024

Sehr geehrte Gesellschafter,

der Aufsichtsrat der HENSOLDT Optronics GmbH hat im Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 die ihm nach Gesetz, Satzung und Geschäftsordnung obliegenden Aufgaben wahrgenommen. Wir haben die Geschäftsführung bei der Leitung des Unternehmens regelmäßig beraten und ihre Tätigkeit überwacht. In alle Entscheidungen von grundlegender Bedeutung für das Unternehmen war der Aufsichtsrat unmittelbar eingebunden. Die Geschäftsführung unterrichtete uns über die Unternehmensplanung, den Gang der Geschäfte, die Weiterentwicklung sowie die aktuelle Lage der Gesellschaft.

Abweichungen des Geschäftsverlaufs von den Plänen wurden uns im Einzelnen erläutert. Die Ausrichtung des Unternehmens stimmte die Geschäftsführung mit uns ab. Die für das Unternehmen bedeutenden Geschäftsvorgänge haben wir auf Basis der Berichte der Geschäftsführung ausführlich erörtert.

Insgesamt fanden im Geschäftsjahr 2024 zwei turnusgemäße Sitzungen des Aufsichtsrats statt.

Der Aufsichtsrat, insbesondere der Aufsichtsratsvorsitzende, stand über die Aufsichtsratssitzung hinaus mit der Geschäftsführung in regelmäßigen Kontakt und hat sich über die aktuelle Entwicklung der der Geschäftslage und die wesentlichen Geschäftsvorfälle informiert.

Veränderungen im Aufsichtsrat und in der Geschäftsführung

Im Jahr 2024 haben sich folgende Änderungen in der Zusammensetzung des Aufsichtsrats ergeben:

Herr Thomas Müller hat sein Mandat als Mitglied des Aufsichtsrats mit Wirkung zum 31. März 2024 niedergelegt. Herr Oliver Dörre wurde mit Wirkung zum 1. April 2024 in den Aufsichtsrat und mit Wirkung zum 4. April 2024 zum Aufsichtsratsvorsitzenden gewählt. Frau Celia Pelaz Perez hat ihr Mandat als Aufsichtsratsmitglied mit Wirkung zum 31. August 2024 niedergelegt. Herr Dr. Lars Immisch wurde mit Wirkung zum 20. September 2024 in den Aufsichtsrat gewählt.

Im Jahr 2024 haben sich folgende Änderungen in der Geschäftsführung ergeben:

Herr Tobias Tenbrink hat sein Mandat als Geschäftsführer mit Wirkung zum 31. März 2024 niedergelegt. Mit Wirkung zum 1. April 2024 wurde Herr Markus Hentschel als Geschäftsführer bestellt.

Nach Ende des Berichtsjahres hat Frau Tanya Altmann ihr Mandat als Geschäftsführerin mit Wirkung zum 28. Februar 2025 niedergelegt. Frau Christina Canitz wurde mit Wirkung zum 6. März 2025 als Geschäftsführerin bestellt.

Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer während des Berichtsjahres sind von den Beschränkungen des § 181 Alt. 2 BGB befreit.

Beratungen im Aufsichtsratsplenum und Umlaufbeschlüsse

Der Aufsichtsrat befasste sich in seinen Sitzungen mit der Beschlussfassung über den Einzelabschluss zum 31. Dezember 2023, mit der Berichterstattung der Geschäftsführung zur Geschäftsentwicklung und Strategie, insbesondere der Organisationsentwicklung der einzelnen Geschäftsbereiche, zu den wesentlichen Auftragsbeständen und -eingängen und zum Umsatz. Der Aufsichtsrat ließ sich außerdem von der Geschäftsführung über die Produktion und Produktentwicklung berichten und diskutierte die Strategie zum Ausbau internationaler Geschäftsbeziehungen und zu weiteren Großprojekten. Weitere Schwerpunkte der Diskussion mit der Geschäftsführung waren die Externalisierung im Engineering und die Entwicklung des Personalstands. Der Aufsichtsrat informierte sich außerdem über die Standortentwicklung nebst Stand des Bauvorhabens in Oberkochen.

Erörterung Jahresabschlussprüfung

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) gemäß §§ 242 ff. und 264 ff. HGB und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes (GmbHG) aufgestellt.

Die KPMG AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft hat den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. Der Abschlussprüfer hat die Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter der Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung und unter der Beachtung der nach § 321 Abs. 4a HGB anwendbaren Vorschriften zur Unabhängigkeit vorgenommen.

Die genannten Unterlagen sind von der Geschäftsführung rechtzeitig an uns verteilt worden. Der Prüfungsbericht der KPMG lag allen Mitgliedern des Aufsichtsrats vor.

Wir stimmen den Ergebnissen der Abschlussprüfung zu. Nach Abschluss unserer Prüfung sind keine Einwendungen zu erheben. Der Aufsichtsrat hat den von der Geschäftsführung aufgestellten Jahresabschluss gebilligt.

Der Aufsichtsrat dankt den Mitgliedern der Geschäftsführung, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sowie den Arbeitnehmervertretungen für ihre Arbeit.

 

Für den Aufsichtsrat

Der Aufsichtsratsvorsitzende

News & Media Coverage

Insolvency Notices

Current insolvency proceedings

Check if there are any insolvency proceedings for this company

Commercial Register Documents

Shareholder List
Current Print (Aktueller Abdruck)
Chronological Print (Chronologischer Abdruck)
The information on this page is sourced from public sources, official registries, or provided by third-party providers. Fusionbase does not guarantee the accuracy, completeness, or timeliness of the data. If you have any questions or suggestions, feel free to contact us via the contact form.