TCM GmbH
& Co KG
Elz
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
56.571,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
1.302,00 |
| II.
Sachanlagen |
55.269,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
956.529,32 |
| I.
Vorräte |
433.882,40 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
300.240,28 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
-2.110,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
222.406,64 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
10.937,50 |
| Aktiva |
1.024.037,82 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
| A.
Eigenkapital |
804.694,61 |
| I.
Kapitalanteile |
804.694,61 |
| 1.
Kapitalanteile Kommanditisten |
804.694,61 |
| II.
Bilanzgewinn |
0,00 |
| B.
Rückstellungen |
15.165,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
204.178,21 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
204.178,21 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
29.383,33 |
| Passiva |
1.024.037,82 |
Anhang
1.
Allgemeine Angaben zum Unternehmen und zur
Bilanzierung
Der vorliegende Jahresabschluss der TCM GmbH &
Co. KG, Elz (Limburg, HRB HRA 3534) zum 31.12.2023 wurde
auf Grundlage der aktuellen Rechnungslegungsvorschriften
des Handelsgesetzbuchs und unter Beachtung der
ergänzenden Bestimmungen des GmbH-Gesetzes
aufgestellt.
Angaben, die wahlweise in der Bilanz, in der Gewinn-
und Verlustrechnung oder im Anhang gemacht werden
können, sind hier grundsätzlich im Anhang
aufgeführt.
Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das
Gesamtkostenverfahren angewendet.
Zusätzliche Angaben zur Vermittlung der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage gemäß
§ 264 Abs. 2 S. 2 HGB
sind nicht erforderlich.
Änderungen bei den Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden, die zu einer Beeinträchtigung der
Vergleichbarkeit führen könnten, wurden nicht
vorgenommen.
2.
Grundsätze der Bilanzierung und Bewertung
2.1
Bilanzierungsvorschriften
Im Jahresabschluss sind sämtliche
Vermögensgegenstände, Schulden,
Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge
enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.
Die Posten der Aktivwerte sind nicht mit Posten der
Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen
verrechnet. Das Saldierungsverbot
i.S.d. § 246 Abs. 2 S. 1 HGB
sowie das Saldierungsgebot
i.S.d. § 246 Abs. 2 S. 2 HGB
wurden beachtet.
Das Anlage- und Umlaufvermögen, das
Eigenkapital, die Schulden und die
Rechnungsabgrenzungsposten sind in der Bilanz gesondert
ausgewiesen und hinreichend gegliedert.
Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände
aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd
zu dienen.
Rückstellungen sind nur im Rahmen des
§ 249 HGB gebildet worden.
2.2
Bewertungsvorschriften
Bei der Bewertung wird von der Fortführung der
Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen
tatsächliche und rechtliche Gegebenheiten nicht
entgegen.
Die Vermögensgegenstände und Schulden sind
zum Abschlussstichtag einzeln bewertet worden.
Es ist vorsichtig bewertet worden. Alle
vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum 31.12.2023
entstanden sind, wurden berücksichtigt, selbst wenn
diese erst danach - bis zum Tag der Aufstellung des
Abschlusses - bekanntgeworden sind.
Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am
Abschlussstichtag realisiert sind.
Aufwendungen und Erträge des
Geschäftsjahres sind unabhängig von den
Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss
berücksichtigt.
2.3
Einzelne Posten wurden wie folgt bewertet
Die Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zu fortgeführten
Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich
planmäßiger Abschreibungen bewertet.
Bei den immateriellen Vermögensgegenständen
sowie bei den abnutzbaren unbeweglichen und beweglichen
Sachanlagen wurden im steuerlich zulässigen Rahmen
planmäßige lineare Abschreibungen unter
Berücksichtigung der betriebsgewöhnlichen
Nutzungsdauer vorgenommen.
Die planmäßige Abschreibung erstreckt sich
auf die Geschäftsjahre, in denen der
Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird.
Bei Vermögensgegenständen (Geringwertige
Wirtschaftsgüter) im Einzel-Anschaffungswert bis zu
Euro 800,00 wurde für die aktuellen Zugänge von
der Möglichkeit der steuerlichen Sofortabschreibung
i.S.d. § 6 Abs. 2 EStG
Gebrauch gemacht.
Die Bewertung der Gegenstände des
Vorratsvermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag
niedriger waren, wurden diese angesetzt.
Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden zu
Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten unter
Berücksichtigung Ihrer Verwertbarkeit angesetzt.
Soweit erforderlich wurden auf Vorräte mit
eingeschränkter Verwertbarkeit
(Überbestände, Lagerhüter) angemessene
Abschreibungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert
vorgenommen.
Forderungen und Wertpapiere wurden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken bewertet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände sowie die flüssigen
Mittel werden mit dem Nennbetrag ausgewiesen.
Erkennbaren Risiken im Forderungsbestand wurde durch
angemessene Einzel- und/oder Pauschalwertberichtigungen
Rechnung getragen.
Die Ausgaben vor dem Abschlussstichtag sind, soweit
sie Aufwand für die Zeit nach dem Abschlussstichtag
betreffen, als aktive Rechnungsabgrenzungsposten
ausgewiesen.
Die sonstigen Rückstellungen
i.S.d. § 249 HGB wurden für alle
weiteren ungewissen Verbindlichkeiten nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gebildet.
Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Bei den sonstigen Rückstellungen
i.S.d. § 249 Abs. 1 S. 1 HGB
kommt ein Ansatz für eine sog. Rückstellung
für Archivierungspflichten nicht in Betracht, da der
Gesellschaft im absehbaren Folgezeitraum keine Raumkosten
für die weitere Erfüllung der
Aufbewahrungspflicht entstehen werden.
Die Verbindlichkeiten werden
gemäß § 253 Abs.1 HGB
zum Erfüllungsbetrag ausgewiesen. Soweit dabei am
Bilanzstichtag eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr
besteht, ist eine Abzinsung unter Zugrundelegung der nach
Restlaufzeit geltenden Marktzinssätze der Deutschen
Bundesbank vorgenommen worden. Weiterhin wurde dabei eine
Aufzinsung für statistische Kostensteigerungen
berücksichtigt.
Außerplanmäßige Abschreibungen sind
nicht vorgenommen worden.
2.4
Angaben zu Bewertungsvereinfachungen
Forderungen und Verbindlichkeiten in fremder
Währung sind grundsätzlich mit dem
Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet worden.
Soweit hier allerdings bei den Forderungen und
Verbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit überhalb
eines Jahres nach dem Abschlussstichtag der Kurs am Tage
des Geschäftsvorfalles bei Forderungen darunter bzw.
bei Verbindlichkeiten darüber lag, ist er nur in
diesen Fällen angesetzt; das Höchstwertprinzip
i.S.d. §
253 Abs. 1 S. 1 HGB wurde hier
beachtet.
3.
Erläuterungen zur Bilanz
3.1
Eigenkapital
Über die Verwendung des Bilanzergebnisses 2023
ist noch nicht beschlossen worden.
3.2
Verbindlichkeiten
Die Restlaufzeiten des Gesamtbetrages der in
Höhe von EUR 174.794,88 passivierten Verbindlichkeiten
gliedern sich wie folgt auf:
•
|
Restlaufzeit bis zu
einem Jahr:
|
EUR
|
174.794,88
|
(Vorjahr: EUR
|
0,00
|
)
|
•
|
Restlaufzeit über
einem Jahr:
|
EUR
|
0,00
|
(Vorjahr: EUR
|
0,00
|
)
|
•
|
Restlaufzeit mit mehr
als fünf Jahren:
|
EUR
|
0,00
|
(Vorjahr: EUR
|
0,00
|
)
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Elz, den 09.10.2023
Geschäftsführung: gez. Thomas Meister
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 22.10.2024
festgestellt.
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