Master Data
Basic information of the organization
Financial Overview
Indicators extracted from public financial statements
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Marco Hepp since 5/3/2004 | Managing Director |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Identified persons (2)
| Name | Ownership |
|---|---|
| 95.00% | |
T***** K*** | 5.00% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
2 shareholders
GmbH structure
Balance Sheet Accounts
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Profit and Loss Accounts
Profit and loss accounts extracted from public financial statements
| Account |
|---|
Financial Report
Official financial statements and annual reports
Hepp GmbHBad Soden-SalmünsterJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Lagebericht zum 31. Dezember 2023der Firma Hepp GmbH1. Darstellung des Geschäftsverlaufs 1.1. Entwicklung der Branche und der Gesamtwirtschaft Die Fertigbaubranche wurde im vergangenen Jahr mit einem historischen Einbruch der Baunachfrage konfrontiert - die Zahl der Baugenehmigungen für Ein- und Zweifamilienhäuser ging um rund 40 Prozent, die Zahl der genehmigten Mehrfamilienhäuser um rund 30 Prozent zurück. Dennoch blickt die Branche nicht ohne Zuversicht in die Zukunft. Zum einen konnte der Marktanteil der Fertigbauweise trotz schwieriger Marktlage weiter gesteigert werden. Zum anderen gibt es leichte Anzeichen, dass sich die Marktentwicklung im laufenden Jahr bessern könnte. Es werden wieder etwas mehr Abschlüsse getätigt und die Stimmung in der Branche hellt sich etwas auf. Wir hoffen sehr, dass sich die Wahrnehmung unserer Unternehmen auch in der steigenden Zahl der Baugenehmigungen im weiteren Jahresverlauf niederschlägt. Nun aber zum abschließenden Blick auf das zurückliegende Jahr. Der Einbruch bei den Baugenehmigungen für Ein- und Zweifamilienhäuser hat sich im Dezember noch einmal verstärkt. Die Zahl der erteilten Baugenehmigungen rutschte erstmals unter die Marke von 3.500 Häusern pro Monat - eine neuer Negativrekord. Der Fertigbau verzeichnete einen geringeren Rückgang bei den genehmigten Häusern und entwickelte sich minimal besser als der allgemeine Markttrend. Entsprechend stieg der Fertigbauanteil im Dezember leicht. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes lag die Gesamtzahl der genehmigten Ein- und Zweifamilienhäuser im Dezember 2023 um 46,4 % unter dem Niveau im Vorjahresmonat. Der Fertigbau entwickelte sich mit minus 45,9 % besser als der Durchschnitt anderer Bauweisen. Insgesamt wurden im Dezember 3.429 Ein- und Zweifamilienhäuser genehmigt, davon 858 in Fertigbauweise. Der Fertigbauanteil bei Ein- und Zweifamilienhäusern legte im Dezember 2023 im Vergleich zum Vorjahresmonat leicht auf 25 % zu. Im Gesamtjahr 2023 schneidet der Fertigbau mit einem Minus von 38,1 % ebenfalls besser ab als der Gesamtmarkt, wo ein Rückgang um 40,4 % registriert wurde. Insgesamt wurden von Januar bis Dezember 54.781 Ein- und Zweifamilienhäuser genehmigt, davon 13.394 in Fertigbauweise. Der Fertigbauanteil lag von Januar bis Dezember 2023 mit 24,5 % leicht über dem Wert im Vorjahreszeitraum. Die Baunachfrage im Bereich Mehrfamilienhausbau entwickelte sich ebenfalls negativ. Insgesamt wurden im Gesamtjahr 2023 12.931 Mehrfamilienhäuser genehmigt, davon lediglich 909 in Fertigbauweise. Die Gesamtzahl der genehmigten Mehrfamilienhäuser ging im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 30,2 % zurück. Die Zahl der genehmigten Mehrfamilienhäuser in Fertigbauweise sank weniger deutlich um 18,3 %. Entsprechend lag der Fertigbauanteil bei Mehrfamilienhäusern im Jahr 2023 mit 7 % über dem Wert im Vorjahreszeitraum. Quelle: Bundesverband Deutscher Fertigbau e.V. (BDF) 1.2. Umsatz- und Auftragsentwicklung Das Jahr 2023 verzeichnet einen Umsatzrückgang im Vergleich zum Vorjahr. Hauptgrund hierfür ist der Auftragsrückgang unserer Bestandskunden aufgrund der Bau- und Immobilienkrise in Deutschland. 1.3. Produktion Die seit vielen Jahren betriebene Spezialisierung auf Gerüstbau, Armierungsarbeiten, Außenputz und Innenausbau als Partner für die Fertighausindustrie zeichnet nach wie vor die wirtschaftliche und qualitative Stärke des Unternehmens aus. Diese Kernleistungen waren auch in 2023 die Stützen des Unternehmens und trugen zu wiederum ca. 99 % des Umsatzes bei. Die übrigen Leistungen setzten sich aus WDVS-Arbeiten, Trockenbau, Malerarbeiten sowie Innen-, und Außenputz bei Privatkunden zusammen. 1.4. Qualitätssicherung Die Qualitätssicherung erfolgte im Jahr 2023 wieder durch Mitarbeiterversammlungen in Präsenz und Schulungen in unseren Räumlichkeiten. Des Weiteren wurden durch unsere Bauleiter sogenannte Wirksamkeitskontrollen vor Ort an der Baustelle durchgeführt, wodurch Qualitäts- und Sicherheitsstandards der Mitarbeiter kontrolliert, dokumentiert und somit verbessert werden. Weiterhin wurde die Qualitätssicherung durch dauerhafte Beauftragung einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit zur Verbesserung und Korntrolle der Abläufe im Bereich Arbeitsschutz sichergestellt. Unser Mitarbeiter Herr Thomas Odenwald trägt in seiner Aufgabe zur Qualitätssicherung durch Schulungen, Arbeitsanweisungen etc. dazu bei, dass die geforderten Standards erhalten und verbessert werden. Das in 2022 verliehene Zertifikat der BG-Bau "AMS-BAU" dokumentiert die Anstrengungen und stetigen Verbesserungen im Bereich des Arbeitsschutzes. 1.5. Investitionen Es wurden 3 LKW als Ersatzinvestition angeschafft. Im Bereich Gerüstmaterial wurde im Jahr 2023 nochmals in Höhe von 1,5 Mio. Euro investiert. Eine dauerhafte Instandhaltung der Gerüste erfolgt zudem weiterhin durch regelmäßige Wartung von externen Schweißern sowie Austausch und Erneuerung der Gerüstbeläge. Diese Maßnahmen tragen zur allgemeinen Senkung des Investitionsbedarfs bei. 1.6. Finanzierungsmaßnahmen bzw. -vorhaben Die gute Eigenkapitalquote von 40 % stammt überwiegend aus den im Unternehmen belassenen Gewinnen der Vorjahre. Die Finanzierungsstrategien der Vorjahre sind erfolgreich fortgeführt worden. Die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten wurden trotz der o.g. Investitionen verringert und betragen T€ 3.900. Darüber hinaus bestehen Darlehen zweier Gesellschafter. 1.7. Personal- und Sozialwesen Am System der pauschalierten Entlohnung mittels Leistungslohns wurde nichts verändert. Dies hat sich bewährt und wurde beibehalten. Trotz der Neueinstellungen ist der Personalaufwand leicht zurückgegangen und beträgt im Geschäftsjahr T€ 11.646. Im abgelaufenen Geschäftsjahr waren im Durchschnitt 201 Personen beschäftigt. 1.8. Sonstige wichtige Vorgänge des Geschäftsjahres und Ausblick auf 2024 In der Geschäftsleitung und der Gesellschafterstruktur haben sich im Vergleich zum Vorjahr keine Veränderungen ergeben. Im Jahr 2023 haben sich die Lohnkosten pro gefertigtes Haus aufgrund von Lohnsteigerungen wiederum erhöht. Des Weiteren kam es zu moderaten Mehrkosten durch höhere Beschaffungskosten im Bereich Subunternehmer und Material. Diese Kosten konnten in diesem Jahr wiederum durch entsprechende Preisanpassungen aufgefangen werden. Der erwartete und bereits im Jahr 2023 begonnene Umsatzrückgang wird sich in 2024 deutlich verschärfen. Wir gehen von einem Umsatzeinbruch von mindestens 25 % im Vergleich zum Vorjahr aus. Als maßgebliche Gründe hierfür sind die sprunghaft angestiegenen Bauzinsen sowie die allgemeine wirtschaftliche Rezession in Deutschland, verbunden mit politischen Unsicherheiten und fehlender Planbarkeit zu nennen. Aufgrund des erheblichen Nachfrageeinbruches, werden im Jahr 2024 keine Preiserhöhungen bei unseren Kunden durchgesetzt werden können. Vielmehr muss sogar - trotz allgemein steigender Kosten wie z.B. Maut, Energie- und Lohnkosten - mit Preisnachlässen gerechnet werden. Es ist davon auszugehen, dass im Jahr 2024 ein negatives Ergebnis erwirtschaftet wird. Die Fa. Hepp ist weiterhin neben dem Hauptsitz Bad Soden-Salmünster an den Standorten in Mönchengladbach (NRW), Wechselburg (Sachsen), Wolznach (Bayern), Sulz (Baden-Württemberg), Nonnweiler (Saarland) und Hildesheim (Niedersachsen) sowie Berlin und Leipheim (Nähe Ulm) vertreten. Die langfristige Zusammenarbeit mit unseren Bestandskunden sowie die zum Ende des Jahres 2023 erfolgreich hinzugewonnen Neukunden im Bereich Gerüstbau, sorgen weiterhin für eine Grundauslastung unserer festangestellten Mitarbeiter. Ein deutlicher Abbau unserer Subpartner wird unvermeidlich. 2. Darstellung der Lage 2.1. Vermögenslage Die Bilanzsumme ist um 1.793 T€ gefallen. Dabei beträgt das Eigenkapital 6.746 T€ (Vj.: 5.837 T€). Der Anteil des Anlagevermögens an der Bilanzsumme ist gegenüber dem Vorjahr leicht gestiegen und beträgt ca. 41 % (Vorjahr ca. 39 %). Investitionen wurden im Geschäftsjahr in Höhe von 1.771 T€ getätigt. 2.2 Finanzlage Offene Kontokorrentlinien bestanden im Geschäftsjahr ausreichend und mussten nie ausgeschöpft werden. Insgesamt haben sich die Bankverbindlichkeiten um 1.064 T€ gegenüber dem Vorjahr verringert. Vereinbarte Tilgungen auf Darlehen sind planmäßig erfolgt. Insgesamt betragen die Bankverbindlichkeiten T€ 3.900 (Vj.: T€ 4.963). Der Cash-Flow aus Jahresergebnis und Abschreibungen beträgt 3.033 T€ (Vj.: 3.207 T€). 2.3. Ertragslage Der Umsatz ist im Geschäftsjahr um 11 % gefallen. Das Rohergebnis hat sich dabei um ca. 5,53 % gegenüber dem Vorjahr verringert und beträgt 20.193 T€. Der Jahresüberschuss beträgt 908 T€. Die Eigenkapitalrentabilität (Eigenkapital) beträgt ca. 13,47 % (Vj.: 20,76 %). Insgesamt entsprach das Ergebnis des abgelaufenen Geschäftsjahres unseren Erwartungen. 3. Hinweise auf Risiken und Chancen der künftigen Entwicklung Wir sind gesetzlich verpflichtet, auf wesentliche Risiken der zukünftigen Entwicklung, die bestandsgefährdende oder wesentliche Einflüsse auf die Vermögens-, Finanz- oder Ertragslage haben können, hinzuweisen. Durch die deutlich gestiegenen Bauzinsen sowie die weiterhin hohen Baukosten, kommt es zu immensen Absatzeinbrüchen in der Fertighausbranche und infolgedessen auch zu einem massiven Auftragseinbruch bei der Hepp GmbH, welcher voraussichtlich einen Umsatzeinbruch im zweistelligen Millionenbereich nach sich ziehen wird. Der Zugewinn von Neukunden, insbesondere im Bereich Gerüstbau, kann diese Rückgänge nur bedingt abfedern. Durch die Überkapazitäten der Mitbewerber ist das Marktumfeld und deutlich schwieriger geworden. Die Marktsituation führt zudem zu einem allgemeinen Preisdruck in der Branche. Der Fachkräftemangel gilt trotz der Auftragsrückgänge weiterhin als zusätzliche Herausforderung für die Zukunft. Auszubildende werden daher weitestgehend nach Ihrer Ausbildung als festangestellte Mitarbeiter übernommen. Auch ausländische Fachkräfte werden nach wie vor zur Ergänzung der heimischen Mitarbeiter angeworben. Aufgrund unserer mittel- und langfristigen Finanzierung sehen wir derzeit keine Zinsänderungsrisiken. Alle uns bekannten Risiken sind nach derzeitigem Erkenntnisstand durch entsprechende Rückstellungen ausreichend abgedeckt. Bestandsgefährdende Risiken lassen sich derzeit nicht erkennen. Sofern unser Lagebericht in die Zukunft gerichtete Annahmen und Einschätzungen enthält, besteht grundsätzliche Unsicherheit von Prognosen in Bezug auf die tatsächlichen Ergebnisse. Aufwendungen für Forschung und Entwicklung sind keine angefallen. 4. Sonstige Angaben, insbesondere über die zukünftige Entwicklung Der Einbruch bei den Baugenehmigungen für Ein- und Zweifamilienhäuser hat sich nach den vorliegenden amtlichen Zahlen im März 2024 erneut verstärkt. Die Zahl der erteilten Baugenehmigungen lag um mehr als ein Drittel unter dem Vorjahresniveau. Der Fertigbau verzeichnete einen geringeren Rückgang bei den genehmigten Häusern und entwickelte sich minimal besser als der allgemeine Markttrend. Entsprechend stieg der Fertigbauanteil im März leicht. Die Gesamtzahl der genehmigten Ein- und Zweifamilienhäuser lag im März 2024 um 35,6 % unter dem Niveau im Vorjahresmonat. Der Fertigbau entwickelte sich mit minus 32,8 % besser als der Durchschnitt anderer Bauweisen. Insgesamt wurden im März 3.671 Ein- und Zweifamilienhäuser genehmigt, davon 936 in Fertigbauweise. Der Fertigbauanteil bei Ein- und Zweifamilienhäusern legte im März 2024 im Vergleich zum Vorjahresmonat leicht auf 25,5 % zu. Auch im ersten Quartal des laufenden Jahres schneidet der Fertigbau mit einem Minus von 32,8 % besser ab als der Gesamtmarkt, wo ein Rückgang um 33,3 % registriert wurde. Insgesamt wurden von Januar bis März 10.840 Ein- und Zweifamilienhäuser genehmigt, davon 2.767 in Fertigbauweise. Der Fertigbauanteil lag von Januar bis März 2024 mit 25,5 % leicht über dem Wert im Vorjahreszeitraum. Die Baunachfrage im Bereich Mehrfamilienhausbau entwickelte sich ebenfalls negativ. Insgesamt wurden von Januar bis März 2024 2.533 Mehrfamilienhäuser genehmigt, davon lediglich 179 in Fertigbauweise. Die Gesamtzahl der genehmigten Mehrfamilienhäuser ging im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 27,2 % zurück. Die Zahl der genehmigten Mehrfamilienhäuser in Fertigbauweise stieg dagegen um 9,8 %. Entsprechend lag der Fertigbauanteil bei Mehrfamilienhäusern in den ersten drei Monaten 2024 mit 7,1 % über dem Wert im Vorjahreszeitraum. Quelle: Bundesverband Deutscher Fertigbau e.V. (BDF) Die Umsatzentwicklung der Hepp GmbH wird sich im Jahr 2024 aufgrund des Auftragsrückgangs voraussichtlich lediglich im Bereich zwischen 34-38 Mio. Euro bewegen. Das Jahresergebnis wird aufgrund dieses Rückganges voraussichtlich ebenfalls negativ verlaufen. Eine konkrete Prognose hierzu lässt sich jedoch zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeben. Die strategische Ausrichtung wird dennoch weiterhin in Richtung Fertighausindustrie gehen. Es ist davon auszugehen, dass zukünftig die Auftragseingänge im Segment der neugebauten Ein- und Zweifamilienhäuser weiter rückläufig sein werden. Die Vorteile des Fertigbaus durch z.B. hohe Energieeffizienz und nachhaltiges Bauen können diesem Trend im Verhältnis zum Gesamtmarkt zwar leicht entgegenwirken, jedoch sind diese Vorteile im Gesamtverhältnis nicht signifikant. Weitere Ereignisse von besonderer Bedeutung nach dem Abschlussstichtag haben sich nicht ereignet.
Bad Soden-Salmünster, 24. Juni 2024 Hepp GmbH Marco Hepp ppa. Thomas Kolb BilanzAktiva
Gewinn- und Verlustrechnung
Anhang zum 31. Dezember 2023der Firma Hepp GmbHI. Allgemeine Angaben zum Unternehmen Die Firma Hepp GmbH mit Sitz in Bad Soden-Salmünster ist beim Amtsgericht Hanau unter der Nummer HRB 90184 eingetragen. II. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs in der Fassung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes und den ergänzenden Vorschriften des GmbH-Gesetzes aufgestellt. Für die Gewinn- und Verlustrechnung wurde das Gesamtkostenverfahren gewählt. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer mittelgroßen GmbH gemäß § 267 Abs. 2 HBG auf. III. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bewertungsgrundsätze Die Vermögens- und Schuldposten sind nach dem Anschaffungswertprinzip gemäß § 253 Abs. 1 HGB bewertet worden. Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze sind beibehalten worden. Ansatz- und Bewertungswahlrechte Das durch die Gesellschaft in Anspruch genommene Wahlrecht ist die Vornahme der planmäßige Abschreibung gemäß § 253 Abs. 1 u. 2 HGB. Von dem Wahlrecht zu Aktivierung von latenten Steuern aufgrund unterschiedlicher Bewertungsmethoden in Handels- und Steuerrecht wurde Gebrauch gemacht. Anlagevermögen Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Dabei wurde ausschließlich die lineare Abschreibungsmethode angewandt. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer wurde nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände ermittelt. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten bis zu € 800,00 werden im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben. Vorräte Die Vorräte wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt. Sofern die Tageswerte am Bilanzstichtag niedriger waren, wurden diese angesetzt. Die Vereinfachungsverfahren: Bildung eines Festwertes oder Vornahme der Gruppenbewertung, wurden im Berichtsjahr nicht angewandt. Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind mit ihrem Nominalwert angesetzt. Bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurden erkennbare Einzelrisiken durch Einzelwertberichtigung berücksichtigt. Dem allgemeinen Ausfall- und Kreditrisiko wurde durch eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1,00 % auf die Netto-Forderungen Rechnung getragen. Kassen- und Bankbestände Der Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks sind zum Nominalwert angesetzt. Rechnungsabgrenzungsposten Für Zahlungen im Geschäftsjahr, die Aufwendungen des Folgejahres betreffen, wurden aktive Rechnungsabgrenzungsposten gebildet. Aktive latente Steuern Aktive latente Steuern wurden mit dem durchschnittlichen Steuersatz der Gesellschaft gebildet und für die Abweichungen zwischen Handels- und Steuerbilanz berechnet. Rückstellungen Die Pensionsrückstellungen wurden mit den Teilwerten nach der kollektiven Rechenmethode auf der Grundlage eines versicherungsmathematischen Gutachtens gebildet und mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Berücksichtigt wurde ein Rechenzinsfuß von 1,82 % und Rentensteigerungen in Höhe von 1,80 % p.a. auf Basis der Richttafeln 2018 G von Prof. Dr. Klaus Heubeck. Bei dem Abzinsungssatz handelt es sich um den durchschnittlichen Marktzinssatz, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von 15 Jahren ergibt. Aus der Abzinsung der Pensionsrückstellungen mit dem durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen zehn Jahre ergibt sich im Vergleich zur Abzinsung mit dem durchschnittlichen Markzinssatz der vergangenen sieben Jahre ein Unterschiedsbetrag in Höhe von TEUR 8. Dieser Unterschiedsbetrag ist von der Ausschüttung gesperrt. Die Pensionsrückstellungen entfallen zu TEUR 1.088 auf frühere Mitglieder der Geschäftsführung bzw. deren Hinterbliebene. Es werden jährlich TEUR 82 an diesen Personenkreis gezahlt. Die sonstigen Rückstellungen wurden nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag gem. § 253 Abs. 1 HGB gebildet. Sie berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Rückstellungen mit einer Laufzeit von mehr als einem Jahr wurden, mit dem von der Deutschen Bundesbank veröffentlichten, durchschnittlichen Marktzins abgezinst. Die sonstigen Rückstellungen betreffen im Wesentlichen Verpflichtungen aus Personalkosten, Gewährleistungen, sowie Jahresabschlusskosten. Bei den Rückstellungen für Gewährleistungen, deren Laufzeit länger als ein Jahr betragen, wurden Kosten und Preissteigerungsraten von 2,00 % kalkuliert und anschließend abgezinst. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem Erfüllungsbetrag gemäß § 253 Abs. 1 S. 2 HGB angesetzt. Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern In den sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegenüber Gesellschaften in Höhe von € 2.814,74 (Vorjahr: € 3.307,55) enthalten. Verbindlichkeiten gegen Gesellschafter bestehen in Höhe von € 236.360,17 (Vorjahr: € 316.918,50). IV. Angaben zur Bilanz Die Entwicklung der in der Bilanz erfassten Anlagegegenstände im Jahr 2023 ist im beigefügten Anlagespiegel dargestellt.
sonstige Vermögensgegenstände Von den sonstigen Vermögensgegenständen haben TEUR 22 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Aktiv latente Steuern Der nach der Steuerbilanz sich ergebende Steueraufwand entspricht nicht dem Ergebnis der Handelsbilanz. Die Steuerbilanz zeigt einen höheren Gewinn. Ausschüttungssperre nach § 268 Abs. 8 HGB Zum 31.12.2023 unterliegt nach § 268 Abs. 8 HGB ein Gesamtbetrag in Höhe von TEUR 127 der Ausschüttungssperre. Der Betrag betrifft die erläuterten aktiven latenten Steuern sowie den erläuterten Unterschiedsbetrag bei den Pensionsrückstellungen. Verbindlichkeitenspiegel Zur Verbesserung der Klarheit und Übersichtlichkeit wurden Verbindlichkeiten in einem Verbindlichkeitenspiegel dargestellt Verbindlichkeitsspiegel Hepp GmbH 31.12.2023
Die Verbindlichkeiten sind dinglich gesichert durch Buchgrundschulden. Weitere gestellte Sicherheiten sind Sicherheitsübereignungen von Kfz und anderen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, Globalzession, sowie Sicherheiten durch die Gesellschafter. V. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung Sonstige betriebliche Erträge Unter den sonstigen betrieblichen Erträgen befinden sich periodenfremde Erträge in Höhe von € 94.509,37. Sonstige betriebliche Aufwendungen Unter den sonstigen betrieblichen Aufwendungen befinden sich periodenfremde Aufwendungen in Höhe von € 47.333,32. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Aus der Abzinsung von Rückstellungen ergab sich ein Zinsaufwand in Höhe von € 25.932,00 (Vj. € 39.329,00) VI. Sonstige Angaben Beschäftigte Im Geschäftsjahr 2023 wurden durchschnittlich 201 , davon 27 Angestellte und 174 gewerbliche, Arbeitnehmer beschäftigt. Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Zum Abschlussstichtag bestandenen Haftungsverhältnisse auf Grund übernommener Bürgschaften i.H.v. TEUR 610. Die Gesellschaft sieht kein Risiko der Inanspruchnahme, da kein Fall bekannt ist, in dem die Haftung droht. Sonstige finanzielle Verpflichtungen aus langfristigen Miet- und Leasingverträgen bestehen für das Jahr 2024 in Höhe von TEUR 568 und für die Jahre 2025-2027 in Höhe von TEUR 1.291. Aus der Bestellung von Anlagevermögen bestehen Verpflichtungen von ca. € 2,1 Mio. Geschäftsführung Im Geschäftsjahr 2023 wurde die Geschäftsführung ausgeübt durch Herrn Marco Hepp, Maler- und Lackierermeister. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Bezüglich der Angaben der Geschäftsführerbezüge wird von der Schutzklausel gemäß § 286 Abs. 4 HGB Gebrauch gemacht.
Bad Soden-Salmünster, den 5. Juni 2024 Marco Hepp, Geschäftsführer Bericht des Aufsichtsratsentfällt sonstige BerichtsbestandteileAngaben zur Feststellung: Der Jahresabschluss wurde am 04.07.2024 festgestellt. BestätigungsvermerkDer vorstehende, zur Offenlegung bestimmte und nach § 327 HGB verkürzte Jahresabschluss entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Zu dem vollständigen Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 und dem Lagebericht 2023 haben wir unter dem Datum vom 26.Juni 2024 den folgenden uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt, der hier wiedergegeben wird: " BESTäTIGUNGSVERMERK DES UNABHäNGIGEN ABSCHLUSSPRüFERSAn die Hepp GmbH, Bad Soden-Salmünster Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der Hepp GmbH, Bad Soden-Salmünster, - bestehend aus der Bilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Hepp GmbH, Bad Soden-Salmünster, für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse • entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31.12.2023 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023 und • vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Verantwortung des gesetzlichen Vertreters für den Jahresabschluss und den Lagebericht Der gesetzliche Vertreter ist verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die er in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt hat, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses ist der gesetzliche Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren hat er die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus ist er dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen. Außerdem ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner ist der gesetzliche Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die er als notwendig erachtet hat, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus • identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist höher als das Risiko, dass aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können. • gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben. • beurteilen wir die Angemessenheit der von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. • ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von dem gesetzlichen Vertreter angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann. • beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt. • beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft. • führen wir Prüfungshandlungen zu den von dem gesetzlichen Vertreter dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von dem gesetzlichen Vertreter zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen. Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger bedeutsamer Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen."
Aschaffenburg, den 26.06.2024 BVW - Berberich, Volk & Wengerter AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft ppa. Dipl.-Kfm., MBAL Daniel Wengerter, Wirtschaftsprüfer |
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