Master Data

Registry
Register court Mannheim HRB 725568
Previous
HBG Hallen-Bau-Gesellschaft mbH
Registered
8/10/2016
Industry
Renting and operating of own or leased non-residential real estateAgents involved in the sale of toolsAgents involved in the sale of building materials, paints and varnishes
Purpose
der Handel mit, sowie der Bau und die Vermietung von Hallen, Zelten und deren Zubehör, sowie alle daran angrenzenden Tätigkeiten.

Financial Overview

History

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Management

NameRole
Mike Ahleit
since 8/25/2021
Procura
Max Sator
since 8/25/2021
Managing Director
Procura

Beneficial Owners

Beneficial owner data is only accessible to registered users.

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Axel Sator
77815 Bühl
€22,500
90.00%

Balance Sheet Accounts

Financial Report

Sator Service GmbH

Baden-Baden

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022

Bilanz

Aktiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Anlagevermögen 534.212,00 253.833,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 690,00  
II. Sachanlagen 526.022,00 246.333,00
III. Finanzanlagen 7.500,00 7.500,00
B. Umlaufvermögen 856.660,97 769.061,78
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 746.064,62 505.316,01
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 110.596,35 263.745,77
Aktiva 1.390.872,97 1.022.894,78

Passiva

31.12.2022
EUR
31.12.2021
EUR
A. Eigenkapital 551.430,16 326.969,39
I. Gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Gewinnvortrag 301.969,39 -5.398,48
III. Jahresüberschuss 224.460,77 307.367,87
B. Rückstellungen 633.624,23 554.337,59
C. Verbindlichkeiten 205.818,58 141.587,80
davon mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr 205.818,58 141.587,80
Passiva 1.390.872,97 1.022.894,78

Anhang

FÜR DIE ZEIT VOM
1. JANUAR BIS ZUM 31. DEZEMBER 2022

DER
SATOR SERVICE GMBH

A. ANGABEN ZU INHALT UND GLIEDERUNG DES JAHRESABSCHLUSSES
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft im Sinne der §§ 264, 267 II HGB auf.

Der vorliegende Jahresabschluss ist grundsätzlich unter Beibehaltung der für den Vorjahresabschluss angewendeten Gliederungs- und Bewertungsgrundsätzen nach den für kleinen Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt (§§ 265 I 2, 266 ff. HGB).

B. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSMETHODEN
I. Auf Posten der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung angewandte Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden (§ 284 abs. 2 Nr. 1)

1. Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen
Entgeltlich erworbene immaterielle Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig abgeschrieben.

Das Sachanlagevermögen wird zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten, bei abnutzbaren Vermögensgegenständen vermindert um planmäßige Abschreibungen, angesetzt.

Die Zugänge werden mit den steuerlich höchstmöglichen Sätzen linear bzw. degressiv abgeschrieben.

2. Vorräte
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. mit den niedrigeren beizulegenden Werten am Abschlussstichtag angesetzt. In die Herstellungskosten werden neben den direkt zurechenbaren Material- und Fertigungseinzelkosten auch angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten mit einbezogen.

Bei der Bewertung wird das strenge Niederstwertprinzip beachtet.

3. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind grundsätzlich zum Nennwert angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken werden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird dem allgemeinen Kreditrisiko durch eine Pauschalwertberichtigung angemessen Rechnung getragen.

4. Rückstellungen
Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist (§ 253 I 2 HGB).

Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst (§ 253 II 1 HGB).

5. Verbindlichkeiten  
werden mit ihrem Erfüllungsbetrag bilanziert (§ 253 I 2 HGB).

6. Flüssige Mittel  
werden zu Nominalwerten angesetzt (§ 253 I HGB).

II. Grundlagen der Währungsumrechnung
Die auf Fremdwährung lautenden Guthaben bei Kreditinstituten wurden ohne Beachtung der Restriktionen des § 253 Abs. 1 Nr. 4 und § 253 Abs. 1 S. 1 HGB mit dem Devisenkassamittelkurs zum Abschlussstichtag umgerechnet.

C. SONSTIGE ANGABEN
Organmitglieder
Geschäftsführer war im Jahr 2022
Herr Max Sator, Bühl.

Baden-Baden, den 17: April 2024

Sator Service GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer


gez. _____________________
Max Sator

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 17.04.2024 festgestellt.

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