Global
Group Dialog Solutions Aktiengesellschaft
Idstein
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
733.588,00 |
764.003,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
130.915,00 |
168.531,00 |
| II.
Sachanlagen |
412.673,00 |
405.472,00 |
| III.
Finanzanlagen |
190.000,00 |
190.000,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.943.273,58 |
2.618.111,80 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
716.179,78 |
871.202,26 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
1.227.093,80 |
1.746.909,54 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
189.569,43 |
217.866,74 |
| D.
Aktive latente Steuern |
308.000,00 |
371.000,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
3.174.431,01 |
3.970.981,54 |
Passiva
|
|
31.12.2016
EUR |
31.12.2015
EUR |
| A.
Eigenkapital |
1.535.655,57 |
1.365.962,34 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
1.040.000,00 |
1.040.000,00 |
| II.
Gewinnrücklagen |
30.483,00 |
21.998,00 |
| III.
Bilanzgewinn |
465.172,57 |
303.964,34 |
| B.
Rückstellungen |
606.441,00 |
718.200,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.006.834,44 |
1.886.819,20 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
25.500,00 |
0,00 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
3.174.431,01 |
3.970.981,54 |
Anhang
Allgemeine Angaben
Die
Global Group Dialog Solutions Aktiengesellschaft hat
Ihren Sitz in
Idstein und ist eingetragen in das Handelsregister
beim
Amtsgericht Wiesbaden unter der Register-Nr.
HRB 21293.
Der
Jahresabschluss ist auf der Grundlage der
gesetzlichen Vorschriften nach
§ 238 ff. HGB erstellt.
Die
ergänzenden Vorschriften für
Kapitalgesellschaften der §§ 264 ff. HGB werden
beachtet. Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer
kleinen Kapitalgesellschaft gemäß §
267 Abs. 1 HGB auf. Von den
größenabhängigen Erleichterungsvorschriften
des § 288 HGB wird Gebrauch gemacht.
Im Geschäftsjahr 2016 erfolgte die Umstellung
auf das Bilanzrichtlinie-Umsetzungs-gesetz (BilRUG). Die
Vorjahreszahlen bei erstmaliger Anwendung des HGB i. d. F.
des BilRUG an die geänderte Form der Darstellung
wurden angepasst. Aus diesem Grund ist eine
Vergleichbarkeit der Form der Darstellung (§ 265 Abs.
1 HGB) sowie der Vorjahresbeträge (§ 265 Abs. 2
HGB) gegeben. Auch die Vorjahresbeträge im Anhang sind
angepasst, so dass ebenfalls eine Vergleichbarkeit gegeben
ist. Die Umsatzerlöse gemäß § 277 Abs.
1 HGB in der bisherigen Fassung betragen für das
Vorjahr TEUR 10.181.
Angaben zu den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die
angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
orientieren sich grundsätzlich nach den
handelsrechtlichen Bestimmungen. Im Einzelnen betrifft dies
folgende Grundsätze und Methoden:
Aktivposten
Die
immateriellen Vermögensgegenstände
sowie die Sachanlagen sind zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten, selbst geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände sind mit den in der
Entwicklungsphase angefallenen Herstellungskosten
bilanziert und werden, sofern sie der Abnutzung
unterliegen, entsprechend ihrer Nutzungsdauer um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Als Grundlage der Nutzungsdauereinschätzung
werden die Mindestwerte der steuerlichen
Abschreibungstabellen verwendet, es sei denn, dass die
voraussichtliche Nutzungsdauer abweicht.
Selbst
geschaffene immaterielle
Vermögensgegenstände werden über die
Nutzungsdauer von vier Jahren planmäßig
abgeschrieben.
Die Anlagegüter werden grundsätzlich
linear abgeschrieben.
Ab dem Geschäftsjahr 2011 angeschaffte
geringwertige Anlagegüter im Einzelwert bis EUR
410,00 Anschaffungs- oder Herstellungskosten werden im
Geschäftsjahr in voller Höhe gemäß
§ 6 Abs. 2 EStG abgeschrieben. Dabei wird von der
Fiktion ausgegangen, dass im Jahr des Zugangs gleichzeitig
ein Abgang erfolgt.
Die Abschreibungen auf Zugänge des
Sachanlagevermögens werden im Übrigen
zeitanteilig vorgenommen.
Die
Finanzanlagen sind ebenfalls mit den
Anschaffungskosten, gegebenenfalls vermindert um
außerplanmäßige Abschreibungen bei
dauerhafter Wertminderung, angesetzt.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden
grundsätzlich zum Nennwert ausgewiesen. Bereits
erkennbare Risiken sind durch Einzelwertberichtigungen
berücksichtigt. Unverzinsliche Forderungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem Barwert
angesetzt.
Die
liquiden Mittel sind zum Nennwert angesetzt.
Die
aktiven Rechnungsabgrenzungsposten enthalten
Vorauszahlungen für künftige Zeiträume, die
zeitanteilig abgegrenzt werden.
Bestehen zwischen den handelsrechtlichen
Wertansätzen von Vermögensgegenständen,
Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten und ihren
steuerlichen Wertansätzen Differenzen, die sich in
späteren Geschäftsjahren voraussichtlich abbauen
und ergibt sich daraus insgesamt eine
Steuerentlastung, ist gemäß § 274
Abs. 1 HGB eine
aktive latente Steuer angesetzt. Darüber hinaus
enthält der Posten Steuerentlastungen aus
steuerlichen Verlustvorträgen in Höhe der
innerhalb der nächsten fünf Jahre zu erwartenden
Verlustverrechnung.
Passivposten
Bei den
sonstigen Rückstellungen ist den erkennbaren
Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen
Rechnung getragen. Sie sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrags (d. h.
einschließlich zukünftiger Kosten- und
Preissteigerungen) angesetzt. Rückstellungen mit einer
Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden
gemäß § 253 Abs. 2 HGB abgezinst.
Sämtliche
Verbindlichkeiten werden mit den
Erfüllungsbeträgen gemäß § 253
Abs. 1 Satz 2 HGB angesetzt.
Als
passive Rechnungsabgrenzungsposten sind Einnahmen
ausgewiesen, die Ertrag für eine bestimmte Zeit nach
dem Abschlussstichtag darstellen.
Angaben zur Bilanz
Die Gliederung der
Bilanz erfolgt in Kontoform gemäß §
266 Abs. 2 und 3 HGB.
Im Posten
sonstige Vermögensgegenstände ist das
Körperschaftsteuerguthaben gemäß § 37
KStG in Höhe von TEUR 1 (Vorjahr: TEUR 2) mit dem
Barwert enthalten. Für die Diskontierung wird ein
fristadäquater risikofreier Zinssatz zugrunde gelegt.
Es sind Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr in Höhe von TEUR 6 (Vorjahr: TEUR 10)
enthalten.
Im
Bilanzgewinn (Vorjahr: Bilanzverlust) ist ein
Gewinnvortrag von TEUR 304 (Vorjahr Verlustvortrag: TEUR
./. 188) enthalten.
Die Verbindlichkeiten mit TEUR 1.007m (Vorjahr: TEUR
1.887) haben insgesamt (Vorjahr: TEUR 1.407) eine
Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
Der Gesamtbetrag der
sonstigen finanziellen Verpflichtungen nach §
285 Nr. 3 a HGB zum 31. Dezember 2016, die nicht nach
§§ 268 Abs. 7 oder 285 Nr. 3 HGB anzugeben sind,
ergibt sich wie folgt:
Für 2017 TEUR 377
Für 2018 bis 2019 TEUR 524
Idstein, den 21. April 2017
Global Group Dialog Solutions Aktiengesellschaft
Frank Meier-Gerßler
Vorstand
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 06.06.2017 festgestellt.
Die Offenlegung erfolgt im Auftrag und in der
Eigenverantwortung der Geschäftsführung der
Gesellschaft.
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