Master Data

Registry
Register court Schweinfurt HRB 3915
Registered
2/21/2001
Industry
Manufacture of builders’ ware of plasticSpecialised construction activities in civil engineeringPlastering
Purpose
Die Ausführung von Bausanierung, insbesondere Betoninstandsetzung, Kunstharzbeschichtung, Verputz- und Malerarbeiten.

History

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Management

NameRole
Ann Freibott
since 5/19/2023
Procura
Ivo Freibott
since 1/2/2020
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Bonifatiusplatz 1, 97702 Münnerstadt-Großwenkheim
€35,000
100.00%

Financial Report

Freibott Bausanierung GmbH

Münnerstadt

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 45.982,48 58.593,48
I. Sachanlagen 45.982,48 58.593,48
B. Umlaufvermögen 223.898,32 258.690,25
I. Vorräte 11.932,70 10.700,60
1. erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen, offen abgesetzt 87.712,60 26.149,31
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 174.745,80 197.223,16
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 37.219,82 50.766,49
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.403,80 4.195,80
Bilanzsumme, Summe Aktiva 273.284,60 321.479,53

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 178.963,29 179.960,75
I. gezeichnetes Kapital 35.000,00 35.000,00
II. Gewinnvortrag 144.960,75 131.741,31
III. Jahresfehlbetrag 997,46 -13.219,44
B. Sonderposten mit Rücklageanteil 12.291,48 13.422,48
C. Rückstellungen 18.990,77 50.465,37
D. Verbindlichkeiten 63.039,06 77.630,93
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 46.887,56 51.011,64
Bilanzsumme, Summe Passiva 273.284,60 321.479,53

Anhang

I. Wesentliche Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Die Freibott Bausanierung GmbH ist zum Bilanzstichtag eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 HGB.

Die dem Jahresabschluss 2010 zu Grunde liegenden Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden werden im Wesentlichen unverändert zum Vorjahr angewendet.

Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden entsprechen den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (§§ 238 bis 263 HGB).

Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) aufgestellt. Die Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 Abs. 8 S. 2 EGHGB nicht angepasst.

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, angesetzt. Für die Zugänge an beweglichen Anlagegütern werden die Jahresabschreibungen zeitanteilig angesetzt.

Roh-, Hilfs-, Betriebsstoffe und Waren werden zu Anschaffungskosten bzw. zu den jeweils niedrigeren beizulegenden Werten bewertet; die niedrigeren beizulegenden Werte werden im Wesentlichen nach den Verhältnissen am Beschaffungsmarkt, aber unter Berücksichtigung der Einsatzmöglichkeit der Bestände ermittelt. Abwertungen für Bestandsrisiken, die sich aus der Lagerdauer und verminderter Verwertbarkeit ergeben, werden in angemessenem und ausreichendem Umfang vorgenommen.

Unfertige Bauleistungen sind zu Herstellungskosten bewertet. Diese umfassen die produktionsbezogenen Vollkosten, welche Fertigungsmaterial, Fertigungslöhne sowie die Material- und Fertigungsgemeinkosten beinhalten. Der Grundsatz der verlustfreien Bewertung wurde berücksichtigt.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden mit dem Nennwert bzw. mit dem am Bilanzstichtag beizulegenden niedrigeren Wert angesetzt. Bei Forderungen, deren Einbringlichkeit mit erkennbaren Risiken behaftet ist, werden angemessene Wertabschläge vorgenommen; uneinbringliche Forderungen werden abgeschrieben. Zur Abdeckung des allgemeinen Kreditrisikos wird eine Pauschalwertberichtigung in Höhe von 1,5% auf die nicht einzelwertberichtigten Forderungen gebildet.

Zum Bilanzstichtag waren Ausgaben vor dem Abschlussstichtag soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen zum Zwecke der Periodenabgrenzung als Rechnungsabgrenzungsposten in die Bilanz einzustellen.

Vor der verpflichtenden Anwendung des BilMoG in Anspruch genommene Sonderabschreibungen werden unter Sonderposten mit Rücklageanteil ausgewiesen. Die Bildung des Sonderposten mit Rücklageanteil erfolgte gemäß § 273 HGB a. F. in Verbindung mit § 281 Abs. 1 HGB a. F. insoweit, als das Steuerrecht die Anerkennung des Wertansatzes bei der steuerrechtlichen Gewinnermittlung hiervon abhängig machte. Der Sonderposten ist insoweit aufzulösen, als die Vermögensgegenstände, für den er gebildet worden ist, aus dem Vermögen ausscheiden oder die steuerrechtliche Wertberichtigung durch handelsrechtliche Abschreibungen ersetzt wird - § 281 Abs. 1 Satz 3 HGB a. F. Der Sonderposten mit Rücklageanteil wird gem. Wahlrecht laut Art. 67 III EGHGB beibehalten.

Die sonstigen Rückstellungen erfassen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten und sind mit dem Erfüllungsbetrag bewertet, der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.

Verbindlichkeiten werden mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt.

II. Angaben zur Bilanz

Unter den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen sind Forderungen gegen Gesellschafter über EUR 119.112,90 (EUR 132.854,20) enthalten.

Der Sonderposten mit Rücklageanteil bezieht sich in voller Höhe auf Sonderabschreibungen und Rücklagen nach § 7g EStG zur Förderung kleiner und mittlerer Betriebe.

III. Sonstige Angaben

1. Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.

2. Mitglieder der Geschäftsführung und Aufwendungen für Organe im Geschäftsjahr

Der Geschäftsführung gehörten im Geschäftsjahr an:

Herr Gebhard Freibott, Großwenkheim

Auf die Angabe der Gesamtbezüge der Mitglieder der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2010 wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

 

Münnerstadt-Großwenkheim, 19. August 2011

gez. Gebhard Freibott

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 19.08.2011 festgestellt.

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