Provision of physiotherapy services
ASKA Aufzug-Service GmbHLiquidated
74366 Kirchheim am Neckar, DEUMaster Data
Basic information of the organization
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Jochem Eyring since 4/27/2023 | Liquidator |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Identified persons (1)
| Name | Ownership |
|---|---|
| 100.00% |
Shareholders
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Financial Report
Official financial statements and annual reports
ASKA Aufzug - Service GmbHKirchheim am NeckarJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BilanzAktiva
AnhangAllgemeine AngabenDer Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Gliederungs-, Bilanzierungs- und Bewertungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften wurden die Regelungen des GmbH Gesetzes beachtet. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs.1, 276, 288 HGB) und bei der Offenlegung (§ 326 HGB bzw. § 327 HGB) des Jahresabschlusses werden in Anspruch genommen. Im Einzelnen waren dies folgende Grundsätze und Methoden: Gliederungsgrundsätze / Darstellungsstetigkeit Die Gliederung der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung änderte sich nicht gegenüber dem Vorjahr. Die Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sind mit denen des Vorjahres vergleichbar. Eine Anpassung der Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung des Vorjahres zur Vergleichbarkeit mit denen des Geschäftsjahres war nicht erforderlich. Bilanzierungsmethoden Gemäß Art. 67 Abs. 8 EGHGB sind die Grundsätze der Bewertungsstetigkeit und Ausweisstetigkeit sowie der Publizität von Stetigkeitsunterbrechungen nicht zu beachten. Die Vorjahresbeträge wurden dementsprechend nicht angepasst. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Rückstellungen, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen, Grundstücksrechte nicht mit Grundstückslasten verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Rückstellungen, die Schulden sowie die Rechnungsabgrenzungsposten wurden in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend aufgegliedert. Das Anlagevermögen weist nur Gegenstände aus, die bestimmt sind, dem Geschäftsbetrieb dauernd zu dienen. Aufwendungen für die Gründung des Unternehmens und für die Beschaffung des Eigenkapitals sowie für immaterielle Vermögensgegenstände, die nicht entgeltlich erworben wurden, wurden nicht bilanziert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB und Rechnungsabgrenzungsposten wurden nach den Vorschriften des § 250 HGB gebildet. Haftungsverhältnisse im Sinne von § 251 HGB sind nachfolgend gesondert angegeben. Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Geschäftsjahres überein. Bei der Bewertung wurde von der Fortführung des Unternehmens ausgegangen. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt worden, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne sind nur berücksichtigt worden, wenn sie bis zum Abschlussstichtag realisiert wurden. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig vom Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt worden. Einzelne Positionen wurden wie folgt bewertet: Die Vermögensgegenstände des Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungskosten oder Herstellungskosten abzüglich planmässiger Abschreibungen bewertet. Grundlage der planmäßigen Abschreibung war die voraussichtliche Nutzungsdauer des jeweiligen Vermögensgegenstandes. Abschreibungen im Rahmen vernünftiger kaufmännischer Beurteilung gemäss § 253 Abs. 4 HGB sind nicht vorgenommen worden. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe werden zu Anschaffungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Fertige und unfertige Erzeugnisse werden zu durchschnittlichen Herstellungskosten angesetzt. Diese umfassen neben dem Fertigungsmaterial, den Fertigungslöhnen und den Abschreibungen auch die Material- und Fertigungsgemeinkosten. Die Forderungen, sonstige Vermögensgegenstände und Wertpapiere wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Einzelwertberichtigungen berücksichtigt. Das allgemeine Kreditrisiko bei den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wurde durch eine Pauschalwertberichtigung berücksichtigt. Die Verbindlichkeiten wurden mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Sofern die Tageswerte über den Rückzahlungsbeträgen lagen, wurden die Verbindlichkeiten zum höheren Tageswert angesetzt. Die Rückstellungen wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages ermittelt. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen. Die Steuerrückstellungen beinhalten die bis zum Bilanzstichtag noch nicht veranlagten Steuern. Die Gesellschaft hat zum 01. Januar 2010 ein versicherungsmathematisches Gutachten unter Berücksichtigung der nach BilMoG geltenden Bewertungsvorschriften für Pensionsrückstellungen nach der sogenannten projected unit credit-Methode erstellen lassen. Dabei wurde ein Zinssatz von 5,25 % sowie eine erwartete Gehaltssteigerung von 2,3 % zugrunde gelegt. Zudem wurden die Sterbetafeln nach Heubeck aus dem Jahr 2005 verwendet. Zum 01. Januar 2010 ergibt sich aus der Neubewertung der Pensionsrückstellungen eine Unterdotierung in Höhe von ????? Euro. Die Gesellschaft entscheidet sich für die Ausübung des Wahlrechts nach Art. 67 Abs. 1 EGHGB und eine Verteilung der erforderlichen Zuführung über den längst möglichen Zeitraum von 15 Jahren. Folglich wird beginnend mit dem Geschäftsjahr 2010 in jedem Jahr ein Betrag von ???? Euro den Pensionsrückstellungen erfolgswirksam zugeführt. Zum 31. Dezember 2010 beträgt der noch nicht in der Bilanz ausgewiesene Betrag der Unterdotierung ???? Euro. Zur Abdeckung des Risikos wurde eine Rückdeckungsversicherung abgeschlossen, die dem Geschäftsführer verpfändet wurde. Der Aktivwert der Rückdeckungsversicherung zum 31. Dezember 2010 beträgt ????? Euro. Die Berechnung der Prensionsrückstellungen gemäß versicherungsmathematischem Gutachten zum 31. Dezember 2010 weist eine planmäßige Zuführung zu den Pensionsrückstellungen für das Geschäftsjahr 2010 in Höhe von ????? Euro aus und basiert auf den oben genannten Parametern. Erläuterungen zu einzelnen Posten der BilanzSonstige finanzielle Verpflichtungen, die nicht in der Bilanz auszuweisen und auch keine Haftungsverhältnisse i. S. von § 251 HGB sind, bestanden am Abschlussstichtag nicht. Die Gesellschaft ist bilanziell überschuldet. Der nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbetrag in Höhe von 113.631,79 € ist durch entsprechende Maßnahme der Gesellschaft auszugleichen. Erläuterungen zu den einzelnen Posten der Gewinn- und VerlustrechnungDie Gewinn- und Verlustrechnung wurde nach dem Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) aufgestellt. Außerordentliche Erträge und außerordentliche Aufwendungen sind nicht angefallen. Periodenfremde Aufwendungen und Erträge sind nicht angefallen bzw. von untergeordneter Bedeutung. Die Steuern vom Einkommen und vom Ertrag belasten in voller Höhe das Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit. Sonstige AngabenAngaben über Mitglieder der Unternehmensorgane Zum Geschäftsführer war während des gesamten Geschäftsjahres bestellt: Jochem Eyring Der Geschäftsführer ist befugt, die Gesellschaft alleine zu vertreten. Der Geschäftsführer ist von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Gemäß § 286 Abs. 4 HGB unterbleibt die Angabe der Gesamtbezüge der Geschäftsführer. Angaben über Arbeitnehmer: Während des abgelaufenen Geschäftsjahres waren durchschnittlich beschäftigt (ohne Organmitglieder):
ErgebnisverwendungDie Geschäftsführung schlägt in Übereinstimmung mit den Gesellschaftern vor, das Ergebnis
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