A. Kwade
GmbH
Berlin
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
1.871.048,74 |
1.914.566,59 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
11,00 |
11,00 |
| II.
Sachanlagen |
1.871.037,74 |
1.914.555,59 |
| B.
Umlaufvermögen |
6.856.484,12 |
4.815.764,26 |
| I.
Vorräte |
1.866.797,87 |
187.400,00 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
1.965.900,42 |
1.652.059,49 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
278.157,72 |
291.132,27 |
| davon
gegen Gesellschafter |
278.157,72 |
291.132,27 |
| davon
eingeforderte noch ausstehende Kapitaleinlagen |
1,00 |
1,00 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
3.023.785,83 |
2.976.304,77 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
1.392,00 |
1.044,00 |
| Aktiva |
8.728.924,86 |
6.731.374,85 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
6.318.151,40 |
5.449.920,78 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.001,00 |
25.001,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
4.609.979,35 |
3.532.834,47 |
| III.
Jahresüberschuss |
1.683.171,05 |
1.892.085,31 |
| B.
Rückstellungen |
601.515,69 |
340.090,62 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.805.359,55 |
941.363,45 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.654.096,71 |
699.073,01 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
151.262,84 |
242.290,44 |
| D.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.898,22 |
|
| Summe
Passiva |
8.728.924,86 |
6.731.374,85 |
Anhang für
das Geschäftsjahr 2023
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Die Gesellschaft wurde durch Gesellschaftsvertrag vom
2. Oktober 2018 gegründet, zuletzt geändert am
28. November 2019 und ist im Handelsregister beim
Amtsgericht Charlottenburg Berlin unter der Nummer HRB
200804 eingetragen.
Die Firma der Gesellschaft lautet A. Kwade GmbH. Sitz
der Gesellschaft ist 12459 Berlin.
Der Jahresabschluss wurde für das
Geschäftsjahr 2021 nach den Vorschriften des
Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Ergänzend zu
diesen Regelungen waren die Vorschriften des GmbH-Gesetzes
zu beachten.
Die Gesellschaft erfüllt die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
i.S.d. § 267 Abs. 1 HGB.
Soweit nicht anders bezeichnet wurden alle Angaben in
der Währungseinheit Euro (€) gemacht.
Die Gewinn- und Verlustrechnung wurde
gemäß § 275 Abs. 2 HGB nach dem
Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Besondere Umstände, die dazu führten, dass
der Jahresabschluss trotz Beachtung der Grundsätze
ordnungsgemäßer Buchführung ein den
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild
nicht vermittelt, lagen nicht vor.
Soweit ein Wahlrecht hinsichtlich einer Angabe in der
Bilanz bzw. in der Gewinn- und Verlustrechnung einerseits
oder dem Anhang andererseits besteht, wurde dieses
Wahlrecht aus Gründen der Übersichtlichkeit
vorrangig zu Gunsten der Angabe im Anhang ausgeübt.
2. Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden
Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind
gegenüber dem Vorjahr unverändert geblieben.
2.1 Anlagevermögen
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
wurden mit den Anschaffungskosten, vermindert um
planmäßige lineare Abschreibungen, bewertet. Als
Nutzungsdauer wurden bei Software zwei bzw. drei Jahre
zugrunde gelegt.
Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens wurden zu Anschaffungs- oder
Herstellungskosten abzüglich planmäßiger
Abschreibungen bewertet. Abschreibungen erfolgten
entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer.
Es werden Nutzungsdauern zwischen 3 und 40 Jahren zugrunde
gelegt. Während des Geschäftsjahres zugegangene
bewegliche Vermögensgegenstände des
Anlagevermögens wurden zeitanteilig abgeschrieben.
Von der Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG
für geringwertige Wirtschaftsgüter, deren
Anschaffungskosten einen Betrag von € 800,00 nicht
überschreiten, wurde in vollem Umfang Gebrauch
gemacht. Die Anschaffungskosten wurden im Anlagespiegel als
Zu- und Abgang erfasst und in gleicher Höhe unter den
Abschreibungen ausgewiesen. Von der Wahlmöglichkeit
nach § 6 Abs. 2a EStG wurde kein Gebrauch gemacht.
2.2 Umlaufvermögen
Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden am
Bilanzstichtag zu Anschaffungskosten unter Beachtung des
strengen Niederstwertprinzips gem. § 253 Abs. 4 HGB
bewertet. Die Bestände an Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffen sind durch entsprechende Bestandsnachweise
und unternehmensintern erstellte Aufzeichnungen
nachgewiesen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden unter
Berücksichtigung aller erkennbaren Risiken angesetzt.
Für nicht erkennbare Risiken in den Forderungen wurde
eine Pauschalwertberichtigung gebildet.
Liquide Mittel wurden zum Nennwert angesetzt.
Als aktive Rechnungsabgrenzungsposten sind
Auszahlungen vor dem Abschlussstichtag auszuweisen, soweit
sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem
Zeitpunkt darstellen.
2.3 Rückstellungen
Die Rückstellungen wurden in Höhe des
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt, der alle
nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen
berücksichtigt.
2.4 Verbindlichkeiten
Verbindlichkeiten wurden nach § 253 Abs. 1 HGB
in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert.
Eine Abzinsung von Verbindlichkeiten wurde nicht
vorgenommen.
sonstige Berichtsbestandteile
gez. Alicja Kwade, Geschäftsführerin
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.03.2025
festgestellt.
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