Hormuth Verwaltungsgesellschaft mbH
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Hormuth GmbHHeidelbergJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANG ZUM JAHRESABSCHLUSS 31. DEZEMBER 20101. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss der Gesellschaft ist gemäss den Vorschriften der §§ 242 ff sowie §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) sowie den ergänzenden Bestimmungen des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) erstellt. Aufgrund der Größenmerkmale des § 267 Abs. 1 HGB ist die Gesellschaft als kleine Kapitalgesellschaft einzuordnen. 2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 2.1 Bilanzierungsmethoden (§§ 246 bis 251 HGB) Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit den Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet worden. Das Anlage- und Umlaufvermögen, das Eigenkapital sowie die Schulden sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Rückstellungen wurden nur im Rahmen des § 249 HGB gebildet. Aufwendungen und Erträge des Geschäftsjahres sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss berücksichtigt worden. 2.2 Bewertungsmethoden Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorherigen Geschäftsjahres überein. Die Vermögensgegenstände und Schulden wurden zum Abschlussstichtag einzeln bewertet. Es wurde vorsichtig bewertet, namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen dem Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, wenn sie am Abschlussstichtag realisiert waren. Einzelne Posten sind wie folgt bewertet: Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wurden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen bewertet. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibung sind die Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten auf die Geschäftsjahre verteilt worden, in denen der Vermögensgegenstand voraussichtlich genutzt wird. Dabei wurden lineare Abschreibungen zu den steuerlich zulässigen Sätzen vorgenommen. Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände, Guthaben bei Kreditinstituten wurden grundsätzlich mit dem Nennbetrag angesetzt. Die Rückstellungen wurde nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung ermittelt bzw. in Höhe der voraussichtlichen Inanspruchnahme angesetzt. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. 3. Angaben zur Bilanz 3.1 Forderungen gegen Gesellschafter Das Verrechnungskonto der Besitzgesellschaft Hans-Dieter Hormuth Gewerbliche Verpachtungs Gesellschaft wird mit 2 % über dem Basiszinssatz verzinst. Es beträgt zum Bilanzstichtag EUR 25.762,81. 3.2 Eigenkapital Das Stammkapital wurde voll einbezahlt und ist mit DM 100.000,00 im Handelsregister eingetragen. Im Bilanzgewinn enthalten ist ein Gewinnvortrag in Höhe von EUR 264.701,41 (Vorjahr: EUR 253.205,38). 3.3 Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen Bei der Ermittlung des Erfüllungsbetrages der Pensionsverpflichtung für die Handelsbilanz wurde zum 01.01.2010 der Zins von 5,25% und ein Rententrend von 1,5% p.a. zugrunde gelegt. Der Aufstockungsbetrag in Höhe von EUR 52.968,00 wurde sofort aufwandswirksam erfasst. Von der Übergangsregelung des Art. 67 Abs. 1 EGHGB n.F. wurde kein Gebrauch gemacht. Die Bewertung des Barwertes der Pensionsverpflichtung zum 31.12.2010 wurde unter Verwendung der Haubeck-Richttafeln 2005 G, einem Rententrend von 1,5% und des Zinses von 5,15% durchgeführt. 4. Sonstige Angaben 4.1 Mitglieder der Geschäftsführung im Geschäftsjahr Der Geschäftsführer Herr Hans-Dieter Hormuth, Heidelberg ist einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 28.06.2011 |
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