BRG -
Beregnungsgesellschaft mbH
Lommatzsch
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
39.353,95 |
39.555,45 |
| I.
Sachanlagen |
39.353,95 |
39.555,45 |
| B.
Umlaufvermögen |
122.841,00 |
124.083,89 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
80.107,86 |
81.880,17 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
42.733,14 |
42.203,72 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
162.194,95 |
163.639,34 |
Passiva
|
|
31.12.2019
EUR |
31.12.2018
EUR |
| A.
Eigenkapital |
132.854,86 |
128.399,40 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Kapitalrücklage |
24.149,36 |
24.149,36 |
| III.
Gewinnvortrag |
78.685,45 |
90.915,78 |
| IV.
Jahresüberschuss |
4.455,46 |
-12.230,33 |
| B.
Rückstellungen |
14.720,53 |
13.864,56 |
| C.
Verbindlichkeiten |
14.619,56 |
21.375,38 |
| davon
mit Restlaufzeit bis 1 Jahr |
14.619,56 |
21.375,38 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
162.194,95 |
163.639,34 |
Anhang
zum Jahresabschluss per 31.12.2019
BRG-Beregnungsgesellschaft mbH, 01623 Lommatzsch OT
Barmenitz
I. Allgemeine Hinweise
Der vorliegende Jahresabschluss wurde nach den
Vorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung
der ergänzenden Bestimmungen für
Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der
Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes und des
Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetzes erstellt. Die
Erstellung erfolgte unter Beachtung handels- und
steuerrechtlicher Bilanzierungs- und
Bewertungsvorschriften.
Es gelten die Vorschriften für kleine
Kapitalgesellschaften.
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren
unverändert die nachfolgenden Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden maßgebend.
Das
Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- bzw.
Herstellungskosten angesetzt und wird, soweit abnutzbar, um
planmäßige Abschreibungen vermindert.
Die Vermögensgegenstände des
Sachanlagevermögens werden nach Maßgabe der
voraussichtlichen Nutzungsdauer auf der Grundlage
steuerlich anerkannter Höchstsätze abgeschrieben.
Soweit steuerlich zulässig, wird für bewegliche
Anlagegüter die degressive Abschreibungsmethode
angewandt. Zur linearen Methode wird in dem Jahr, für
welches die lineare Methode erstmals zu höheren
Jahresabschreibungsbeträgen führt,
übergegangen. Die übrigen Anlagegüter werden
linear abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter bis zu
einem Wert von EUR 800,00 werden im Jahr des Zugangs
voll abgeschrieben; ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.
Die Abschreibungen auf Zugänge des
Sachanlagevermögens werden zeitanteilig vorgenommen.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände sind zum Nennwert
angesetzt.
Die
Steuerrückstellungen und die
sonstigen Rückstellungen berücksichtigen
alle ungewissen Verbindlichkeiten. Sie sind in der
Höhe angesetzt, die nach vernünftiger
kaufmännischer Beurteilung notwendig ist.
Verbindlichkeiten sind zum Rückzahlungsbetrag
angesetzt.
III. Erläuterungen zur Bilanz
- keine erforderlich -
IV. Sonstige Angaben
Geschäftsführung
Wolfgang Grübler
Barmenitz, den 23.04.2020
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 23.04.2020 festgestellt.
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