Master Data

Registry
Register court Braunschweig HRB 9404
Registered
9/26/2005
Industry
Wholesale of computers, computer peripheral equipment and softwareWholesale of chemical productsWholesale of machine tools
Purpose
Herstellung und Handel mit Software und IT Produkten.

History

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Management

NameRole
Benjamin Pramann
since 9/26/2005
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
Benjamin Pramann
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Benjamin Pramann
/
€25,000
100.00%

Financial Report

DSISoft GmbH

Braunschweig

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 60.250,00 16.452,00
I. Sachanlagen 60.250,00 16.452,00
B. Umlaufvermögen 44.966,40 41.235,08
I. Vorräte 6.581,79 10.388,25
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 20.070,15 10.026,80
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 18.314,46 20.820,03
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.644,03 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 108.860,43 57.687,08

Passiva

   
  31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 11.810,42 16.731,79
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 8.268,21 14.901,14
III. Jahresfehlbetrag 4.921,37 -6.632,93
B. Rückstellungen 1.400,00 1.600,00
C. Verbindlichkeiten 95.650,01 39.355,29
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 95.650,01 39.355,29
Bilanzsumme, Summe Passiva 108.860,43 57.687,08

Anhang

A. Allgemeine Angaben

Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt. Ergänzend zu diesen Vorschriften waren die Regelungen des GmbH-Gesetzes zu beachten.

Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft gemäß § 267 Abs. 1 HGB auf. Größenabhängige Erleichterungen bei der Erstellung (§§ 266 Abs. 1, 274a, 276 und 288 HGB) und bei der Offenlegung (§§ 326 bzw. 327 HGB) des Jahresabschlusses wurden in Anspruch genommen.

Von dem Wahlrecht gem. Art. 66 Abs. 3 Satz 6 EGHGB wurde kein Gebrauch gemacht.

Im Rahmen der Umstellung auf die Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) ist gemäß den Übergangsvorschriften des Art. 67 Abs. 7 S. 2 EGHB eine Anpassung der Vorjahreszahlen an die neuen Bilanzierungsvorschiften nicht erforderlich. Soweit sich Änderungen durch die erstmalige Anwendung des BilMoG ergeben haben, wurden die Vorjahreszahlen nicht angepasst. Die Auswirkungen der Umstellung auf die Vorschriften des BilMoG zum 01. Januar 2010 wurden - je nach Sachverhalt - im außerordentlichen Ergebnis oder in den Gewinnrücklagen erfasst. Ein Vergleich mit den Vorjahreszahlen kann somit nur bedingt aussagefähig sein.

B. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Immaterielle Vermögensgegenstände werden, soweit entgeltlich erworben, zu Anschaffungskosten aktiviert und planmäßig linear über maximal fünf Jahre oder die längere vertragliche Nutzungsdauer abgeschrieben.

Für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens wird das mit BilMoG neu geschaffene Aktivierungswahlrecht nicht in Anspruch genommen. Forschungs- und Entwicklungskosten werden daher in voller Höhe als Aufwand gebucht.

Die Sachanlagen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige nutzungsbedingte Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen des Sachanlagevermögens erfolgen gemäß der wirtschaftlichen Nutzungsdauer nach der linearen oder degressiven Abschreibungsmethode.

Zugänge von beweglichen Anlagegegenständen werden zeitanteilig abgeschrieben. Geringwertige Anlagegüter mit Anschaffungskosten bis einschließlich 150,00 € und von insgesamt untergeordneter Bedeutung werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.

Soweit der nach den vorstehenden Grundsätzen ermittelte Wert von Gegenständen des Anlagevermögens unter dem Wert liegt, der ihnen am Abschluss-Stichtag beizulegen ist, wird dem durch außerplanmäßige Abschreibungen Rechnung getragen.

Die Finanzanlagen werden grundsätzlich zu Anschaffungskosten, bei dauerhafter Wertminderung ggf. vermindert um außerplanmäßige Abschreibungen, bewertet. Ausleihungen werden, falls erforderlich, unter Abzinsung auf den Barwert bewertet.

Die Bewertung der Vorräte erfolgt zu Anschaffungskosten unter Anwendung der gleitenden Durchschnittskostenmethode bei Waren und Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen bzw. zu Herstellungskosten bei fertigen und unfertigen Erzeugnissen unter Beachtung des Niederstwertprinzips. Zusätzlich werden für Alters-, Nutzungs,- Gängigkeits- und Reichweitenrisiken sowie andere wertmindernde Einflüsse entsprechende Wertabschläge vorgenommen. In den Herstellungskosten sind keine Fremdkapitalzinsen enthalten.

Die Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände werden zu Nennwerten bilanziert. Erkennbaren Risiken wird durch entsprechende Einzelabschreibungen Rechnung getragen. Das allgemeine Ausfallrisiko bei Forderungen aus Lieferungen und Leistungen wird durch Pauschalberichtigungen berücksichtigt. Sämtliche Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände haben eine Laufzeit von bis zu einem Jahr und werden somit nicht abgezinst.

Soweit temporäre Differenzen zwischen den handelsrechtlichen und steuerlichen Wertansätzen von Vermögensgegenständen, Schulden und Rechnungsabgrenzungsposten unter Einbeziehung von berücksichtigungsfähigen Verlust- und Zinsvorträgen bestehen, wird ein Posten für latente Steuern nicht gebildet. Die Gesellschaft macht insofern von den größenabhängigen Ansatz- und Ausweiserleichterungen gem. § 274a Nr. 5 HGB Gebrauch.

Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten sowie drohende Verluste aus schwebenden Geschäften. Diese werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten in Fremdwährung, deren Restlaufzeit nicht mehr als ein Jahr beträgt, werden mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet. Alle übrigen Fremdwährungsverbindlichkeiten werden mit ihrem Umrechnungskurs bei Rechnungsstellung oder dem höheren Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag bewertet.

C. Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz und der Gewinn und Verlustrechnung

I. Weitere Angaben zur Bilanz

1. Eigenkapital

Der Jahresfehlbetrag des Geschäftsjahres vom 01.01.2010 - 31.12.2010 beträgt 4.921,37 €. Auf Beschluss der Gesellschafterversammlung wird dieser in voller Höhe mit Verlustvorträgen aus Vorjahren in Höhe von 8.268,21 € verrechnet und sodann auf neue Rechnung vorgetragen.

Ausschüttungen werden nicht vorgenommen.

Rücklagen bleiben unverändert.

Ausschüttungsgesperrte Beträge bestehen zum Abschlussstichtag nicht.

II. Weitere Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Außerordentliche Erträge und außerordentliche Aufwendungen aus der erstmaligen Anwendung der Vorschriften des Bilanzmodernisierungsgesetzes (BilMoG) sind nicht angefallen.

Es liegen keine Sachverhalte vor, die zu einer Ausschüttungssperre gem. § 268 Abs. 8 HGB führen.

Aufgrund des im Veranlagungszeitraum 2010 erzielten negativen körperschaftsteuerlichen Einkommens sind keine Körperschaftsteuern und Solidaritätszuschlag festzusetzen.

Für den im Erhebungszeitraum 2010 erzielten negativen Gewerbeertrag sind keine Gewerbesteuern festzusetzen.

D. Sonstige Angaben

1. Angaben gem. § 285 Nr. 11a HGB zu Unternehmen bei denen die Gesellschaft unbeschränkt haftende Gesellschafterin ist

Die Gesellschaft ist zum Abschlussstichtag nicht unbeschränkt haftende Gesellschafterin eines anderen Unternehmens.

2. Angaben zu Verbindlichkeiten aus Bürgschaften und Haftungsverhältnissen nach § 251 HGB

Zum Jahresabschlussstichtag bestehen keine Verbindlichkeiten und/oder Haftungsverhältnisse i.S.d. § 251 HGB. Angaben nach § 285 Nr. 27 HGB entfallen daher.

3. Angaben über Mitglieder der Unternehmensorgane

gem. § 285 S. 1 Nr. 10 HGB

Geschäftsführer

Familienname Vorname Berufsbezeichg. Vertretungsbefugnis
Pramann Benjamin Geschäftsführer allein, von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit

Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte durch Pramann Benjamin geführt.

Auf die Angabe der Geschäftsführerbezüge wird gemäß § 286 Abs. 4 HGB verzichtet.

Gegenüber den Geschäftsführern/ dem Aufsichtsrat bestehen die nachfolgenden Rechte:

Sachverhalte Betrag
Ausleihungen 21.586,36 €
Forderungen 0,00 €

4. Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern (§ 42 Abs. 3 GmbHG/ § 264c Abs. 1 HGB)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:

Sachverhalte Betrag
Ausleihungen 0,00 €
Forderungen 0,00 €
Verbindlichkeiten 0,00 €

Der Jahresabschluss wurde von der Gesellschafterversammlung am 19.12.2011 festgestellt.

Unterschrift der Geschäftsleitung

 

Braunschweig, den 22.12.2012

Der Geschäftsführer

Benjamin Pramann

Angabe der Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern

1.1.2010 - 31.12.2010

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 21.586,36 EUR.

1.1.2009 - 31.12.2009

Der Betrag der Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern beträgt 21.827,16 EUR.

sonstige Berichtsbestandteile

Angaben zur Feststellung:

Der Jahresabschluss wurde am 22.12.2011 festgestellt.

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