Stadtwerke Frankenberg GmbH
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Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Thorsten Röder since 9/29/2005 | Managing Director |
Official financial statements and annual reports
EGF Netz GmbHJahresabschluss zum 31. Dezember 2008Bilanz zum 31. Dezember 2008Aktivseite
Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr 2008 (01.01. bis 31.12.)
Anhang 2008I. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss Am 27. September 2005 wurde die Gesellschaft durch die EGF Energie-Gesellschaft Frankenberg mbH, Frankenberg (Eder), mittels Bargründung ins Leben gerufen. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Das Rumpfgeschäftsjahr umfasst die Monate Oktober bis Dezember 2005. Die Gesellschaft wurde am 29. September 2005 in das Handelsregister des Amtsgerichtes Marburg (HRB 5006) eingetragen. Am 20. Juni 2006 wurde ein Ergebnisabführungsvertrag mit der EGF Energie-Gesellschaft Frankenberg mbH abgeschlossen. Die Eintragung im Handelsregister erfolgte am 27. September 2006. Die Gliederung der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung entspricht den Bestimmungen der §§ 266 und 275 HGB. Die Bilanz ist in Kontoform, die Gewinn- und Verlustrechnung in Staffelform nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt. Die Posten der Aktivseite sind nicht mit Posten der Passivseite, Aufwendungen nicht mit Erträgen verrechnet. Das Umlaufvermögen, das Eigenkapital, die Verbindlichkeiten sind in der Bilanz gesondert ausgewiesen und hinreichend gegliedert. Die auf die Vorjahresbilanz angewandten Darstellungsgrundsätze sind für den vorliegenden Jahresabschluss beibehalten worden. Der Abschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. II. Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden 1. Bilanzierungsmethoden Im Abschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Verbindlichkeiten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und § 248 Abs. 2 HGB wurden beachtet. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 249 Abs. 1 HGB gebildet. 2. Bewertungsmethoden Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen. Die Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten wurden einzeln bewertet. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt, selbst wenn diese erst zwischen Abschlussstichtag und dem Tag der Aufstellung des Jahresabschlusses bekannt geworden sind. Gewinne wurden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren. Aufwendungen und Erträge sind unabhängig von den Zeitpunkten der entsprechenden Zahlungen im Jahresabschluss erfasst. Die Forderungen und Sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert unter Berücksichtigung erkennbarer Ausfallrisiken bewertet. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten wurde gemäß den Regeln des § 250 Abs. 1 HGB bewertet. Die flüssigen Mittel sind zum Nennwert bilanziert. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen wurden nach üblicher kaufmännischer Schätzung ermittelt und decken alle erkennbaren Risiken ab. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag ausgewiesen. Der passive Rechnungsabgrenzungsposten wurde gemäß den Regeln des § 250 Abs. 2 HGB bewertet. III. Angaben zu Bilanzposten 1. Umlaufvermögen Die Forderungen gegen Gesellschafter entfallen auf die EGF Energie-Gesellschaft Frankenberg mbH und enthalten im Wesentlichen endabgerechnete Pacht- und Dienstleistungsentgelte sowie den Verlustausgleich des Geschäftsjahres 2008. Die sonstigen Vermögensgegenstände betreffen Forderungen gegen das Finanzamt aus der Umsatzsteuer 2008. Alle Forderungen sind innerhalb eines Jahres fällig. 2. Rechnungsabgrenzungsposten Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten enthält die auf die Restlaufzeit des Pachtvertrages abgegrenzte Baukostenzuschüsse des Pächters für erstellte Strom- und Gashausanschlüsse. 3. Eigenkapital Das gezeichnete Kapital ist voll eingezahlt und wird zu 100 % von der EGF Energie-Gesellschaft Frankenberg mbH gehalten. 4. Rückstellungen Die Rückstellungen sind gebildet für ausstehende Rechnungen, für Tantiemezahlungen, für Verpflichtungen aus Urlaub und Gleitzeit sowie für Aufwendungen der Jahresabschlussprüfung einschließlich der Kosten für die Veröffentlichung. 5. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschafter entfallen auf die EGF Energie-Gesellschaft Frankenberg und betreffen im Wesentlichen endabgerechnete Netznutzungsentgelte Strom und Gas für das Geschäftsjahr 2008. Alle Verbindlichkeiten haben eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr. 6. Rechnungsabgrenzungsposten Der passive Rechnungsabgrenzungsposten enthält die auf die Restlaufzeit des Pachtvertrages abgegrenzten Baukostenzuschüsse des Pächters für erstellte Strom- und Gashausanschlüsse. 7. Haftungsverhältnisse Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestanden am Bilanzstichtag nicht. IV. Angaben zu Gewinn- und Verlustrechnungsposten 1. Umsatzerlöse Die Umsatzerlöse wurden überwiegend mit der Gesellschafterin realisiert und betreffen im Wesentlichen die Nutzung der Strom- und Gasnetze im Versorgungsgebiet sowie den Belastungsausgleich nach dem EEG und KWK-G. 2. Sonstige betriebliche Erträge Die entsprechenden Erträge enthalten unter anderem die erfolgsneutral abgeführte Konzessionsabgabe und Erträge aus der Auflösung der abgegrenzten Baukostenzuschüsse. 3. Materialaufwand Unter den Aufwendungen für bezogene Leistungen werden im Wesentlichen die Kosten aus dem Dienstleistungsvertrag (T€ 2.324), dem vorgelagerten Netz (T€ 1.356), dem Pachtvertrag (T€ 904), die Stromeinspeisevergütungen aus dem EEG und KWK-G (T€ 706) sowie die Verlust- und Ausgleichsenergie (T€ 220) ausgewiesen. 4. Sonstige betriebliche Aufwendungen Die entsprechenden Aufwendungen betreffen hauptsächlich die Bildung einer Mehrerlösabschöpfungsrückstellung für Strom- und Gasnetzentgelte (T€ 932), die erfolgsneutral abgeführte Konzessionsabgabe, Aufwendungen aus den abgegrenzten Baukostenzuschüsse sowie Prüfungs- und Beratungskosten. 5. Zinsen und ähnliche Aufwendungen Innerhalb der Zinsen und ähnlichen Aufwendungen sind Posten aus der Verzinsung der Rückstellung für Mehrerlösabschöpfung (T€ 99) sowie der periodenübergreifenden Saldierung für Strom- und Gasnetzentgelte enthalten. V. Sonstige Angaben 1. Geschäftsführung Im Berichtsjahr wurden die Geschäfte der Gesellschaft von Herrn Dipl.-Ing. Thorsten Röder geführt. Unter Hinweis auf § 286 Abs. 4 HGB unterbleibt die Angabe der Geschäftsführerbezüge sowie der zusatzversorgungspflichtigen Entgelte der Zusatzversorgungskasse der Gemeinden und Gemeindeverbände im Rahmen der sonstigen finanziellen Verpflichtungen. 2. Verlustausgleich Der Jahresverlust wird gemäß dem geschlossenen Ergebnisabführungsvertrag vom Gesellschafter ausgeglichen.
Frankenberg (Eder), 26. Juni 2009 Röder, Geschäftsführer Lagebericht 2008Rechtliche Grundlagen Die EGF Netz GmbH, Frankenberg (Eder) (EGF Netz), wurde am 27. September 2005 gegründet und am 29. September 2005 in das Handelsregister des Amtsgerichtes Marburg (HRB 5006) eingetragen. Aufgabe der Gesellschaft ist der Betrieb, die Unterhaltung und der Ausbau der örtlichen Verteilungsanlagen für Elektrizität, Gas und Wärme sowie die Übernahme und die Durchführung aller damit zusammenhängenden Aufgaben und Dienstleistungen. Der Ergebnisabführungsvertrag mit der EGF Energie-Gesellschaft Frankenberg mbH wurde am 27. September 2006 geschlossen. Die steuerliche Anerkennung erfolgte am 24. Januar 2007. Alleinige Gesellschafterin der EGF Netz ist die EGF Energie-Gesellschaft Frankenberg mbH, Frankenberg (Eder) (EGF). Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt T€ 50 und ist vollständig eingezahlt. Die Organe der Gesellschaft sind die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung. Geschäftsführer ist Herr Dipl.-Ing. Thorsten Röder. Geschäftsentwicklung Aufgrund des am 13. Juli 2005 in Kraft getretenen Energiewirtschaftsgesetztes (EnWG) wurde im Geschäftsjahr 2005 eine Netzgesellschaft gegründet und alle das örtliche Strom- und Gasnetz umfassenden Kabel, Leitungen und Anlagen an diese verpachtet. Ferner wurde ein Dienstleistungsvertrag bezüglich der Bereiche technischer und kaufmännischer Service sowie Rechnungswesen geschlossen. Beide Verträge wurden zum 1. Januar 2007 entsprechend der vertraglichen Regelungen angepasst. Der Verlauf des Geschäftsjahres 2008 brachte aufgrund der staatlichen Regulierung und der Auswirkungen des ergangenen BGH-Urteils vom 14. August 2008 zur gerichtlichen Überprüfung von Netzentgeltgenehmigungen, insbesondere zu den Regelungen der Mehrerlösabschöpfung, ein stark negatives Unternehmensergebnis. Mit Bescheid vom 14. Mai 2007 zum Antrag der EGF Netz GmbH vom 1. November 2005 genehmigte das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, befristet bis zum 30. Juni 2008 mit Rückwirkung auf den 1. April 2007, die Netznutzungsentgelte Strom. Mit Erstreckungsgenehmigungsbescheid vom 12. Februar 2008 wurden auf Antrag der Gesellschaft die Netznutzungsentgelte Strom unverändert bis zum 31. Dezember 2008 verlängert. Ferner genehmigte die Landesregulierungsbehörde Hessen mit Bescheid vom 27. November 2007 die zum Antrag der EGF Netz GmbH vom 30. Januar 2006 gestellten Netznutzungsentgelte Gas, befristet bis zum 31. Dezember 2008. Die reduzierten Netzentgelte Gas werden rückwirkend seit dem 1. Dezember 2007 erhoben. Beschwerdeverfahren gegen beide Bescheide wurde von der Gesellschaft nicht eingeleitet. Die Gesellschaft erwirtschaftet im Geschäftsjahr 2008 einen negativen Cash Flow von T€ 760. Die Umsatzerlöse (T€ 4.747) betreffen überwiegend die vereinnahmten Entgelte aus der Netznutzung Strom und Gas. Die Bilanzsumme beträgt T€ 3.811. Der Eigenkapitalanteil an der deutlich erhöhten Bilanzsumme liegt infolge des Gewinnabführungsvertrages bei 1,3 %. Risikomanagement Das wirtschaftliche Umfeld des Unternehmens ist geprägt durch den tief greifenden Strukturwandel der Energiewirtschaft. Handlungsziel ist es, die mit unserer Geschäftstätigkeit verbundenen vertretbaren Risiken nur so weit einzugehen, wie sie Chancen eröffnen, für das Unternehmen einen entsprechenden Mehrwert zu schaffen. Ziel ist nicht die Vermeidung aller Risiken, sondern deren Erkennen und, darauf aufbauend, eine aktive Steuerung im Rahmen unserer Risikostrategie. Die allgemeinen Unternehmensrisiken werden laufend definiert, bewertet und, soweit möglich und unternehmerisch sinnvoll, minimiert. Weitere negative Auswirkungen auf die Ertragslage, sind durch die Einführung der Anreizregulierung zum 1. Januar 2009 schon jetzt zu erwarten. Aufgrund der neuen gesetzlichen Haftungsregelung bei Störungen der Anschlussnutzung (Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (NAV), Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (NDAV) ist ein erhöhtes Versicherungsrisiko zu erwarten. Soweit möglich und wirtschaftlich sinnvoll, hat die EGF Netz durch den Abschluss entsprechender Versicherungen für Schadensfälle Vorsorge getroffen. Im Übrigen werden weitere Risiken, die den Fortbestand des Unternehmens gefährden oder seine Vermögens-, Finanz- und Ertragslage beeinträchtigen, nicht gesehen. Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung Für die Unterhaltung der örtlichen Verteilungsanlagen für Elektrizität und Gas sind im Wirtschaftsjahr 2009 rund T€ 223 an Instandhaltungsmaßnahmen vorgesehen. Das kommende Geschäftsjahr steht ganz im Zeichen des Anreizregulierungsverordnung (ARegV). Nach Verkündigung im Bundesgesetzblatt ist diese am 6. November 2007 in Kraft getreten. Die Regulierung der Netzentgelte Strom und Gas geht damit in eine weitere Runde. Über einen Regulierungszeitraum von fünf Jahren (Strom) bzw. vier Jahren (Gas) werden alle Netzbetreiber in Deutschland, unabhängig regionaler Unterschiede, am effizientesten Netzbetreiber gemessen und entsprechende Umsatzerlösobergrenzen vorgegeben. Ausgangspunkt für die Anreizregulierung sind die letzten Genehmigungsbescheide. Die EGF Netz geht mit einem um T 603 reduzierten Kostenblock in die genannten Regulierungsperioden. Um einen unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, wurde nach erfolgter Überprüfung des fortgeschriebenen IST-Kostenblocks am 13. Dezember 2007 jeweils ein Antrag für Strom und Gas zur Teilnahme am vereinfachten Verfahren innerhalb der Anreizregulierung gestellt. Mit Bescheid vom 11. Januar 2008 erteilte das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung die jeweilige Genehmigung. Mit Schreiben vom 28. November 2008 (Strom) bzw. 12. Dezember 2008 (Gas) wurden die jeweiligen Erlösobergrenzen gemäß der §§ 4, 24 der ARegV durch die Landesregulierung festgesetzt. Im Bereich Strom erfolgte unter Berücksichtigung der vorgegebenen Effizienzwerte eine Verminderung der Netzentgelte um 0,4 % gegenüber dem Basisjahr, wohingegen im Gas unter Berücksichtigung der vorgelagerten Netzkosten eine Erhöhung um 58 % genehmigt wurde. Die im § 9 des EnWG festgeschriebenen Ziele zur Umsetzung des diskriminierungsfreien Umgangs mit wirtschaftlich sensiblen Informationen haben auch weiterhin einen erheblichen Einfluss auf den zukünftigen Umgang mit IT-Systemen. Auch die EGF Netz GmbH musste ihre Systeme auf der funktionalen und prozessualen Ebene gemäß den gesetzlichen Vorschriften erweitern und parallel ihre Mitarbeiter für die neuen Vorschriften sensibilisieren und schulen. Im abgelaufenen Berichtsjahr wurden daher über den Dienstleistungsvertrag mit der EGF entsprechende Softwareapplikationen (u.a. EDAP, EDM Strom, EDM Gas, 2- Vertragsmodell) installiert und direkt auf das 2-Mandanten/2-Vertragsmodell umgestellt. Systemstart war nach erfolgter Testphase der 1. Januar 2009. Eine Vervielfachung des bisherigen Verwaltungsaufwands geht mit der Implementierung dieser Softwarekomponenten auf Netzebene einher. Daneben wird die Aufspaltung der bislang vertikal integrierten Stromunternehmen weitere Kosten insbesondere bei kleinen und mittleren Versorgern deutlich erhöhen. Entscheidend wird sein, dass das von der Regulierungsbehörde in Zusammenarbeit mit der Branche zu entwickelnde Anreizregulierungssystem angemessen ausgestaltet wird und die besonderen Umstände der einzelnen Unternehmen berücksichtigt werden. Insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen ist die Einhaltung der gesetzlichen Auflagen nur mit erheblichen Zusatzinvestitionen verbunden, welche im Zuge der geplanten Anreizregulierung im Jahr 2010 auch weiterhin nicht vollständig an den Endverbraucher weitergegeben werden können. Für das Jahr 2009 droht der EGF Netz infolge der staatlichen Regulierung wiederum ein negatives Unternehmensergebnis, welches sich auch im Jahr 2010 aufgrund der prognostizierten Erlösobergrenzen innerhalb der Anreizregulierung nicht signifikant verändern wird. Die Regulierungsbehörden des Bundes und der Länder haben am 31. Oktober 2008 ein Arbeitspapier zu den Entflechtungsbestimmungen in den §§ 6, 10 des Energiewirtschaftsgesetztes (EnWG) veröffentlicht. Dieses wiederum geht auf Guidelines der europäischen Energieregulatoren (Ergeg) vom 15. Juli 2008 zurück und gibt, rechtlich unverbindlich, das gemeinsame Verständnis der Regulierungsbehörden zur Auslegung und Umsetzung der Entflechtungsbestimmungen wieder. Hierin werden sehr strenge Leitlinien zur Entflechtungsumsetzung der in den letzten Jahren gegründeten Netzgesellschaften aufgestellt. Für rechtlich entflochtene Unternehmen ist zu erwarten, dass ab Mitte des Jahres 2009 eine verstärkte Überprüfung der Einhaltung der Entflechtungsvorgaben auf Grundlage dieser Leitlinien durch die Regulierungsbehörden erfolgt. Unter Berücksichtigung des Pacht und Dienstleistungsmodells sowie aufgrund der anstehenden Fotojahre für Strom und Gas sind bereits heute für das Jahr 2010 erhebliche finanzielle Folgen bzw. Nachteile für die "schlanken" Netzgesellschaften zu erwarten. Aufgrund dieser Entwicklungen laufen auf Gesellschafterebene derzeit Verhandlungen über den Wegfall des beherrschenden Einflusses, welcher ursächlich für den Betrieb eines rechtlichen selbständigen Netzbetreibers ist. Nach Wegfall dieses Einflusses stände einer Reintegration des Netzbetreibers zumindest energiewirtschaftlich nichts mehr im Wege.
Frankenberg (Eder), 26. Juni 2009 Röder, Geschäftsführer Bestätigungsvermerk des AbschlussprüfersWir haben den Jahresabschluss - bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang - unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der EGF Netz GmbH, Frankenberg (Eder), für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2008 geprüft. Nach § 10 Abs. 4 EnWG umfasste die Prüfung auch die Einhaltung der Pflichten zur Entflechtung in der internen Rechnungslegung nach § 10 Abs. 3 EnWG. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags sowie die Einhaltung der Pflichten nach § 10 Abs. 3 EnWG liegen in der Verantwortung der Geschäftsführer der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht sowie über die interne Rechnungslegung nach § 10 Abs. 3 EnWG abzugeben. Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden und dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob die Pflichten nach § 10 Abs. 3 EnWG in allen wesentlichen Belangen erfüllt sind. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Gesellschaft sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht sowie in der internen Rechnungslegung nach § 10 Abs. 3 EnWG überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen der Geschäftsführer, die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie die Beurteilung, ob die Wertansätze und die Zuordnung der Konten in der internen Rechnungslegung nach § 10 Abs. 3 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt sind und der Grundsatz der Stetigkeit beachtet wurde. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet. Unsere Prüfung des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichts hat zu keinen Einwendungen geführt. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Entflechtung in der internen Rechnungslegung nach § 10 Abs. 3 EnWG hat zu keinen Einwendungen geführt.
Kassel, den 26. Juni 2009 WIBERA
Wirtschaftsberatung AG
Holger Pflaum, Wirtschaftsprüfer Jens Dippel, Wirtschaftsprüfer Auszug aus dem Sitzungsprotokoll der 11. Gesellschafterversammlung der EGF Netz GmbH vom 13. August 2009Nr. 32 Feststellung des Jahresabschlusses der EGF Netz GmbH für das Geschäftsjahr 2008 Folgende Beschlüsse werden gefasst: a) Feststellung des Jahresabschlusses Beschluss: Der Jahresabschluss der EGF Netz GmbH für das Geschäftsjahr 2008 wird in der vorgelegten Form festgestellt. Die Bilanzsumme in Aktiva und Passiva beträgt je 3.811.159,02 Euro. Das Geschäftsjahr 2008 weist ein ausgeglichenes Ergebnis aus. b) Gewinnverwendung Beschluss: Aufgrund des am 20. Juni 2006 abgeschlossenen Ergebnisabführungsvertrages wurde in 2008 kein Gewinn erwirtschaftet. Der Ertrag aus der Verlustübernahme beträgt 2.232.602,15 Euro. c) Entlastung der Geschäftsführung Beschluss: Der Geschäftsführung wird für das abgelaufene Geschäftsjahr 2008 Entlastung erteilt.
Kuhlmann, Protokollführer |
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