Autohaus Lipperkamp GmbHLiquidated

27580 Bremerhaven, DEU

Master Data

Registry
Register court Bremen HRB 5508 BHV
Registered
4/21/2010
Industry
Activities of agents involved in the wholesale of motor vehiclesRetail sale of motor vehicles with a maximum permissible weight not exceeding 3,5 tonsRetail sale of motor vehicles with a maximum permissible weight of more than 3,5 tons
Purpose
Handel mit Automobilen sowie der Betrieb einer Autowerkstatt

History

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Management

NameRole
Jörg Eckstein
since 12/15/2025
Liquidator
Thomas Schnelle
since 12/15/2025
Liquidator

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (2)

NameOwnership
50.00%
50.00%

Shareholders

2 shareholders

GmbH structure

€12,500
50.00%
€12,500
50.00%

Financial Report

Autohaus Lipperkamp GmbH

Bremerhaven

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012

Bilanz

Aktiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Anlagevermögen 23.961,00 22.498,00
I. Sachanlagen 23.961,00 22.498,00
B. Umlaufvermögen 34.471,59 37.460,28
I. Vorräte 9.639,49 9.417,48
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 18.341,74 13.135,72
davon mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr 0,00 351,14
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 6.490,36 14.907,08
C. Rechnungsabgrenzungsposten 3.206,75 722,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 61.639,34 60.680,28

Passiva

31.12.2012
EUR
31.12.2011
EUR
A. Eigenkapital 18.578,86 19.429,33
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Verlustvortrag 5.570,67 -24,48
III. Jahresfehlbetrag 850,47 5.595,15
B. Rückstellungen 1.500,00 1.500,00
C. Verbindlichkeiten 41.560,48 39.750,95
davon mit Restlaufzeit bis 1 Jahr 23.101,23 22.669,95
Bilanzsumme, Summe Passiva 61.639,34 60.680,28

Anhang


  1. Vorbemerkungen

Der Jahresabschluss auf den 31. Dezember 2012 wurde nach den handelsrechtlichen Rechnungslegungsvorschriften der §§ 242 ff. HGB unter Beachtung der ergänzenden Bestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 264 ff. HGB) in der Fassung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) erstellt.

Es gelten die Vorschriften für kleine Kapitalgesellschaften i. S. v. § 267 Abs. 1 i. V. m. § 267 Abs. 4 HGB.

Auf die Erstellung eines Lageberichtes wurde gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB verzichtet.


2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Das Sachanlagevermögen ist zu Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich planmäßiger Abschreibungen nach der linearen oder degressiven (soweit tatsächlicher Werteverzehr) Methode bewertet (Nutzungsdauern zwischen zwei und 15 Jahren).

Das Finanzanlagevermögen ist zu Anschaffungskosten bewertet. Soweit erforderlich werden Abschreibungen vorgenommen.

Der Ansatz des Vorratsvermögens erfolgt zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten. In die Herstellungs- kosten werden die Materialeinzel- und Fertigungseinzelkosten sowie die Material- und Fertigungsgemeinkosten einbezogen. Sofern der Zeitwert am Bilanzstichtag niedriger war, wird dieser angesetzt. Das strenge Niederstwertprinzip wird bei der Bewertung beachtet.

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind grundsätzlich mit den Nennbeträgen abzüglich Einzel- und Pauschalwertberichtigungen bewertet.

Der Kassenbestand sowie Guthaben bei Kreditinstituten sind zum Nennwert angesetzt.

Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit danach darstellen, werden aktiv abgegrenzt.

Das Eigenkapital ist zum Nennwert angesetzt

Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen enthalten alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten und werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag passiviert. Bei Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten der Rückstellungen entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Jahre verwendet, die von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung (RückAbzinsV) monatlich ermittelt und bekannt gegeben werden.


3. Bilanzerläuterungen

a) Anlagevermögen

Die Entwicklung des Anlagevermögens im Wirtschaftsjahr vom 01.01.2012 - 31.12.2012 sowie die Abschreibungen des Geschäftsjahres sind der als Anlage beigefügten Aufstellung "Anlagenspiegel" zu entnehmen.

b) Verbindlichkeiten

Die erforderlichen Angaben nach § 268 Abs. 5 HGB und § 285 Nr. 1 HGB über Fristigkeiten sowie Besicherung der Verbindlichkeiten sind dem nachfolgenden Verbindlichkeitenspiegel zu entnehmen:

  

Art der Verbindlichkeit zum
Gesamtbetrag
davon mit einer Restlaufzeit
31.12.2012
 
kleiner 1 J.
1 bis 5 J.
größer 5 J.
 
TEuro
TEuro
TEuro
TEuro
gegenüber Kreditinstituten
12,1
0,0
12,1
0,0
aus Lieferungen und Leistungen
8,2
8,2
0,0
0,0
sonstige Verbindlichkeiten
21,3
14,9
6,4
0,0
Summe
41,6
23,1
18,5
0,0


                                                                                             Angaben zu Ausleihungen, Forderungen und Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern
(§ 42 Abs. 3 GmbHG / § 264c Abs. 1 HGB)

Gegenüber den Gesellschaftern bestehen die nachfolgenden Rechte und Pflichten:  

Sachverhalte
Betrag
 
Euro
Ausleihungen
0,00
Forderungen
   0,00
Verbindlichkeiten
12.801,15


Bremerhaven, 27. November 2013 

gezeichnet
Jörg Eckstein
Geschäftsführer
  
gezeichnet
Thomas Schnelle
Geschäftsführer

 

sonstige Berichtsbestandteile


Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 27.11.2013 festgestellt.

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