Dieter Hellmann GmbHLiquidated

76773 Kuhardt, DEU

Master Data

Registry
Register court Landau HRB 11472
Registered
10/13/1995
Industry
Activities of holding companiesManagement activities of holding companies with predominantly financial shareholdingsManagement activities of other holding companies
Purpose
Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist der Betrieb einer Zimmerei mit Treppenbau. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art erwerben, vertreten und sich an solchen Unternehmen beteiligen. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten.

History

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Management

NameRole
Dieter Hellmann
since 1/10/2006
Managing Director

Financial Report

Dieter Hellmann GmbH

Kuhardt

Jahresabschluss zum 31.12.2006

Bilanz

Aktiva

31.12.2006
EUR
31.12.2005
EUR
A. Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital 2.782,30 2.782,30
B. Anlagevermögen 2.618,00 1.310,00
I. Immaterielle Vermögensgegenstände 2,00 2,00
II. Sachanlagen 2.616,00 1.308,00
C. Umlaufvermögen 42.844,50 65.367,76
I. Vorräte 22.400,00 49.900,00
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 20.437,14 15.370,07
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 7,36 97,69
D. Rechnungsabgrenzungsposten 1.985,62 2.035,62
E. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 251.256,13 220.223,27
Bilanzsumme, Summe Aktiva 301.486,55 291.718,95

Passiva

31.12.2006
EUR
31.12.2005
EUR
A. Eigenkapital 0,00 0,00
I. gezeichnetes Kapital 25.564,59 25.564,59
II. Verlustvortrag 245.787,86 215.660,02
III. Jahresfehlbetrag 31.032,86 30.127,84
B. Rückstellungen 2.170,00 2.560,00
C. Verbindlichkeiten 299.316,55 289.158,95
Bilanzsumme, Summe Passiva 301.486,55 291.718,95

Anhang

Dieter Hellmann GmbH, Kuhardt

 
 

1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss

 
Der Jahresabschluss der Dieter Hellmann GmbH (im folgenden "Gesellschaft") wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) in Euro erstellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.
 
Die Gliederung entspricht dem § 266 Abs. 2 HGB sowie § 42 GmbHG. Für die Gewinn- und Verlustrechnung ist das Gesamtkostenverfahren (§ 275 Abs. 2 HGB) angewendet worden.
 
Der Jahresabschluss wurde unter Beachtung der generellen Bewertungsvorschriften der §§ 252 bis 256 HGB sowie unter Berücksichtung der besonderen Ansatz- und Bewertungsbestimmungen für Kapitalgesellschaften (§§ 269 bis 274, 279 bis 283 HGB) aufgestellt. Die Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden wurden gegenüber dem Vorjahr unverändert angewandt.
 

 

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

 


A. Bilanzierungsmethoden

 

1. Im Jahresabschluss sind sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rechnungsabgrenzungsposten, Aufwendungen und Erträge enthalten, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist.


 

2. Die Bilanzierungsverbote nach § 248 Abs. 1 und Abs. 2 HGB wurden beachtet.


 

3. Rückstellungen sind nur im Rahmen des § 248 Abs. 1 HGB gebildet. Die Auflösung der Rückstellungen erfolgte nach bestimmungsgemäßem Verbrauch.


 

4. Rechnungsabgrenzungsposten werden nur im Rahmen der Bestimmung des § 250 HGB gebildet.


 

5. Soweit Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestehen, sind diese gemäß § 268 Abs. 7 HGB im Anhang angegeben.


 


B. Bewertungsmethoden

 

1. Die angewandten Bewertungsmethoden orientieren sich grundsätzlich an den steuerrechtlichen Bestimmungen; Handelsrechtliche Bestimmungen standen dem nicht entgegen.


 

2. Die Wertansätze der Eröffnungsbilanz des Geschäftsjahres stimmen mit denen der Schlussbilanz des vorangehenden Geschäftsjahres überein.


 

3. Bei der Bewertung wird von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit ausgegangen. Dem stehen weder tatsächliche noch rechtliche Gründe entgegen.


 

4. Die Vermögensgegenstände und Schulden sind einzeln bewertet worden. Es ist vorsichtig bewertet worden. Namentlich sind alle vorhersehbaren Risiken und Verluste, die bis zum Abschlussstichtag entstanden sind, berücksichtigt.


 

5. Gewinne werden nur berücksichtigt, soweit diese am Abschlussstichtag realisiert waren.


 

6. Die Vermögensgegenstände des Anlagevermögens sind zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen angesetzt. Bei der Bemessung der planmäßigen Abschreibungen wurde von der voraussichtlichen Nutzungsdauer unter Berücksichtigung der betrieblichen Nutzungsverhältnisse
ausgegangen. Es wurde nur von der linearen Abschreibungsmethode Gebrauch gemacht. Geringwertige Wirtschaftsgüter wurden linear über 5 Jahre voll abgeschrieben.


 

7. Die unfertigen Leistungen sind zu Herstellungskosten unter Beachtung des Niederstwertprinzips bewertet. Bei der Ermittlung der Herstellungskosten wurden die Einzelkosten, angemessene Teile der notwendigen Gemeinkosten und des Werteverzehrs des Anlagevermögens, sowie Kosten der allgemeinen Verwaltung einbezogen.


 

8. Die Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe wurden nach dem Festwertverfahren gem. § 240 i.V. mit § 256 Satz 2 HGB bewertet. Der Warenbestand wurde mangels ausreichender Aufzeichnungen geschätzt.. Wertminderungen sind gemäß § 253 HGB berücksichtigt.


 
9. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert oder zum niedrigeren beizulegendem Wert bewertet und haben Restlaufzeiten bis zu fünf Jahren. Erkennbare Einzelrisiken wurden durch Wertberichtigungen berücksichtigt.

 

10. Das gezeichnete Kapital ist zum Nennbetrag angesetzt. EUR 25.564,59 entsprechend DEM 50.000,--.


 

11. Von dem Wahlrecht gemäß § 273 HGB in Verbindung mit § 7 g Abs. 3 EStG, für künftige Investitionen einen Sonderposten mit Rücklageanteil zu bilden, wurde im Geschäftsjahr kein Gebrauch gemacht.


 

 

12. Bei der Bemessung der Rückstellungen sind alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verbindlichkeiten in Höhe der zu erwartenden Inanspruchnahme berücksichtigt.


 

13. Die Verbindlichkeiten sind mit dem Rückzahlungsbetrag angesetzt. Die Restlaufzeiten betragen regelmäßig bis zu fünf Jahre.

Gegenüber der Sparkasse Germersheim bestehen Darlehensverbindlichkeiten mit einer Restlaufzeit von über fünf Jahren in Höhe von EUR 50.745,--.

 

14. Haftungsverhältnisse im Sinne des § 251 HGB bestehen nicht.


 

15. Zum Bilanzstichtag bestand darüber hinaus eine finanzielle Verpflichtung aus einem Leasingvertrag gegenüber der Nissan Leasinggeselschaft in Höhe von mtl. EUR 412,--.


 


C. Sonstige Angaben

 

I. Anteilsbesitz


Die Gesellschaft hält keine Anteile an anderen Kapitalgesellschaften

 

II. Forderungen und Verbindlichkeiten im Sinne des § 42 Abs. 3 GmbH-Gesetz


 


1. Die Gesellschaft hat gegen die Gesellschafter Iris und Dieter Hellmann Darlehensverbindlichkeiten in Höhe von EUR 86.836,09 welche vertragsgemäß mit einem Zinssatz von 6% aus dem jeweiligen Darlehensstand verzinst wurden.


 

III. Gesonderter Bilanzausweis dieses Postens erfolgte nicht. Er ist in den sonstigen Verbindlichkeiten enthalten.


 

IV. Geschäftsführungsorgane


 
Außer dem Geschäftsführer waren im Berichtsjahr keine weiteren Organe bestellt. Die Geschäfte wurden von Herrn Dieter Hellmann geführt.

 
Die Bezüge im Sinne des § 285 Nr. 9 a HGB werden gemäß § 286 Abs. 4 HGB nicht angegeben.

 

V. Lagebericht


Von der Erstellung eines Lageberichts wurde gemäß § 264 Abs. 1 Satz 3 HGB abgesehen.

 
Die inhaltliche Richtigkeit und Vollständigkeit des Jahresabschlusses, wie er sich aus diesem Bericht ergibt, wird hiermit versichert.

 
Kuhardt, den 19. Juni 2007

 

gez. Dieter Hellmann
Geschäftsführer

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