InReMo
Service GmbH
Gelsenkirchen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
29.997,00 |
20.564,00 |
| I.
Sachanlagen |
29.497,00 |
20.064,00 |
| II.
Finanzanlagen |
500,00 |
500,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
2.843.771,27 |
2.356.241,50 |
| I.
Vorräte |
2.300.971,32 |
2.150.283,45 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
269.930,84 |
192.041,20 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
272.869,11 |
13.916,85 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.608,00 |
3.233,83 |
| Aktiva |
2.877.376,27 |
2.380.039,33 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
661.719,01 |
300.899,91 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
275.899,91 |
-4.061,02 |
| III.
Jahresüberschuss |
360.819,10 |
279.960,93 |
| B.
Rückstellungen |
399.849,91 |
358.595,20 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.815.807,35 |
1.720.544,22 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
1.742.167,35 |
1.604.784,22 |
| davon
mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr |
73.640,00 |
115.760,00 |
| Summe
Passiva |
2.877.376,27 |
2.380.039,33 |
Anhang
1. Abschnitt:
Angaben zur Generalnorm
2. Abschnitt:
Allgemeine Angaben zur Bewertung und Gliederung
3. Abschnitt:
Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
4. Abschnitt:
Angaben zu bestimmten anderen Sachverhalten
5. Abschnitt:
Geschäftsführung und Aufsichtsrat
1. Abschnitt:
Angaben zur Generalnorm
Allgemeine Angaben:
Der Jahresabschluss wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB)
aufgestellt.
Ergänzend dazu waren die Regelungen des
GmbH-Gesetzes zu beachten.
Im Jahr der erstmaligen Anwendung (Umstellungsjahr
2010) der Vorschriften des Gesetzes zur Modernisierung des
Bilanzrechts (BilMoG) wurde von den Beibehaltungs- und
Fortführungswahlrechten gem. Artikel 67 EGHGB Gebrauch
gemacht. Die Vorjahresvergleichszahlen wurden unter
Inanspruchnahme des Wahlrechts des
Art. 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB
nicht angepasst. Soweit im Anhang in Ausübung dieser
Wahlrechte Berichterstattungspflichten erforderlich sind,
sind diese durch Anfügen "alte Fassung", kurz "a.F.",
kenntlich gemacht.
Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft
nach den in § 267 HGB angegebenen
Größenklassen.
Angaben zur Identifikation der Gesellschaft laut
Registergericht:
Firma InReMo Service GmbH
Firmensitz Gelsenkirchen
Registereintrag Handelsregister
Registergericht Amtsgericht Gelsenkirchen
Register-Nr. 8750
Besonderheiten der Form des Jahresabschlusses:
Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber
dem Vorjahr unverändert.
Weitere Angaben hierzu sind nicht erforderlich, da
der Jahresabschluss in der vorliegenden Form ein den
tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild im Sinne des
§ 264 (2) HGB vermittelt.
2. Abschnitt:
Allgemeine Angaben zur Bewertung und Gliederung
Bilanzierungsmethoden:
Die Gliederung der Bilanz erfolgte gem.
§ 266 HGB, die der Gewinn- und
Verlustrechnung gem. § 275 (2) HGB
unter Inanspruchnahme der größenabhängigen
Erleichterungen für Kapitalgesellschaften i.S. des
§ 267 (1) HGB.
Die Bilanz wurde gem.
§ 268 (1) HGB ohne
Berücksichtigung der vollständigen oder
teilweisen Verwendung des Jahresergebnisses aufgestellt.
Ausweiswahlrechte im Rahmen der Gliederung wurden
i.d.R. zugunsten des Anhangs ausgeübt.
Rückstellungen für unterlassene
Aufwendungen gem. § 249 (1) 3 HGB
sind nicht gebildet worden.
Bewertungsmethoden:
Die Anschaffungskosten wurden durch
Einzelfeststellung ermittelt. Sammel-, Durchschnitts- oder
Festwertmethoden wurden, wenn überhaupt,
lediglich beim Vorratsvermögen angewandt. Beim
Vorratsvermögen wurde den Ansätzen der jeweils
letzte Börsen- oder Marktpreis bzw. die
Ursprungsanschaffungskosten zugrunde gelegt.
Ferner wurde bei den fertigen bzw. unfertigen
Erzeugnissen bzw. Leistungen die retrograde
Bewertungsmethode angewandt.
Soweit Herstellungskosten abweichend von vorstehenden
Methoden ermittelt wurden, wurden diese in Höhe
der Selbstkosten angesetzt.
Die planmäßigen Abschreibungen wurden
nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der
Vermögensgegenstände nach der radikal
degressiven bzw. linearen Methode vorgenommen.
Der Übergang von der degressiven zur linearen Methode
erfolgte in den Fällen, in denen dies zu einer
höheren Jahresabschreibung führte.
Abschreibungen nach Maßgabe der Leistung bzw.
Inanspruchnahme wurden nicht vorgenommen.
Wirtschaftsgüter des Sachanlagevermögens
mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten von bis zu
€ 800 wurden im Geschäftsjahr unter
Anwendung des § 6 (2) EStG voll
abgeschrieben.
Außerplanmäßige Abschreibungen wurden
im Geschäftsjahr nicht vorgenommen.
Die Pauschalwertberichtigung zu Forderungen wurde
mit 1 % der Forderungsnettobeträge gebildet.
Die Rückstellung für Garantieleistungen
wurde mit 0,20 % des garantiebehafteten Umsatzes
gebildet
Die sonstigen Rückstellungen wurden für
alle weiteren ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei
wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.
Umrechnungsgrundlagen:
Im Jahresabschluss sind keine Posten enthalten,
für die eine Umrechnung gem.
§ 284 (2) 2 HGB erforderlich war.
3. Abschnitt:
Angaben zur Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung
Angaben zur Bilanz:
Von den Verbindlichkeiten haben gem.
§ 285 (1a) HGB eine Laufzeit von mehr
als fünf Jahren € .
Nachstehend aufgeführte Verbindlichkeiten sind
gem. § 285 (1b) HGB wie folgt
besichert:
€ 115.760,00 mit der Abtretung von Forderungen
gem. Zessionsvertrag mit einem Forderungsbestand am
Bilanzstichtag iHv. € 238.528,80.
Darüber hinaus bestehen die
branchenüblichen Eigentumsvorbehalte und
Vermieterpfandrechte.
In den Verbindlichkeiten sind im Geschäftsjahr
keine größeren antizipativen Posten gem.
§ 268 (5) 3 HGB enthalten.
Gem. § 251 HGB wird auf folgende
Haftungsverhältnisse gem.
§ 268 (7) HGB hingewiesen:
Verbindlichkeiten aus der Begebung und
Übertragung von Wechseln, aus
Bürgschaften, Wechsel-
und Scheckbürgschaften, aus
Gewährleistungsverträgen und aus der Bestellung
von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten
€ ,
besichert durch
in Form .
4. Abschnitt:
Angaben zu bestimmten anderen Sachverhalten
Gem. § 285 Nr.7 HGB wurden im
Geschäftsjahr durchschnittlich 10 Arbeitnehmer
beschäftigt.
Gem. § 285 (9) c HGB wurden
einem Geschäftsführungsorgan Darlehn iHv. €
0 unter folgenden wesentlichen Bedingungen
gewährt:
Das Darlehn ist mit % p.a. verzinst
worden.
Im Geschäftsjahr wurden Beträge iHv. €
0 zurückgezahlt;
Vorschüsse auf Bezüge aus dem
Dienstverhältnis wurden iHv.
€ gewährt.
Zugunsten dieser Personen wurden keine weiteren
Haftungsverhältnisse eingegangen.
5. Abschnitt:
Geschäftsführung und Aufsichtsrat
Gem. § 285 (10) HGB wird
festgestellt, dass ein Aufsichtsrat
satzungsgemäß nicht vorgesehen ist.
Die Geschäftsführung obliegt
Herrn Andre Krings
und
Herrn Christian Klahold.
sonstige Berichtsbestandteile
Gelsenkirchen, 30.05.2025, gez. Andre Krings, gez.
Christian Klahold
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 30.05.2025
festgestellt.
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