Master Data

Registry
Register court Friedberg HRB 7347
Registered
9/29/2006
Industry
Manufacture of sports goodsSports activities n.e.c.Manufacture of bicycles and invalid carriages
Purpose
Entwicklung und Vermarktung von innovativen Produkten und Lösungen sowie die Erbringung von Beratungs- und Managementdienstleistungen insbesondere in den Bereichen Sport, Technologie und Gesundheit.

History

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Management

NameRole
Kerstin Obenauer
since 11/17/2011
Managing Director

Beneficial Owners

100.00% identified0.00% unresolved

Identified persons (1)

NameOwnership
100.00%

Shareholders

1 shareholder

GmbH structure

Kurstraße 2, 61231 Bad Nauheim
€25,000
100.00%

Financial Report

makesports GmbH

Bad Nauheim

(vormals: Pfaffenhofen)

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010

Bilanz

Aktiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Anlagevermögen 333,00 620,00
I. Sachanlagen 333,00 620,00
B. Umlaufvermögen 45.218,02 40.011,89
I. Vorräte 27.644,40 26.822,50
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 9.726,63 6.298,81
III. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 7.846,99 6.890,58
C. Rechnungsabgrenzungsposten 1.140,00 1.900,00
D. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 4.247,48 0,00
Bilanzsumme, Summe Aktiva 50.938,50 42.531,89

Passiva

31.12.2010
EUR
31.12.2009
EUR
A. Eigenkapital 0,00 2.716,15
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00 25.000,00
II. Bilanzverlust 29.247,48 22.283,85
III. nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag 4.247,48 0,00
B. Rückstellungen 1.500,00 1.500,00
C. Verbindlichkeiten 49.438,50 38.315,74
Bilanzsumme, Summe Passiva 50.938,50 42.531,89

Anhang

Anhang für das Geschäftsjahr 2010

Allgemeine Angaben

Der vorliegende Jahresabschluss ist nach den §§ 242 ff. und den §§ 264 ff. des Handelsgesetzbuches (HGB) und den Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbHG) (sowie den einschlägigen Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags / der Satzung aufgestellt.

Die Gesellschaft ist eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB.

Durch die erstmalige Anwendung des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) haben sich keine Veränderungen bei den Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden ergeben.

Die Gewinn- und Verlustrechnung ist entsprechend § 275 Abs. 2 HGB nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.

Die Gesellschaft nimmt die für kleine Kapitalgesellschaften geltenden Angabenerleichterungen der §§ 274a, 276 und 288 HGB in Anspruch.

Die Gesellschaft hat von der Befreiungsvorschrift nach § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB Gebrauch gemacht und auf die Aufstellung eines Lageberichts verzichtet.

Um die Klarheit der Darstellung zu verbessern, sind einzelne Posten der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung zusammengefasst und daher in diesem Anhang gesondert aufgegliedert und erläutert.

Grundsätze zur Bilanzierung und Bewertung

Sachanlagen werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten, solche mit zeitlich begrenzter Nutzungsdauer abzüglich planmäßiger Abschreibungen, angesetzt.Die beweglichen Anlagegüter werden entsprechend der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer pro rata temporis linear abgeschrieben.

Geringwertige bewegliche Anlagegüter mit einem Einzelanschaffungspreis bis zu € 410,00 werden im Zugangsjahr voll abgeschrieben. Ihr sofortiger Abgang wird unterstellt.

Die Bewertung der Waren erfolgt zu Anschaffungskosten unter Berücksichtigung von Anschaffungsnebenkosten und -preisminderungen bzw. zum niedrigeren beizulegenden Wert.

Allen erkennbaren Risiken im Vorratsvermögen, die sich aus überdurchschnittlich langer Lagerdauer, geminderter Verwertbarkeit und niedrigeren Wiederbeschaffungskosten ergeben, wird bei der Bewertung Rechnung getragen. Wegen mangelnder Gängigkeit und minderer Beschaffenheit werden Bewertungsabschläge vorgenommen.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind mit dem Nominalbetrag angesetzt.

Die flüssigen Mittel sind in Höhe ihres Nennwerts angesetzt.

Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, soweit sie Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind unter dem Rechnungsabgrenzungsposten aktiv abgegrenzt.

Bei Bildung der Rückstellungen ist den erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten angemessen Rechnung getragen worden. Sie sind in Höhe des notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt.

Die Verbindlichkeiten werden mit dem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert.

Angaben zu einzelnen Posten der Bilanz

Anlagevermögen

Die Entwicklung der einzelnen Posten des Anlagevermögens ist unter Angabe der Abschreibungen des Geschäftsjahrs im Anlagenspiegel (Anlage zum Anhang) dargestellt.

Umlaufvermögen

Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände stellen sich wie folgt dar:

Geschäftsjahr
in T€
davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr in T€
Vorjahr in T€ davon mit Restlaufzeit mehr als
1 Jahr in T€
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstige Vermögensgegenstände 9 0 6 6

Eigenkapital

Das Stammkapital von € 25.000,00 ist mit dem Nennbetrag angesetzt.

Im Posten Bilanzverlust ist ein Verlustvortrag von € 22.283,85 enthalten.

Der aktivische Ausweis "Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag" ist gleichzusetzen mit der bilanziellen Überschuldung, nicht jedoch mit der Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts. Zur Beseitigung der Überschuldung im Sinne des Insolvenzrechts sind folgende Maßnahmen vorgenommen worden: Es bestehen Gesellschafterdarlehen in Höhe von T€ 36.

Verbindlichkeiten

Geschäftsjahr in T€ davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr in T€
Vorjahr in T€ davon mit Restlaufzeit bis
1 Jahr in T€
Verbindlichkeiten 49 49 38 38

Unter den sonstigen Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern von T€ 36 ausgewiesen.

Haftungsverhältnisse

Zum Bilanzstichtag bestehen keine Haftungsverhältnisse.

Sonstige Angaben

Geschäftsführung

Während des abgelaufenen Geschäftsjahres lag die Führung der Geschäfte unverändert bei Frau Kerstin Obenauer und Herrn Mario Görlach

Die Voraussetzungen des § 264 Abs. 2 Satz 2 HGB liegen hinsichtlich dieses Jahresabschlusses nicht vor.

Soweit dieser Anhang keine Angaben über sonstige, nach den §§ 264 ff, 284 ff HGB angabepflichtige Sachverhalte enthält, haben diese im Geschäftsjahr nicht vorgelegen.

Pfaffenhofen, den 21. Sep 2011

Kerstin Obenauer Mario Görlach

Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am 23.9.2011.

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