AMR-Consult
GmbH
München
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
30.258,60 |
30.258,60 |
| I.
Finanzanlagen |
30.258,60 |
30.258,60 |
| B.
Umlaufvermögen |
714.859,62 |
718.715,24 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
707.460,40 |
716.409,97 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
7.399,22 |
2.305,27 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
745.118,22 |
748.973,84 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
485.129,23 |
484.014,51 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.100,00 |
25.100,00 |
| II.
Kapitalrücklage |
30.542,26 |
30.542,26 |
| III.
Gewinnvortrag |
429.486,97 |
428.372,25 |
| B.
Rückstellungen |
258.048,99 |
257.919,50 |
| C.
Verbindlichkeiten |
1.940,00 |
7.039,83 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
745.118,22 |
748.973,84 |
Anhang
A. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der
AMR-Consult GmbH,
München
wurde nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches
sowie des GmbH-Gesetzes erstellt. Bei der Gesellschaft
handelt es sich um eine kleine Kapitalgesellschaft im Sinne
des § 267 Abs. 1 HGB.
Der Vorjahresabschluss wurde am 24. Juli 2009
festgestellt. Die Zahlen sind im Jahresabschluss auf den
31. Dezember 2010 aufgegangen. Bei der erstmaligen
Aufstellung des Jahresabschlusses nach dem
Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) wurden die
Vorjahresvergleichszahlen auf Grund des Wahlrechts des Art.
67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst.
B. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Finanzanlagen wurden zu Anschaffungskosten bewertet.
Die Forderungen und sonstigen
Vermögensgegenstände wurden grundsätzlich
mit dem Nennbetrag angesetzt. Wertberichtigungen waren
nicht vorzunehmen. Forderungen sind in Höhe von
707.441,40 € bilanziert. Hierin sind Forderungen
gegenüber Gesellschaftern sind in Höhe von
373.176,40 € enthalten.
Die Rückstellungen wurden nach vernünftiger
kaufmännischer Schätzung ermittelt. Die sonstigen
Rückstellungen beinhalten alle ungewissen
Verbindlichkeiten und sonstige nach § 249 HGB zu
berücksichtigende Tatbestände.
Für ungewisse Verbindlichkeiten aus
Pensionsverpflichtungen wurde eine Rückstellung
gebildet. Die Höhe der Rückstellung ergibt sich
aus dem Teilwert der Pensionsverpflichtung zum 1. September
2005.
Die Verbindlichkeiten wurden mit ihrem
Rückzahlungsbetrag angesetzt und haben eine
Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Verbindlichkeiten
gegenüber Gesellschaftern bestehen in Höhe von
940,00.
C. Sonstige Pflichtangaben
Geschäftsführer der Gesellschaft ist Herr
Dr. Heinrich J. Rodewig, Rechtsanwalt.
München, den 30. Dezember 2011
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Dr. Heinrich J. Rodewig
Geschäftsführer
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 18.11.2011 festgestellt.
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