Monolith Bau GmbHLiquidated

Master Data

Registry
Register court Kempten HRB 6469
Registered
4/24/1987
Industry
Construction of residential and non-residential buildings (except prefabricated constructions)Other specialised construction activities in construction of buildings n.e.c.Specialised construction activities in civil engineering
Purpose
Die Durchführung von Bauarbeiten jeder Art und alle damit zusammenhängenden Geschäfte mit Ausnahme von Geschäften i. S. des § 34 c der Gewerbeordnung.

History

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Management

NameRole
Heinz L. Thurnher
since 1/27/2003
Managing Director

Beneficial Owners
Beta

0.00% identified100.00% unresolved

Unresolved chains (1)

NameOwnership
Rundshahl Bau bergesellschaft m.b.H.AUT
100.00%

Shareholders
Beta

1 shareholder

GmbH structure

Name
Location
Amount
Share
Rundshahl Bau bergesellschaft m.b.H.
Austria
DEM 50,100
100.00%

Financial Report

Monolith Bau GmbH i. I.

Lindau

Jahresabschluss zum 31.12.2007

Bilanz

AKTIVA

  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Umlaufvermögen        
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände   59.328,23   260.843,90
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks   681.556,90   470.730,72
B. Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag   1.539.175,26   1.548.485,77
Summe Aktiva   2.280.060,39   2.280.060,39

PASSIVA

       
  Euro Gesamtjahr/Stand
Euro
Euro Vorjahr
Euro
A. Eigenkapital        
I. Gezeichnetes Kapital   25.615,73   25.615,73
II. Verlustvortrag   - 1.574.101,50   - 1.584.772,77
III. Jahresüberschuss   9.310,51   10.671,27
nicht gedeckter Fehlbetrag   1.539.175,26   1.548.485,77
buchmäßiges Eigenkapital   0,00   0,00
B. Verbindlichkeiten   2.280.060,39   2.280.060,39
Summe Passiva   2.280.060,39   2.280.060,39

ANHANG zum 31. Dezember 2007

Monolith Bau GmbH i. I.

A. ALLGEMEINE ANGABEN

Der Jahresabschluss der Monolith Bau GmbH i.I. wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuches aufgestellt. Das Geschäftsjahr entspricht dm Kalenderjahr.

Es wurden alle Wahlrechte zur Vereinfachungen der Darstellung bei kleinen Kapitalgesellschaften des Handelsgesetzbuchs angewendet.

Mit Beschluss des Amtsgerichts Kempten - Insolvenzgericht - vom 01.11.1999 wurde über das Vermögen der Berichtsfirma das Insolvenzverfahren eröffnet.

Zum Insolvenzverwalter wurde RA Michael Pluta, bestellt.

Der Geschäftsbetrieb ist eingestellt.

Die Gesellschaft befindet sich in Liquidation.

B. BESONDERHEITEN DER FORM DES JAHRESABSCHLUSSES

Angaben und Begründungen der gegenüber dem Vorjahr abweichenden Form der Darstellung des Jahresabschlusses

Die Form des Jahresabschlusses ist gegenüber dem Vorjahr unverändert.

C. ANGABEN ZUR BILANZIERUNG UND BEWERTUNG EINSCHLIESSLICH DER VORNAHME STEUERLICHER MASSNAHMEN

Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze

Der Jahresabschluss der Monolith Bau GmbH i.I. wurde auf der Grundlage der Rechnungslegungsvorschriften des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.

Ergänzend dazu waren die Vorschriften des GmbH-Gesetzes anzuwenden.

Aufgrund der im Jahr 1999 eingetretenen Insolvenz und der Einstellung des Geschäftsbetriebes erfolgte die Bewertung zu Buchwerten respektive zu niedrigeren Zeitwerten. Von den allgemeinen Bewertungsgrundsätzen gemäß § 252 Abs. 1 HGB wird insofern abgewichen, dass nicht mehr von einer Fortführung der Unternehmenstätigkeit auszugehen ist. Das handelsrechtliche Vorsichtsprinzip wurde beachtet, insbesondere das Anschaffungskosten-, Realisations- und Imparitätsprinzip. Ebenso wurden der Einzelbewertungsgrundsatz und das Stichtagsprinzip beachtet.

Das Sachanlagevermögen wurde zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten angesetzt und, soweit abnutzbar, um planmäßige Abschreibungen vermindert. Die planmäßigen Abschreibungen wurden nach der voraussichtlichen Nutzungsdauer der Vermögensgegenstände und entsprechend den steuerlichen Vorschriften linear und degressiv vorgenommen.

Die Anteile an verbundenen Unternehmen und Beteiligungen werden mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt.

Die Vorräte werden zu Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten oder zu niedrigeren Tageswerten angesetzt. Dem Lagerbestands- und Verwertungsrisiko wurde durch Wertabschläge angemessen Rechnung getragen. In die Herstellungskosten werden neben den direkt zurechenbaren Kosten in steuerlich erforderlichem Umfang auch Fertigungs- und Materialgemeinkosten sowie Abschreibungen einbezogen. Zinsen für Fremdkapital werden hierbei nicht angesetzt.

Forderungen sind zu Nominalbeträgen angesetzt. Bei den Forderungen werden erkennbare Einzelrisiken durch Wertberichtigungen berücksichtigt.

Der Kassenbestand und die Guthaben bei Kreditinstituten werden mit dem Nominalwert bewertet.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Dabei wurden alle erkennbaren Risiken berücksichtigt.

Verbindlichkeiten wurden zum Rückzahlungsbetrag angesetzt.

Soweit im Jahresabschluss Posten enthalten sind, denen Beträge zu Grunde liegen, die auf fremde Währung lauten, erfolgte die Umrechnung in Euro zu dem historischen bzw. ungünstigeren Kurs am Bilanzstichtag.

D. ANGABEN UND ERLÄUTERUNGEN ZU EINZELNEN POSTEN DER BILANZ

Forderungen

Die hier ausgewiesenen Beträge haben sämtlich eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Verbindlichkeiten

Aufgrund der Insolvenz haben sämtliche Verbindlichkeiten eine Restlaufzeit von unter einem Jahr.

Von den Verbindlichkeiten sind keine durch Grundpfandrechte, Sicherungsübereignung und Globalzession gesichert.

E. SONSTIGE PFLICHTANGABEN

Name der Geschäftsführer

Zum Insolvenzverwalter war im abgelaufenen Geschäftsjahr Herr Michael Pluta, Rechtsanwalt, Ulm, bestellt.

Zum letzten Geschäftsführer war bestellt:

Herr Heinz L. Thurnher, Wolfurt, Österreich

Der Geschäftsführer ist am zwischen dem 18. und 19. Oktober 2001 verstorben. Ein neuer Geschäftsführer wurde nicht bestellt.

Vertragsverhältnisse mit Mitgliedern der Geschäftsführung

Es bestehen keine Vertrags- oder Haftungsverhältnisse mit, gegen oder für Mitglieder der Geschäftsführung.

Haftungsverhältnisse aufgrund von Verbindlichkeiten aus

der Begebung und Übertragung von Wechseln,

Bürgschaften gegenüber Dritten

Wechsel- und Scheckbürgschaften

Gewährleistungsverträge und

der Bestellung von Sicherheiten für fremde Verbindlichkeiten

Avalverbindlichkeiten

bestehen nicht.

 

Ulm 15. Oktober 2008

gez. Michael Pluta, Rechtsanwalt, vereidigter Buchprüfer, Fachanwalt für Insolvenzrecht, Insolvenzverwalter

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