GfKM - CMII Europe GmbHLiquidated
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ESM Software GmbHStuttgartJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010BILANZ
ANHANG1. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ Der Jahresabschluss wurde nach den Vorschriften des Dritten Buches des HGB - erstmals in der Fassung nach Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) vom 25.05.2009 - in Verbindung mit rechtsformspezifischen Sondervorschriften des GmbHG und den Regelungen im Gesellschaftsvertrag aufgestellt. Die erstmalige Anwendung der geänderten Vorschriften führt zu einer Durchbrechung der Darstellungs- und Methodenstetigkeit. Die Vorjahreszahlen sind aufgrund des Wahlrechts des Artikel 67 Abs. 8 Satz 2 EGHGB nicht angepasst. Die zur Erläuterung einzelner Posten der Bilanz erforderlichen Angaben sind, soweit gesetzlich zulässig, in den Anhang übernommen. Nach den in § 267 HGB angegebenen Größenklassen ist die Gesellschaft eine kleine Kapitalgesellschaft. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2010 sind die Ansatzvorschriften der §§ 246 bis 251 HGB sind angewandt worden. Die vermerkpflichtigen Haftungsverhältnisse gem. § 251 HGB sind, soweit gegeben, unter der Bilanz ausgewiesen. Die allgemeinen Bewertungsgrundsätze des § 252 Abs. 1 HGB sowie die besonderen Bewertungsvorschriften der §§ 253 bis 256 HGB sind beachtet worden. Bei der Erstellung des Jahresabschlusses sind die folgenden Ansatz- und Bewertungsvorschriften bis auf die neuen Regelungen nach dem BilMoG - gegenüber dem Vorjahr unverändert - angewandt worden: IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE Die entgeltlich erworbenen immateriellen Vermögensgegenstände werden zu Anschaffungskosten vermindert um planmäßige Abschreibungen bewertet. Die Abschreibungen erfolgen pro rata temporis nach der linearen Methode, wobei eine Nutzungsdauer von 3 Jahren zugrunde gelegt wird. Die Anschaffungskosten von Programmen bis EUR 410 (sog. Trivialsoftware) sind in voller Höhe als Aufwand behandelt worden. Es ist angenommen worden, dass zum 1.1. des Folgejahres der Abgang erfolgt. SACHANLAGEN Bei den Sachanlagen erfolgt die Bewertung zu Anschaffungskosten (Anschaffungspreis ohne Umsatzsteuer zuzüglich Anschaffungsnebenkosten und abzüglich Anschaffungspreisminderungen) oder zu Herstellungskosten, bei Gegenständen des Sachanlagevermögens, deren Nutzung zeitlich begrenzt ist, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Bei den Zugängen beweglicher Gegenstände des Anlagevermögens erfolgt die Ermittlung der Jahresabschreibungen zeitanteilig. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von bis EUR 410,00 (§ 6 Abs. 2 EStG) sind, da von untergeordneter Bedeutung, in voller Höhe als Aufwand behandelt worden (vereinfachte handelsrechtliche Abschreibungsmethode nach § 253 Abs. 2 HGB). Es ist angenommen worden, dass zum 1.1. des Folgejahres der Abgang erfolgt. Die geringwertigen Wirtschaftsgüter mit Anschaffungskosten von mehr als EUR 410,00 werden aktiviert und über die voraussichtliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die Abgänge werden bis zum Zeitpunkt des Ausscheidens abgeschrieben und mit dem Restbuchwert des Abgangsmonats (Anschaffungs- oder Herstellungskosten abzüglich kumulierte Abschreibungen) ausgebucht. Die Buchgewinne oder Buchverluste sind in der Gewinn- und Verlustrechnung unter den Posten "sonstige betriebliche Erträge" oder "sonstige betriebliche Aufwendungen" ausgewiesen. Die Abschreibungen erfolgen planmäßig entsprechend der voraussichtlichen Nutzungsdauer bis 2007 und in 2009 nach der degressiven, in 2008 und ab 2010 nach der linearen Methode mit steuerlich zulässigen Sätzen. FINANZANLAGEN Die Finanzanlagen sind mit den Anschaffungskosten bewertet. Dies gilt auch für die Beteiligungen, soweit keine außerplanmäßigen Abschreibungen notwendig waren. FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE Die Bewertung der Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände erfolgt zum Nennwert. Die Unverzinslichkeit der Forderungen und die Inanspruchnahme von Skonti sind pauschal berücksichtigt. Erkennbaren Ausfallrisiken wurde durch Einzelwertberichtigungen Rechnung getragen. Auf die anderen Forderungen aus Lieferungen und Leistungen ist wegen des allgemeinen Kreditrisikos keine Pauschalwertberichtigung gebildet worden. Von den Forderungen aus Lieferungen und Leistungen und sonstigen Vermögensgegenständen - sind Forderungen mit einer Restlaufzeit von mehr als
einem Jahr enthalten EUR 2.063,71
LIQUIDE MITTEL Die liquiden Mittel sind mit dem Nennwert angesetzt. RÜCKSTELLUNGEN Die Rückstellung wurde nach § 253 Abs. 2 HGB gebildet. Die Bewertung der Pensionsrückstellung erfolgte nach der sog. PUC-Methode. Vom Wahlrecht des Art. 67 Abs. 1 Satz 1 EGHGB wurde Gebrauch gemacht. Die sonstigen Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewisse Verpflichtungen. Sie sind mit dem nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrag bewertet. Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr werden mit dem ihrer Restlaufzeit entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssatz der vergangenen sieben Geschäftsjahre abgezinst. VERBINDLICHKEITEN Die Verbindlichkeiten sind mit dem Erfüllungsbetrag passiviert. Der folgende Verbindlichkeitenspiegel zeigt den Gesamtposten der Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag sowie zum Vorjahr, getrennt nach Restlaufzeiten der Rückzahlungsbeträge und die Art und Form der durch Pfandrechte und ähnliche Rechte gesicherten Gesamtbeträge.
Von den Verbindlichkeiten entfallen auf Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern EUR 179,00 (Vorjahr EUR 147,45). 2. SONSTIGE PFLICHTANGABEN Sonstige finanzielle Verpflichtungen Mietverträge Neben den genannten außerbilanziellen Geschäften bestehen folgende finanzielle Verpflichtungen aus Mietverträgen
Beziehungen zu Unternehmensorganen Geschäftsführer der Gesellschaft sind: Guido Weischedel, Diplom-Ingenieur (FH) Thomas Schwartz, Diplom-Ingenieur (FH) Feststellung des Jahresabschlusses (§ 328 Abs. 1 Nr. 1 HGB) Der Jahresabschluss wurde am 23. Januar 2012 festgestellt.
Die Feststellung bzw. Billigung des Jahresabschlusses erfolgte am: 23.01.2012 |
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