Bootsservice Gerd Eiermann GmbH
Duisburg
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Anlagevermögen |
684.343,00 |
674.240,00 |
| I.
Sachanlagen |
684.343,00 |
674.240,00 |
| B.
Umlaufvermögen |
1.121.907,88 |
1.297.541,36 |
| I.
Vorräte |
470.457,52 |
490.737,19 |
| II.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
50.188,44 |
177.641,99 |
| III.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
601.261,92 |
629.162,18 |
| C.
Rechnungsabgrenzungsposten |
3.761,15 |
5.674,05 |
| Aktiva |
1.810.012,03 |
1.977.455,41 |
Passiva
|
|
31.12.2023
EUR |
31.12.2022
EUR |
| A.
Eigenkapital |
897.637,35 |
1.081.814,68 |
| I.
Gezeichnetes Kapital |
25.564,59 |
25.564,59 |
| II.
Gewinnvortrag |
1.056.250,09 |
1.031.616,08 |
| III.
Jahresfehlbetrag |
184.177,33 |
-24.634,01 |
| B.
Rückstellungen |
412.906,00 |
360.267,00 |
| C.
Verbindlichkeiten |
499.468,68 |
535.373,73 |
| davon
mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr |
499.468,68 |
535.373,73 |
| davon
gegenüber Gesellschaftern |
424.279,33 |
418.215,21 |
| Summe
Passiva |
1.810.012,03 |
1.977.455,41 |
Anhang
1. Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Der Jahresabschluss der Firma Bootsservice Gerd
Eiermann GmbH wurde auf der Grundlage der
Rechnungslegungsvorschriften des HGB und des GmbHG
aufgestellt.
Die Gesellschaft weist zum Abschlussstichtag die
Größenmerkmale einer kleinen Kapitalgesellschaft
gem. § 267 Abs. 1 HGB auf. Bei der Aufstellung des
Jahresabschlusses wird von den
größenabhängigen Erleichterungen gem.
§§ 274a, 276 und 288 HGB Gebrauch gemacht
Bei der Gewinn- und Verlustrechnung wird das
Gesamtkostenverfahren angewendet.
Das Geschäftsjahr entspricht dem Kalenderjahr.
2. Angaben zur Bilanzierung und Bewertung
Der Jahresabschluss und der Anhang wurden nach den
Vorschriften des HGB und des GmbHG aufgestellt. Die
Bewertung wurde nach den allgemeinen Grundsätzen der
§§ 252 bis 256a HGB unter besonderer
Berücksichtigung der §§ 266 Abs. 1, 274a,
276 und 288 HGB in Verbindung mit § 267 Abs. 1
HGB vorgenommen.
Bei der Ausübung von Bewertungswahlrechten und
der Einschätzung von Risiken wurde das
Vorsichtsprinzip zugrunde gelegt.
Immaterielle Vermögensgegenstände sind zu
Anschaffungskosten, vermindert um lineare Abschreibungen,
bewertet.
Sachanlagen werden zu Anschaffungs- und
Herstellungskosten, vermindert um planmäßige
Abschreibungen, bewertet. Bewegliche Gegenstände des
Anlagevermögens bis zu einem Wert von EUR 800,00
werden im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Die
Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten bzw. mit
dem niedrigeren beizulegenden Wert bei einer
voraussichtlich dauernden Wertminderung angesetzt.
Die
Vorräte beinhalten Roh-, Hilfs- und
Betriebsstoffe sowie unfertige Leistungen. Die Roh-, Hilfs-
und Betriebsstoffe sind unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips mit den Anschaffungskosten oder den
niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Die unfertigen
Leistungen sind mit den Einzelkosten und den anteiligen
Gemeinkosten unter Beachtung des strengen
Niederstwertprinzips bewertet.
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen sind zum
Nominalwert angesetzt.
Sonstige Vermögensgegenstände sowie
liquide Mittel sind zum Nominalwert angesetzt. Auf
fremde Währung lautende Guthaben wurden mit dem
Devisenkassamittelkurs am Abschlussstichtag umgerechnet.
Der
aktive Rechnungsabgrenzungsposten ist nach dem
Wertverhältnis von Leistung und Gegenleistung
angesetzt. Dabei sind nur transitorische Abgrenzungen
ausgewiesen.
Die
Rückstellungen sind in Höhe des nach
vernünftiger kaufmännischer Beurteilung
notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Die
Rückstellungen decken alle erkennbaren Risiken und
Verpflichtungen in angemessener Höhe ab.
Die
Verbindlichkeiten sind mit den
Erfüllungsbeträgen angesetzt.
Die Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze
bleiben gegenüber dem Vorjahr unverändert.
3. Haftungsverhältnisse
Haftungsverhältnisse i. S. d. § 251 HGB
bestehen nicht.
4. Sonstige Pflichtangaben
Während des abgelaufenen Geschäftsjahrs
wurden die Geschäfte des Unternehmens durch Herrn Gerd
Eiermann geführt. Er ist stets
alleinvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit.
sonstige Berichtsbestandteile
Duisburg, den 18.12.2024
gez. Gerd Eiermann
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 20.12.2024
festgestellt.
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