Glazing
Master Data
Basic information of the organization
Financial Overview
Indicators extracted from public financial statements
History
Changes published in the official company registry
Management
Legal representatives of the organization
| Name | Role |
|---|---|
Mario Junge since 11/27/2014 | Managing Director |
Beneficial Owners
Natural persons who ultimately own or control the company, resolved through the shareholder chain
Beneficial owner data is only accessible to registered users.
Shareholders
Company ownership and partner structure
1 shareholder
GmbH structure
Balance Sheet Accounts
Balance sheet accounts extracted from public financial statements
Financial Report
Official financial statements and annual reports
JuJ GmbHLeipzigJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2023 bis zum 31.12.2023Bilanz
Anhang
Allgemeine Angaben zum Jahresabschluss
Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Bilanzierungs- und Bewertungsgrundsätze Bei der Bewertung der Vermögensgegenstände und Schulden wird von dem Grundsatz der Unternehmensfortführung gemäß § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB ausgegangen. Im Einzelnen werden folgende Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden angewendet: Die beweglichen Vermögensgegenstände des Anlagevermögens werden nach Maßgabe der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abgeschrieben. Die beweglichen Vermögengegenstände des Anlagevermögens werden linear und pro rata temporis abgeschrieben. Geringwertige Wirtschaftsgüter/Vermögensgenstände im Sinne von § 6 Abs. 2 EStG mit Anschaffungskosten unter 800,00 EUR werden im Jahr der Anschaffung voll abgeschrieben. Im handelsrechtlichen Jahresabschluss wird analog verfahren. Waren werden mit Anschaffungskosten gemäß § 255 Abs. 1 HGB unter Berücksichtigung von § 253 Abs. 4 HGB bewertet. Die Ermittlung erfolgt auf Basis gewogener Durchschnittspreise oder zu einem niedrigeren anzusetzenden Marktpreis (Einkaufspreis) am Bilanzstichtag. Auf überalterte und schwergängige Vermögensgegenstände werden angemessene Wertberichtigungen vorgenommen. Unfertige Leistungen werden zu Herstellungskosten gemäß § 255 Abs. 2 S. 2 und 3 HGB unter Berücksichtigung von § 253 Abs. 4 HGB angesetzt. Der Ansatz entspricht den produktionsbezogenen Vollkosten. Die Herstellungskosten umfassen Material- und Fertigungseinzelkosten, Material- und Fertigungsgemeinkosten, den Wertverzehr des Anlagevermögens, soweit durch die Fertigung verursacht, sowie allgemeine Verwaltungsaufwendungen. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nominalwert angesetzt. Zur Abdeckung des allgemeinen Kredit- und Zinsrisikos ist eine Pauschalwertberichtigung von 0,5 % auf den nicht einzelwertberichtigten Forderungsbestand aus Lieferungen und Leistungen zum Bilanzstichtag gebildet worden. Die Bewertung der liquiden Mittel erfolgt zum Nennwert. Der aktive Rechnungsabgrenzungsposten beinhaltet Auszahlungen und fällige Ausgaben vor dem Bilanzstichtag, die Aufwendungen für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen. Das gezeichnete Kapital wird mit dem Nennwert angesetzt. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und sonstigen ungewissen Verbindlichkeiten in ausreichender Höhe. Sie werden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt. Bei einer Restlaufzeit der Rückstellungen von über einem Jahr werden künftige Preis- und Kostensteigerungen berücksichtigt und eine Abzinsung auf den Bilanzstichtag vorgenommen. Als Abzinsungssätze werden die den Restlaufzeiten entsprechenden durchschnittlichen Marktzinssätze der vergangenen sieben Geschäftsjahre verwendet, wie sie von der Deutschen Bundesbank gemäß Rückstellungsabzinsungsverordnung monatlich ermittelt werden. Die Verbindlichkeiten werden mit dem Erfüllungsbetrag angesetzt. Angaben zur Bilanz Forderungen aus Lieferungen und Leistungen haben analog dem Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr. Die sonstigen Vermögensgegenstände haben analog dem Vorjahr Restlaufzeiten von unter einem Jahr. Unter den sonstigen Vermögensgegenständen werden antizipative Forderungen i.H.v. 17,1 TEUR (Vj. 26,9 TEUR) ausgewiesen. Die antizipativen Forderungen setzen sich wie folgt zusammen: - Forderungen aus Steuern vom Einkommen und vom Ertrag i.H.v. 25,8 TEUR (Vj. 25,8 TEUR) - im Folgejahr abziehbare Vorsteuerbeträge i.H.v. 0,5 TEUR (Vj. 1,1 TEUR) Unter den Verbindlichkeiten sind Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern mit 0,0 TEUR (Vj. 1,4 TEUR) ausgewiesen. Die Restlaufzeit der Verbindlichkeiten zum Bilanzstichtag 31. Dezember 2023 setzen sich wie folgt zusammen:
Leipzig, 7. November 2024 gez. Mario Junge, Geschäftsführung
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
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