RES
GmbH
Wehringen
Jahresabschluss zum Geschäftsjahr
vom 01.01.2010 bis zum 31.12.2010
Bilanz
Aktiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Ausstehende Einlagen auf das gezeichnete Kapital |
0,00 |
12.500,00 |
| B.
Anlagevermögen |
3.333,00 |
0,00 |
| I.
Immaterielle Vermögensgegenstände |
3.333,00 |
0,00 |
| II.
Sachanlagen |
0,00 |
0,00 |
| C.
Umlaufvermögen |
401.083,03 |
45.095,82 |
| I.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände |
379.400,52 |
20.287,29 |
| II.
Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei
Kreditinstituten und Schecks |
21.682,51 |
24.808,53 |
| Bilanzsumme,
Summe Aktiva |
404.416,03 |
57.595,82 |
Passiva
|
|
31.12.2010
EUR |
31.12.2009
EUR |
| A.
Eigenkapital |
114.012,35 |
38.567,30 |
| I.
gezeichnetes Kapital |
25.000,00 |
25.000,00 |
| 1.
nicht eingeforderte ausstehende Einlagen |
-12.500,00 |
0,00 |
| 2.
eingefordertes Kapital |
12.500,00 |
25.000,00 |
| II.
Gewinnvortrag |
13.567,30 |
0,00 |
| III.
Jahresüberschuss |
87.945,05 |
13.567,30 |
| B.
Rückstellungen |
48.033,38 |
11.195,48 |
| C.
Verbindlichkeiten |
242.370,30 |
7.833,04 |
| Bilanzsumme,
Summe Passiva |
404.416,03 |
57.595,82 |
Anhang
für das Geschäftsjahr 2010
(Fassung für Offenlegungszwecke)
Der Jahresabschluss wurde erstmals nach den
Vorschriften des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes
(BilMoG) aufgestellt. Die bisherige Form der Darstellung
und die bisher angewandten Bewertungsmethoden wurden
insoweit angepasst. Eine Durchbrechung der Stetigkeit liegt
insoweit nicht vor (Art. 67 VIII 1 HGB). Die
Vorjahreszahlen wurden entsprechend Art. 67 VIII 2 EGHGB
nicht angespasst.
Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Die Gliederung des Jahresabschlusses richtet sich
nach den Vorschriften des § 266 HGB.
Erworbene immaterielle Vermögensgegenstände
werden mit ihren Anschaffungskosten angesetzt und linear
pro rata temporis über die betriebsgewöhnliche
Nutzungsdauer planmäßig abgeschrieben.
Sachanlagen sind mit ihren Anschaffungskosten
abzüglich der planmäßigen und
außerplanmäßigen Abschreibungen bewertet.
Geringwertige Wirtschaftsgüter werden
gemäß § 6 Abs. 2 EStG bewertet. Eine
gravierende Verfälschung der Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage ist, durch die Übernahme dieser
steuerlichen Vorschrift, nicht gegeben.
Forderungen und sonstige
Vermögensgegenstände werden mit ihrem Nennbetrag
abzüglich notwendiger Wertberichtigungen angesetzt.
Forderungen in Fremdwährung bestehen nicht.
Die Rückstellungen sind nach den
Grundsätzen vernünftiger kaufmännischer
Beurteilung ermittelt und decken alle erkennbaren Risiken
und ungewisse Verbindlichkeiten ab. Die Bewertung erfolgt
nach § 253 Abs. 1 S. 2 HGB in der Höhe des zu
erwartenden Erfüllungsbetrags.
Verbindlichkeiten sind mit ihrem
Erfüllungsbetrag angesetzt. Verbindlichkeiten in
Fremdwährung bestehen nicht.
Erläuterungen zur Bilanz
Sämtliche Forderungen haben wie im Vorjahr eine
Laufzeit von weniger als einem Jahr.
Es bestehen Forderungen gem. § 264c Abs. 1 HBG
i. V. m. § 42 Abs. 3 GmbHG in Höhe von TEUR 34,2
(Vj. TEUR 20,0).
Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr
eine Restlaufzeit von weniger als einem Jahr.
Organe der Gesellschaft
Die Geschäftsführung lag im Berichtsjahr
bei Frau Nicola Lonigro, Kauffrau.
sonstige Berichtsbestandteile
Angaben zur Feststellung:
Der Jahresabschluss wurde am 12.12.2011 festgestellt.
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